Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 29.06.2007

Rechtsprechung
   BGH, 07.12.2007 - V ZR 21/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,469
BGH, 07.12.2007 - V ZR 21/07 (https://dejure.org/2007,469)
BGH, Entscheidung vom 07.12.2007 - V ZR 21/07 (https://dejure.org/2007,469)
BGH, Entscheidung vom 07. Dezember 2007 - V ZR 21/07 (https://dejure.org/2007,469)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 883 Abs. 1; InsO § 106
    Erstreckung einer wirksamen Rückauflassungsvormerkung auf weitere Rücktrittsgründe

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erstreckung einer zur Sicherung eines durch Rücktritt bedingten Rückauflassungsanspruchs eingetragenen Vormerkung auf weitere Rücktrittsgründe; Sicherung eines bedingten Übertragungsanspruchs durch eine Vormerkung

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 883 Abs. 1
    Zulässigkeit der Erstreckung einer Rückauflassungsvormerkung auf weitere Rücktrittsgründe durch Bewilligung ohne erneute Eintragung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vormerkung für Rückauflassungsanspruch * 1 BGB § 883 Abs. 1

  • Judicialis

    BGB § 883 Abs. 1

  • ra.de
  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Erstreckung einer eingetragenen Vormerkung auf weitere Ansprüche - Akzessorietät der Vormerkung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 883 Abs. 1
    Erweiterung des Sicherungszwecks einer Rückauflassungsvormerkung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rückauflassungsvormerkung: Erstreckung auf weitere Rücktrittsgründe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä. (5)

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    § 883 Abs. 1 BGB
    "Aufladung" der Vormerkung (PD Dr. Markus Artz, Trier/Heidelberg/Bielefeld; ZJS 2008, 664)

  • Notare Bayern PDF, S. 52 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    § 883 Abs. 1 BGB
    Erstreckung der Vormerkung auf weitere Rücktrittsgründe

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Erweiterung eines durch eine Vormerkung gesicherten bedingten Anspruchs um zusätzliche Entstehungsgründe

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Wiederaufladung der Vormerkung 2

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Erstreckung einer eingetragenen Vormerkung auf weitere Ansprüche - Akzessorietät der Vormerkung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 578
  • ZIP 2008, 893
  • MDR 2008, 256
  • DNotZ 2008, 514
  • NZI 2008, 325
  • NZI 2008, 52
  • NZM 2008, 298
  • WM 2008, 847
  • Rpfleger 2008, 187
  • ZEV 2008, 196
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 26.11.1999 - V ZR 432/98

    Weitere Verwendung einer erloschenen Auflassungsvormerkung

    Auszug aus BGH, 07.12.2007 - V ZR 21/07
    a) Eine zur Sicherung eines durch Rücktritt bedingten Rückauflassungsanspruchs eingetragene Vormerkung kann, ohne dass es einer erneuten Eintragung bedürfte, durch Bewilligung auf weitere Rücktrittsgründe erstreckt werden (Fortführung von BGHZ 143, 175 ff.).

    § 879 Abs. 2 BGB ist auf die Vormerkung entsprechend anzuwenden (Senat, BGHZ 143, 175, 179 f. m.w.N. = MittBayNot 2000, 104 m. Anm. Demharter = DNotZ 2000, 639 m. Anm. Wacke = ZfIR 2000, 121 m. Anm. Volmer = LM BGB § 883 Nr. 27 m. Anm. Stürner/Heggen).

    Die trotz Erlöschens des gesicherten Anspruchs weiterhin eingetragene Vormerkung muss nicht gelöscht und zur Sicherung eines neu begründeten Anspruchs wiederum eingetragen werden, sondern kann zur Sicherung eines neu begründeten Anspruchs nutzbar gemacht werden, sofern dieser auf dieselbe Leistung wie der zunächst gesicherte Anspruch gerichtet ist (Senat, BGHZ 143, 175, 181; Soergel/Stürner, BGB, 13. Aufl. § 885 Rdn. 6; a.M. Demharter, aaO; Vollmer, aaO; Staudinger/Gursky, aaO, Rdn. 333).

    Werden weitere Entstehungsgründe für den gesicherten Anspruch geschaffen, kann nichts anderes gelten (a.M. MünchKomm-BGB/Wacke, aaO; Staudinger/Gursky, aaO, Rdn. 334; Promberger, DNotZ 1994, 249, 250; Amann, MittBayNot 2000, 197, 200).

    Erst recht sind der Eintritt einer Bedingung, von der das Entstehen des Anspruchs abhängig ist, oder dessen Fälligkeit dem Grundbuch nicht zu entnehmen (Ertl, Rpfleger 1979, 361, 364; Wacke, DNotZ 1995, 507, 512; Amann, MittBayNot 2000, 197, 198).

    Diese Frage ist durch das Urteil des Senats, BGHZ 143, 175, 183, entschieden.

  • BGH, 02.10.1951 - V ZR 47/50
    Auszug aus BGH, 07.12.2007 - V ZR 21/07
    In der Eintragung einer Vormerkung müssen der Gegenstand des Anspruchs und der Anspruchsgläubiger bezeichnet werden; die Angabe des Schuldgrunds ist nicht notwendig (Jansen DNotZ 1953, 382, 383; vgl. ferner Senat, Urt. v. 2. Oktober 1951, V ZR 47/50, LM BGB § 883 Nr. 1; RGZ 133, 267, 269 f.; KG Rpfleger 1969; 49, 50; DNotZ 1972, 173, 175; Erman/Lorenz, BGB, 11. Aufl. § 885 Rdn. 18; Staudinger/Gursky, BGB [2002], § 885 Rdn. 68).

    An der den Urteilen vom 2. Oktober 1951, V ZR 47/50, LM BGB § 883 Nr. 1; und vom 22. April 1959, V ZR 193/57, LM BGB § 883 Nr. 6, zugrunde liegenden bzw. zum Ausdruck kommenden gegenteiligen Auffassung hält der Senat nicht fest.

  • OLG Karlsruhe, 31.05.2000 - 19 U 232/98

    Erbbaurecht - Heimfallgrund - Zahlungsunfähigkeit des Erbbauberechtigten -

    Auszug aus BGH, 07.12.2007 - V ZR 21/07
    Eine Vereinbarung, die eine Vertragspartei berechtigt, im Falle der Insolvenz der anderen Partei ein dieser eingeräumtes oder übertragenes Recht zurückzuverlangen, ist entgegen der in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat von der Beklagten vertretenen Meinung grundsätzlich wirksam (vgl. OLG Karlsruhe, NZM 2001, 1053, 1054; Erman/Grziwotz, BGB, 11. Aufl., § 2 ErbbauVO Rdn. 6; MünchKomm-BGB/v. Oefele, 4. Aufl., § 2 ErbbauVO Rdn. 27; RGRK-BGB/Räfle, 12. Aufl., § 2 ErbbauVO Rdn. 25 jeweils zum Heimfallanspruch nach der ErbbauVO).
  • OLG Frankfurt, 28.10.1993 - 12 U 197/92

    Auflasssungsvormerkung und Schwarzkauf

    Auszug aus BGH, 07.12.2007 - V ZR 21/07
    Die unabhängig von dem gesicherten Anspruch erfolgte oder fortbestehende Eintragung erlaubt es, eine erloschene Vormerkung durch einen neu begründeten Anspruch wieder "aufzuladen" (Stürner/Heggen, aaO), oder eine wegen Scheiterns der Begründung des zu sichernden Anspruchs zunächst unwirksame Vormerkung zur Entstehung zu bringen (OLG Frankfurt DNotZ 1995, 539 f.; Ertl Rpfleger 1979, 361, 364; Wacke DNotZ 1995, 507, 512).
  • BGH, 14.09.2001 - V ZR 231/00

    Insolvenzfestigkeit eines durch eine vor Eröffnung des

    Auszug aus BGH, 07.12.2007 - V ZR 21/07
    Die vor dem Erlass des Verfügungsverbots gegen die Schuldnerin und vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgte Erweiterung des Schutzes der Kläger durch die eingetragene Vormerkung macht den geltend gemachten Auflassungsanspruch grundsätzlich insolvenzfest (vgl. Senat, BGHZ 149, 1, 5 ff.).
  • BGH, 22.04.1959 - V ZR 193/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.12.2007 - V ZR 21/07
    An der den Urteilen vom 2. Oktober 1951, V ZR 47/50, LM BGB § 883 Nr. 1; und vom 22. April 1959, V ZR 193/57, LM BGB § 883 Nr. 6, zugrunde liegenden bzw. zum Ausdruck kommenden gegenteiligen Auffassung hält der Senat nicht fest.
  • KG, 31.08.1971 - 1 W 10861/69
    Auszug aus BGH, 07.12.2007 - V ZR 21/07
    In der Eintragung einer Vormerkung müssen der Gegenstand des Anspruchs und der Anspruchsgläubiger bezeichnet werden; die Angabe des Schuldgrunds ist nicht notwendig (Jansen DNotZ 1953, 382, 383; vgl. ferner Senat, Urt. v. 2. Oktober 1951, V ZR 47/50, LM BGB § 883 Nr. 1; RGZ 133, 267, 269 f.; KG Rpfleger 1969; 49, 50; DNotZ 1972, 173, 175; Erman/Lorenz, BGB, 11. Aufl. § 885 Rdn. 18; Staudinger/Gursky, BGB [2002], § 885 Rdn. 68).
  • RG, 21.09.1931 - VI 147/31

    Inwieweit ist bei der Eintragung einer Vormerkung die Angabe des Schuldgrundes

    Auszug aus BGH, 07.12.2007 - V ZR 21/07
    In der Eintragung einer Vormerkung müssen der Gegenstand des Anspruchs und der Anspruchsgläubiger bezeichnet werden; die Angabe des Schuldgrunds ist nicht notwendig (Jansen DNotZ 1953, 382, 383; vgl. ferner Senat, Urt. v. 2. Oktober 1951, V ZR 47/50, LM BGB § 883 Nr. 1; RGZ 133, 267, 269 f.; KG Rpfleger 1969; 49, 50; DNotZ 1972, 173, 175; Erman/Lorenz, BGB, 11. Aufl. § 885 Rdn. 18; Staudinger/Gursky, BGB [2002], § 885 Rdn. 68).
  • BGH, 03.05.2012 - V ZB 258/11

    Grundbuchverfahren: Erneute Verwendung einer unrichtig gewordenen Vormerkung

    Sie findet insbesondere keine Stütze in der Rechtsprechung des Senats über die sog. "Aufladung" eingetragener Vormerkungen (Senatsurteile vom 26. November 1999 - V ZR 432/98, BGHZ 143, 175, 179 und Urteil vom 7. Dezember 2007 - V ZR 21/07, NJW 2008, 578, 579).

    Das ergibt sich daraus, dass auch bei der Vormerkung - wie bei den nach § 873 BGB einzutragenden Rechten - gemäß dem in § 879 Abs. 2, § 892 Abs. 2 BGB zum Ausdruck kommenden Grundsatz die Bewilligung der Eintragung nachfolgen kann (Senatsurteil vom 26. November 1999 - V ZR 432/98, BGHZ 143, 175, 179) und bei der Vormerkung der ihrer Bewilligung zugrunde liegende Schuldgrund nicht im Grundbuch eingetragen sein muss (vgl. RGZ 133, 267, 270; Senatsurteile vom 2. Dezember 1951 - V ZR 47/50, LM Nr. 1 zu § 883 BGB und vom 7. Dezember 2007 - V ZR 21/07, NJW 2008, 578, 579 Rn. 12).

    Soweit das Beschwerdegericht dies der Rechtsprechung des Senats zur "Aufladung" der Vormerkung (Urteil vom 7. Dezember 2007 - V ZR 21/07, NJW 2008, 578, 579 Rn. 13, 580 Rn. 17) meint entnehmen zu können, missversteht es diese Rechtsprechung.

    Nichts anderes ergibt sich aus der Senatsentscheidung vom 7. Dezember 2007 (V ZR 21/07, NJW 2008, 578).

  • BGH, 13.02.2014 - V ZB 88/13

    Grundbuchsache: Eintragungsfähigkeit eines Schuldnerwechsels bei einer

    Besteht er nicht, ist sie wirkungslos (Senat, Urteil vom 27. Oktober 2006 - V ZR 234/05, NJW 2007, 508 Rn. 18); erlischt er infolge Vereinbarung, Rechtsausübung oder Erfüllung, erlischt die Vormerkung trotz Fortbestehens ihrer Eintragung im Grundbuch (Senat, Urteil vom 7. Dezember 2007 - V ZR 21/07, NJW 2008, 578 Rn. 13).

    aa) In der Eintragung einer Vormerkung müssen der Gegenstand des Anspruchs und der Anspruchsgläubiger bezeichnet werden; die Angabe des Schuldgrundes ist nicht notwendig (Senat, Urteil vom 7. Dezember 2007  V ZR 21/07, NJW 2008, 578 Rn. 12).

    Den Grund des durch eine Vormerkung gesicherten Anspruchs wird im Grundbuch nicht bezeichnet; dieses gibt auch keine Auskunft über die Wirksamkeit des Anspruchs, und der Eintritt einer Bedingung, von der das Bestehen des Anspruchs abhängig ist, oder dessen Fälligkeit ist dem Grundbuch ebenfalls nicht zu entnehmen (Senat, Urteil vom 7. Dezember 2007 - V ZR 21/07, NJW 2008, 578 Rn. 16).

    Auch ohne diese Angaben erfüllt das Grundbuch seine Aufgabe, eine eindeutige, klare und vollständige Aussage über vergangene und gegenwärtige Rechtsverhältnisse zu treffen (Senat, Urteil vom 7. Dezember 2007 - V ZR 21/07, NJW 2008, 578 Rn. 16).

  • BGH, 12.10.2017 - IX ZR 288/14

    Rückübereignungsanspruch des Wohnungseigentumsverkäufers in der Insolvenz des

    Hierin liegt eine anfechtbare Gläubigerbenachteiligung (vgl. BGH, Urteil vom 7. Dezember 2007 - V ZR 21/07, WM 2008, 847 Rn. 10, 20).
  • OLG München, 11.06.2012 - 34 Wx 115/12

    Grundbuchverfahren: Löschung einer durch den Tod des Berechtigten befristeten

    Insbesondere kommt es nach den vorstehenden Ausführungen auf die strittigen Fragen zur Wiederaufladbarkeit der Vormerkung (vgl. BGH NJW 2008, 578; NJW 2000, 805; dazu jeweils Demharter MittBayNot 2008, 214 und MittBayNot 2000, 106) nicht an.
  • OLG Köln, 25.11.2009 - 2 Wx 98/09

    Voraussetzungen der Löschung einer Auflassungsvormerkung im Wege der Berichtigung

    In der Eintragung einer Vormerkung müssen der Anspruchsgläubiger und der Gegenstand des zu sichernden Anspruchs bezeichnet werden, wobei zur näheren Bezeichnung des Anspruchs nach § 885 Abs. 2 BGB auf die Eintragungsbewilligung Bezug genommen werden kann; die Angabe des Schuldgrundes ist dagegen nicht erforderlich (vgl. BGH NJW 2008, 578 [579]; RGZ 133, 267 [269 f.]; Senat, FGPrax 2005, 103; KG Rpfleger 1969, 49 [50]; KG DNotZ 1972, 173 [175]; Jansen, DNotZ 1953, 382 [383]; Erman/Lorenz, BGB, 12. Aufl. 2008, § 885, Rdn. 18; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 14. Aufl. 2008, Rdn. 1511 ff.; vgl. allerdings auch Staudinger/Gursky, BGB, Neubearbeitung 2008, § 885, Rdn. 74).

    § 879 Abs. 1 BGB ist vielmehr auf die Vormerkung entsprechend anzuwenden (vgl. BGHZ 143, 175 [179 f.]; BGH NJW 2008, 578 [579]).

    Hieraus folgt nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 7. Dezember 2007 zugleich die Möglichkeit, den gesicherten Anspruch in der Weise "auszutauschen", daß die bereits eingetragene Vormerkung - ohne erneute oder ergänzende Eintragung im Grundbuch - von dem Beteiligten zur Sicherung eines neu begründeten Anspruchs nutzbar gemacht wird, sofern dieser nur auf dieselbe Leistung (hier: Auflassung) wie der zunächst gesicherte Anspruch gerichtet ist (vgl. BGH NJW 2008, 578 [579]; vgl. auch BGHZ 143, 175 [181]; LG Lübeck, NJW-RR 1996, 914 [915]).

    Zudem ist ein Hinweis auf eine Änderung des vorgemerkten Anspruchs nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zwar "angezeigt" (vgl. BGH NJW 2008, 578 [580]), aber nicht Voraussetzung der Wirksamkeit eines Austauschs des Schuldgrundes der Vormerkung, so daß aus dem Fehlen eines solchen Hinweises nicht mit der im Interesse der Grundbuchwahrheit gebotenen Sicherheit darauf geschlossen werden kann, daß ein Auswechseln des Schuldgrundes auch nicht erfolgt ist.

  • BGH, 10.05.2012 - V ZB 156/11

    Zwangsversteigerungsverfahren: Behandlung einer Vormerkung zur Sicherung des

    Sie könnten die Eintragung der Vormerkung damit durch eine nachfolgende Bewilligung und einen neuen Anspruch, nämlich einen Rückübereignungsanspruch des Schuldners aus der Rückabwicklungsvereinbarung, wieder werthaltig gemacht haben (zu dieser Möglichkeit: Senat, Urteile vom 26. November 1999 - V ZR 432/98, BGHZ 143, 175, 181 f. und vom 7. Dezember 2007 - V ZR 21/07, NJW 2008, 578, 579 Rn. 13; Krüger, Festschrift für Achim Krämer [2009] S. 475, 477).
  • OLG Hamm, 03.09.2013 - 15 W 344/12

    Voraussetzungen der Löschung einer Rückauflassungvormerkung nach Versterben des

    Nach der jüngeren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 143, 175 ff = NJW 2000, 805; BGH NJW 2008, 578) kann eine erloschene Auflassungsvormerkung durch erneute Bewilligung ohne Grundbuchberichtigung und inhaltsgleiche Neueintragung wieder zur Sicherung eines neuen deckungsgleichen Anspruchs verwendet werden.

    Ebenso können die Voraussetzungen des durch die Vormerkung gesicherten Anspruchs und die Sicherungswirkung der bereits eingetragenen Vormerkung nachträglich erweitert werden (BGH NJW 2008, 578).

    Wie das Urteil des BGH vom 07.12.2007 (NJW 2008, 578) zeigt, ist dies nicht nur eine rein theoretische Möglichkeit, sondern kann in der Praxis vorkommen.

  • OLG Celle, 30.08.2012 - 4 W 156/12

    Antrag eines Eigentümers auf Löschung eines zugunsten seiner verstorbenen Mutter

    Dies hat zur Folge, dass der neue Schuldgrund im Grundbuch nicht eingetragen werden muss, mit der die erloschene Vormerkung wieder "aufgeladen" wird (KG Rechtspfleger 2011, 365 ff., Rn. 20 - aus [...]; BGH NJW 2008, 578 [BGH 07.12.2007 - V ZR 21/07] ).

    Dem steht die Aufgabe des Grundbuchs, eine eindeutige, klare und vollständige Aussage über vergangene und gegenwärtige Rechtsverhältnisse zu machen, nicht entgegen (BGH NJW 2008, 578 ff., [BGH 07.12.2007 - V ZR 21/07] Rn. 16 - aus [...]).

  • OLG Bremen, 03.11.2010 - 3 W 17/10

    Voraussetzungen der Löschung einer Rückauflassungsvormerkung

    Soweit sich der Rechtspfleger in der Begründung des Beschlusses auf eine Entscheidung des OLG Köln vom 25.11.2009 (FGPrax 2010, 14) und des BGH vom 07.12.2007 (NJW 2008, 578 ) beruft, ist dieser Verweis zutreffend.

    In der Eintragung einer Vormerkung müssen der Anspruchsgläubiger und der Gegenstand des zu sichernden Anspruchs bezeichnet werden, wobei zur näheren Bezeichnung des Anspruchs nach § 885 Abs. 2 BGB auf die Eintragungsbewilligung Bezug genommen werden kann; die Angabe des Schuldgrundes ist dagegen nicht erforderlich (OLG Köln aaO., m.w.N.; BGH NJW 2008, 578 ff., 579).

    Hieraus hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 26. November 1999 (BGH NJW 2000, 805 ff.) die Möglichkeit abgeleitet, eine durch den Untergang des gesicherten Anspruchs erloschene Vormerkung durch einen neu begründeten Anspruch "aufzuladen"; entsprechend ist nach seiner Rechtsprechung die Möglichkeit gegeben, eine wegen Nichtigkeit des zu sichernden Anspruchs zunächst unwirksame Vormerkung durch wirksame Neubegründung des Anspruchs zur Entstehung zu bringen (OLG Köln aaO., m.w.N.)Hieraus folgt nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 7. Dezember 2007 (BGH NJW 2008, 578 ff.) zugleich die Möglichkeit, den gesicherten Anspruch in der Weise "auszutauschen", dass die bereits eingetragene Vormerkung - ohne erneute oder ergänzende Eintragung im Grundbuch - von dem Beteiligten zur Sicherung eines neu begründeten Anspruchs nutzbar gemacht wird, sofern dieser nur auf dieselbe Leistung (hier: Auflassung) wie der zunächst gesicherte Anspruch gerichtet ist (BGH aaO.) Diese in der Rechtsprechung bejahte Möglichkeit des "Aufladens" einer erloschenen Vormerkung oder des Austauschs ihres Schuldgrundes hat indes zur Folge, dass allein der Umstand, dass eine mit dem ursprünglichen Schuldgrund der Vormerkung verknüpfte Bedingung nicht mehr eintreten kann, noch nicht den Schluss auf das Erlöschen der Vormerkung trägt.

    Zudem ist ein Hinweis auf eine Änderung des vorgemerkten Anspruchs nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zwar "angezeigt" (BGH NJW 2008, 578ff., 580), aber nicht Voraussetzung der Wirksamkeit eines Austauschs des Schuldgrundes der Vormerkung, so dass aus dem Fehlen eines solchen Hinweises nicht mit der im Interesse der Grundbuchwahrheit gebotenen Sicherheit darauf geschlossen werden kann, dass ein Auswechseln des Schuldgrundes auch nicht erfolgt ist.

  • OLG Schleswig, 09.07.2010 - 2 W 94/10

    Entscheidung des Beschwerdegerichts über eine Zwischenverfügung des

    Es ist jedoch die jüngere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum "Aufladen" einer Vormerkung mit anderen Ansprüchen zu berücksichtigen (Urteil vom 26. November 1999, BGHZ 143, 175; Urteil vom 7. Dezember 2007, NJW 2008, S. 578 ff.).

    Danach kann zum einen eine erloschene Vormerkung zur Sicherung eines neuen, deckungsgleichen Anspruchs verwendet werden (BGHZ 143, 175) und zum anderen eine Vormerkung auf Ansprüche mit anderen Voraussetzungen erstreckt werden (NJW 2008, S. 578 ff.).

  • OLG München, 17.10.2016 - 34 Wx 208/16

    Löschung einer einen bedingten Rückübertragungsanspruchs sichernden Vormerkung

  • OLG Frankfurt, 07.04.2008 - 20 W 131/08

    Auflassungsvormerkung: Anspruch auf Inhaltsänderung einer eingetragenen

  • OLG Frankfurt, 20.10.2011 - 20 W 548/10

    Voraussetzungen für Löschung einer Auflassungsvormerkung bei Erbenbeteiligung

  • OLG Frankfurt, 14.02.2011 - 20 W 440/10

    Löschung Auflassungsvormerkung ohne Bewilligung durch Grundbuchberichtigung nach

  • OLG Schleswig, 10.11.2010 - 2 W 144/10

    Löschung einer Vormerkung im Wege der Grundbuchberichtigung nach Erlöschen des

  • OLG München, 26.03.2012 - 34 Wx 199/11

    Grundbuchverfahren: Selbstkontrahierungsverbot bei einer Löschungsbewilligung

  • OLG Frankfurt, 13.04.2011 - 20 W 126/11

    Grundbuch: Anwendbarkeit des § 23 GBO auf die Löschung einer

  • OLG Frankfurt, 30.03.2022 - 20 W 17/22

    Löschung einer Vormerkung, die einen aufschiebend bedingten Anspruch auf

  • OLG Frankfurt, 09.11.2011 - 20 W 347/11

    Löschung einer Vormerkung im Wege der Grundbuchberichtigung

  • OLG Düsseldorf, 02.03.2011 - 3 Wx 266/10

    Voraussetzungen der Löschung einer ein Vorkaufsrecht sichernden Vormerkung

  • OLG München, 07.12.2016 - 34 Wx 423/16

    Vormerkung zur Sicherung eines Dienstbarkeitsbestellungsanspruchs eines

  • KG, 24.02.2011 - 1 W 472/10

    Grundbuchverfahrensrecht: Voraussetzungen der Löschung einer Vormerkung zur

  • OLG Hamm, 11.01.2011 - 15 W 629/10

    Anforderungen an die Feststellung des Erlöschens des durch eine Vormerkung

  • OLG München, 31.03.2014 - 34 Wx 206/13

    Grundbuchverfahren: Wirksamkeit der unter einer Bedingung erklärten

  • OLG Hamm, 08.04.2010 - 15 W 64/10

    Auslegung einer Rückübertragungsklausel in einem notariellen Übertragungsvertrag

  • OLG München, 28.06.2018 - 34 Wx 338/17

    Inhaber einer Zwangshypothek - Erledigung im Grundbuchverfahren

  • OLG Frankfurt, 13.04.2011 - 20 W 146/11

    Grundbuch: "Aufladen" einer Vormerkung mit anderen Ansprüchen

  • OLG Stuttgart, 20.03.2012 - 8 W 98/12

    Grundbuchberichtigung: Löschung einer Rückerwerbsvormerkung nach

  • OLG München, 11.03.2010 - 34 Wx 7/10

    Eigentumsvormerkung: Löschung wegen einseitiger Beseitigungsmöglichkeit des

  • OLG Nürnberg, 28.08.2012 - 15 W 1364/12

    Grundbuchverfahren: Löschung einer Auflassungsvormerkung bei Nachweis der

  • OLG Stuttgart, 06.10.2020 - 8 W 125/19

    Voraussetzungen der Grundbuchberichtigung nach fehlerhaftem Eintrag des

  • OLG Nürnberg, 14.05.2012 - 15 W 545/12

    Grundbuchverfahren: Zulässigkeit einer Zwischenverfügung; Anforderungen an den

  • OLG Düsseldorf, 18.04.2011 - 3 Wx 85/11

    Rechtsfolgen des Wechsels des Schuldners eines durch Auflassungsvormerkung

  • OLG Zweibrücken, 08.03.2012 - 3 W 146/11

    Grundbuchverfahren: Erforderlichkeit eines Unrichtigkeitsnachweises für die

  • OLG Naumburg, 22.04.2014 - 12 Wx 74/13

    Grundbuchverfahren: Löschung einer Vormerkung zur Sicherung eines nicht

  • OLG Düsseldorf, 20.06.2013 - 3 Wx 82/13

    Fortwirkung eine

  • OLG Stuttgart, 09.10.2020 - 8 W 125/19

    Voraussetzungen der Grundbuchberichtigung nach fehlerhaftem Eintrag des

  • OLG Dresden, 10.11.2011 - 17 W 981/11

    Löschung einer Auflassungsvormerkung nach Tod des Berechtigten

  • OLG München, 08.04.2010 - 34 Wx 21/10

    Grundbuchsache: Anfechtbarkeit des rechtlichen Hinweises auf eine notwendige

  • OLG Naumburg, 29.12.2020 - 12 Wx 33/20

    Grundbuchberichtigung: Löschung einer Auflassungsvormerkung aus dem Jahr 1934

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 29.06.2007 - 16 Wx 112/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4870
OLG Köln, 29.06.2007 - 16 Wx 112/07 (https://dejure.org/2007,4870)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.06.2007 - 16 Wx 112/07 (https://dejure.org/2007,4870)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. Juni 2007 - 16 Wx 112/07 (https://dejure.org/2007,4870)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Genehmigung einer Erbausschlagung bei nicht befreiter Vorerbenstellung des Betreuten

  • Judicialis

    FGG § 27; ; FGG § 29; ; BGB § 1821; ; BGB § 1822; ; BGB § 1822 Ziff. 2; ; BGB § 1901 Abs. 2; ; BGB § 1901 Abs. 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    BGB § 1922
    Keine Genehmigung taktischer Erbschaftsausschlagung zur Erlangung eines Pflichtteilsanspruchs bei nicht befreiter Vorerbenstellung des Betreuten und bestimmungsmäßigen Zuwendungen aus Vermögensertrag

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Genehmigung des Vormundschaftsgerichts beim Abbruch der künstlichen Ernährung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2007, 266
  • FamRZ 2008, 1113
  • ZEV 2008, 196
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.10.1993 - IV ZR 231/92

    Erbeinsetzung eines auf Kosten der Sozialhilfe untergebrachten Kindes

    Auszug aus OLG Köln, 29.06.2007 - 16 Wx 112/07
    Auch nach Auffassung des Senats entspricht es bei der gegebenen Gestaltung des Testaments - gegen die nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzliche rechtliche Bedenken nicht bestehen (BGHZ 111, 39; BGHZ 123, 368; vgl. dazu auch Palandt/Heinrichs, Bürgerliches Gesetzbuch, 66. Auflage 2007, § 138 BGB Rdn. 50 a) - den Interessen der Beteiligten zu 1. am besten, den Stamm des ihr als nicht befreite Vorerbin zustehenden Vermögens zu erhalten und aus seinem Ertrag in der in der letztwilligen Verfügung vorgesehenen Weise die im einzelnen genannten Zuwendungen an sie zu bestreiten.
  • OLG Stuttgart, 25.06.2001 - 8 W 494/99

    Betreuungsrecht - Versagung vormundschaftlicher Genehmigung - Anfechtung namens

    Auszug aus OLG Köln, 29.06.2007 - 16 Wx 112/07
    Die gemäß §§ 29, 27 FGG zulässige weitere Beschwerde, die der Beteiligte zu 3. erkennbar im Namen der Betreuten eingelegt hat (vgl. OLG Stuttgart, NJW 2001, 3484), hat in der Sache keinen Erfolg.
  • OLG Hamm, 16.07.2009 - 15 Wx 85/09

    Sittenwidrigkeit der Ausschlagung einer Erbschaft; Voraussetzungen der

    Zum Wohl des Betreuten gehört es auch, ihm im Rahmen der ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ein Leben nach seinen Wünschen und Vorstellungen zu ermöglichen (vgl. OLG Köln ZEV 2008, 196).
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