Weitere Entscheidung unten: LG Lüneburg, 30.04.2008

Rechtsprechung
   AG Rotenburg/Fulda, 07.04.2009 - 2 C 490/08 (70)   

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https://dejure.org/2009,77743
AG Rotenburg/Fulda, 07.04.2009 - 2 C 490/08 (70) (https://dejure.org/2009,77743)
AG Rotenburg/Fulda, Entscheidung vom 07.04.2009 - 2 C 490/08 (70) (https://dejure.org/2009,77743)
AG Rotenburg/Fulda, Entscheidung vom 07. April 2009 - 2 C 490/08 (70) (https://dejure.org/2009,77743)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2009, 1865
  • ZEV 2009, 303
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • AG Bad Hersfeld, 22.11.2005 - 10 C 766/05
    Auszug aus AG Rotenburg/Fulda, 07.04.2009 - 2 C 490/08
    Er bemisst sich hier nach dem Aufwand, der durch die Einsichtnahme in das streitgegenständliche Gutachten erfordert und wird vom Gericht dementsprechend auf bis zu 300 Euro festgesetzt, vgl. AG Bad Hersfeld Urteil vom 22.11.2005, Az. 10 C 766/05 juris.
  • BGH, 09.12.1986 - VI ZR 287/85

    Darlegungs- und Beweislast des Baugläubigers

    Auszug aus AG Rotenburg/Fulda, 07.04.2009 - 2 C 490/08
    Dies ist dann der Fall, wenn die Urkunde auch dazu bestimmt ist, Anspruchssteller als Beweismittel zu dienen oder sonst seine rechtlichen Beziehungen zu fördern, vgl. BGH WM 1987, 323.
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Rechtsprechung
   LG Lüneburg, 30.04.2008 - 6 O 28/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,25546
LG Lüneburg, 30.04.2008 - 6 O 28/08 (https://dejure.org/2008,25546)
LG Lüneburg, Entscheidung vom 30.04.2008 - 6 O 28/08 (https://dejure.org/2008,25546)
LG Lüneburg, Entscheidung vom 30. April 2008 - 6 O 28/08 (https://dejure.org/2008,25546)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 280 Abs. 1 BGB; § 280 Abs. 2 BGB; § 286 BGB; § 398 BGB
    Erstattung der Kosten für die Erteilung eines Erbscheins; Vertragsverletzung einer Bank durch die Verweigerung der Auszahlung eines Kontoguthabens des Erblassers ohne Vorlage eines Erbscheins trotz Vorlage eines notariellen Testaments

  • Wolters Kluwer

    Erstattung der Kosten für die Erteilung eines Erbscheins; Vertragsverletzung einer Bank durch die Verweigerung der Auszahlung eines Kontoguthabens des Erblassers ohne Vorlage eines Erbscheins trotz Vorlage eines notariellen Testaments

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • pottgiesser.de (Kurzinformation)

    Notarielles Testament nebst Eröffnungsniederschrift als Nachweis der Erbenstellung ausreichend

Papierfundstellen

  • FamRZ 2009, 2038
  • ZEV 2009, 303
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.06.2005 - XI ZR 311/04

    Nachweis des Erbrechts durch notarielles Testament

    Auszug aus LG Lüneburg, 30.04.2008 - 6 O 28/08
    Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 2005, 2779) reicht dies zum Nachweis der Erbenstellung aus.
  • OLG Celle, 26.04.1995 - 3 U 113/94
    Auszug aus LG Lüneburg, 30.04.2008 - 6 O 28/08
    Gegen die Wirksamkeit der Formularklausel in Nr. 5 Abs. 2 AGB, wonach die Beklagte von ihrer Leistungspflicht frei wird, wenn sie an denjenigen leistet, der sich durch Vorlage eines notariellen Testamentes und der Niederschrift über dessen Eröffnung durch das Nachlassgericht als Erbe legitimiert, bestehen keine Bedenken (vgl. OLG Celle, NJW 1998, 82).
  • BGH, 08.10.2013 - XI ZR 401/12

    BGH erklärt Erbnachweisklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer

    Ebenso wenig kann er im Rahmen der anzustellenden Interessenabwägung auf die Möglichkeit verwiesen werden, von ihm zunächst - zu Unrecht - verauslagte Kosten später im Wege des Schadensersatzes, ggf. sogar nur unter Beschreitung des Klageweges (vgl. hierzu LG Lüneburg, ZEV 2009, 303; LG Berlin BeckRS 2010, 06534) von der Sparkasse erstattet zu verlangen.
  • OLG Hamm, 01.10.2012 - 31 U 55/12

    Verbraucherschutz: unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sparkassen zu

    Dadurch wird die Beklagte schon deshalb nicht über Gebühr belastet, weil sie sich ohnehin nach Maßgabe des jeweiligen konkreten Sachverhalts mit der Frage befassen muss, ob die Forderung nach Vorlage eines Erbscheins oder der Verzicht darauf Haftungsfolgen für sie auslöst: Fordert die Beklagte unberechtigt die Vorlage eines Erbscheins, kann sie sich Schadensersatzansprüchen ausgesetzt sehen (vgl. etwa LG Lüneburg, ZEV 2009, 303).
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