Rechtsprechung
   KG, 13.03.2012 - 1 W 542/11   

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KG, 13.03.2012 - 1 W 542/11 (https://dejure.org/2012,7788)
KG, Entscheidung vom 13.03.2012 - 1 W 542/11 (https://dejure.org/2012,7788)
KG, Entscheidung vom 13. März 2012 - 1 W 542/11 (https://dejure.org/2012,7788)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfahren des Grundbuchamts bei Veräußerung von Grundeigentum durch den Betreuer zu einem Kaufpreis von 80% des ermittelten Verkehrswerts und der Genehmigung durch das Betreuungsgericht

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schenkungsverbot für Betreuer; Nachweis der Entgeltlichkeit bei der Grundstücksveräußerung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wertbemessung, Schenkungsverbot, Grundstücksgeschäfte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfahren des Grundbuchamts bei Veräußerung von Grundeigentum durch den Betreuer zu einem Kaufpreis von 80 % des ermittelten Verkehrswerts und Genehmigung durch das Betreuungsgericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 654
  • FGPrax 2012, 145
  • FamRZ 2012, 1165
  • ZEV 2013, 95 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Frankfurt, 10.09.2007 - 20 W 69/07

    Vorweggenommene Erbfolge: Rechtliche Bewertung der Übertragung eines

    Auszug aus KG, 13.03.2012 - 1 W 542/11
    Das Betreuungsgericht hat die Genehmigung zu versagen, wenn ein solches Rechtsgeschäft beabsichtigt ist (OLG Frankfurt/Main, FGPrax 2008, 18; BayObLG, Beschluss vom 6. Juni 2003 - 3Z BR 88/03 - Juris).
  • BayObLG, 06.06.2003 - 3Z BR 88/03

    Begriff der Ausstattung i.S. von § 1624 BGB - Überlassung von Wohneigentum aus

    Auszug aus KG, 13.03.2012 - 1 W 542/11
    Das Betreuungsgericht hat die Genehmigung zu versagen, wenn ein solches Rechtsgeschäft beabsichtigt ist (OLG Frankfurt/Main, FGPrax 2008, 18; BayObLG, Beschluss vom 6. Juni 2003 - 3Z BR 88/03 - Juris).
  • OLG München, 18.02.2010 - 34 Wx 9/10

    Grundbuchverfahren: Mängel des Nichtabhilfeverfahrens; Erforderlichkeit der

    Auszug aus KG, 13.03.2012 - 1 W 542/11
    Das Grundbuchamt hat über die Beschwerde durch den Beteiligten bekannt zu machenden Beschluss und nicht wie vorliegend, durch einen gerichtsintern gebliebenen Aktenvermerk zu entscheiden (OLG München, Beschluss vom 18. Februar 2010 - 34 Wx 9/10 - Juris).
  • BayObLG, 05.01.1989 - BReg. 2 Z 96/88
    Auszug aus KG, 13.03.2012 - 1 W 542/11
    In diesem Fall ist dem Grundbuchamt die Vertretungsmacht des Vertreters nachzuweisen (BayObLG, DNotZ 1989, 373).
  • KG, 03.11.1992 - 1 W 3761/92

    Anweisung an das Grundbuchamt im Verfahren der Beschwerde gegen eine

    Auszug aus KG, 13.03.2012 - 1 W 542/11
    Dabei hat sich der Grundsatz herausgebildet, dass die Entgeltlichkeit der Verfügung regelmäßig anzunehmen ist, wenn sie auf einem zweiseitigen entgeltlichen Rechtsgeschäft, vornehmlich einem Kaufvertrag beruht und der andere Vertragsteil ein unbeteiligter Dritter ist (Senat, a.a.O., 340; Senat, Beschluss vom 3. November 1992 - 1 W 3761/92 - OLGZ 1993, 270, 274).
  • OLG Düsseldorf, 07.07.1995 - 6 UF 117/94

    Kindes- und Ehegattenunterhalt im Mangelfall

    Auszug aus KG, 13.03.2012 - 1 W 542/11
    Denn ungeachtet einer erteilten betreuungsgerichtlichen Genehmigung, kann der Betreuer in Vertretung des Betreuten keine Schenkungen machen, §§ 1908i Abs. 2 S. 1, 1804 S. 1 BGB (BayObLG, NJW-RR 1996, 452).
  • BGH, 18.05.1990 - V ZR 304/88

    Gemischte Schenkung und Schenkungswiderruf nach Beendigung einer eheänlichen

    Auszug aus KG, 13.03.2012 - 1 W 542/11
    Es steht den Parteien auch grundsätzlich frei, eine objektiv wesentlich geringere Gegenleistung noch als subjektiv gleichwertig anzusehen (BGH, Urteil vom 18. Mai 1990 - V ZR 304/88 - Juris; Senat, Beschluss vom 6. Mai 1968 - 1 W 807/68 - OLZ 1968, 337, 339).
  • BGH, 18.10.2011 - X ZR 45/10

    Schenkung: Begriff der gemischten Schenkung

    Auszug aus KG, 13.03.2012 - 1 W 542/11
    Dies ist nur für die Frage maßgeblich, in welcher Form die Rückabwicklung des Geschäfts verlangt werden kann (BGH, MDR 2012, 204, 205).
  • OLG Frankfurt, 15.05.2018 - 20 W 38/18

    Grundbuch: Nachweis, dass keine Schenkung vorliegt

    Deshalb erfasst das Verbot auch das dingliche Erfüllungsgeschäft (vgl. die Nachweise bei KG FGPrax 2012, 145 [KG Berlin 13.03.2012 - 1 W 542/11] ; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11.08.2016, 12 Wx 3/16, zitiert nach juris).

    Aus diesen Erwägungen heraus hat mithin auch das Grundbuchamt im Rahmen der Überprüfung der Vertretungsbefugnis des Betreuers die Entgeltlichkeit der Verfügung zu überprüfen (KG FGPrax 2012, 145; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, a.a.O.).

    Aus diesen Erwägungen heraus hat mithin das Grundbuchamt grundsätzlich im Rahmen der Überprüfung der Vertretungsbefugnis des Betreuers auch die Entgeltlichkeit der Verfügung zu überprüfen (KG FGPrax 2012, 145; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, a.a.O.; vgl. auch Senat FamRZ 2010, 1762).

    Auf Basis dieser einseitigen Erklärungen des Beteiligten zu 1., die materiell-rechtlich keine wirksame Vereinbarung der Vertragsbeteiligten zur Abänderung des notariellen Kaufvertrags vom 18.11.2016 und der darin getroffenen Vertragsabreden darstellen, kann mithin eine Entgeltlichkeit der Aufgabe des Nießbrauchsrechts durch den Beteiligten zu 2. - für die grundsätzlich auch subjektive Beweggründe der Beteiligten bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts zu berücksichtigen wären (vgl. dazu KG FGPrax 2012, 145 [KG Berlin 13.03.2012 - 1 W 542/11] ) - nicht festgestellt werden.

  • OLG Frankfurt, 27.10.2014 - 20 W 252/14

    Grundbuch: Auslegung einer Vorsorgevollmacht

    Da die Einigung von den Vertragsparteien nicht persönlich abgegeben werden muss, sondern auch von Vertretern erklärt werden kann, ist auch insoweit dem Grundbuchamt die Vertretungsmacht des Vertreters nachzuweisen (vgl. etwa KG FGPrax 2012, 145; OLG Naumburg Rpfleger 2014, 310, je zitiert nach juris).

    Diesem Zweck widerspräche es, dem Mündel/Betreuten (hier: dem Vollmachtgeber) im Falle einer verbotswidrigen Schenkung auf Bereicherungsansprüche zu verweisen; deshalb erfasst das Verbot das dingliche Erfüllungsgeschäft (vgl. etwa die Nachweise bei KG FGPrax 2012, 145).

  • LG Kassel, 12.10.2012 - 3 T 349/12

    Betreuung: Zulässigkeit von Anstandsschenkungen durch einen Betreuer; Betreuung:

    Das Verbot der Schenkung erfasst grundsätzlich sowohl das Verpflichtungs-als auch das Verfügungsgeschäft (KG BtPrax 2012, 123).
  • OLG Stuttgart, 29.05.2018 - 8 W 146/18

    Löschung eines Nacherbenvermerks: Anforderungen an den Nachweis der

    In der Rechtsprechung wurde je nach den Umständen des Einzelfalles von Entgeltlichkeit auch dann noch ausgegangen, wenn sich die Parteien auf einen Kaufpreis von 80 % des durch ein Gutachten ermittelten Verkehrswertes geeinigt haben (KG MDR 2012, 654 - allerdings mit betreuungsgerichtlicher Genehmigung).
  • OLG Stuttgart, 30.06.2020 - 8 W 173/20

    Abhängigkeit der Eintragung einer Erwerbsvormerkung von Genehmigung bzw.

    Diesem Zweck würde es widersprechen, das Mündel bzw. den Betreuten (hier den Vollmachtgeber) im Falle einer verbotswidrigen Schenkung auf Bereicherungsansprüche zu verweisen (Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11. August 2016 - 12 Wx 3/16; OLG Frankfurt, Beschluss vom 15. Mai 2018 - 20 W 38/18; KG Berlin, Beschluss vom 13. März 2012 - 1 W 542/11).

    Die gemischte Schenkung setzt nicht voraus, dass der unentgeltliche Charakter des Geschäfts gegenüber dem entgeltlichen überwiegt (KG, Beschluss vom 13. März 2012 - 1 W 542/11).

    Es steht den Parteien auch grundsätzlich frei, eine objektiv wesentlich geringere Gegenleistung noch als subjektiv gleichwertig anzusehen (BGH, Urteil vom 18. Mai 1990 - V ZR 304/88; KG, Beschluss vom 13. März 2012 - 1 W 542/11).

    Im Grundbuchverfahren sind für den Nachweis, dass die Verfügung eines Betreuers nicht dem Schenkungsverbot unterfällt, in der Regel ähnliche Grundsätze maßgeblich, wie sie bei der Beurteilung der Entgeltlichkeit von Verfügungen des Testamentsvollstreckers oder befreiten Vorerben maßgebend sind (KG, Beschluss vom 13. März 2012 - 1 W 542/11).

    Dabei hat sich der Grundsatz herausgebildet, dass die Entgeltlichkeit der Verfügung regelmäßig anzunehmen ist, wenn sie auf einem zweiseitigen entgeltlichen Rechtsgeschäft, vornehmlich einem Kaufvertrag beruht und der andere Vertragsteil ein unbeteiligter Dritter ist; das Grundbuchamt ist befugt, Wahrscheinlichkeitserwägungen anzustellen und auf allgemeine Erfahrungssätze zurückzugreifen (KG, Beschluss vom 13. März 2012 - 1 W 542/11).

  • KG, 12.09.2017 - 1 W 326/17

    Grundbucheintragung: Nachweis der Vertretungsmacht durch Vorlage eines

    In diesem Fall ist dem Grundbuchamt die Vertretungsmacht des Vertreters - in der Form des § 29 Abs. 1 S. 1 GBO - nachzuweisen (Senat, Beschluss vom 13. März 2012 - 1 W 542/11 - FGPrax 2012, 145, 146; Beschluss vom 3. November 2011 - 1 W 495/10 - FGPrax 2012, 7).
  • OLG Köln, 03.12.2018 - 2 Wx 372/18

    Entgeltlicher Veräußerung durch Vorerben; Anforderungen an die Zulässigkeit der

    Ein allgemeiner Erfahrungssatz besagt zum Beispiel, dass ein Kaufvertrag mit einem unbeteiligten Dritten ein entgeltlicher Vertrag und keine verschleierte Schenkung ist, wenn die Gegenleistung an den Vorerben bzw. Testamentsvollstrecker erbracht wird (vgl. KG FGPrax 2012, 145; OLG München Rpfleger 2012, 250, 251 m.w.N.; OLG München FGPrax 2016, 112; OLG München RNotz 2018, 491; Senat, Beschluss vom 14.11.2018 - 2 Wx 356/18 (n.v.)).
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Rechtsprechung
   KG, 28.02.2012 - 1 W 43/12   

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https://dejure.org/2012,7933
KG, 28.02.2012 - 1 W 43/12 (https://dejure.org/2012,7933)
KG, Entscheidung vom 28.02.2012 - 1 W 43/12 (https://dejure.org/2012,7933)
KG, Entscheidung vom 28. Februar 2012 - 1 W 43/12 (https://dejure.org/2012,7933)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 12 Abs 1 WoEigG, § 32 GBO, § 21 BNotO
    Grundbuchverfahren: Veräußerungsbeschränkung beim Wohnungseigentum; Nachweis des Rechtsübergangs von Grundschulden im Wege der Ausgliederung

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 12; GBO § 32; BNotO § 21
    Auslegung einer Veräußerungsbeschränkung bei Veräußerung an Abkömmlinge; Nachweis der Rechtsnachfolge bei Ausgliederung im Grundbuchverfahren

  • Wolters Kluwer

    Zustimmungsbedürftigkeit der Übertragung von Wohnungseigentum an Abkömmlinge des Eigentümers durch dessen Erben; Anforderungen an den Nachweis des Rechtsübergangs von Grundschulden gegenüber dem Grundbuchamt

  • grundeigentum-verlag.de

    Ausnahme der Veräußerungsbeschränkung gegenüber Abkömmlingen; Abkömmlinge von Erben; WEG-Veräußerung; erforderliche Zustimmung; Rechtsübergang von Grundschulden; Einsicht in Ausgliederungsvertrag

  • notar-drkotz.de

    Grundbuchverfahren - Veräußerungsbeschränkung beim Wohnungseigentum

  • rechtsportal.de

    WEG § 12 Abs. 1; GBO § 32; BNotO § 21
    Zustimmungsbedürftigkeit der Übertragung von Wohnungseigentum an Abkömmlinge des Eigentümers durch dessen Erben; Anforderungen an den Nachweis des Rechtsübergangs von Grundschulden gegenüber dem Grundbuchamt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Veräußerung an nahe Angehörige: Zustimmung erforderlich?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Veräußerungszustimmung des WEG-Verwalters (IMR 2012, 379)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 1159
  • DNotZ 2012, 621
  • FGPrax 2012, 96
  • ZMR 2012, 653
  • Rpfleger 2012, 436
  • ZEV 2013, 95
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 19.04.2010 - 3 Wx 88/10

    Zur Eigentumsübertragung von Grundstücken durch Spaltung

    Auszug aus KG, 28.02.2012 - 1 W 43/12
    Diese können letztlich nur durch Vorlage des Spaltungs- und Übertragungsvertrags in der Form des § 29 GBO nachgewiesen werden (OLG Düsseldorf, FGPrax 2010, 225; Böhringer, a.a.O., 61).
  • OLG München, 27.11.2009 - 34 Wx 102/09

    Grundbuchverfahren: Löschung von Rückgewährsvormerkungen ohne Bewilligung des

    Auszug aus KG, 28.02.2012 - 1 W 43/12
    Eine solche Bestätigung hat aber keine Beweiskraft, insbesondere kommt ihr nicht die Wahrheitsvermutung der §§ 414, 418 ZPO zu (OLG Frankfurt, NJW-RR 1996 529, 530; OLG München, Beschluss vom 27. November 2009 - 34 Wx 102/09 - Juris).
  • OLG Schleswig, 26.08.2009 - 2 W 241/08

    Übertragung von Grundstücksrechten im Wege der Spaltung

    Auszug aus KG, 28.02.2012 - 1 W 43/12
    Sie enthält keinerlei Hinweis auf den Inhalt der zum Rechtsübergang erforderlichen Erklärungen, vgl. §§ 126, Abs. 1 Nr. 9, Abs. 2 S. 1 und 2 UmwG, 28 GBO (hierzu BGH, MDR 2008, 497; OLG Schleswig, FGPrax 2010, 21, 22).
  • BGH, 25.01.2008 - V ZR 79/07

    Rechtsfolgen der Spaltung eines Grundstücks

    Auszug aus KG, 28.02.2012 - 1 W 43/12
    Sie enthält keinerlei Hinweis auf den Inhalt der zum Rechtsübergang erforderlichen Erklärungen, vgl. §§ 126, Abs. 1 Nr. 9, Abs. 2 S. 1 und 2 UmwG, 28 GBO (hierzu BGH, MDR 2008, 497; OLG Schleswig, FGPrax 2010, 21, 22).
  • OLG Schleswig, 14.06.1993 - 2 W 66/93

    Verwalterzustimmung, Veräußerung an Ehegatten

    Auszug aus KG, 28.02.2012 - 1 W 43/12
    Die ausnahmsweise Befreiung vom Zustimmungserfordernis bei Veräußerung an nahe Angehörige stellt eine Vergünstigung im Interesse des jeweils veräußernden Wohnungseigentümers dar, der insoweit in seiner Entscheidungsfreiheit nicht beschränkt werden soll (OLG Schleswig, NJW-RR 1993, 1103, 1104).
  • BayObLG, 29.01.1982 - BReg. 2 Z 50/81

    Zur WEG-Verwalterzustimmung bei Erbauseinandersetzung

    Auszug aus KG, 28.02.2012 - 1 W 43/12
    Zwar ist die Übertragung des Wohnungseigentums von der Erbengemeinschaft, § 2032 BGB, auf einen der Miterben eine Veräußerung i.S.v. § 12 Abs. 1 WEG, auch wenn sie der Auseinandersetzung nach §§ 2042 ff. BGB dient (vgl. BayObLG, Rpfleger 1982, 177; Demharter, GBO, 28. Aufl., Anh. § 3 Rdn. 34).
  • OLG Frankfurt, 29.08.1995 - 20 W 351/95

    Nachweis eines Bedingungseintritts durch Notarbestätigung

    Auszug aus KG, 28.02.2012 - 1 W 43/12
    Eine solche Bestätigung hat aber keine Beweiskraft, insbesondere kommt ihr nicht die Wahrheitsvermutung der §§ 414, 418 ZPO zu (OLG Frankfurt, NJW-RR 1996 529, 530; OLG München, Beschluss vom 27. November 2009 - 34 Wx 102/09 - Juris).
  • OLG München, 11.06.2014 - 34 Wx 172/14

    Grundbuchverfahren: Erfordernis der Zustimmung sämtlicher Wohnungseigentümer bei

    Jedoch kann das Grundbuchamt diese Erklärung nicht zur Grundlage der Eintragung verwenden; denn sie bringt keinen förmlichen Nachweis (§ 29 Abs. 1 Satz 2 GBO) ihrer inhaltlichen Richtigkeit gemäß §§ 415, 418 ZPO (KG FGPrax 2012, 96; Demharter § 29 Rn. 29).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 09.03.2012 - 8 W 85/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,7180
OLG Stuttgart, 09.03.2012 - 8 W 85/12 (https://dejure.org/2012,7180)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09.03.2012 - 8 W 85/12 (https://dejure.org/2012,7180)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09. März 2012 - 8 W 85/12 (https://dejure.org/2012,7180)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Grundbuchrecht

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 133, 2147; GBO § 19
    Falschbezeichnung (falsa demonstratio) bei Vermächtniserfüllungsvertrag

  • Wolters Kluwer

    Folgen für die dingliche Einigung bei versehentlicher Nichtberücksichtigung des einer Eigentumswohnung zugeordneten Tiefgaragen-Stellplatzes durch einen notariellen Vermächtniserfüllungsvertrag entgegen dem Willen der Vertragsparteien

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BGB § 133; BGB § 873 Abs. 1; BGB § 925 Abs. 1
    Wirksamkeit eines notariellen Vermächtniserfüllungsvertrages hinsichtlich eines einer Eigentumswohnung zugeordneten Tiefgaragen-Stellplatzes bei Falschbezeichnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 1419
  • ZEV 2013, 95 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.05.2002 - V ZR 149/01

    Umfang der einem Notariatsangestellten erteilten Vollmacht zur Abgabe von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.03.2012 - 8 W 85/12
    Insoweit kommt es auf die Problematik des Umfangs der in § 7 des Vermächtniserfüllungsvertrags vom 21. Juli 2011 erteilten Vollzugsvollmacht (vergleiche hierzu: BGH NJW 2002, 2863, m.w.N.) nicht an.
  • BGH, 18.01.2008 - V ZR 174/06

    Falschbezeichnung des verkauften Anwesens im Kaufvertrag

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.03.2012 - 8 W 85/12
    Der BGH (NJW 2008, 1658, m.w.N.) hat entschieden, dass dies nicht nur für den Fall gilt, wenn im Vertragstext als Kaufgegenstand das gesamte Grundstück genannt wird, obwohl die Parteien nur eine bestimmte Teilfläche verkaufen wollten, sondern auch für den umgekehrten Fall, dass die Parteien eine Fläche verkaufen wollen, die über das dem Verkäufer bereits gehörende Grundstück hinausgeht.
  • BGH, 25.03.1983 - V ZR 268/81

    Rechtsfolgen der irrtümlichen Falschbezeichnung bei einem Grundstückskaufvertrag

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.03.2012 - 8 W 85/12
    Dem entspricht auch die frühere Entscheidung des BGH (NJW 1983, 1610, m.w.N.).
  • OLG München, 04.12.2017 - 34 Wx 95/17

    Auslegung von Eintragungsbewilligungen und Grundbuchvollmachten

    bb) Der Wortsinn einer Erklärung ist zwar dann nicht maßgeblich, wenn feststeht, dass die Vertragsparteien den Gegenstand ihrer Erklärung irrtümlich falsch oder infolge irrtümlicher Auslassung unvollständig bezeichnet haben (sog. falsa demonstratio; Senat vom 5.7.2017, 34 Wx 104/17 = MittBayNot 2017, 581; zur Auflassung: BGHZ 87, 150/155; OLG Stuttgart FamRZ 2012, 1419; Hügel/Wilsch § 28 Rn. 93).
  • OLG München, 07.11.2014 - 34 Wx 353/14

    Grundbuchberichtigung: Nachweis der Erbfolge nach Versterben des Erben des noch

    Soweit vereinzelt (OLG Stuttgart vom 9.3.2012, 8 W 85/12, bei juris) das "Vergessen" eines (Sonder-) Eigentums im notariellen Übertragungsvertrag im Hinblick auf das wirklich Gewollte als grundbuchrechtlich unschädlich erachtet wird, wäre dem aus den vorstehenden Gründen nicht zu folgen.
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Rechtsprechung
   OLG München, 20.02.2012 - 31 Wx 565/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,3068
OLG München, 20.02.2012 - 31 Wx 565/11 (https://dejure.org/2012,3068)
OLG München, Entscheidung vom 20.02.2012 - 31 Wx 565/11 (https://dejure.org/2012,3068)
OLG München, Entscheidung vom 20. Februar 2012 - 31 Wx 565/11 (https://dejure.org/2012,3068)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Nachlassverfahren: Entlassung eines Testamentsvollstreckers und Erteilung des Testamentsvollstreckerzeugnisses als selbstständige Verfahren mit getrennten Kostenentscheidungen; Voraussetzungen der Bekanntgabe eines Beschlusses durch Aufgabe zur Post; ergänzende ...

  • Wolters Kluwer

    Verfahren des Nachlassgerichts bei Abschluss mehrerer Verfahren betreffend die Person eines Erblassers; Verfahren bei Bekanntgabe von Entscheidungen durch Aufgabe zur Post

  • rechtsportal.de

    Verfahren des Nachlassgerichts bei Abschluss mehrerer Verfahren betreffend die Person eines Erblassers; Verfahren bei Bekanntgabe von Entscheidungen durch Aufgabe zur Post

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 523
  • FGPrax 2012, 137
  • FamRZ 2012, 1405
  • ZEV 2013, 95 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Stuttgart, 06.07.1979 - 8 W 60/79
    Auszug aus OLG München, 20.02.2012 - 31 Wx 565/11
    Denn ggf. muss auch nach Beendigung des Amtes als Testamentsvollstrecker ein mit einem Vermerk über die Beendigung des Amtes versehenes Testamentsvollstreckerzeugnis erteilt werden (vgl. OLG Stuttgart, OLGZ 1979, 387 ).
  • BGH, 24.11.2003 - II ZB 37/02

    Nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde

    Auszug aus OLG München, 20.02.2012 - 31 Wx 565/11
    Dies gilt auch dann, wenn sich - wie hier - die Frage der Erstattung außergerichtlicher Kosten mangels eines entsprechenden Antrags eines Beteiligten nicht ausdrücklich stellte und sich das Gericht über diese Fragen keine Gedanken gemacht haben sollte (vgl. die ständige Rechtsprechung des BGH zu den Parallelfällen der nicht ausgesprochenen Entscheidung über die Revsions- bzw. Rechtsbeschwerdezulassung, etwa NJW 2004, 779 m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 08.04.2009 - 5 U 13/08

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Irreführende Werbung mit "100 SMS gratis" bei

    Auszug aus OLG München, 20.02.2012 - 31 Wx 565/11
    Dies folgt aber aus der bereits angesprochenen Regelung des § 8 InsO, da im Bereich der InsO bei etwaigen Bekanntgabemängeln § 189 ZPO entsprechend angewendet wird (vgl. LG München I, BeckRS 2009, 26244).
  • BGH, 09.12.2010 - V ZB 149/10

    Zulässigkeit der Einlegung einer Revision aus einem anderen als dem durch das

    Auszug aus OLG München, 20.02.2012 - 31 Wx 565/11
    Denn in solchen Fällen kommt das für rechtsfehlerhafte Beschlüsse vorgesehene Beschwerdeverfahren zum Tragen (bei Überschreiten des Beschwerdewerts des § 61 Abs. 1 FamFG ist die isolierte Kostenbeschwerde zulässig, vgl. Beschluss des BGH vom 09.12.2010,V ZB 149/10, Rdn. 6).
  • BGH, 16.12.2005 - V ZR 230/04

    Voraussetzungen des Urteilsergänzungsverfahrens; Entscheidung über die bis zur

    Auszug aus OLG München, 20.02.2012 - 31 Wx 565/11
    Dagegen kann ein das Rechtsmittelverfahren ausschließender Ergänzungsfall nur vorliegen, wenn Umstände erkennbar sind, die den Schluss zulassen, dass das Erstgericht die Kostenentscheidung zugunsten der neben dem Beschwerdeführer am Ausgangsverfahren Beteiligten versehentlich übergangen hat (vgl. a. BGH, NJW 2006, 1351, Rdn. 17).
  • BGH, 07.12.1966 - IV ZR 264/65

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG München, 20.02.2012 - 31 Wx 565/11
    Ein solcher Hinweis ist jedoch zwingend erforderlich, um bei dem Bekanntgabeempfänger nicht den irrigen Eindruck zu erwecken, es handele sich um nicht eine solche Bekanntgabe, sondern nur um die formlose Übersendung einer Abschrift oder Ausfertigung (so schon BGH MDR 1967, 475 zur Zustellung durch Aufgabe zur Post).
  • BGH, 15.12.1952 - III ZR 102/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG München, 20.02.2012 - 31 Wx 565/11
    Dies ist im Punkt Kosten jedoch nur dann der Fall, wenn die Kostenentscheidung versehentlich, nicht aber rechtsirrig unterlassen worden ist (so schon BGH, MDR 1953, 164 zur Urteilsergänzung nach § 321 ZPO, dessen Regelungsgehalt das FamFG übernommen hat, vgl. BT-Drs. 16/6308, S. 197).
  • BGH, 10.10.1952 - V ZR 159/51

    Begriff des Streitgegenstandes; Voraussetzungen der Rechtshängigkeit

    Auszug aus OLG München, 20.02.2012 - 31 Wx 565/11
    Damit war die Absicht einer solchen Bekanntgabe für die Beteiligte zu 8 auch nicht erkennbar, so dass eine Heilung der fehlerhaften Bekanntgabe des Ausgangsbeschlusses ausscheidet (vgl. BGH, NJW 2003, 1191 und NJW 1952, 1375 ).
  • BayObLG, 07.10.1999 - 1Z BR 122/99

    Formerfordernisse der Beschwerde und des Wiedereinsetzungsgesuchs

    Auszug aus OLG München, 20.02.2012 - 31 Wx 565/11
    Nach diesem Zeitpunkt kam eine Abänderung im Kostenpunkt nur über eine Ergänzung nach § 43 Abs. 1 FamFG in Frage, weil die anwaltlich vertretene Beteiligte zu 8 ausdrücklich gegenüber dem Amtsgericht eine Kostenentscheidung zu ihren Gunsten beantragte und keinerlei Anhaltspunkte dafür sprechen, dass die Beteiligte zu 8 - im Wege der Beschwerde - eine Überprüfung der Ausgangsentscheidung durch das übergeordnete Gericht anstrebte (vgl. dazu etwa BayObLG, NJW-RR 2000, 671 m.w.N).
  • OLG München, 03.05.2010 - 31 Wx 34/10

    Testamentsvollstrecker: Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses bei

    Auszug aus OLG München, 20.02.2012 - 31 Wx 565/11
    Die Frage, ob dem Beschwerdeführer ein Testamentsvollstreckerzeugnis zu erteilen war oder ist, ist dagegen ein weiteres Verfahren, das nichts mit der gesondert zu beantwortenden Frage zu tun hat, ob er als Testamentsvollstrecker zu entlassen ist (Senat, NJW-RR 2010, 1381).
  • BGH, 02.12.2015 - XII ZB 283/15

    Betreuungsgerichtliche Genehmigung einer Grundstücksveräußerung: Beschwerde des

    Keiner Erörterung bedarf vorliegend auch, inwieweit für eine wirksame Bekanntgabe durch Aufgabe zur Post ein Hinweis erforderlich ist, dass mit der Beschlussübersendung die fristauslösende Bekanntgabe erfolgen soll (vgl. dazu etwa BGH Urteil vom 7. Dezember 1966 - IV ZR 264/65 - MDR 1967, 475; OLG München FamRZ 2012, 1405, 1406; Haußleiter FamFG § 15 Rn. 9; Prütting/Helms/Ahn-Roth FamFG 3. Aufl. § 15 Rn. 56), und inwieweit dieser Anforderung hier genügt wäre.
  • OLG Frankfurt, 17.01.2017 - 20 W 93/15

    Maßstab für Anwendung des § 21 GNotKG

    Ob § 189 ZPO auch bei der Bekanntgabe durch Aufgabe zur Post nach § 15 Abs. 2 Satz 1, Alt. 2 FamFG (entsprechend) anwendbar wäre (vgl. dazu OLG München FamRZ 2012, 1405, und BGH NJW 2016, 565 [BGH 02.12.2015 - XII ZB 283/15] ), kann offen bleiben, weil auch eine solche Bekanntgabe hier nicht erfolgt ist (vgl. zu deren Anforderungen BGH NJW 2016, 565 [BGH 02.12.2015 - XII ZB 283/15] ) und eine solche erkennbar auch nicht beabsichtigt war (vgl. dazu OLG München FamRZ 2012, 1405).
  • OLG Frankfurt, 29.03.2016 - 21 W 15/16

    Stillschweigende Kostenregelung im Nachlassverfahren

    Enthält nämlich - wie vorliegend - eine Entscheidung weder im Tenor noch in den Gründen einen ausdrücklichen Kostenausspruch, liegt darin in der Regel die nach § 81 Abs. 1 Satz 1 FamFG im Ermessen des Gerichts liegende, stillschweigende Entscheidung, dass die gesetzlich normierten Kostenregelungen Anwendung finden sollen und keine Erstattung der außergerichtlichen Kosten stattfindet (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 29. Juli 2014 - 15 W 273/14, Juris; OLG München, Beschluss vom 20. Februar 2012 - 31 Wx 565/11, Juris Rn 16; OLG Köln, Beschluss vom 5. August 2013 - 2 Wx 193/13, Juris Rn 10; Keidel/Zimmermann, FamFG, 18. Aufl., § 81 Rn 5).

    Denn nur wenn die Möglichkeit einer stillschweigenden Kostenentscheidung im Ausgangsbeschluss ausgeschlossen werden kann, ist eine ergänzende Kostenentscheidung möglich (vgl. OLG München, Beschluss vom 20. Februar 2012 - 31 Wx 565/11, Juris Rn 16; OLG Köln, Beschluss vom 5. August 2013 - 2 Wx 193/13, Juris Rn 10).

  • OLG Karlsruhe, 26.06.2020 - 18 UF 32/20

    Familienverfahren: Heilung der Bekanntgabe eines Beschlusses bei nicht

    Das Oberlandesgericht München steht auf dem Standpunkt, dass § 189 ZPO auch im Bereich der Bekanntgabe durch Aufgabe zur Post gemäß § 15 Abs. 2 Satz 1 Var. 2 FamFG sinngemäß anzuwenden sei, obwohl der Verweis in Satz 1 Var. 1 formal nur die Fälle der Zustellung betreffe (Beschluss vom 20.02.2012 - 31 Wx 565/11, FamRZ 2012, 1405, juris Rn. 14).

    Einen darüber hinaus gehenden Willen zur förmlichen Bekanntgabe hält der Senat (entgegen OLG Bamberg vom 19.08.2019 - 2 WF 183/19, FamRZ 2019, 1878, juris Rn. 9; nicht ganz eindeutig OLG München vom 20.02.2012 - 31 Wx 565/11, FamRZ 2012, 1405, juris Rn. 15) unter Berücksichtigung des Zwecks der Zustellungs- und Bekanntgabevorschriften sowie der schutzwürdigen Interessen des Bekanntgabeadressaten nicht für erforderlich.

  • OLG Düsseldorf, 13.01.2021 - 3 Wx 205/20

    Nachlassgericht - kostenpflichtige Zurückweisung eines Erbscheinsantrags

    Auch das Oberlandesgericht München hat einer Nachlasssache die Entscheidung, nach der einer der Beteiligten "die Kosten des Verfahrens zu tragen habe", den Inhalt beigemessen, dass eine Anordnung der Erstattung außergerichtlicher Kosten der übrigen Beteiligten nicht erfolgt sei; mangels ausdrücklicher Überbürdung der außergerichtlichen Auslagen sei von einer stillschweigenden Kostenentscheidung auszugehen, weshalb eine ergänzende Kostenentscheidung gemäß § 43 FamFG nicht möglich sei (OLG München FGPrax 2012, 137).
  • OLG München, 16.03.2017 - 31 Wx 92/17

    Kein Beschwerdeverfahren auf Einziehung eines Erbscheins wenn bereits formelle

    Jedenfalls muss dieser ergeben, an welchem Tag und unter welcher Anschrift das Schriftstück zur Post gegeben wurde (vgl. OLG München NJW-RR 2012, 523).
  • OLG Stuttgart, 07.06.2019 - 8 W 131/19

    Teilbeschluss über die Kostentragung für ein Schriftgutachten im

    Mithin ist auszuschließen, dass die Kostenentscheidung versehentlich nicht getroffen wurde - in diesem Fall käme nur eine Beschlussergänzung nach § 43 FamFG in Betracht (OLG München, Beschluss vom 20. Februar 2012 - 31 Wx 565/11, Rn. 16, juris; Meyer-Holz a.a.O.) - oder dass das Nachlassgericht mit der Nichtentscheidung über die Kosten zum Ausdruck bringen wollte, dass weder eine Erstattung außergerichtlicher Kosten noch eine Änderung der aus § 22 Abs. 1 GNotKG resultierenden alleinigen Haftung des Beteiligten zu 1 für die Gerichtskosten beabsichtigt war - in diesem Fall hätte der Beteiligte zu 1 schon den Beschluss vom 11.12.2017 mit der Beschwerde angreifen müssen (OLG München a.a.O.).
  • OLG Hamm, 29.07.2014 - 15 W 273/14

    Ergänzung; Feststellungsbeschluss; Kostenentscheidung

    Die Möglichkeit, dass das Gericht in dem Ausgangsbeschluss eine stillschweigende Entscheidung zu den Kosten getroffen hat, muss ausgeschlossen sein (Keidel=Meyer-Holz, a. a. O.; OLG München FGPrax 2012, 137; OLG Köln FGPrax 2013, 234).
  • OLG Braunschweig, 01.02.2023 - 3 W 885/22

    Wirksame Bestellung; Nachlasspfleger; persönliche Verpflichtung; telefonische

    Zudem dürfte eine wirksame Bekanntgabe durch Aufgabe zur Post auch zwingend den Hinweis an den Empfänger erfordern, dass mit der Übersendung des Beschlusses dessen (fristauslösende) Bekanntgabe erfolgen sollte, um nicht den irrigen Eindruck zu erwecken, es handele sich lediglich um eine formlose Übersendung ( OLG München, Beschluss vom 20. Februar 2012 - 31 Wx 565/11 -, Rn. 13, juris; vgl. auch BGH, Urteil vom 7. Dezember 1966 - IV ZR 264/65 -, BeckRS 1966, 31400628).
  • OLG Köln, 28.12.2022 - 2 Wx 260/22

    Zulässigkeit der Nachholung einer Kostenentscheidung im Erbscheinsverfahren

    Deshalb kann die Ergänzung einer Hauptsacheentscheidung im Kostenpunkt nur dann in Betracht kommen, wenn sich nicht aus dem Schweigen des Kostenbeschlusses zu dieser Frage ergibt, dass insoweit keine Entscheidung getroffen werden sollte (Senat, Beschluss vom 05.08.2013 - 2 Wx 193/13, FGPrax 2013, 234; OLG München, Beschluss vom 20.02.2012 - 31 Wx 565/11, FGPrax 2012, 137 ; Sternal/Jokisch, FamFG, 21. Aufl. 2023, § 43 Rn. 10 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 10.05.2023 - 3 W 4/23
  • OLG Brandenburg, 08.05.2023 - 3 W 4/23

    Kostentragung im Erbscheinsverfahren; Jahresfrist für Wiedereinsetzungsanträge im

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Rechtsprechung
   OLG München, 06.02.2012 - 31 Wx 31/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,2712
OLG München, 06.02.2012 - 31 Wx 31/12 (https://dejure.org/2012,2712)
OLG München, Entscheidung vom 06.02.2012 - 31 Wx 31/12 (https://dejure.org/2012,2712)
OLG München, Entscheidung vom 06. Februar 2012 - 31 Wx 31/12 (https://dejure.org/2012,2712)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Zuständigkeit für sofortige Beschwerde nach erfolgloser Ablehnung eines Sachverständigen im FamFG-Verfahren

  • Wolters Kluwer

    Besetzung des Beschwerdegerichts nach erfolgloser Ablehnung des Sachverständigen im Verfahren nach dem FamFG

  • rechtsportal.de

    Besetzung des Beschwerdegerichts nach erfolgloser Ablehnung des Sachverständigen im Verfahren nach dem FamFG

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2012, 92
  • FamRZ 2012, 1079
  • ZEV 2013, 95 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG München, 07.05.2008 - 31 Wx 28/08

    Bestellung eines Nachtragsliquidators für eine GmbH: Statthaftigkeit der

    Auszug aus OLG München, 06.02.2012 - 31 Wx 31/12
    Insoweit hält der Senat erklärtermaßen nicht mehr an der Auffassung fest, dass in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit bei Fehlen einer ausdrücklich anderweitigen gesetzlichen Regelung die Vorschriften über das im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit gegebene regelmäßige Rechtsmittel gelten (vgl. etwa Senat, NZG 2008, 555 ).
  • BayObLG, 17.09.1987 - BReg. 3 Z 76/87

    Abberufung; Abschlußprüfungsgesellschaft; Abschlußprüfung; Besorgnis der

    Auszug aus OLG München, 06.02.2012 - 31 Wx 31/12
    Die innerhalb der Frist der §§ 30 Abs. 1 FamFG, 406 Abs. 5, 569 Abs. 1 S.1 ZPO eingelegte sofortige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg, weil keine objektiven Gründe vorliegen, die vom Standpunkt der Beschwerdeführerin aus bei vernünftiger Betrachtung Anlass geben könnten, Zweifel an der Unvoreingenommenheit bzw. Unparteilichkeit der abgelehnten Sachverständigen zu hegen (vgl. etwa BayObLG, NJW-RR 1988, 163 ).
  • BGH, 20.10.2003 - II ZB 27/02

    Besetzung des Beschwerdesenats im Beschwerdeverfahren gegen Entscheidungen des

    Auszug aus OLG München, 06.02.2012 - 31 Wx 31/12
    Dies würde aber auch bei Anwendung von §§ 58 ff FamFG, 119 Abs. 1 Nr. 1b), 122 Abs. 1 GVG gelten (vgl. dazu BGH, NJW 2004, 856).
  • OLG Hamm, 02.09.2010 - 4 WF 111/10

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen im Sorgerechtsverfahren

    Auszug aus OLG München, 06.02.2012 - 31 Wx 31/12
    2 1. Die Entscheidung über die sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung der Ablehnung des Sachverständigen im FamFG-Verfahren obliegt dem Einzelrichter (im Ergebnis ebenso OLG Naumburg BeckRS 2011, 27400 und OLG Hamm BeckRS 2010, 26538).
  • OLG Naumburg, 14.09.2011 - 4 WF 51/11

    Besorgnis der Befangenheit des gerichtlich beauftragten Sachverständigen im

    Auszug aus OLG München, 06.02.2012 - 31 Wx 31/12
    2 1. Die Entscheidung über die sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung der Ablehnung des Sachverständigen im FamFG-Verfahren obliegt dem Einzelrichter (im Ergebnis ebenso OLG Naumburg BeckRS 2011, 27400 und OLG Hamm BeckRS 2010, 26538).
  • OLG Nürnberg, 09.08.2019 - 1 W 238/19

    Befangenheit eines Sachverständigen

    Nach §§ 406 Abs. 5, 568 Satz 1 ZPO, 30 Abs. 1 FamFG entscheidet über die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss, durch den Ablehnung für unbegründet erklärt wird, der Einzelrichter (vgl. OLG München, Beschluss vom 6. Februar 2012 - 31 Wx 31/12, FGPrax 2012, 92 m.w.N.; BeckOK FamFG/Burschel FamFG § 30 Rn. 39a; BeckOGK/Fröhler BGB § 2353 Rn. 346; Bumiller/Harders/Bumiller FamFG § 30 Rn. 36).
  • OLG Stuttgart, 02.10.2017 - 20 W 6/17

    Spruchverfahren: Sofortige Beschwerde gegen die nicht erfolgte Ablehnung des

    § 6 FamFG, der die Ausschließung und Ablehnung von Gerichtspersonen regelt, findet auf Sachverständige keine Anwendung, da diese vom Begriff der "Gerichtsperson" nicht erfasst werden (OLG München, B. v. 06.02.2012, 31 Wx 31/12; Münchener Kommentar zum FamFG, 2. Aufl., § 6 Rn. 7; Bumiller/Hardes/Schwamb, FamFG, 11. Aufl., § 6 Rn. 2; Prütting/Helms, FamFG, 3. Aufl., § 6 Rn. 6).
  • KG, 31.10.2022 - 19 W 138/22
    Hierüber hatte gemäß § 568 ZPO der Einzelrichter zu befinden (vgl. dazu auch OLG München, Beschluss vom 6.2.2012, 31 Wx 31/12).
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Rechtsprechung
   LG Koblenz, 22.02.2012 - 2 T 458/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,7032
LG Koblenz, 22.02.2012 - 2 T 458/11 (https://dejure.org/2012,7032)
LG Koblenz, Entscheidung vom 22.02.2012 - 2 T 458/11 (https://dejure.org/2012,7032)
LG Koblenz, Entscheidung vom 22. Februar 2012 - 2 T 458/11 (https://dejure.org/2012,7032)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Abzugsfähigkeit von Wohnraumvermächtnis bei der Ermittlung des Nachlasswerts zur Anordnung der Rückzahlung der Betreuervergütung gegenüber den Erben

  • Bt-Recht

    Betreuervergütung

  • rechtsportal.de

    Abzugsfähigkeit von Wohnraumvermächtnis bei der Ermittlung des Nachlasswerts zur Anordnung der Rückzahlung der Betreuervergütung gegenüber den Erben

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ermittlung des Nachlasswertes eines Betreuten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 1586
  • ZEV 2013, 95 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 27.08.2014 - XII ZB 133/12

    Regress der Staatskasse gegen die Erben eines verstorbenen Betreuten wegen

    Das Landgericht hat seine in FamRZ 2012, 1586 veröffentlichte Entscheidung im Wesentlichen wie folgt begründet:.
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