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   OLG Koblenz, 18.03.2014 - 2 W 495/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,7090
OLG Koblenz, 18.03.2014 - 2 W 495/13 (https://dejure.org/2014,7090)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 18.03.2014 - 2 W 495/13 (https://dejure.org/2014,7090)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 18. März 2014 - 2 W 495/13 (https://dejure.org/2014,7090)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 250 ff., 2057, 2314 Abs. 1, 2316; ZPO § 888; BeurkG § 37 Abs. 1 S. 1 Nr. 2
    Amtspflichten bei Errichtung eines notariellen Nachlassverzeichnisses

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Inhalt eines notariellen Nachlassverzeichnisses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2003 Abs. 1 S. 1
    Anforderungen an den Inhalt eines notariellen Nachlassverzeichnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Nachlassaufstellung der Erbin allein kein ausreichendes Nachlassverzeichnis

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an ein notarielles Nachlassverzeichnis beim Pflichtteil

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nachlassaufstellung der Erbin allein kein ausreichendes Nachlassverzeichnis

  • sh-recht.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an ein notarielles Nachlassverzeichnis

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Notarielles Nachlassverzeichnis als Möglichkeit, lebzeitige Zuwendungen zu ermitteln

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Notarielles Nachlassverzeichnis als Möglichkeit, lebzeitige Zuwendungen zu ermitteln

  • sh-recht.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an ein notarielles Nachlassverzeichnis

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 1972
  • DNotZ 2014, 780
  • FamRZ 2014, 1738
  • ZEV 2014, 308
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Saarbrücken, 26.04.2010 - 5 W 81/10

    Pflichtteilsrecht: Anforderungen an ein notarielles Nachlassverzeichnis

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.03.2014 - 2 W 495/13
    Ausweislich der notariellen Urkunde, die entgegen § 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BeurkG über eigene Wahrnehmungen des Notars zu dem Bestand des Nachlasses nichts enthält, hat der Notar lediglich Erklärungen der Schuldnerin entgegengenommen, aber keine eigenen Feststellungen zu dem Bestand des Nachlasses getroffen, obwohl er hierzu nicht nur berechtigt, sondern im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens auch verpflichtet war (vgl. BGHZ 33, 373 ; OLG Saarbrücken, FamRZ 2010, 2026).

    Sie ist schon begrifflich eigene Bestandsaufnahme, nicht Aufnahme nur von Erklärungen einer anderen Person (vgl. auch OLG Saarbrücken, FamRZ 2010, 2026), wie der Vergleich mit den Vorschriften über das Nachlassinventar zeigt, dessen Inhalt sich im Kern mit demjenigen des Nachlassverzeichnisses nach § 2314 Abs. 1 Satz 1, 3 BGB deckt.

  • OLG Celle, 23.07.2003 - 6 W 59/03

    Prüfung des Erfüllungseinwands im Vollstreckungsverfahren; Voraussetzungen für

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.03.2014 - 2 W 495/13
    Die Aufnahme des Verzeichnisses durch eine Amtsperson soll dem Pflichtteilsberechtigten einen höheren Grad an Richtigkeit der Auskunft gewährleisten als die Privatauskunft des Erben (vgl. OLG Celle, ZErb 2003, 382; Schreinert, RNotZ 2008, 61, 68).
  • BGH, 02.11.1960 - V ZR 124/59

    Verjährung von Auskunftsansprüchen

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.03.2014 - 2 W 495/13
    Ausweislich der notariellen Urkunde, die entgegen § 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BeurkG über eigene Wahrnehmungen des Notars zu dem Bestand des Nachlasses nichts enthält, hat der Notar lediglich Erklärungen der Schuldnerin entgegengenommen, aber keine eigenen Feststellungen zu dem Bestand des Nachlasses getroffen, obwohl er hierzu nicht nur berechtigt, sondern im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens auch verpflichtet war (vgl. BGHZ 33, 373 ; OLG Saarbrücken, FamRZ 2010, 2026).
  • OLG Schleswig, 25.01.2011 - 3 U 36/10

    Anforderungen an ein notarielles Nachlassverzeichnis i.S. von § 2314 Abs. 1 S. 3

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.03.2014 - 2 W 495/13
    Die Berufung des Gläubigers auf ein bislang noch nicht ordnungsgemäß erstelltes notarielles Nachlassverzeichnis erweist sich vor diesem Hintergrund daher trotz der hier bereits vorgreiflich abgegebenen - grundsätzlich "höherstufigen" - eidesstattlichen Versicherung der Schuldnerin auch nicht als rechtsmissbräuchlich (vgl. OLG Schleswig, FamRZ 2011, 1821 ).
  • OLG Nürnberg, 09.02.2011 - 8 W 727/09

    Kostenhaftung des Testamentvollstreckers: Parteifähigkeit nach Amtsbeendigung

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.03.2014 - 2 W 495/13
    Seine Verantwortung für die abgegebene Erklärung kann er dabei dadurch eingrenzen, dass er die von ihm vorgenommenen Ermittlungen offenlegt, so dass deutlich wird, in welchem Umfang er überhaupt eigene Feststellungen treffen konnte (vgl. OLG Saarbrücken, FamRZ 2011, 1258).
  • OLG Stuttgart, 26.01.2016 - 19 W 78/15

    Pflichtteilsrecht: Ermittlungspflicht des Erben hinsichtlich eventueller

    Zu den vom Schuldner anzustellenden Ermittlungen gehört insbesondere auch die Einsichtnahme in die (vollständigen) Kontoauszüge, Sparbücher oder vergleichbare Bankunterlagen für einen Zehn-Jahres-Zeitraum und die Zusammenstellung der einen bestimmten Betrag übersteigenden Verfügungen über die ermittelten Konten, soweit diesen Schenkungen oder sonstige Zuwendungen zu Grund liegen (könnten) (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 18. März 2014 - 2 W 495/13, NJW 2014, 1972, 1973).
  • BGH, 13.09.2018 - I ZB 109/17

    Verpflichtung des Erben gegenüber dem nicht zum Erben berufenen

    Dabei hat er diejenigen Nachforschungen anzustellen, die ein objektiver Dritter in der Lage des Gläubigers für erforderlich halten würde (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 28. Januar 2011 - 5 W 312/10, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 18. März 2014 - 2 W 495/13, juris; jeweils mwN).
  • BGH, 20.05.2020 - IV ZR 193/19

    Ergänzung und Berichtigung eines notariellen Nachlassverzeichnisses

    Dabei hat er diejenigen Nachforschungen anzustellen, die ein objektiver Dritter in der Lage des Gläubigers für erforderlich halten würde (vgl. BGH, Beschluss vom 13. September 2018 - I ZB 109/17, ZEV 2019, 81 Rn. 31 f.; OLG Koblenz ZEV 2014, 308 Rn. 20).
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