Rechtsprechung
   BGH, 07.06.2018 - V ZB 221/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,33369
BGH, 07.06.2018 - V ZB 221/17 (https://dejure.org/2018,33369)
BGH, Entscheidung vom 07.06.2018 - V ZB 221/17 (https://dejure.org/2018,33369)
BGH, Entscheidung vom 07. Juni 2018 - V ZB 221/17 (https://dejure.org/2018,33369)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,33369) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • Wolters Kluwer

    Übrige Miteigentümer als Beteiligte bei der Zwangsversteigerung eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück bei Belastung des Grundstücks mit einem Grundpfandrecht

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    ZVG § 9 Nr. 1, § 74a Abs. 5 Satz 1
    Beteiligtenstellung und Verkehrswertfestsetzung bei Zwangsversteigerung eines Miteigentumsanteils an einem mit Grundpfandrecht belasteten Grundstück

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beteiligung von Miteigentümern an Zwangsversteigerung, Verkehrswert eines Miteigentumsanteils

  • rewis.io

    Zwangsversteigerung eines Miteigentumsanteils: Übrige Miteigentümer als Beteiligte; Verkehrswert eines Miteigentumsanteils

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übrige Miteigentümer als Beteiligte bei der Zwangsversteigerung eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück bei Belastung des Grundstücks mit einem Grundpfandrecht

  • rechtsportal.de

    ZVG § 9 Nr. 1 ; ZVG § 74a Abs. 5 S. 1

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zwangsversteigerung: Verkehrswert eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück entspricht grundsätzlich dessen rechnerischem Anteil

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Miteigentümer als Beteiligte eines Zwangsversteigerungsverfahrens

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zwangsversteigerung eines Miteigentumsanteils - Verkehrswert des Miteigentumsanteils (IVR 2018, 144)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 1361
  • MDR 2018, 1404
  • WM 2018, 2045
  • Rpfleger 2019, 47
  • ZEV 2018, 734
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 24.02.2016 - IV ZR 342/15

    Unentgeltlichkeit einer Verfügung des Testamentsvollstreckers beim persönlichen

    Auszug aus BGH, 07.06.2018 - V ZB 221/17
    a) Allgemeine, für alle Rechtsgebiete geltende Grundsätze dazu, ob und wann bei einem Miteigentumsanteil an einem Grundstück wegen dessen eingeschränkter Verkehrsfähigkeit und Verwertbarkeit Wertabschläge vorzunehmen sind, lassen sich nicht aufstellen (vgl. BGH, Urteil vom 24. Februar 2016 - IV ZR 342/15, NJW-RR 2016, 457 Rn. 12).

    Neben dem konkret zu beurteilenden Objekt ist insbesondere der Sinn und Zweck der jeweils anzuwendenden Rechtsnorm zu berücksichtigen, um zu beurteilen, wie ein Miteigentumsanteil wertmäßig anzusetzen ist (vgl. BGH, Urteil vom 24. Februar 2016 - IV ZR 342/15, aaO).

    Ebenso hat er im Rahmen von § 2205 Satz 3 BGB bei der Beurteilung der (Teil-)Unentgeltlichkeit der Verfügung eines Testamentsvollstreckers entschieden, der einen in den Nachlass fallenden Miteigentumsanteil persönlich erworben hatte und bei planmäßiger Durchführung des Vertrages Eigentümer aller Miteigentumsanteile geworden wäre (Urteil vom 24. Februar 2016 - IV ZR 342/15, NJW-RR 2016, 457 Rn. 16).

  • BGH, 18.05.2006 - V ZB 142/05

    Pflichten des Vollstreckungsgerichts bei der Wertermittlung; Aufklärung eines

    Auszug aus BGH, 07.06.2018 - V ZB 221/17
    Insbesondere kann die Verkehrswertfestsetzung unabhängig davon angefochten werden, ob eine Herauf- oder eine Herabsetzung des Grundstückswerts erstrebt wird (vgl. Senat, Beschluss vom 18. Mai 2006 - V ZB 142/05, WM 2006, 1727 Rn. 7; vgl. auch BGH, Beschluss vom 27. Februar 2004 - IXa ZB 185/03, WM 2004, 1040).

    Diese soll einer Verschleuderung des beschlagnahmten Grundstücks entgegenwirken (vgl. §§ 74a, 85a Abs. 1 ZVG) und den Bietinteressenten eine Orientierungshilfe für ihre Entscheidung geben; sie muss daher auf eine sachgerechte Bewertung des Grundstücks ausgerichtet sein (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Dezember 2017 - V ZB 86/16, WM 2018, 182 Rn. 10; Beschluss vom 18. Mai 2006 - V ZB 142/05, NZM 2006, 678 Rn. 9 mwN).

  • OLG Schleswig, 12.10.1999 - 3 U 179/98

    Pflichtteilsanspruch des Ehegatten bei über 50 Jahre nicht vollzogener Ehe;

    Auszug aus BGH, 07.06.2018 - V ZB 221/17
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird ein solcher Abschlag hingegen teils ausdrücklich abgelehnt (vgl. OLG Schleswig, OLGR 2000, 241, 243).

    Mit dem Anspruch auf Aufhebung der Gemeinschaft aus § 749 BGB steht ihm ein Weg zur Verfügung, den seinem Miteigentumsanteil innewohnenden anteiligen Grundstückswert in einer dem Anteil entsprechenden Höhe zu realisieren (vgl. OLG Schleswig, OLGR 2000, 241, 243).

  • BGH, 02.05.1969 - V ZR 32/66

    Missverhältnis zwischen Grundstückswert und Kaufpreis - Zugrundelegung objektiver

    Auszug aus BGH, 07.06.2018 - V ZB 221/17
    c) Der Senat hat die Frage bislang offen gelassen (vgl. Urteil vom 2. Mai 1969 - V ZR 32/66, WM 1969, 836 unter 2 zum auffälligen Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung nach § 138 Abs. 2 BGB; Urteil vom 12. Januar 2001 - V ZR 420/99, WM 2001, 997, 998 für den Anspruch aus § 16 Abs. 1 InVorG).

    (2) Soweit sich aus den Ausführungen des Senats in dem Urteil vom 2. Mai 1969 (V ZR 32/66, WM 1969, 836 unter 2b) etwas anderes ergeben sollte, wird hieran nicht festgehalten.

  • BGH, 25.01.2007 - V ZB 125/05

    Rechtsfolgen der Eigentumsumschreibung aufgrund einer nachrangigen

    Auszug aus BGH, 07.06.2018 - V ZB 221/17
    Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst, weil sich die Beteiligten des Zwangsversteigerungsverfahrens in einem auf die Wertfestsetzung bezogenen Beschwerdeverfahren nicht als Parteien gegenüber stehen (vgl. Senat, Beschluss vom 25. Januar 2007 - V ZB 125/05, BGHZ 170, 378 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 07.05.2009 - V ZB 12/09

    Zulässigkeit eines Einzelausgebot der Miteigentumsanteile bei einer

    Auszug aus BGH, 07.06.2018 - V ZB 221/17
    Bei der Teilungsversteigerung ist das Einzelausgebot der Miteigentumsanteile (§ 63 Abs. 1 Satz 1 ZVG) unzulässig, da das Verfahren auf die vollständige und endgültige Aufhebung der Gemeinschaft gerichtet ist (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Mai 2009 - V ZB 12/09, NJW-RR 2009, 1026 Rn. 20 f.).
  • BGH, 25.01.2013 - V ZR 222/12

    Schadensersatz bei Eigentumsverletzung: Wertminderung eines Grundstücks durch

    Auszug aus BGH, 07.06.2018 - V ZB 221/17
    Auch die Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken vom 19. Mai 2010 (Immobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertV, BGBl. I S. 639), die - ohne Bindungswirkung für die Gerichte - allgemein anerkannte Grundsätze der Verkehrswertermittlung enthält (vgl. Senat, Urteil vom 25. Januar 2013 - V ZR 222/12, BGHZ 196, 111 Rn. 15), schweigt hierzu.
  • BGH, 07.12.2017 - V ZB 86/16

    Zwangsversteigerung: Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde des Schuldners gegen

    Auszug aus BGH, 07.06.2018 - V ZB 221/17
    Diese soll einer Verschleuderung des beschlagnahmten Grundstücks entgegenwirken (vgl. §§ 74a, 85a Abs. 1 ZVG) und den Bietinteressenten eine Orientierungshilfe für ihre Entscheidung geben; sie muss daher auf eine sachgerechte Bewertung des Grundstücks ausgerichtet sein (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Dezember 2017 - V ZB 86/16, WM 2018, 182 Rn. 10; Beschluss vom 18. Mai 2006 - V ZB 142/05, NZM 2006, 678 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 27.02.2004 - IXa ZB 185/03

    Herabsetzung des Verkehrswertes im Zwangsvollstreckungsverfahren; Zulässigkeit

    Auszug aus BGH, 07.06.2018 - V ZB 221/17
    Insbesondere kann die Verkehrswertfestsetzung unabhängig davon angefochten werden, ob eine Herauf- oder eine Herabsetzung des Grundstückswerts erstrebt wird (vgl. Senat, Beschluss vom 18. Mai 2006 - V ZB 142/05, WM 2006, 1727 Rn. 7; vgl. auch BGH, Beschluss vom 27. Februar 2004 - IXa ZB 185/03, WM 2004, 1040).
  • BGH, 12.01.2001 - V ZR 420/99

    Geltungsbereich der Wertermittlungsverordnung 1988

    Auszug aus BGH, 07.06.2018 - V ZB 221/17
    c) Der Senat hat die Frage bislang offen gelassen (vgl. Urteil vom 2. Mai 1969 - V ZR 32/66, WM 1969, 836 unter 2 zum auffälligen Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung nach § 138 Abs. 2 BGB; Urteil vom 12. Januar 2001 - V ZR 420/99, WM 2001, 997, 998 für den Anspruch aus § 16 Abs. 1 InVorG).
  • BGH, 28.02.2007 - XII ZR 156/04

    Rückabwicklung ehebedingter Zuwendungen nach endgültiger Trennung der Ehegatten;

  • BGH, 05.07.2007 - V ZB 8/07

    Rechtstellung des Erbbauberechtigten bei Zwangsversteigerung eines mit einem

  • BGH, 18.11.1988 - V ZR 75/87

    Bestellung einer Grundschuld an einem gemeinschaftlichen Grundstück der

  • AG Andernach, 01.03.2007 - 6 C 1189/06

    Einordnung der Übertragung eines hälftigen Miteigentumsanteils an einer Wohnung

  • BGH, 08.04.1992 - IV ZR 2/91

    Pflichtteilsergänzung bei Grundstücksschenkung

  • BGH, 20.12.1974 - V ZR 72/73

    Berechtigung zum Widerspruch gegen einen Teilungsplan - Wirksame Begründung der

  • OLG Brandenburg, 19.11.2008 - 7 U 150/06

    Umfang der Gläubigerbenachteiligung bei Veräußerung eines Miteigentumsanteils an

  • BGH, 20.11.2009 - V ZR 68/09

    Berechtigung eines Bruchteilseigentümers eines grundschuldbelasteten Grundstücks

  • BGH, 08.12.2011 - IX ZR 33/11

    Anfechtung außerhalb des Insolvenzverfahrens: Anwendung deutschen Rechts auf die

  • BGH, 13.05.2015 - IV ZR 138/14

    Pflichtteilsanspruch: Bemessung des Werts der nachlassgegenständlichen

  • BGH, 22.09.2022 - V ZB 8/22

    Teilungsversteigerung eines Miteigentumsanteils an Grundstück: Stellung der

    Die übrigen Miteigentümer sind aber nach § 9 Nr. 1 ZVG Beteiligte, wenn für sie oder ihren jeweiligen Miteigentumsanteil ein Recht an dem zu versteigernden Miteigentumsanteil im Grundbuch eingetragen ist (etwa ein Grundpfandrecht, ein Vorkaufsrecht oder eine Regelung nach § 1010 BGB), oder wenn ihre aus dem Grundbuch ersichtlichen rechtlichen Interessen ausnahmsweise ihre Beteiligung gebieten; das ist etwa dann der Fall, wenn eine Gesamtgrundschuld auf allen Miteigentumsanteilen lastet (Fortführung BGH, Beschluss vom 7. Juni 2018 - V ZB 221/17, ZfIR 2019, 31).

    Ob sie auch dann zu beteiligen sind, wenn dies nicht der Fall ist, hat er ausdrücklich offengelassen (Senat, Beschluss vom 7. Juni 2018 - V ZB 221/17, ZfIR 2019, 31 Rn. 9).

    Denn auch für den weiteren Miteigentümer ist jedenfalls ein Recht mit engem Bezug zum Versteigerungsgegenstand im Grundbuch eingetragen, nämlich sein ideeller Anteil an dem Grundstück im sachenrechtlichen Sinne; sein Recht und sein Interesse gehen also aus dem Grundbuch hervor (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Juni 2018 - V ZB 221/17, ZfIR 2019, 31 Rn. 10).

    Dies rechtfertigt es, ihnen die Beteiligtenstellung nach § 9 Nr. 1 ZVG zuzubilligen und ihnen hierdurch zu ermöglichen, durch geeignete Anträge - etwa nach § 63 ZVG - auf einen möglichst hohen Erlös hinzuwirken (vgl. zum Ganzen Senat, Beschluss vom 7. Juni 2018 - V ZB 221/17, ZfIR 2019, 31 Rn. 11; zustimmend Böttcher, ZVG, 7. Aufl., § 9 Rn. 8b; krit. Schneider in Schneider, ZVG, § 9 Rn. 19; siehe zur Versteigerung eines Miteigentumsanteils auch Senat, Urteil vom 14. September 2018 - V ZR 138/17, ZfIR 2019, 147 Rn. 20).

  • BGH, 29.10.2020 - V ZB 13/20

    Miteigentumsanteile als Gegenstand einer Zwangsversteigerung

    Soll eine Immobilie versteigert werden, die im Miteigentum mehrerer Personen steht, bedarf es einer gesonderten Festsetzung des Werts (§ 74a Abs. 5 Satz 1 ZVG) der Bruchteile nicht, vielmehr genügt die Wertfestsetzung für die gesamte Immobilie; der Wertanteil jedes Bruchteils entspricht dem rechnerischen Wert des Gesamtgrundstücks (vgl. Böttcher, ZVG, 6. Aufl., § 74a Rn. 30 sowie die weiteren Nachweise in Senat, Beschluss vom 7. Juni 2018 - V ZB 221/17, NJW-RR 2018, 1361 Rn. 18).
  • FG Münster, 24.11.2022 - 3 K 1201/21

    Bewertungsgesetz: Bedarfsbewertung für einen erworbenen Miteigentumsanteil an

    Auch der BGH habe mit Beschluss vom 07.06.2018 (V ZB 221/17, ZEV 2018, 734) entschieden, dass bei der Zwangsversteigerung der Verkehrswert eines Miteigentumsanteils grundsätzlich dessen rechnerischem Anteil an dem Verkehrswert des gesamten Grundstücks entspreche.
  • LG Würzburg, 11.02.2022 - 3 T 1907/21

    Übrige Miteigentümer als Beteiligte im Verfahren über die Zwangsversteigerung

    Es ist umstritten, ob in dem Zwangsversteigerungsverfahren über einen Grundstücksbruchteil die übrigen Miteigentümer aufgrund ihrer Eintragung im Grundbuch als Beteiligte anzusehen sind (BGH, Beschluss vom 07.06.2018 - V ZB 221/17 -, juris).
  • LG Freiburg, 30.05.2023 - 4 T 61/23

    Kostenentscheidung für Verkehrswertbeschwerdeverfahren bei Verfolgung konträrer

    An einem kontradiktorischen Verfahren kann es fehlen, wenn die Parteien Entscheidungen mit der sofortigen Beschwerde anfechten, die auch andere Verfahrensbeteiligte betreffen oder bei denen Gläubiger und Schuldner nicht zwangsläufig widerstreitende Interessen verfolgen; der BGH nimmt dies für den Regelfall bei der Verkehrswertbeschwerde an (vgl. BGH, Beschluss vom 07.06.2018 - V ZB 221/17 -, Rn. 27, juris; BGH, Beschluss vom 18.05.2006 - V ZB 142/05 -, Rn. 22, juris; BGH, Beschluss vom 25.01.2007 - V ZB 125/05 -, Rn. 7, juris; BGH, Beschluss vom 05.07.2007 - V ZB 8/07 -, Rn. 13, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht