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   OLG Zweibrücken, 30.01.2014 - 4 U 66/13   

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OLG Zweibrücken, 30.01.2014 - 4 U 66/13 (https://dejure.org/2014,662)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 30.01.2014 - 4 U 66/13 (https://dejure.org/2014,662)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 30. Januar 2014 - 4 U 66/13 (https://dejure.org/2014,662)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 6 Abs 1 MPG, § 7 MPG, § 253 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 328 BGB
    Schadensersatzanspruch wegen minderwertiger Brustimplantate: Haftung des TÜV wegen Zertifizierung der fehlerhaften Silikonimplantate einer französischen Firma

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des Zertifizierers von Medizinprodukten bei Mangelhaftigkeit gegenüber dritten Verwendern auf Schadensersatz i.R.d. Schutzwirkung zugunsten Dritter (hier: Verwendung der Industriesilikon-Brustimplantate der Firma PIP)

  • rabüro.de

    Zur Haftung des TÜV als Benannte Stelle wegen minderwertiger Silikon-Brustimplantate

  • mp-recht.de PDF
  • RA Kotz

    Silikon-Brustimplantate - Schadenersatz bei minderwertigen PIP-Implantaten?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 328 Abs. 1
    Haftung des Zertifizierers von Medizinprodukten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (20)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Fehlerhafte Brustimplantate

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schmerzensgeld vom TÜV wegen fehlerhafter Brustimplantate ?

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    PIP-Brustimplantate - Klage gegen TÜV-Rheinland erfolgslos

  • lto.de (Kurzinformation)

    Fehlerhafte Brustimplantate - TÜV-Rheinland muss kein Schmerzensgeld zahlen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Urteil im Verfahren über fehlerhafte Brustimplantate verkündet

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Keine Haftung der Benannten Stelle im Sinne der Medizinprodukterichtlinie wegen der Verwendung von Industriesilikon in Brustimplantaten durch den Medizinprodukthersteller PIP

  • welt.de (Pressemeldung, 30.01.2014)

    Schadenersatz für Billig-Brustimplantate erneut verweigert

  • diekmann-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    TÜV-Rheinland haftet nicht für minderwertige Silikon-Brustimplantate von PIP

  • baumann-recht.de (Kurzinformation und Leitsatz)

    Kein Schmerzensgeld wegen fehlerhafter Brustimplantate

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    TÜV muss kein Schmerzensgeld zahlen

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Pfälzisches Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken weist Klage gegen den TÜV-Rheinland wegen angeblich fehlerhafter Brustimplantate ab

  • marktueberwachung.eu (Kurzinformation)

    TÜV Rheinland haftet nicht wegen fehlerhafter Brustimplantate

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Fehlerhafte Brustimplantate

  • juve.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz wegen PIP-Skandal: TÜV erreicht Klageabweisung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    TÜV-Rheinland muss wegen fehlerhafter PIP-Brustimplantate kein Schmerzensgeld zahlen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    TÜV Rheinland haftet nicht für Brustimplantate mit Billig-Silikon

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    TÜV-Rheinland haftet nicht für fehlerhafte Brustimplantate von PIP - Vertragliche und durch das Europarecht vorgegebene Prüfpflichten durch den TÜV-Rheinland nicht verletzt

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Fehlerhafte Brustimplantate

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Fehlerhafte Brustimplantate

  • lto.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Wohl kein Schmerzensgeld wegen fehlerhafter Brustimplantate - TÜV-Rheinland nicht in der Pflicht

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZEuP 2015, 192
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 30.04.1968 - VI ZR 29/67

    Schadensersatzansprüche nach dem Sturz eines Kinds von einem ungesichertem Balkon

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.01.2014 - 4 U 66/13
    Eine Garantenpflicht aus Vertrag würde voraussetzen, dass nach dem Sinn und Zweck des Vertrages und den Grundsätzen von Treu und Glauben eine vertragliche Sorgfalts- und Obhutspflicht gegenüber den Personen bestanden hätte, die mit den Produkten der Fa. PIP in Berührung kommen und deren Wohlergehen die Fa. PIP selbst berührt hätte, weil diese ihnen gegenüber schutz- und fürsorgeverpflichtet war, so dass sie ein Interesse daran gehabt hätte, dass die ihrem Schutz anvertrauten Personen nicht zu Schaden kommen (vgl. BGH, Urteil vom 30. April 1968 - VI ZR 29/67 -).
  • LG Nürnberg-Fürth, 25.09.2013 - 11 O 3900/13

    Skandal um Brust-Implantate - Klage auf Schmerzensgeld abgewiesen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.01.2014 - 4 U 66/13
    Gegen den "TÜV Rheinland" werden in diesem Zusammenhang weitere Rechtsstreitigkeiten bereits geführt (vgl. etwa das klageabweisende Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 25. September 2013 - 11 O 3900/13 -, Anlage B 19) bzw. sind künftig noch zu gewärtigen.
  • BGH, 11.06.2013 - II ZR 389/12

    Schadensersatz wegen Nichtabführens von Arbeitnehmeranteilen zur

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.01.2014 - 4 U 66/13
    Die Klägerin hat die Wahl des deutschen Rechts dadurch getroffen, dass sie sich zur Begründung ihres Anspruchs im Prozess auf die Vorschriften des deutschen Rechts berufen hat (vgl. BGH NJW 2013, 3303, 3304).
  • Drs-Bund, 06.02.2012 - BT-Drs 17/8548
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.01.2014 - 4 U 66/13
    Wie sich aus den Ermittlungen der französischen Behörden sowie der Stellungnahme der Bundesregierung vom 6. Februar 2012 (BT-Drucks. 17/8548) ergibt, hatte die Firma PIP ein "nahezu perfektes System der Vertuschung" geschaffen, um die französischen Überwachungsbehörden und die Beklagte darüber zu täuschen, dass sie Industriesilikon zur Befüllung ihrer Implantate verwendete.
  • LG Frankenthal, 14.03.2013 - 6 O 304/12

    TÜV haftet nicht für Billig-Silikon

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.01.2014 - 4 U 66/13
    Durch das angefochtene Urteil (veröffentlicht in juris sowie in MPJ 2013, 212 mit Anmerkung Wachenhausen), hat die Einzelrichterin der Zivilkammer die Klage aus unterschiedlichen Gründen abgewiesen.
  • BGH, 24.10.2013 - III ZR 82/11

    Gebäudeschäden durch Kanalbauarbeiten in einer Straße: Anspruch des

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.01.2014 - 4 U 66/13
    Danach wird ein Dritter nur dann in die aus einem Vertrag folgenden Schutz- und Sorgfaltspflichten einbezogen, wenn er mit der Hauptleistung nach dem Inhalt des Vertrags bestimmungsgemäß in Berührung kommen soll, ein schutzwürdiges Interesse des Gläubigers an der Einbeziehung des Dritten besteht, den Interessen des Schuldners durch Erkennbarkeit und Zumutbarkeit der Haftungserweiterung Rechnung getragen wird und der Dritte schutzbedürftig ist" (BGH, Urteil vom 24. Oktober 2013 - III ZR 82/11 - Rdnr. 12 m.zahlr.w.N., in juris; ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 20.04.2004 - X ZR 250/02

    Schutzbereich eines Gutachtenauftrags zur Wertermittlung eines Grundstücks;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.01.2014 - 4 U 66/13
    Auch Sachverständige, die ohne staatliche Anerkennung gutachterlich tätig werden, können nach diesen Grundsätzen haften, wenn der Auftrag zur Erstattung des Gutachtens nach dem Vertragswillen der Parteien den Schutz des Dritten umfasst (vgl. BGH, Urteil vom 20. April 2004 - X ZR 250/02 - m.w.N.).
  • VGH Bayern, 07.06.2011 - 9 ZB 09.1657

    Medizinprodukt; Konformitätserklärung; "Öko-Wärme-Säckchen";

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.01.2014 - 4 U 66/13
    In welchem Umfang dabei eine unabhängige Prüf- und Zertifizierungsstelle (sog. Benannte Stelle) zu beteiligen ist, hängt vom potenziellen Risiko des Produktes ab (vgl. BayVGH, Beschluss vom 7. Juni 2011 - 9 ZB 09.1657 - Bundespatentgericht, Beschluss vom 23. März 2010, aaO).
  • BGH, 14.06.2012 - IX ZR 145/11

    Drittschützende Wirkung eines Steuerberatermandats: Haftung des mit der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.01.2014 - 4 U 66/13
    Das gilt insbesondere für Berufsgruppen, die über eine erkennbare vom Staat anerkannte Sachkunde verfügen und deren Vertragsleistung von vorneherein erkennbar zum Gebrauch gegenüber Dritten bestimmt ist und nach dem Willen des Auftraggebers mit einer entsprechenden Beweiskraft ausgestattet sein soll, wie das z. B. bei Sachverständigen der Fall ist (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juni 2012 - IX ZR 145/11 -).
  • OLG Nürnberg, 17.12.2003 - 4 U 2129/03

    Haftung für Unterbrechung der Stromzufuhr

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.01.2014 - 4 U 66/13
    Allein der durch die Absatzkette hergestellte Kontakt zwischen der Fa. PIP und den Frauen, denen ihre Produkte später implantiert wurden, rechtfertigt aber nicht die Annahme eines rechtsgeschäftlichen Willens der Parteien des Zertifizierungsvertrages, weltweit alle Frauen, denen künftig Brustimplantate der Fa. PIP eingepflanzt würden, und damit einen nicht mehr zu überschauenden, unbegrenzten Personenkreis, durch Begründung von Schutzpflichten in eine quasi-vertragliche Sonderbeziehung zu der Beklagten hineinzunehmen (vgl. hierzu auch BGH NJW 1974, aaO; OLG Nürnberg NJW-RR 2004, 1254).
  • BGH, 14.05.1974 - VI ZR 48/73

    Prüfzeichen - Produkthaftung; §§ 1 ff UWG

  • BGH, 09.04.2015 - VII ZR 36/14

    Vorlage an den EuGH in Sachen Silikonbrustimplantate

    Es ist deshalb möglich, dass die Richtlinie einen Rechtsschutz, wie ihn die Klägerin gegen die Beklagte in Anspruch nimmt, beabsichtigt (bejahend: Rott/Glinski, ZEuP 2015, 192, 204; Lippert in Deutsch/Lippert/Ratzel/Tag, 2. Aufl., MPG, § 6 Rn. 9).
  • LG Essen, 09.02.2015 - 1 O 212/13

    Kein Anspruch auf Schadensersatz aufgrund eines Einsatzes von Industriesilikon

    Die Produktverantwortlichkeit verbleibt jedoch beim Hersteller (vgl. OLG Zweibrücken, Urt. v. 30.1.2014, Az. 4 U 66/13, Rz. 40, juris).

    Es stellt keine Garantiezusage zwischen dem Hersteller und dem Endverbraucher dar (vgl. OLG Zweibrücken, Urt. v. 30.1.2014, Az. 4 U 66/13, Rz. 41, juris).

    Eine solche erweiterte Haftung der Beklagten allein aufgrund der Absatzkette der Fa. Q1 herzustellen wäre unbillig (vgl. OLG Zweibrücken, Urt. v. 30.01.2014, Az. 4 U 66/13, Rz. 42, juris), insb.

  • OLG Nürnberg, 27.06.2018 - 4 U 979/14

    Unbegründeter Schadensersatzanspruch wegen Operationskosten für den Einsatz von

    Dies muss erst recht gegenüber der "Benannten Stelle" gelten, deren Aufgabe die Überprüfung des Qualitätssicherungssystems und der Auslegungsdokumentation, nicht aber des individuellen Endprodukts war (so auch OLG Zweibrücken, Urteil vom 30.01.2014 - 4 U 66/13 -, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.05.2014 - L 11 KA 101/13

    Widerruf der Genehmigung zur Übernahme des Versorgungsauftrags als

    Als rechtlich problematisch erweist es sich, wenn der Staat die Erfüllung öffentlicher Aufgaben den Privaten überlässt und selbst nur eine "Gewährleistungsverantwortung" trägt (zum Zertifizierungsverfahren von Medizinprodukten nach § 15 Medizinproduktegesetz siehe Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken, Urteil vom 30.01.2014 - 4 U 66/13 -).
  • VG Aachen, 31.10.2014 - 7 K 2696/12

    Medizinprodukt; Produktklassen; Qualitätssicherungssystem; Abweichungen;

    vgl. OLG Zweibrücken, Urteil vom 30.01.2014 - 4 U 66/13 -, juris Rn. 30; BayVGH, Beschluss vom 07.06.2011 - 9 ZB 09.1657 -, juris Rn. 15; LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 25.09.2013 - 11 O 3900/13 -, juris Rn. 34.
  • LG Köln, 04.04.2017 - 3 O 29/16

    Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld im Zusammenhang mit einem

    Sowohl in der nationalen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. etwa OLG Zweibrücken, Urt. vom 30.01.2014, Az.: 4 U 66/13 [Rn. 56 bis 64] zitiert nach juris) als auch in derjenigen des Gerichtshofs der Europäischen Union (Entscheidung vom 16.02.2017, Az.: C-219/15) ist nämlich anerkannt, dass - anders, als die Klägerin meint - die Beklagte zu 1) gerade nicht verpflichtet war, im Hause der Firma Q unangemeldete Inspektionen vorzunehmen.
  • OLG Frankfurt, 20.01.2020 - 12 U 52/17

    Schadenersatz für den Einsatz von Brustimplantaten aus Industriesilikon statt

    Ein Anspruch der Klägerin sei auch nicht aus §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2, 311 BGB in Verbindung mit den Grundsätzen des Vertrages zugunsten Dritter gegeben, da es nach den zutreffenden Ausführungen des OLG Zweibrücken in seiner Entscheidung vom 30.01.2014 (Az.: 4 U 66/13), denen sich das Landgericht angeschlossen hat, bereits an einer drittschützenden Norm fehle.
  • LG Heidelberg, 02.06.2017 - 4 O 359/15

    Haftung des TÜV im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen fehlerhafter

    Hinsichtlich der Einzelheiten wird insoweit auf die Ausführungen des OLG Zweibrücken, Urteil vom 30.01.2014 - 4 U 66/13 (dort S. 9 - 12; vorgelegt als Anlage B 1 der Beklagten zu 1) verwiesen, die sich die Kammer zu Eigen macht.
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