Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 18.02.2002 - 1 U 90/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6862
OLG Düsseldorf, 18.02.2002 - 1 U 90/01 (https://dejure.org/2002,6862)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.02.2002 - 1 U 90/01 (https://dejure.org/2002,6862)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Februar 2002 - 1 U 90/01 (https://dejure.org/2002,6862)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,6862) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schmerzensgeld ; Unfallbedingte Vermögenseinbußen ; Unfallereignis ; Sorgfaltensanforderungen ; Kontrollverhalten; Kollisionsereignis; Mitverschulden

  • Judicialis

    BGB § 832 Abs. 1; ; BGB § 847 Abs. 1; ; BGB § 1631 Abs. 1; ; BGB § 832; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; ZPO n.F § 543 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schmerzensgeldanspruch nach Fahrradunfall mit einem 5 Jahre und 3 Monate altem Kind- Sorgfaltspflichten der Eltern für ein fahrradfahrendes Kind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unfallschadensregulierung - Familienausflug: Eltern haften für ihre Kinder

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZFE 2002, 385
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 09.06.2000 - 9 U 226/99

    Grenzen erforderlicher Aufsicht über einen radelnden knapp Siebenjährigen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.02.2002 - 1 U 90/01
    Für die Frage, ob und inwieweit eine Aufsichtspflichtverletzung der Eltern gegeben ist, weil sie ihr Kind mit einem Fahrrad außerhalb des elterlichen Gesichtskreises fahren lassen, ist nicht auf bestimmte Altersgrenzen zur Bestimmung der Verkehrsreife des Kindes abzustellen, sondern es ist nach allgemeinen Grundsätzen auf die konkret festzustellenden, individuellen Eigenschaften und Fähigkeiten des Kindes in Verbindung mit den objektiven Umständen abzustellen (OLG Hamm MDR 2000, 1373).
  • BGH, 10.07.1984 - VI ZR 273/82

    Umfang der Aufsichtspflicht der Eltern

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.02.2002 - 1 U 90/01
    Wie bereits das Landgericht zutreffend dargelegt hat, bestimmt sich der Umfang der gebotenen Aufsicht über Minderjährige nach deren Alter, Eigenart und Charakter, wobei sich die Grenze der erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen danach richtet, was verständige Eltern nach vernünftigen Anforderungen in der konkreten Situation tun müßten, um Schädigungen Dritter durch ihr Kind zu verhindern (BGH NJW 1984, 2574).
  • OLG Düsseldorf, 20.12.2004 - 1 U 119/04

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Wohnwagengespanns mit einem Motorrad

    Der für einen Ausgleich erforderliche Geldbetrag hängt in erster Linie von der Schwere der Verletzungen, dem Ausmaß, der Heftigkeit und Dauer der Schmerzen, Leiden, Entstellungen und sonstigen Beschwernisse, dem Alter des Verletzten, der Dauer der stationären Behandlung und der Arbeitsunfähigkeit, der Unübersehbarkeit des weiteren Krankheitsverlaufs und der Fraglichkeit der endgültigen Heilung sowie dem Grad der Verschuldensbeiträge ab (BGH, NJW 1998, 2741ff.; Senat, Urteil vom 07.01.2002, 1 U 71/01; Urteil vom 18.02.2002, 1 U 90/01).
  • OLG Düsseldorf, 20.06.2005 - 1 U 237/04

    Haftungsverteilung bei Kollision eines die Fahrbahn überquerenden Fußgängers mit

    Der für einen Ausgleich erforderliche Geldbetrag hängt in erster Linie von der Schwere der Verletzungen, dem Ausmaß, der Heftigkeit und Dauer der Schmerzen, Leiden, Entstellungen und sonstigen Beschwernisse, dem Alter des Verletzten, der Dauer der stationären Behandlung und der Arbeitsunfähigkeit, der Unübersehbarkeit des weiteren Krankheitsverlaufs und der Fraglichkeit der endgültigen Heilung sowie dem Grad der Verursachungs- und Verschuldensbeiträge ab (BGH, NJW 1998, 2741ff.; Senatsurteile vom 13.12.2004, I -1 U 62/04, vom 07.01.2002, 1 U 71/01, und vom 18.02.2002, 1 U 90/01; st. Rspr.).
  • OLG Düsseldorf, 24.10.2005 - 1 U 217/04

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Der für einen Ausgleich erforderliche Geldbetrag hängt in erster Linie von der Schwere der Verletzungen, dem Ausmaß, der Heftigkeit und Dauer der Schmerzen, Leiden, Entstellungen und sonstigen Beschwernisse, dem Alter des Verletzten, der Dauer der stationären Behandlung und der Arbeitsunfähigkeit, der Unübersehbarkeit des weiteren Krankheitsverlaufs und der Fraglichkeit der endgültigen Heilung sowie dem Grad der Verschuldensbeiträge ab (BGH, NJW 1998, 2741ff.; Senatsurteile vom 13.12.2004, I -1 U 62/04, vom 07.01.2002, 1 U 71/01, und vom 18.02.2002, 1 U 90/01).
  • OLG Düsseldorf, 14.03.2005 - 1 U 149/04

    Rechtmäßigkeit der Abweisung eines Anspruchs auf Ersatz des

    Der für einen Ausgleich erforderliche Geldbetrag hängt in erster Linie von der Schwere der Verletzungen, dem Ausmaß, der Heftigkeit und Dauer der Schmerzen, Leiden, Entstellungen und sonstigen Beschwernisse, dem Alter des Verletzten, der Dauer der stationären Behandlung und der Arbeitsunfähigkeit, der Unübersehbarkeit des weiteren Krankheitsverlaufs und der Fraglichkeit der endgültigen Heilung sowie dem Grad der Verschuldensbeiträge ab (BGH, NJW 1998, 2741ff.; Senatsurteile vom 13.12.2004, I -1 U 62/04, vom 07.01.2002, 1 U 71/01, und vom 18.02.2002, 1 U 90/01).
  • LG Paderborn, 15.02.2008 - 2 O 383/03

    Zahlung eines Schmerzensgeldes unter Berücksichtigung eines hälftigen

    Der für einen Ausgleich erforderliche Geldbetrag hängt in erster Linie von der Schwere der Verletzungen, dem Ausmaß, der Heftigkeit und Dauer der Schmerzen, Leiden, Entstellungen und sonstigen Beschwernisse, dem Alter des Verletzten, der Dauer der stationären Behandlung und der Arbeitsunfähigkeit, der Unübersehbarkeit des weiteren Krankheitsverlaufs und der Fraglichkeit der endgültigen Heilung sowie dem Grad der Verschuldensbeiträge ab (BGH, NJW 1998, 2741ff.; Senatsurteile vom 13.12.2004, I -1 U 62/04, vom 07.01.2002, 1 U 71/01, und vom 18.02.2002, 1 U 90/01).
  • LG Köln, 18.08.2011 - 5 O 348/09
    In Anbetracht der Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf, in deren Rahmen der Klägerin, die eine Verrenkungsfraktur des rechten Ellenbogengelenks mit einem Speichenkopftrümmerbruch und einer Ellenhakenfraktur erlitten hatte, die zu einer deutlichen Einschränkung der Beweglichkeit bei Beugung und Streckung des rechten Ellenbogengelenkes führten, wodurch die Ausbildung eines Dauerschadens und der Eintritt einer erheblichen dauerhaften Minderung der Erwerbstätigkeit hoch wahrscheinlich waren, ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000,00 Euro zugesprochen wurde (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.02.2002, 1 U 90/01; juris), hält die Kammer vorliegend ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000,00 Euro für angemessen, aber auch ausreichend.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht