Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 02.04.2004

Rechtsprechung
   BGH, 18.05.2004 - VI ZR 267/03   

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https://dejure.org/2004,1255
BGH, 18.05.2004 - VI ZR 267/03 (https://dejure.org/2004,1255)
BGH, Entscheidung vom 18.05.2004 - VI ZR 267/03 (https://dejure.org/2004,1255)
BGH, Entscheidung vom 18. Mai 2004 - VI ZR 267/03 (https://dejure.org/2004,1255)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anzuwendene Vorschrift hinsichtlich des Ersatzes eines entstandenen Schadens und der Mehrwertsteuer im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens ; Erstreckung einer mögliche Bezugnahme auf die tatsächlichen Feststellungen des erstinstanzlichen Urteils auf den ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Totalschaden und MwSt-Abrechnung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Totalschaden - Geltendmachung des Differenz-Mehrwertsteuerbetrags

  • Judicialis

    BGB § 249 Hb

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249
    Kein Anspruch auf Erstattung abstrakt berechneter Mehrwertsteuer gem. § 249 Abs. 2 S. 2 BGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249
    Geltendmachung des vollen Mehrwertsteuerbetrages bei Ersatzbeschaffung für ein total beschädigtes Kfz

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensrecht - Abstrakte Geltendmachung des Mehrwertsteuerbetrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Höhe der Umsatzsteuer beim Totalschaden und Ersatzbeschaffung

  • IWW (Kurzinformation)

    Unfallschadensregulierung - Regel-MwSt oder Differenz-MwSt?

  • Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht PDF, S. 8 (Kurzinformation)

    Voraussetzungen der Geltendmachung der Mehrwertsteuer

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Die Umsatzsteuer wird nur ersetzt, soweit sie angefallen ist

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 2086
  • MDR 2004, 934
  • NZV 2004, 395
  • VersR 2004, 927
  • JR 2005, 26
  • ZGS 2004, 271
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.04.2004 - VI ZR 109/03

    Zur Erstattungsfähigkeit nicht aufgewendeter Umsatzsteuer bei wirtschaftlichem

    Auszug aus BGH, 18.05.2004 - VI ZR 267/03
    Macht der Geschädigte im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens seines Kraftfahrzeuges und einer Ersatzbeschaffung bei einem gewerblichen Verkäufer über den vom Gericht geschätzten Differenz-Mehrwertsteuerbetrag im Sinne des § 25a UStG den vollen Mehrwertsteuerbetrag im Sinne des § 10 UStG lediglich abstrakt aufgrund eines Sachverständigengutachtens geltend, so steht diesem Begehren § 249 Abs. 2 Satz 2 BGB entgegen (Bestätigung des Urteils vom 20. April 2004 - VI ZR 109/03 - zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).

    Nach der gesetzlichen Neuregelung des § 249 Abs. 2 Satz 2 BGB, der auch im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens an einem Kraftfahrzeug Anwendung findet, hat der Geschädigte einen Anspruch auf Eratz von Umsatzsteuer nur, wenn er eine Ersatzbeschaffung vorgenommen oder - ungeachtet der Unwirtschaftlichkeit einer Instandsetzung - sein beschädigtes Fahrzeug repariert hat und wenn tatsächlich Umsatzsteuer angefallen ist (Senatsurteil vom 20. April 2004 - VI ZR 109/03 - zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Ausführungen hierzu im Senatsurteil vom 20. April 2004 - VI ZR 109/03 - verwiesen.

  • BGH, 06.06.2003 - V ZR 392/02

    Anforderungen an den Tatbestand des Berufungsurteils; Rechtsnatur eines

    Auszug aus BGH, 18.05.2004 - VI ZR 267/03
    Zwar erstreckt sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 154, 99; Urteil vom 6. Juni 2003 - V ZR 392/02 - NJW-RR 2003, 1290) die nach der Neufassung des § 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO mögliche Bezugnahme auf die tatsächlichen Feststellungen des erstinstanzlichen Urteils nicht auf den Berufungsantrag; dieser ist auch nach neuem Recht in das Berufungsurteil aufzunehmen.
  • BGH, 26.02.2003 - VIII ZR 262/02

    Anforderungen an den Tatbestand des Berufungsurteils

    Auszug aus BGH, 18.05.2004 - VI ZR 267/03
    Zwar erstreckt sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 154, 99; Urteil vom 6. Juni 2003 - V ZR 392/02 - NJW-RR 2003, 1290) die nach der Neufassung des § 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO mögliche Bezugnahme auf die tatsächlichen Feststellungen des erstinstanzlichen Urteils nicht auf den Berufungsantrag; dieser ist auch nach neuem Recht in das Berufungsurteil aufzunehmen.
  • BGH, 01.03.2005 - VI ZR 91/04

    Umfang des Schadensersatzes bei Erwerb eines Ersatzfahrzeugs

    Auf die Frage, ob und in welcher Höhe in dem im Gutachten ausgewiesenen (Brutto-) Wiederbeschaffungswert Umsatzsteuer enthalten ist, kommt es in diesem Zusammenhang nicht an (Abgrenzung zu den Senatsurteilen vom 20. April 2004 - VI ZR 109/03 - BGHZ 158, 388 und vom 18. Mai 2004 - VI ZR 267/03 - VersR 2004, 927).

    Dies gilt auch im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens (vgl. Senatsurteile vom 20. April 2004 - VI ZR 109/03 - BGHZ 158, 388 = NJW 2004, 1943 und vom 18. Mai 2004 - VI ZR 267/03 - VersR 2004, 927).

    b) Im vorliegenden Fall geht es jedoch nicht - wie in den Senatsurteilen vom 20. April 2004 - VI ZR 109/03 - und vom 18. Mai 2004 - VI ZR 267/03 - (aaO) - um den Ersatz fiktiver Umsatzsteuer, sondern um den Ersatz des tatsächlich für die Ersatzbeschaffung aufgewendeten Betrages, allerdings begrenzt auf den Wiederbeschaffungswert des unfallbeschädigten Fahrzeuges.

    bb) Etwas anderes kann aus schadensrechtlichen Gesichtspunkten im Rahmen einer (wirtschaftlichen) Naturalrestitution im Sinne des § 249 BGB durch Beschaffung eines Ersatzfahrzeuges (vgl. Senatsurteile vom 20. April 2004 - VI ZR 109/03 - und vom 18. Mai 2004 - VI ZR 267/03 - aaO) auch dann nicht gelten, wenn sich der Geschädigte - etwa weil er auf dem örtlichen Gebrauchtwagenmarkt kein gleichartiges und gleichwertiges Ersatzfahrzeug gefunden hat - ein (etwas) teureres Ersatzfahrzeug anschafft, wie im vorliegenden Fall statt des beschädigten vier Jahre alten Passat TDI Trendline zum (Brutto-) Wiederbeschaffungswert von 12.800 EUR einen fünf Jahre alten Audi A 4 TDI zum Preis von 13.400 EUR.

  • BGH, 09.05.2006 - VI ZR 225/05

    Ersatzfähigkeit des Umsatzsteueranteils bei Unfallbeschädigung eines

    Dies gilt auch im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens (vgl. Senatsurteile vom 1. März 2005 - VI ZR 91/04 - VersR 2005, 994; vom 20. April 2004 - VI ZR 109/03 - BGHZ 158, 388, 389 und vom 18. Mai 2004 - VI ZR 267/03 - VersR 2004, 927, 928).
  • BGH, 15.11.2005 - VI ZR 26/05

    Berechnung der Umsatzsteuer bei konkreter Schadensabrechnung nach

    Dies gilt auch im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens (vgl. Senatsurteile BGHZ 158, 388 und vom 18. Mai 2004 - VI ZR 267/03 - VersR 2004, 927).

    Das Ergebnis einer solchen Berechnung wäre nämlich ein "fiktiver Mehrwertsteueranteil", der mit einer konkreten Schadensberechnung nicht vereinbar wäre und in Widerspruch zu § 249 Abs. 2 Satz 2 BGB stünde, wonach die Umsatzsteuer nur zu ersetzen ist, soweit sie tatsächlich angefallen ist (vgl. Senatsurteile BGHZ 158, 388; vom 15. Juli 2003 - VI ZR 361/02 - VersR 2004, 1575, 1576; vom 18. Mai 2004 - VI ZR 267/03 - aaO und vom 15. Februar 2005 - VI ZR 172/04 - aaO S. 667).

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 02.04.2004 - I-14 U 213/03   

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https://dejure.org/2004,6511
OLG Düsseldorf, 02.04.2004 - I-14 U 213/03 (https://dejure.org/2004,6511)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.04.2004 - I-14 U 213/03 (https://dejure.org/2004,6511)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. April 2004 - I-14 U 213/03 (https://dejure.org/2004,6511)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Rücktritt von Kaufvertrag; Rechtliche Bewertung einer Ankaufsuntersuchung; Voraussetzungen eines Verbrauchsgüterkaufs; Verwendung eines Formularkaufvertrages zum Ankauf eines Pferdes; Beurteilung eines Tieres als "neu" oder "gebraucht" im Sinne des Bürgerlichen ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Rückabwicklung eines Kaufvertrages über eine Zuchtstute wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft

  • Judicialis

    BGB § 241 Abs. 2; ; BGB § 276; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 309 Nr. 8b; ; BGB § 311 Abs. 2; ; BGB § 444; ; BGB §§ 434 ff; ; BGB § 459 Abs. 2 a.F.

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Zur Frage der Rückabwicklung des Kaufvertrages über eine Zuchtstute wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZGS 2004, 271
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.11.1990 - V ZR 217/89

    Formularmäßige Vereinbarung von Fälligkeitszinsen in einem notariellen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.04.2004 - 14 U 213/03
    Es reicht aus, wenn der Verwender auf vorformulierte Vertragsbestimmungen (Mietvertragsformular, Formularhandbuch) eines Dritten zurückgreift und sich der abstrakt generelle Charakter aus der Zweckbestimmung des Aufstellers ergibt (BGH NJW 1991, 843, Palandt-Heinrichs, 63. Auflage, § 305 BGB, Rdnr.9, Bamberger/Roth-Becker, § 305 BGB Rndr.24; Müko-Basedow, 4. Auflage, § 305 BGB Rdnr.19).
  • BGH, 03.07.1985 - VIII ZR 152/84

    Kaufpreiszahlung oder Schadensersatz bei gelieferten verseuchten Forellen -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.04.2004 - 14 U 213/03
    Die Rechtsprechung hat dies im Grundsatz bejaht und als "neu hergestellten Sachen" im Sinne von § 11 Nr. 10 ABGB a.F. (§ 309 Nr. 8 a BGB n.F.) auch Tiere angesehen, die kurz nach der Geburt veräußert worden sind (LG Aschaffenburg, NJW 1990, 915[916], Hundewelpen), bzw. solche Tiere, die nicht der Gefahr der "Abnutzung" durch Gebrauch unterliegen (BGH NJW-RR 1986, 52 - Forellen).
  • OLG Stuttgart, 22.04.1988 - 2 U 219/87

    Ausschluss des Leistungsverweigerungsrechts durch Allgemeine

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.04.2004 - 14 U 213/03
    Auch vor Einführung des § 309 Nr. 7 a BGB wurde eine Freizeichnung für einfache Fahrlässigkeit bezogen auf die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit nach § 9 AGBG für unwirksam gehalten (vgl. OLG Stuttgart, NJW-RR 1988, 1082).
  • LG Aschaffenburg, 14.12.1989 - S 210/89
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.04.2004 - 14 U 213/03
    Die Rechtsprechung hat dies im Grundsatz bejaht und als "neu hergestellten Sachen" im Sinne von § 11 Nr. 10 ABGB a.F. (§ 309 Nr. 8 a BGB n.F.) auch Tiere angesehen, die kurz nach der Geburt veräußert worden sind (LG Aschaffenburg, NJW 1990, 915[916], Hundewelpen), bzw. solche Tiere, die nicht der Gefahr der "Abnutzung" durch Gebrauch unterliegen (BGH NJW-RR 1986, 52 - Forellen).
  • BGH, 29.03.2006 - VIII ZR 173/05

    Anforderungen an das Vorliegen eines Gewerbes des Verkäufers beim

    Eine nach der spezifischen Art der Tierkrankheit oder des sonstigen Mangels differenzierende Beurteilung wird auch im rechtswissenschaftlichen Schrifttum befürwortet (vgl. Staudinger/Matusche-Beckmann, aaO, § 476 Rdnr. 33; MünchKommBGB/ S.Lorenz, aaO, § 476 Rdnr. 17; Palandt/Heinrichs, aaO, § 476 Rdnr. 11; Bamberger/Roth/Faust, aaO, § 476 Rdnr. 4; Westermann, aaO, 347; E. v. Westphalen, aaO, 214; Augenhofer, aaO, 387) und hat bereits zu einer umfangreichen Judikatur der Instanzgerichte zum Anwendungsbereich der Vermutung bei bestimmten Mängeln von Tieren, insbesondere von Pferden, geführt (vgl. LG Aurich, ZGS 2005, 40 und OLG Oldenburg - 14. Senat, RdL 2005, 65 zum "Weben" eines Pferdes; OLG Oldenburg - 8. Senat, RdL 2005, 65 zur mangelnden "Rittigkeit"; OLG Hamm, RdL 2005, 66, LG Lüneburg, RdL 2005, 66 und AG Bad Gandersheim, RdL 2005, 66, jeweils zum "Spat"; OLG Düsseldorf, ZGS 2004, 271 zu einer Knochen- und Knorpelentzündung und LG Verden, RdL 2005, 176 zur Borreliose; AG Herne, ZGS 2005, 199 zu "Kreuzgalopp" und Rückenproblemen eines Pferdes; LG Essen, ZGS 2004, 399 zur Parvovirose eines Welpen).
  • BGH, 15.11.2006 - VIII ZR 3/06

    Abgrenzung zwischen "neuen" und "gebrauchten" Tieren (hier: sechs Monate altes

    (3) Ob und wann ein Tier auch unabhängig von der Frage, welchem Zweck es dienen soll und ob es dafür schon verwendet worden ist, allein durch Ablauf einer gewissen Zeitspanne nach der Geburt zur "gebrauchten" Sache wird (vgl. OLG Düsseldorf, ZGS 2004, 271, 273 f.), bedarf im vorliegenden Fall keiner Entscheidung.
  • BGH, 09.10.2019 - VIII ZR 240/18

    Verjährung der Gewährleistungsansprüche des Käufers eines im Rahmen einer

    Vielmehr ist bei Tieren im Rahmen der Abgrenzung "neu" und "gebraucht" - was der Senat bislang offenlassen konnte - nicht nur eine nutzungs-, sondern auch eine rein lebensaltersbedingte Steigerung des Sachmängelrisikos zu berücksichtigen (vgl. auch OLG Düsseldorf, ZGS 2004, 271, 273 f.; MünchKommBGB/Lorenz, 8. Aufl., § 474 Rn. 17, 20; jurisPK-BGB/Ball, 8. Aufl. Stand: 21. September 2017, § 474 Rn. 52; MünchKommBGB/Wurmnest, 8. Aufl., § 309 Nr. 8 Rn. 17; BeckOK-BGB/Becker, Stand: 1. August 2019, § 309 Nr. 8 Rn. 23; von Bardeleben, Rechtliche Besonderheiten des Pferdekaufs unter besonderer Berücksichtigung der tierärztlichen Kaufuntersuchung, 2013, S. 153; Dammann in Wolf/Lindacher/Pfeiffer, AGB-Recht, 6. Aufl., Vor § 309 Nr. 8 lit. b Rn. 8; ähnlich PWW/Schmidt, BGB, 14. Aufl., § 476 Rn. 10).
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