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   OLG Naumburg, 01.03.2005 - 11 U 132/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,8189
OLG Naumburg, 01.03.2005 - 11 U 132/04 (https://dejure.org/2005,8189)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 01.03.2005 - 11 U 132/04 (https://dejure.org/2005,8189)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 01. März 2005 - 11 U 132/04 (https://dejure.org/2005,8189)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Vereinbarung eines Gewährleistungsausschlusses zwischen Leasinggeber und Fahrzeugverkäufer

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche des Leasingnehmers gegen den Verkäufer eines Gebrauchtfahrzeugs aus kaufrechtlichem Gewährleistungsrecht; Recht des Verkäufer eines Leasingguts gegenüber dem Leasingnehmer, sich auf den beim Kauf zwischen den Unternehmern vereinbarten Ausschluss der ...

  • Judicialis

    BGB § 307 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § ... 307 Abs. 2 Nr. 2; ; BGB § 433 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 434 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 434 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 437 Nr. 2 Alt. 1; ; BGB § 440 Satz; ; BGB § 444; ; BGB § 475 Abs. 1; ; BGB § 475 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 475 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 535 Abs. 1; ; BGB §§ 536 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum vereinbarten Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen die zwischen einem Lieferanten und einem Leasinggeber (Käufer) vereinbart wurden und deren Auswirkungen auf die Ansprüche des Leasingnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    GW-Handel - Ausschluss der Sachmängelhaftung bei Leasing-Vertrag

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Finanzierungsleasing als Umgehungsgeschäft i.S.d. § 475 Abs. 1 S. 2 BGB?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZGS 2005, 238
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Stuttgart, 19.05.2004 - 3 U 12/04

    Verbrauchsgüterkauf: Umgehung bei Veräußerung im Wege der Gebrauchtwagenagentur

    Auszug aus OLG Naumburg, 01.03.2005 - 11 U 132/04
    Eine zur Umgehung geeignete, anderweitige Gestaltung nach § 475 Abs. 1 Satz 2 BGB liegt darin selbst bei wirtschaftlicher Betrachtung (OLG Stuttgart, Urteil vom 19. Mai 2004, 3 U 12/04 = OLGR 2004, 291-293 zum Agenturgeschäft) nicht.
  • OLG Celle, 08.11.1995 - 2 U 196/94

    Wirksamkeit einer Gewährleisttungsklausel; Kfz-Leasingfirma; Nachbesserung;

    Auszug aus OLG Naumburg, 01.03.2005 - 11 U 132/04
    Der Leasingnehmer hat nur mietvertragliche Gewährleistungsansprüche gegen den Leasinggeber, von denen sich dieser im Dreiecksverhältnis regelmäßig freizeichnet, indem er seinen Vertragspartner zur eigenständigen Durchsetzung der kaufvertraglichen Gewährleistungsansprüche gegen den Lieferanten befähigt (BGH, Urteil vom 11. März 1998, VIII ZR 205/97 = BGHR BGB, § 535 Leasing 29; Urteil vom 9. Juli 2002, X ZR 70/00 = BGHR BGB, § 140 Abtretung 2; OLG Celle, Urteil vom 8. November 1995, 2 U 196/94 = VersR 1996, 1115).
  • BGH, 09.07.2002 - X ZR 70/00

    Rechtsfolgen der Bestellung einer Untervollmacht durch einen nicht

    Auszug aus OLG Naumburg, 01.03.2005 - 11 U 132/04
    Der Leasingnehmer hat nur mietvertragliche Gewährleistungsansprüche gegen den Leasinggeber, von denen sich dieser im Dreiecksverhältnis regelmäßig freizeichnet, indem er seinen Vertragspartner zur eigenständigen Durchsetzung der kaufvertraglichen Gewährleistungsansprüche gegen den Lieferanten befähigt (BGH, Urteil vom 11. März 1998, VIII ZR 205/97 = BGHR BGB, § 535 Leasing 29; Urteil vom 9. Juli 2002, X ZR 70/00 = BGHR BGB, § 140 Abtretung 2; OLG Celle, Urteil vom 8. November 1995, 2 U 196/94 = VersR 1996, 1115).
  • BGH, 11.03.1998 - VIII ZR 205/97

    Zu Kraftfahrzeug-Leasingverträgen

    Auszug aus OLG Naumburg, 01.03.2005 - 11 U 132/04
    Der Leasingnehmer hat nur mietvertragliche Gewährleistungsansprüche gegen den Leasinggeber, von denen sich dieser im Dreiecksverhältnis regelmäßig freizeichnet, indem er seinen Vertragspartner zur eigenständigen Durchsetzung der kaufvertraglichen Gewährleistungsansprüche gegen den Lieferanten befähigt (BGH, Urteil vom 11. März 1998, VIII ZR 205/97 = BGHR BGB, § 535 Leasing 29; Urteil vom 9. Juli 2002, X ZR 70/00 = BGHR BGB, § 140 Abtretung 2; OLG Celle, Urteil vom 8. November 1995, 2 U 196/94 = VersR 1996, 1115).
  • BGH, 17.12.1986 - VIII ZR 279/85

    Rechte von Leasingnehmer und -geber bei Mängeln des Leasingobjekts;

    Auszug aus OLG Naumburg, 01.03.2005 - 11 U 132/04
    Dies stellt den Kläger rechtlos und steht der Wirksamkeit der Freizeichnung der Leasinggesellschaft, selbst wenn sie der Interessenlage der Beteiligten beim Leasing grundsätzlich gerecht wird, entgegen (BGH, Urteil vom 17. Dezember 1986, VIII ZR 279/85 = BGHR BGB, § 537 Abs. 1 Leasing 1).
  • BGH, 21.12.2005 - VIII ZR 85/05

    Wirksamkeit des zwischen Leasinggeber und Lieferant vereinbarten

    Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung unter anderem in ZGS 2005, 238 veröffentlicht ist, hat ausgeführt:.
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