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   OLG Stuttgart, 01.02.2006 - 3 U 106/05   

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https://dejure.org/2006,24931
OLG Stuttgart, 01.02.2006 - 3 U 106/05 (https://dejure.org/2006,24931)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 01.02.2006 - 3 U 106/05 (https://dejure.org/2006,24931)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 01. Februar 2006 - 3 U 106/05 (https://dejure.org/2006,24931)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • autokaufrecht.info

    Schadensersatz trotz erklärter Minderung

  • openjur.de

    Rückabwicklung eines Neuwagenkaufvertrages: Wechsel des Käufers vom Minderungs- zu Schadensersatzanspruch bei fehlender Werksgarantie

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Herausgabe und Rückübereignung eines Kraftfahrzeugs; Unverwertbarkeit eines Kaufgegenstandes aus den persönlichen Verhältnissen des Minderungsberechtigten; Geltendmachung von Schadensersatz statt der ganzen Leistung; Ansprch auf Ersatz der entstandenen Reparaturkosten

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZGS 2008, 479
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 09.05.2018 - VIII ZR 26/17

    Rückabwicklung eines Kaufvertrages im Wege des "großen Schadensersatzes" nach

    Dies habe das Oberlandesgericht Stuttgart bereits in einer früheren Entscheidung (ZGS 2008, 479) unter Bezugnahme auf eine in der Literatur vertretene Auffassung (Derleder, NJW 2003, 998) bejaht.

    aa) Das Berufungsgericht hat sich dabei die Ausführungen in einer früheren Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart (ZGS 2008, 479) und einer dort mehrfach zitierten Literaturstimme (Derleder, NJW 2003, 998) zu Eigen gemacht.

    Diese Auffassung will zwar nicht in Frage stellen, dass es sich bei Minderung und Rücktritt (§ 437 Nr. 2, §§ 441, 323 BGB) um nach ihrer Ausübung grundsätzlich unwiderrufliche Gestaltungsrechte handelt (Derleder, aaO S. 1000 f.; OLG Stuttgart, ZGS 2008, 479, 480).

  • BGH, 15.06.2016 - VIII ZR 134/15

    Sachmangel beim Autokauf im Falle des Fehlens der Herstellergarantie

    d) Denn bereits auf der Grundlage der oben (unter II 1 a) genannten neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stellt das Bestehen einer Herstellergarantie in der Regel ein Beschaffenheitsmerkmal der Kaufsache nach § 434 Abs. 1 BGB dar, dessen Fehlen - bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen dieser Vorschrift - einen Sachmangel begründet (so im Ergebnis auch OLG Schleswig, DAR 2012, 581 Rn. 22; OLG Stuttgart, ZGS 2008, 479 Rn. 21; aA OLG Düsseldorf, Urteil vom 29. November 2011 - I-1 U 141/07, juris Rn. 37).
  • BGH, 19.01.2017 - VII ZR 235/15

    Bauvertrag: Geltendmachung von Mängelrechten vor Abnahme der Werkleistung nach

    Teilweise wird angenommen, dass die Minderung der Vergütung es nicht ausschließt, wegen desselben Mangels Schadensersatz statt der Leistung nach § 634 Nr. 4, § 281 Abs. 1 Satz 1, § 280 Abs. 1 BGB zu verlangen (vgl. Derleder, NJW 2003, 998, 1002; Staudinger/Peters/Jacoby, 2014, BGB, § 634 Rn. 122; Vygen/Joussen, Bauvertragsrecht nach VOB und BGB, 5. Aufl., Rn. 1476; Palandt/Grüneberg, BGB, 76. Aufl., § 325 Rn. 1; zum Kaufrecht: OLG Stuttgart, ZGS 2008, 479 f., juris Rn. 20 ff.; Berscheid, ZGS 2009, 17, 19; für kleinen Schadensersatz bejahend: PWW/Leupertz/Halfmeier, BGB, 11. Aufl., § 634 Rn. 6; Genius in jurisPK-BGB, 8. Aufl., § 638 Rn. 11).
  • BGH, 05.11.2010 - V ZR 228/09

    Mängel der Kaufsache beim Kauf eines Fabrikgeländes: Schadensersatzanspruch des

    aa) Allerdings ist streitig, ob die Minderung nach § 441 Abs. 1 Satz 1 BGB, die abweichend von dem früheren Recht ein Gestaltungsrecht des Käufers ist (BT-Drucks. 14/6040, S. 234, 235), für diesen in dem Sinne bindend ist, dass er - wenn er einmal die Minderung des Preises erklärt hat - wegen des Mangels von dem Verkäufer nicht mehr Schadensersatzanspruch statt der Leistung gemäß § 281 BGB verlangen kann (so Palandt/Weidenkaff, BGB, 69. Aufl., § 441 Rn. 8; PWW/D. Schmidt, BGB, 5. Aufl., § 441 Rn. 6; Staudinger/Matuschke-Beckmann, BGB [2004], § 441 Rn. 1; Lögering, MDR 2009, 664, 666; a.A. für die Zulässigkeit eines Wechsels zum Schadensersatzanspruch: MünchKomm-BGB/H.P. Westermann, 5. Aufl., § 437 Rn. 51; OLG Stuttgart, ZGS 2008, 479, 480; Berscheid, ZGS 2009, 17, 18; Derleder, NJW 2003, 998, 1002; Wertenbruch, JZ 2002, 862, 863; für eine gleichzeitige Geltendmachung von Minderung und sog. kleinem Schadensersatz: Bamberger-Roth/Faust, BGB, 2. Aufl., § 437 Rn. 164; Erman/Grunewald, BGB, 12. Aufl., § 437 Rn. 48; Althammer/Löhnig, AcP 202 [2002], 520, 540).
  • OLG Stuttgart, 26.01.2017 - 19 U 90/16

    Gewährleistung beim Neuwagenkauf: Übergang von einer Minderung auf großen

    Der Übergang von einer Minderung zum "großen" Schadensersatz sei vom 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart in seinem Urteil vom 1. Februar 2006 (3 U 106/05) in analoger Anwendung des § 325 BGB zwar für zulässig erachtet worden.

    Der Berufung ist zwar zuzugeben, dass das Landgericht in dem angefochtenen Urteil etwas "unglücklich" formuliert hat, als es dort ausführte, dass entgegen der Auffassung der Beklagten die höchstrichterliche Rechtsprechung der obergerichtlichen Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Stuttgart (Urteil vom 1. Februar 2006, 3 U 106/05, ZGS 2008, 479, zitiert nach juris) nicht entgegenstehe.

  • LG Ingolstadt, 30.10.2014 - 32 O 209/14

    Keine Rückabwicklung eines Autokaufvertrags wegen Nichtbestehen einer

    Der gegenteiligen Rechtsauffassungen des OLG Schleswig in seiner Entscheidung vom 15.03.2012, A. 5 U 103/11, und des OLG Stuttgart in seiner Entscheidung vom 01.02.2006, Az. 3 U 106/05, kann nicht gefolgt werden.
  • OLG Hamm, 10.10.2019 - 22 U 47/18

    Eigentumswohnung - Schadensersatz wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum

    Der Senat vertritt in ständiger Rechtsanwendung die Auffassung, dass im Hinblick auf § 325 BGB, der auf die Minderung entsprechende Anwendung findet, von Minderung auf den kleinen Schadenersatz gewechselt werden kann (so auch jetzt BGH zum Werkvertragsrecht: Urteil vom 19.01.2017 - VII ZR 235/15 und auch - zum Kaufrecht - OLG Stuttgart, Urteil vom 01.02.2006 - 3 U 106/05 -, juris).
  • OLG Frankfurt, 15.10.2019 - 1 U 28/19

    Gewährleistungsansprüche aus Kaufvertrag über Schiffsgenerator

    (Urt. v. 1.2.2006 - 3 U 106/05) ist damit durch die obergerichtliche Rechtsprechung, der sich das erkennende Gericht anschließt, überholt.
  • LG Zweibrücken, 04.11.2016 - 1 O 114/16

    Fehlen der Herstellergarantie als Sachmangel eines Gebrauchtwagens (§ 434 I 1

    Das Fehlen der üblichen Werksgarantie des Herstellers beim Kauf ist damit ein Sachmangel (vgl. OLG Stuttgart, Urt . v. 01.02.2006 - 3 U 106/05, juris; Staudinger/ Matusche-Beckmann, BGB, Neubearb.
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