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   OLG Frankfurt, 19.12.1984 - 9 U 107/83   

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OLG Frankfurt, 19.12.1984 - 9 U 107/83 (https://dejure.org/1984,3283)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.12.1984 - 9 U 107/83 (https://dejure.org/1984,3283)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. Dezember 1984 - 9 U 107/83 (https://dejure.org/1984,3283)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit der Vorschriften über eingetragene Vereine auf Gewerkschaften; Wahl der Delegierten für den Gewerkschaftstag; Ständige Übung ein Auslegungskriterium der Satzung; Einberufung des Gewerkschaftstages ohne Mitteilung der Tagesordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZIP 1985, 213
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 09.11.1972 - II ZR 63/71

    Fehlerhafte Vereinswahlen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.12.1984 - 9 U 107/83
    Nach der Rechtsprechung und überwiegender Lehre ist im Vereinsrecht dahin zu differenzieren, ob die Verletzung von Bestimmungen, die dem Schutz der einzelnen Mitglieder dienen, betroffen ist - dann kann der Verstoß bei unterlassenem Widerspruch gegen die Verhandlung des Gegenstandes nicht mehr klageweise geltend gemacht werden - oder ob zwingende gesetzliche - oder satzungsmäßige Bestimmungen verletzt sind, die dem Schutz aller Mitglieder an einer ordnungsgemäßen Willensbildung über grundsätzliche Fragen des Vereinslebens dienen - dann tritt - grundsätzlich Nichtigkeit der Beschlüsse ein - (vgl. Soergel/Schultze/von Lausaulx § 25 Rdn. 10-13; BGHZ 59, 369, 373 [BGH 09.11.1972 - II ZR 63/71] = NJW 1973, 235, 236 [BGH 09.11.1972 - II ZR 63/71] ; Staudinger/Coing § 25 Rdn, 13; Erman/Westermann § 32 Rdn. 4).

    Nach der Rechtsprechung des BGH kann aber auch ein Einberufungsmangel als unerheblich angesehen und Nichtigkeit nicht zur Folge haben "wenn eindeutig feststeht", daß bei ordnungsgemäßer Einberufung die Beschlußfassung in gleicher Weise erfolgt wäre (BGHZ 59, 369, 373 [BGH 09.11.1972 - II ZR 63/71] = NJW 1973, 235, 236) [BGH 09.11.1972 - II ZR 63/71] .

    Doch steht insoweit die mangelnde Kausalität des Rechtsfehlers für das Wahlergebnis, läß man völlig irreale Überlegungen außer Acht, fest (vgl. BGH NJW 1973, 235, 236) [BGH 09.11.1972 - II ZR 63/71] .

    Er durfte nicht einseitig die Interessen des Vorstandes bzw. einzelner Mitglieder vertreten, denn als Vorsitzender hatte er für eine ordnungsgemäße Willensbildung und gleichmäßige Behandlung aller Mitglieder zu sorgen (vgl. Sauter/Schweyer, a.a.O.; Soergel/Schultze-von Lausaulx § 32 Rdn. 17; Münchener Kommentar/Reuter § 32 Rdn. 13; Erman/Westermann § 32 Rdn. 2; BGH NJW 1973, 235 [BGH 09.11.1972 - II ZR 63/71] /236).

  • RG, 18.10.1927 - II 93/27

    Genossenschaft; Anfechtungsklage

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.12.1984 - 9 U 107/83
    Die Chancengleichheit des Bewerbers ... gegenüber den von dem Gewerkschaftsbeirat vorgeschlagenen und von dem Vorstand unterstützten Kandidaten war nicht nur deshalb nicht gegeben, weil generell die von der Gewerkschaftsspitze vorgeschlagenen Bewerber zumeist eine bessere Chance haben, als diejenigen aus dem Kreis der Delegierten vorgeschlagenen Kandidaten (vgl. Föhr Willensbildung in den Gewerkschaften und Grundgesetz, Berlin 1974, Seite 38-41 und 50, 51; Münchener Kommentar/Reuter vor § 21 Rdn. 70), sondern sie wurde durch das eingeschlagene Verfahren und die Eingriffe des neugewählten Bundesvorsitzenden in die Debatte noch weiter - unzulässig - herabgesetzt, was eine Gesetzesverletzung darstellt (vgl. RGZ 119, 243, 246):.

    Im übrigen war durch den vorbereiteten Vordruck nicht nur ersichtlich, welche Bewerber seitens des Beirats und des Vorstandes unterstützt wurden, was selbstverständlich auch ohne den Vordruck bekanntgegeben worden wäre, sondern die Parteinahme für die Bewerber wurde in besonderer Weise unterstrichen (vgl. RGZ 119, 243, 245).

  • BGH, 06.03.1967 - II ZR 231/64

    Ausschluß aus einem Verein

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.12.1984 - 9 U 107/83
    Daß nach ständiger Rechtsprechung eine Satzung nur aus ihrem Inhalt heraus ausgelegt werden kann (vgl. BGHZ 47, 172, 179 [BGH 06.03.1967 - II ZR 231/64]; BGH Njw 1971, 879, 880), steht der Auslegung des § 31 Nr. 2 a der Satzung nicht entgegen, weil die Mitglieder und Vereinsorgane als die Adressaten der Satzung diese unvollständige Satzungsbestimmung immer in der gleichen weise verstanden haben (vgl. BGH NJW 1975, 771, 779) [BGH 02.12.1974 - II ZR 78/72] .

    In der Geschäftsordnung können Bestimmungen, die die Verfassung des Vereins ( § 25 BGB ) betreffen, nicht wirksam getroffen werden (RGRK/Steffen § 25 Rdn. 4), denn die Geschäftsordnung gehört nicht zu den das Vereinsleben bestimmenden Grundsätzen (BGH NJW 1967, 1268 = BGHZ 47, 172).

  • BGH, 02.12.1974 - II ZR 78/72

    Aufnahmezwang eines Monopolverbandes

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.12.1984 - 9 U 107/83
    Daß nach ständiger Rechtsprechung eine Satzung nur aus ihrem Inhalt heraus ausgelegt werden kann (vgl. BGHZ 47, 172, 179 [BGH 06.03.1967 - II ZR 231/64]; BGH Njw 1971, 879, 880), steht der Auslegung des § 31 Nr. 2 a der Satzung nicht entgegen, weil die Mitglieder und Vereinsorgane als die Adressaten der Satzung diese unvollständige Satzungsbestimmung immer in der gleichen weise verstanden haben (vgl. BGH NJW 1975, 771, 779) [BGH 02.12.1974 - II ZR 78/72] .

    Auch der BGH wendet bei der Satzungsauslegung nicht vertragliche Grundsätze an, sondern stellt auf die von dem willen des Satzungsgebers unabhängige Entwicklung der tragenden Auffassungen im Vereinsleben ab (BGH NJW 1971, 879, 880 [BGH 03.03.1971 - KZR 5/70]; BGHZ 63, 282, 290) [BGH 02.12.1974 - II ZR 78/72] .

  • BGH, 03.03.1971 - KZR 5/70

    Herabstufung in minderberechtigte Mitgliedergruppe eines Vereins

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.12.1984 - 9 U 107/83
    Daß nach ständiger Rechtsprechung eine Satzung nur aus ihrem Inhalt heraus ausgelegt werden kann (vgl. BGHZ 47, 172, 179 [BGH 06.03.1967 - II ZR 231/64]; BGH Njw 1971, 879, 880), steht der Auslegung des § 31 Nr. 2 a der Satzung nicht entgegen, weil die Mitglieder und Vereinsorgane als die Adressaten der Satzung diese unvollständige Satzungsbestimmung immer in der gleichen weise verstanden haben (vgl. BGH NJW 1975, 771, 779) [BGH 02.12.1974 - II ZR 78/72] .

    Auch der BGH wendet bei der Satzungsauslegung nicht vertragliche Grundsätze an, sondern stellt auf die von dem willen des Satzungsgebers unabhängige Entwicklung der tragenden Auffassungen im Vereinsleben ab (BGH NJW 1971, 879, 880 [BGH 03.03.1971 - KZR 5/70]; BGHZ 63, 282, 290) [BGH 02.12.1974 - II ZR 78/72] .

  • BGH, 10.10.1957 - II ZR 101/56

    Waldinteressentenschaft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.12.1984 - 9 U 107/83
    Der BGH hat wiederholt ausgesprochen, daß unwirksame satzungsändernde Beschlüsse durch längere Akzeptanz der Mitglieder (Observanz) geheilt werden können (BGHZ 16, 143, 150, 151 [BGH 13.01.1955 - II ZR 249/53] ; 23, 122, 129 [BGH 17.01.1957 - II ZR 239/55] ; 25, 311, 316 [BGH 10.10.1957 - II ZR 101/56] ; dem steht auch nicht BGHZ 49, 209, 211 [BGH 18.12.1967 - II ZR 211/65] entgegen - denn hier ging es nur darum, daß der BGH die Auffassung abgelehnt hat, eine unwirksame Beschlußfassung in einer Mitgliederversammlung könne dadurch wirksam werden, daß in der nächsten Mitgliederversammlung die Niederschrift über die erste Versammlung gebilligt werde).

    Hierbei kann es nicht darauf ankommen, ob die Mitglieder in den Ortsvereinen oder die Mitglieder der Bezirksverbandstage von der Unwirksamkeit der Quotefestlegung durch den Gewerkschaftsbeirat (sollte man hiervon, wenn man Observanz insoweit ablehnt, ausgehen) wußten (was sicher nicht der Fall ist, da sie sich wohl keine Gedanken darüber gemacht haben, daß die Satzung insoweit unvollständig ist), ebenso wie es bei einer Zustimmung durch ständige Übung nach der Rechtsprechung des BGH unerheblich ist, ob die Vereinsmitglieder um die rechtliche Qualität ihrer widerspruchslosen Hinnahme eines unwirksamen Beschlusses wissen (BGHZ 25, 311, 316, 317) [BGH 10.10.1957 - II ZR 101/56] .

  • OLG Koblenz, 05.10.1972 - 9 U 552/72

    Lebach I

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.12.1984 - 9 U 107/83
    Allerdings besteht darüber hinaus ein allgemeiner verbandsrechtlicher Grundsatz, wonach, wenn alle Mitglieder erschienen sind und trotz des Einberufungsmangels die Versammlung durchführen, in die sachliche Aussprache und Abstimmung eintreten, regelmäßig ein Verzicht durch schlüssiges Handeln auf die Einhaltung der verletzten gesetzlichen oder satzungsrechtlichen Bestimmungen zu sehen ist (vgl. BGH in NJW 1973, 253, 236 [OLG Koblenz 05.10.1972 - 9 U 552/72] ; Soergel/Schultze-von Lausaulx § 32 Rdn. 16).
  • BGH, 18.12.1967 - II ZR 211/65

    Teilnahme Dritter an Vereinsbeschlüssen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.12.1984 - 9 U 107/83
    Der BGH hat wiederholt ausgesprochen, daß unwirksame satzungsändernde Beschlüsse durch längere Akzeptanz der Mitglieder (Observanz) geheilt werden können (BGHZ 16, 143, 150, 151 [BGH 13.01.1955 - II ZR 249/53] ; 23, 122, 129 [BGH 17.01.1957 - II ZR 239/55] ; 25, 311, 316 [BGH 10.10.1957 - II ZR 101/56] ; dem steht auch nicht BGHZ 49, 209, 211 [BGH 18.12.1967 - II ZR 211/65] entgegen - denn hier ging es nur darum, daß der BGH die Auffassung abgelehnt hat, eine unwirksame Beschlußfassung in einer Mitgliederversammlung könne dadurch wirksam werden, daß in der nächsten Mitgliederversammlung die Niederschrift über die erste Versammlung gebilligt werde).
  • BGH, 13.01.1955 - II ZR 249/53

    Identität bei Verein

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.12.1984 - 9 U 107/83
    Der BGH hat wiederholt ausgesprochen, daß unwirksame satzungsändernde Beschlüsse durch längere Akzeptanz der Mitglieder (Observanz) geheilt werden können (BGHZ 16, 143, 150, 151 [BGH 13.01.1955 - II ZR 249/53] ; 23, 122, 129 [BGH 17.01.1957 - II ZR 239/55] ; 25, 311, 316 [BGH 10.10.1957 - II ZR 101/56] ; dem steht auch nicht BGHZ 49, 209, 211 [BGH 18.12.1967 - II ZR 211/65] entgegen - denn hier ging es nur darum, daß der BGH die Auffassung abgelehnt hat, eine unwirksame Beschlußfassung in einer Mitgliederversammlung könne dadurch wirksam werden, daß in der nächsten Mitgliederversammlung die Niederschrift über die erste Versammlung gebilligt werde).
  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.12.1984 - 9 U 107/83
    Diese aber umfaßt nicht nur das Recht der Gründung und der Betätigung innerhalb der Koalition, sondern sie bedingt auch, daß die Teilhabe des Einzelnen an der Willensbildung innerhalb der Koalition gewährleistet ist (vgl. Maunz/Dürig/Scholz Artikel 9 Rdn. 169; Schaub, Arbeitsrechthandbuch Seite 1118; Münchener Kommentar/Reuter vor § 21 Rdn. 103 ff; BVerfGE 35, 202, 225) [BVerfG 05.06.1973 - 1 BvR 536/72] .
  • BGH, 17.01.1957 - II ZR 239/55

    Verein. Zweckänderung

  • KG, 23.11.2007 - 11 U 20/07

    Feststellung der Wirksamkeit einer Vorstandswahl im Verein; Auslegung einer

    Beschlüsse, die unter Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder - wie hier - zwingende Satzungsbestimmungen gefasst sind, sind nichtig (vgl. Stöber, Handbuch zum Vereinsrecht, 9. Aufl. 2004, S. 323, Rd. 580; Reichert, Vereins- und Verbandsrecht, 11. Aufl. 2007, S. 337, Rd. 1828; BGH, Urteil vom 09.11.1972 - II ZR 63/71 -, BGHZ 59, 369/373 = NJW 1973, 235; OLG Frankfurt, Urteil vom 19.12.1984 - 9 U 107/83 -, WM 1985, 1466/1474).

    Eine Satzung ist nach objektiven Gesichtspunkten und aus ihrem Inhalt heraus auszulegen (vgl. BGH, Urteil vom 21.01.1991 - II ZR 144/90 -, BGHZ 113, 237/240; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 14. September 2001 - 3Z BR 290/01 -, NJW-RR 2002, 456; OLG Frankfurt, Urteil vom 19.12.1984 - 9 U 107/83 -, WM 1985, 1466/1474; Reichert, Vereins- und Verbandsrecht, 11. Aufl. 2007, S. 86, Rd. 400; Stöber, Handbuch zum Vereinsrecht, 9. Aufl. 2004, S. 27; Schwarz/Schöpflin in Bamberger/Roth, BGB, 2. Aufl. 2007, § 25 BGB, Rd. 14).

    Im Einzelfall kann als Auslegungshilfe auch eine ständige Handhabung bzw. ständige Übung im Verein herangezogen werden, die sich in Beschlüssen der Mitgliederversammlung manifestieren kann (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 19.12.1984 - 9 U 107/83 -, WM 1985, 1466/1474; Reichert, Vereins- und Verbandsrecht, 11. Aufl. 2007, S. 86, Rd. 400).

  • BGH, 21.05.2019 - II ZR 157/18

    Verpflichtung einer Gewerkschaftsmitglieds zur Zahlung eines Sonderbeitrags für

    Dies gilt nach allgemeiner Meinung auch für Gewerkschaften, soweit nicht die Vorschriften die Rechtsfähigkeit oder die Eintragung voraussetzen (BAGE 151, 367 Rn. 37; OLG Frankfurt am Main, ZIP 1985, 213, 215; OLG Frankfurt am Main, NZA-RR 2002, 531, 532 f.; Palandt/Ellenberger, BGB, 78. Aufl., § 54 Rn. 1; Schöpflin in BeckOK BGB, Stand: 1.11.2018, § 54 Rn. 15).

    Dementsprechend muss auch die Satzung einer Gewerkschaft deren Verfassung und die wesentlichen Grundentscheidungen festlegen (BAGE 151, 357 Rn. 39; OLG Frankfurt am Main, ZIP 1985, 213, 215; Staudinger/ Schwennicke, BGB, Neubearb. 2019, § 54 Rn. 51).

    Ob und gegebenenfalls in welchem Umfang eine ständige Übung in der Gewerkschaft und eine entsprechende Akzeptanz der Mitglieder eine ergänzende Auslegung der Satzung rechtfertigen kann (dazu OLG Frankfurt am Main, ZIP 1985, 213, 214 f.), bedarf im vorliegenden Fall keiner Entscheidung (vgl. bereits BGH, Urteil vom 28. November 1988 - II ZR 96/88, BGHZ 106, 67, 73 f.), weil eine ständige Übung bei der Klägerin nicht festgestellt wurde und von der Revision auch nicht geltend gemacht wird.

  • OLG Zweibrücken, 19.12.2001 - 3 W 272/01

    Vereinsrecht: Beschwerde gegen Zurückweisung der Anregung auf Einleitung eines

    Diese Bestimmung bezweckt, die Vereinsmitglieder vor Überraschungen in der Mitgliederversammlung zu schützen sowie ihnen Gelegenheit zu geben, über die Notwendigkeit, einer Teilnahme zu entscheiden und sich auf die zur Beratung anstehenden Themen vorzubereiten (BGH aaO S. 123; OLG Köln OLGZ 1984, 401, 404; OLG Frankfurt am Main ZIP 1985, 213, 219; KG JW 1934, 2161, 2162).
  • VG Freiburg, 23.09.2016 - 4 K 2257/15

    Nicht rechtsfähiger Verein als Betreiber einer Gastwirtschaft; Feststellung der

    Von derartigen Mindestanforderungen im Hinblick auf eine körperschaftliche Verfassung gehen auch die vom Kläger zitierten Entscheidungen (BGH, Urteil vom 14.11.1977 - II ZR 107/76 -, juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 19.12.1984 - 9 U 107/83 -, juris) aus.
  • LG Potsdam, 15.08.2022 - 8 O 160/21

    Rechtmäßigkeit der Beschlüsse einer Mitgliederversammlung desDachverbands der

    Sollen dagegen Mitgliederrechte der Einzelvereine durch Satzungsbestimmung auf Delegierte zu übertragen werden, muss die Satzung eindeutig festlegen, wie die Delegierten zu bestellen sind und auf wie viele Mitglieder ein Delegierter entfällt (OLG Frankfurt ZIP 1985, 213).
  • OLG Nürnberg, 31.01.2011 - 4 U 1639/10

    Nicht eingetragener Verein: Rechtliche Einordnung eines Kammerorchesters mit

    Die gesetzliche Verweisung für das Recht der nicht eingetragenen Vereine auf das Recht der Personengesellschaften nach § 54 BGB ist nur historisch zu erklären und mittlerweile überholt (vgl. BGH; Urteil vom 02.04.1979, NJW 1979, 2304, OLG Frankfurt, Urteil vom 19.02.1984, 9 U 107/83 (Juris)).
  • LAG Düsseldorf, 20.04.2001 - 11 Sa 1613/97
    Die körperschaftliche Verfassung der auf längere Dauer angelegten nicht rechtsfähigen Vereine (besonders der modernen Großvereine, der Gewerkschaften), die Organe bestellen und auf wechselnde Mitgliederbestände angelegt sind, kann durch das Recht der Gesellschaft bürgerlichen Rechts nicht erfasst werden, vielmehr sind die für den rechtsfähigen Verein geltenden Vorschriften analog anwendbar, soweit sie sich nicht gerade aus dem Eintragungserfordernis ergeben (vgl. z.B. OLG Frankfurt, 19.12.1984 - 9 U 107/83 - ZIP 1985, 213, 215; Palandt/Heinrichs, BGB, 60. Aufl. 2001, § 54 Rz. 1).
  • LAG Düsseldorf, 20.04.2001 - 11 (4) Sa 1365/00

    Versorgungszusage nach Maßgabe der jeweils geltenden Leistungsordnung des

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  • LAG Düsseldorf, 15.03.2001 - 11 (6) Sa 1483/00

    Reichweite der Leistungsordnung des Bochumer Verbandes im Hinblick auf

    Die körperschaftliche Verfassung der auf längere Dauer angelegten nicht rechtsfähigen Vereine (besonders der modernen Großvereine, der Gewerkschaften), die Organe bestellen und auf wechselnde Mitgliederbestände angelegt sind, kann durch das Recht der Gesellschaft bürgerlichen Rechts nicht erfasst werden, vielmehr sind die für den rechtsfähigen Verein geltenden Vorschriften analog anwendbar, soweit sie sich nicht gerade aus dem Eintragungserfordernis ergeben (vgl. z.B. OLG Frankfurt, 19.12.1984 - 9 U 107/83 -ZIP 1985, 213, 215; Palandt/Heinrichs, BGB, 60. Aufl. 2001, § 54 Rz. 1).
  • OLG Celle, 26.08.2019 - 20 W 17/19

    Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Eintragungsantrags in ein

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass fehlendes Satzungsrecht ergänzt werden kann durch eine Verfahrensweise, die alle Mitglieder über einen längeren Zeitraum - wie Satzungsrecht - übereinstimmend akzeptieren (ausführlich OLG Frankfurt, Urteil vom 19. Dezember 1984 - 9 U 107/83, juris, Rn. 54 m.w.N.).
  • LAG Düsseldorf, 06.12.2001 - 11 (18) Sa 1258/01

    Bochumer Verband darf differenzieren bei der Anpassung der Altersversorgung an

  • OLG Nürnberg, 30.07.2010 - 4 U 1639/10

    Rechtstellung der Mitglieder eines Kammerorchesters

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