Rechtsprechung
BGH, 19.12.1984 - VIII ZR 286/83 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wirksamkeit von allgemeinen Versteigerungsbedingungen - Schadensersatz wegen Nichterfüllung bei zehntätiger Zahlungsverzögerung des Ersteigerers - Schadensersatzpflicht bei frühzeitiger Rückgabe der dem Ersteigerer zugeschlagenen Sache an den Einlieferer - ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AGBG § 11 Nr. 4; BGB § 276
Formularmäßige Vereinbarung einer Schadensersatzverpflichtung ohne Nachfristsetzung; Sorgfaltspflichten des Versteigerers gegenüber dem Ersteigerer - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZIP 1985, 550
- MDR 1985, 491
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 23.05.1984 - VIII ZR 27/83
Vereinbarung von Versteigerungsbedingungen bei Ersteigerung aufgrund telefonisch …
Auszug aus BGH, 19.12.1984 - VIII ZR 286/83
Sie waren - wie das Berufungsgericht feststellt - während der Versteigerung im Auktionslokal ausgehängt und sind dadurch nach § 2 Abs. 1 AGB-Gesetz zum Bestandteil der durch Gebot und Zuschlag zustande kommenden Verträge mit anwesenden (Saal-) Bietern geworden (Senatsurteil vom 23. Mai 1984 - VIII ZR 27/83 = WM 1984, 1056 = DB 1984, 2294 zu II 2 b).Der erkennende Senat hat in seinem nach Erlaß der hier angefochtenen Entscheidung ergangenen Urteil vom 23. Mai 1984 (VIII ZR 27/83 - WM 1984, 1056 = DB 1984, 2294) entschieden, daß die in allgemeinen Versteigerungsbedingungen bestimmte Vorleistungspflicht eines Bieters nicht nach § 11 Nr. 2 a, § 7 oder § 9 AGB-Gesetz unwirksam sei.
- BGH, 06.12.1984 - VII ZR 227/83
Inhaltskontrolle der Verkaufs- und Lieferungsbedingungen eines Fensterherstellers
Auszug aus BGH, 19.12.1984 - VIII ZR 286/83
Auf die Gründe jener Entscheidung, die auch für den vorliegenden Fall gelten und denen sich auch der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs grundsätzlich angeschlossen hat (vgl. das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil vom 6. Dezember 1984 - VII ZR 227/83 - unter II 5), wird verwiesen.
- BGH, 07.11.2001 - VIII ZR 13/01
Zum Zustandekommen eines Kaufvertrages bei einer Internet-Auktion
Nach der Rechtsprechung des Senats können vom Versteigerer verwendete Auktionsbedingungen für herkömmliche Versteigerungen (§ 156 BGB) einer Inhaltskontrolle durchaus auch insoweit unterliegen, als sie den Kaufvertrag zwischen Einlieferer und Ersteigerer betreffen (Senatsurteil vom 23. Mai 1984 - VIII ZR 27/83, NJW 1985, 850 = WM 1984, 1056; Senatsurteil vom 19. Dezember 1984 - VIII ZR 286/83, ZIP 1985, 550). - BGH, 30.11.1995 - III ZR 240/94
Prüfung der Zulässigkeit der Berufung in der Revisionsinstanz; Versteigerung …
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 19. Dezember 1984 (VIII ZR 286/83 = ZIP 1985, 550, 551) ausdrücklich die Auffassung von v. Hoyningen-Huene (NJW 1973, 1473, 1478 zu IV.) gebilligt, wonach der Auktionator, auch wenn er bevollmächtigter Vertreter des Einlieferers ist, auch gegenüber dem Ersteigerer eine Treue- und Sorgfaltspflichten auslösende besondere Vertrauensstellung einnimmt. - KG, 07.03.2016 - Not 18/15
Pflichtverletzung des Urkundsnotars: Besondere Belehrungspflicht bei Abschluss …
Der Bundesgerichtshof hat es bislang offen gelassen, ob insoweit ein Makler- oder ein Geschäftsbesorgungsvertrag geschlossen werde (BGH, NJW 1996, 527, 528; Urteil vom 19. Dezember 1984 - VIII ZR 286/83 - juris; vgl. auch v. Hoyningen-Huene, EWiR 1985, 125; ders. NJW 1973, 1473). - OLG Köln, 09.05.2000 - 3 U 148/99
Verbraucherrecht; Besonderes Vertragsverhältnis zwischen Auktionator und Käufer
Der Beklagte haftet dem Kläger jedoch auch nicht aus c. i. c. Zwar nimmt der Auktionator als bevollmächtigter Vertreter des Einlieferers gegenüber dem Ersteigerer eine Treue- und Sorgfaltspflichten auslösende besondere Vertrauensstellung ein (BGH ZIP 1985, 550, 551; NJW 1996, 527, 528). - OLG Zweibrücken, 07.05.1997 - 6 U 8/96
Wandelung des Versteigerungsauftrags; Verschweigen der Echtheit eines Ölgemäldes …
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