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   OLG München, 20.01.1987 - 25 W 3137/86   

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https://dejure.org/1987,2553
OLG München, 20.01.1987 - 25 W 3137/86 (https://dejure.org/1987,2553)
OLG München, Entscheidung vom 20.01.1987 - 25 W 3137/86 (https://dejure.org/1987,2553)
OLG München, Entscheidung vom 20. Januar 1987 - 25 W 3137/86 (https://dejure.org/1987,2553)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Bestellung eines Sonderkonkursverwalters; Interessenkollision zwischen der Konkursmasse und den privaten Interessen des Konkursverwalters; Schadensersatzanspruch gegen den Konkursverwalter zugunsten der Masse; Inanspruchnahme des Konkursverwalters ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KO § 78

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1987, 656
  • VersR 1987, 1048
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BGH, 17.11.2005 - IX ZR 179/04

    Rückforderung eines Vergütungsvorschusses durch einen Sonderverwalter; Entnahme

    Unabhängig von dem bestehenden Aufsichtsrecht des Konkursgerichts gegenüber dem Konkursverwalter durfte der Kläger als Sonderverwalter bestellt werden mit der Aufgabe, Ansprüche der Masse gegen den amtierenden Konkursverwalter zu prüfen und geltend zu machen (BGHZ 113, 262, 270; OLG München ZIP 1987, 656; Kuhn/Uhlenbruck, KO 11. Aufl. § 78 Rn. 9, 9 a; Kilger/K. Schmidt, Insolvenzgesetze 17. Aufl. § 78 KO Anm. 2).
  • BGH, 21.07.2016 - IX ZB 58/15

    Sonderinsolvenzverwaltung zur Prüfung von Gesamtschadensersatzansprüchen gegen

    bb) Der Bundesgerichtshof hat noch nicht entschieden, ob das Insolvenzgericht sich davon überzeugen muss, dass solche Ansprüche tatsächlich bestehen (vgl. für den Fall, dass der Insolvenzverwalter solche Ansprüche bestreitet und plausibel einen anderen Tatsachenverlauf darstellt als die Gläubigerversammlung: Frege, Der Sonderinsolvenzverwalter, 2008, Rn. 218), ob sie glaubhaft gemacht sein müssen, ob sie sich schlüssig aus der Akte ergeben müssen oder ob es ausreicht, dass solche Schadensersatzansprüche möglich (HK-InsO/Schmidt, InsO, 8. Aufl. § 92 Rn. 52; Jaeger/Müller, InsO, § 92 Rn. 44; Schmidt, InsO, 19. Aufl., § 92 Rn. 23), naheliegend (Schmidt/Ries, aaO, § 56 Rn. 67: naheliegende Befürchtung), nicht fernliegend (AG Göttingen, ZIP 2006, 629, 630; Wittkowski/Kruth in Nerlich/Römermann, InsO, 2012, § 92 Rn. 18; HmbKomm-InsO/Frind, 5. Aufl., § 56 Rn. 42), nicht völlig fernliegend (OLG München, ZIP 1987, 656, 657; AG Homburg, ZInsO 2008, 1146; AG Charlottenburg, ZIP 2015, 1497, 1498; HmbKomm-InsO/Pohlmann, aaO, § 92 Rn. 56; MünchKomm-InsO/Graeber, 3. Aufl., § 56 Rn. 156) oder sie nicht von vornherein ausgeschlossen (OLG München, ZIP 1987, 656, 657; Lüke in Kübler/Prütting/Bork, InsO, 2009, § 56 Rn. 77b) sind.
  • BGH, 22.04.2004 - IX ZR 128/03

    Geltendmachung eines Quotenverringerungsschadens; Verjährung des Anspruchs

    Das der Gemeinschaft zugewiesene Verwaltungs- und Verwertungsrecht steht dem Konkursverwalter zu, so daß es durch einen Sonderverwalter oder einen neu bestellten Verwalter ausgeübt werden muß (RGZ 78, 186, 188; 89, 237, 240; 142, 184, 188; BGH, Urt. v. 5. Oktober 1989 - IX ZR 233/87, WM 1989, 1781, 1784; v. 28. Oktober 1993 - IX ZR 21/93, NJW 1994, 323; OLG München ZIP 1987, 656, 657; ebenso Jaeger/Weber KO 8. Aufl. § 82 Rn. 11: Kuhn/Uhlenbruck, KO 11. Aufl. § 82 Rn. 5; Kilger/K. Schmidt, Insolvenzgesetze 17. Aufl. § 82 KO Anm. 4; Gerhardt EWiR 1987, 703, 704).
  • OLG Rostock, 12.03.2007 - 3 U 45/06

    Gesamtvollstreckung: Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen Mitglieder des

    Die Verjährungsfrist gem. § 62 InsO beginnt daher nicht bereits mit der Bestellung des neuen Verwalters oder Sonderverwalters, sondern erst mit dessen Kenntnis von den die Ersatzpflicht des früheren Verwalters begründenden Tatumständen (BGHZ 159, 25 = ZIP 2004, 1218 = NJW-RR 2004, 1425; OLG München ZIP 1987, 656; MünchKomm-Brandes, InsO, § 62 Rn. 3; Uhlenbruck, InsO, 12. Aufl., § 62 Rn. 2; Kübler/Prüting/Lücke InsO, § 62 Rn. 2).
  • AG Münster, 06.12.2014 - 77 IN 111/09

    Bestellung eines Sonderverwalters zur Überprüfung und Geltendmachung von

    Entsprechend der Kommentierung Hamburger Kommentar, InsO, 4. Auflage, Rdn. 56 zu § 92 InsO hat das Insolvenzgericht sowohl das Recht als auch die Pflicht zur Einsetzung eines Sonderinsolvenzverwalters (Uhlenbruck-Hirte, § 92 Rn. 30), sofern Schadenersatzansprüche der Masse gegen den regulären Insolvenzverwaler nicht völlig fernliegend sind (OLG München, ZIP 1987, 656; Pape, ZInsO 2005, 953, 963 m.w.N.; vgl. Jaeger-Müller § 92 Rn. 44).
  • LG Münster, 24.07.2015 - 5 T 8/15

    Antragsrecht eines Insolvenzverwalters bzgl. Aufhebung des Beschlusses der

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den von den Beteiligten zitierten Fundstellen, insbesondere nicht aus der Entscheidung des OLG München vom 20.01.1987, Az. 25 W 3137/86, ZIP 1987, Seite 656 und dem Aufsatz von Pape, ZinsO 2005, Seite 953 ff. Hier stand nämlich überhaupt kein Beschluss der Gläubigerversammlung in Rede.
  • AG Bad Homburg, 03.12.2004 - 61 IN 207/03

    Insolvenzverfahren: Bestellung eines Sonderinsolvenzverwalters bei behaupteter

    Nach dem von den Antragstellern zitierten Urteil des OLG München in ZIP 87, 656, kann bereits die Prüfung dieser Frage nicht dem Insolvenzverwalter selbst überlassen bleiben.
  • OLG Frankfurt, 04.12.2008 - 15 U 132/02

    Persönliche Haftung des Konkursverwalters: Pflichtwidrige Begründung einer

    Das der Gemeinschaft zugewiesene Verwaltungs- und Verwertungsrecht steht dem Konkursverwalter zu, so dass es durch einen Sonderverwalter oder einen neu bestellten Verwalter ausgeübt werden muss (RGZ 78, 186, 188; 89, 237, 240; 142, 184, 188; BGH, Urt. v. 5. Oktober 1989 - IX ZR 233/87, WM 1989, 1781, 1784; v. 28. Oktober 1993 - IX ZR 21/93, NJW 1994, 323; OLG München ZIP 1987, 656, 657; ebenso Jaeger/Weber KO 8. Aufl. § 82 Rn. 11: Kuhn/Uhlenbruck, KO 11. Aufl. § 82 Rn. 5; Kilger/K. Schmidt, Insolvenzgesetze 17. Aufl. § 82 KO Anm. 4; Gerhardt EWiR 1987, 703, 704).
  • OLG München, 21.09.1987 - 17 U 5723/86
    Dieser Beschluß des Amtsgerichts Wolfratshausen wurde im Rechtsmittelverfahren in letzter Instanz durch das Oberlandesgericht München bestätigt (Beschluß vom 20.1.1987 Az.: 25 W 3137/86).
  • AG Göttingen, 30.12.2005 - 74 IN 262/00

    Notwendigkeit der Bestellung eines Sonderinsolvenzverwalters bei Geltendmachung

    Nach der Rechtsprechung (OLG München ZIP 1987, 656, 657) genügt es, dass es nicht auszuschließen ist und auch nicht völlig fern liegt, dass eine Schadensersatzpflicht besteht.
  • AG Chemnitz, 03.09.2004 - 1201 IN 942/99

    Bestellung eines Rechtsanwalts als Sonderverwalter im Rahmen der gerichtlichen

  • AG Chemnitz, 03.09.2008 - 1201 IN 942/99

    Recht eines Insolvenzverwalters zur Entscheidung über die Führung eines

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