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LG Baden-Baden, 14.08.1987 - 1 Qs 246/87 |
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StPO § 110
Papierfundstellen
- ZIP 1989, 764
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Jena, 20.11.2000 - 1 Ws 313/00
Behörde, Durchsuchung, Durchsicht, Beschlagnahme
Mit BGH StV 1988, 90 ff, OLG Karlsruhe MDR 1980, 76 ff, LG Baden-Baden ZIP 1989, 764 ff, LG Frankfurt NJW 1997, 1170 ff, LG Oldenburg wistra 1987, 38 und Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl., § 110 RdNr 6 ist der Senat der Ansicht, daß die Durchsicht von Schriftgut, das im Rahmen einer Durchsuchung vorläufig sichergestellt worden ist, noch einen Teil der Durchsuchung darstellt.Dabei ist besonders zu betonen, daß diese Sicherstellung von Schriftgut noch keine Beschlagnahme darstellt, sondern Teil der Durchsuchung ist, vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl. § 110 RdNr 6; Schäfer in Löwe-Rosenberg, StPO, 24. Aufl. § 110 RdNr 17; Nack in Karlsruher Kommentar, 4. Aufl. § 110 RdNr 8; BGH NJW 1973, 2035; OLG Karlsruhe NStZ 1995, 40; LG Baden-Baden in ZIP 1989, 764; LG Oldenburg in wistra 1987, 38.
- LG Bonn, 29.10.1990 - 37 Qs 41 Js 298/88
Beihilfe zur Steuerhinterziehung zugunsten von Kunden durch Gestatten einer …
Dies gilt entgegen der Auffassung des Landgerichts Baden-Baden ( Beschl. v. 16.05.1989 - 1 Qs 321/88, ZIP 1989, 766, 767; zweifelnd noch im Beschl. 1 Qs 246/87, ZIP 1989, 764, 766) auch, soweit die Beschwerdeführerin als Drittbetroffene an den Hauptverfahren gegen die Beschuldigten nicht beteiligt ist.