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   OLG Stuttgart, 08.05.1990 - 6 U 155/89   

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OLG Stuttgart, 08.05.1990 - 6 U 155/89 (https://dejure.org/1990,7209)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08.05.1990 - 6 U 155/89 (https://dejure.org/1990,7209)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08. Mai 1990 - 6 U 155/89 (https://dejure.org/1990,7209)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • ZIP 1991, 380
  • VersR 1991, 1186
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 12.11.1991 - VI ZR 7/91

    Kindertee; Beweislastumkehr im Produkthaftungsprozeß

    Es kann mit dem Berufungsgericht im Streitfalle unentschieden bleiben, ob diese Warnung, die an sprachlicher Deutlichkeit hinter dem Warnhinweis zurückbleibt, den das Bundesgesundheitsamt durch Verfügung vom 15. April 1985 (BGesundhBl. 1985, 189) für kohlenhydrathaltige Kindertees, die zugleich zugelassene Arzneimittel sind, vorgeschrieben hat (vgl. Pietzko, EWiR § 823 BGB 3/91, 563), gegenüber denjenigen Verwendern ausreichend war, die erstmals den Tee für ihre Kleinkinder zubereiteten (bejahend insoweit OLG Stuttgart ZIP 1991, 380 mit kritischer Anmerkung von Pietz aaO), oder ob auch darin, wie der Kläger in seiner Revisionserwiderung vorgetragen hat, die Gefahren noch nicht deutlich genug herausgestellt wurden.
  • BGH, 03.07.2000 - II ZR 282/98

    Abschluß eines Geschäftsführeranstellungsvertrages

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senates liegt die Zuständigkeit für den Abschluß eines Geschäftsführeranstellungsvertrages bei der Gesellschafterversammlung, nicht jedoch bei dem amtierenden Geschäftsführer (vgl. u.a. BGH, Urt. v. 25. März 1991 - II ZR 169/90, ZIP 1991, 380, 382; v. 27. März 1995 - II ZR 140/93, ZIP 1995, 643).
  • BGH, 31.01.1995 - VI ZR 27/94

    Anforderungen an die Warnung vor der Gefahr von Karies durch Kindertees

    In Übereinstimmung mit den Oberlandesgerichten Stuttgart (ZIP 1991, 380), Hamm (NJW-RR 1993, 989), OLG Düsseldorf (NJW-RR 1995, 25) sowie den Oberlandesgerichten Karlsruhe (7 U 157/92), Koblenz (7 U 459/93), Bamberg (1 U 185/93), Saarbrücken (1 U 712/93), Zweibrücken (4 U 146/93) und Schleswig (in bisher unveröffentlichten, aber dem Senat vorliegenden Entscheidungen) bejaht er nach eingehender Prüfung diese Frage (so auch Graf v. Westfalen, BB, Beilage 18 zu Heft 27/1994).
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