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   OLG München, 27.04.1992 - 26 U 6853/91   

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https://dejure.org/1992,2948
OLG München, 27.04.1992 - 26 U 6853/91 (https://dejure.org/1992,2948)
OLG München, Entscheidung vom 27.04.1992 - 26 U 6853/91 (https://dejure.org/1992,2948)
OLG München, Entscheidung vom 27. April 1992 - 26 U 6853/91 (https://dejure.org/1992,2948)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verzicht des Freistaats Bayern auf ein Pfandrecht an zwei gepfändeten Baggern in Erfüllung seiner Rückgewährverpflichtungen; Begründung einer inkongruenten Deckung durch Erlangen von Sicherheiten durch Zwangsvollstreckung

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 249 Abs. 1 Satz 3; KO § 30 Nr. 2
    Kenntnis der Zahlungseinstellung des Gemeinschuldners durch den Vollstreckungssachbearbeiters eines Finanzamtes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 106
  • ZIP 1992, 787
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.11.1960 - V ZR 35/59

    Anfechtung nach § 30 Nr. 2 KO

    Auszug aus OLG München, 27.04.1992 - 26 U 6853/91
    Der vermochte die sich aus § 30 Nr. 2 KO ergebende Vermutung (vgl. BGHZ 33, S. 389, 391) dafür, daß ihm die Zahlungseinstellung der zum Zeitpunkt der Rechtshandlung (Pfändung durch den Vollziehungsbeamten) bekannt war, unter Beachtung der an den Entlastungsbeweis zu stellenden strengen Anforderungen (BGH LM Nr. 12 zu § 30 KO Bl. 2 Rückseite; BGH NJW 1977, S. 1884) nicht zu widerlegen.
  • BGH, 07.05.1991 - IX ZR 30/90

    Benachteiligung der Konkursgläubiger bei Bestehen von Ansprüchen anderer

    Auszug aus OLG München, 27.04.1992 - 26 U 6853/91
    Voraussetzung wäre, daß zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung klargestellt gewesen wäre, daß es entweder keine anderen Gläubiger mit gleichen oder besseren Vorrechten gibt oder daß die Konkursmasse zur Befriedigung aller bevorrechtigten Gläubiger ausreicht (vgl. BGH ZIP 1991, S. 737, 739/740).
  • BGH, 01.03.1984 - IX ZR 34/83

    Zurechnung der Kenntnis des Kassierers einer Großbank von der Zahlungseinstellung

    Auszug aus OLG München, 27.04.1992 - 26 U 6853/91
    Insoweit ist auch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (ZIP 1984, S. 809 ff.) nicht einschlägig, in der die Frage erörtert wird, ob einer Bank, deren zum Geldempfang rechtsgeschäftlich bevollmächtigter Kassierer bei der Entgegennahme von Geldern Kenntnis von der Zahlungseinstellung des Einzahlers erlangt hat, diese Kenntnis zuzurechnen ist.
  • BGH, 28.03.1977 - VIII ZR 268/75

    Belehrungspflicht des Gerichts hinsichtlich des Bestehens eines

    Auszug aus OLG München, 27.04.1992 - 26 U 6853/91
    Der vermochte die sich aus § 30 Nr. 2 KO ergebende Vermutung (vgl. BGHZ 33, S. 389, 391) dafür, daß ihm die Zahlungseinstellung der zum Zeitpunkt der Rechtshandlung (Pfändung durch den Vollziehungsbeamten) bekannt war, unter Beachtung der an den Entlastungsbeweis zu stellenden strengen Anforderungen (BGH LM Nr. 12 zu § 30 KO Bl. 2 Rückseite; BGH NJW 1977, S. 1884) nicht zu widerlegen.
  • RG, 21.01.1938 - VII 106/37

    1. Erwirbt der Ersteher einer beweglichen Sache bei der Zwangsvollstreckung wegen

    Auszug aus OLG München, 27.04.1992 - 26 U 6853/91
    Für den Gerichtsvollzieher hat diese Ansicht schon das Reichsgericht mit der Erwägung vertreten, daß jener nicht Vertreter des Gläubigers bei der Pfändung sei (RGZ 95, S. 152, 154), weil er allen Beteiligten des Zwangsvollstreckungsverfahrens als Beamter gegenüberstehe (RGZ 156, 395, 398).
  • RG, 14.03.1919 - VII 377/18

    Kenntnis des Gläubigers von der Zahlungseinstellung des Schuldners zur Zeit der

    Auszug aus OLG München, 27.04.1992 - 26 U 6853/91
    Für den Gerichtsvollzieher hat diese Ansicht schon das Reichsgericht mit der Erwägung vertreten, daß jener nicht Vertreter des Gläubigers bei der Pfändung sei (RGZ 95, S. 152, 154), weil er allen Beteiligten des Zwangsvollstreckungsverfahrens als Beamter gegenüberstehe (RGZ 156, 395, 398).
  • BGH, 14.02.2013 - IX ZR 115/12

    Insolvenzanfechtung: Zurechnung des Wissens des Sachbearbeiters einer mit der

    Die Frage, ob der Einzugsstelle bei der Beurteilung der subjektiven Voraussetzungen des § 133 Abs. 1 InsO Kenntnisse des Sachbearbeiters des Hauptzollamts, dessen sich die Stelle bei der Vollstreckung ihrer Bescheide nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB X, § 4 Buchst. b VwVG, § 249 Abs. 1 Satz 3 AO, § 1 Nr. 4 FVG bedient hat, entsprechend § 166 Abs. 1 BGB zuzurechnen sind, ist ohne weiteres zu bejahen und bedarf keiner grundsätzlichen Klärung (vgl. OLG München, ZIP 1992, 787, 788 f; Bornheimer in Pape/Uhländer, InsO, § 130 Rn. 52; FK-InsO/Dauernheim, 7. Aufl., § 130 Rn. 54; HmbKomm-InsO/Rogge/Leptien, 4. Aufl., § 130 Rn. 38; MünchKomm-InsO/Kirchhof, 2. Aufl., § 130 Rn. 51; Schoppmeyer in Kübler/Prütting/Bork, InsO, 2008, § 130 Rn. 148; Uhlenbruck/Hirte, InsO, 13. Aufl., § 130 Rn. 63).
  • OLG Hamm, 20.07.2004 - 27 U 172/03
    Beim Finanzamt kommt außer dem Sachbearbeiter für die Erhebung und Vereinnahmung der Steuernachzahlungen auch der zuständige Vollstreckungssachbearbeiter in Betracht (vgl. OLG München, NJW-RR 1993, 106).
  • OLG München, 03.07.2018 - 5 U 915/18

    Darlegungs- und Beweislast für den Zugang eines die Kenntnis von der

    Insoweit wird im Beschl. v. 14.02.2013, IX ZR 115/12 Rn. 4 auf das auch vom Beklagten zitierte Urteil des OLG München, 26 U 6853/91, vom 27.04.1992 verwiesen, in dem es ausdrücklich unter Ziffer 4.b der Gründe heißt, dass sich "der beklagte Freistaat ... die mögliche Kenntnis des zuständigen Vollstreckungssachbearbeiters entgegenhalten lassen" müsse.
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