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   BAG, 15.06.1993 - 9 AZR 558/91   

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BAG, 15.06.1993 - 9 AZR 558/91 (https://dejure.org/1993,648)
BAG, Entscheidung vom 15.06.1993 - 9 AZR 558/91 (https://dejure.org/1993,648)
BAG, Entscheidung vom 15. Juni 1993 - 9 AZR 558/91 (https://dejure.org/1993,648)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    HGB § 74 Abs. 2; HGB § 74 a Abs. 1; HGB § 75 d; BGB § 826; GG Art. 12 Abs. 1; UWG § 1; UWG § 17; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2
    Wettbewerbsfolgen bei vorzeitiger Pensionierung und erhöhter Versorgung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsverbot - vorzeitige Pensionierung und Aufstockung von Versorgungsleistungen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    HGB § 74 Abs. 2, § 74a Abs. 1 Satz 3, § 75d; BGB § 826; GG Art. 12 Abs. 1; UWG §§ 1, 17
    Rechtmäßigkeit einer nachvertraglichen Konkurrenztätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Nachvertragliche Konkurrenztätigkeit, Verwertung von Betriebsgeheimnissen, Verwertung beruflicher Kenntnisse und erworbenen Erfahrungswissens bei fehlendem Wettbewerbsverbot, Verpflichtung bzw. nachwirkende Vertragspflicht bei Versorgungszusage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 73, 229
  • ZIP 1994, 642
  • MDR 1994, 490
  • NZA 1994, 502
  • VersR 1994, 501
  • BB 1993, 1289
  • BB 1994, 1078
  • BB 1994, 363
  • DB 1993, 1291
  • DB 1994, 887
  • JR 1994, 352
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (26)

  • BAG, 15.12.1987 - 3 AZR 474/86

    Kundenschutzabrede

    Auszug aus BAG, 15.06.1993 - 9 AZR 558/91
    Die Umschreibung des zu unterlassenden Verhaltens ist zwar so weit gefaßt, daß der Antrag alle Fälle der Beratung und Vertretung abdeckt, damit wird aber noch nicht die Aufgabe gerichtlicher Streiterkenntnis funktionswidrig in das Vollstreckungsverfahren übertragen (vgl. BAG Urteil vom 15. Dezember 1987, BAGE 57, 159 = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Betriebsgeheimnis, zu A 2 der Gründe).

    Er kann bis zu den durch § 1 UWG, §§ 823 und 826 BGB gesteckten Grenzen zu seinem ehemaligen Arbeitgeber in Wettbewerb treten, seine im früheren Arbeitsverhältnis erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten einsetzen und auch in den Kundenkreis des ehemaligen Arbeitgebers eindringen (vgl. BAG Urteil vom 15. Dezember 1987, BAGE 57, 159, 166 ff. = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Betriebsgeheimnis, zu B 2 c der Gründe; BGH Urteil vom 28. März 1977 - VIII ZR 242/75 - AP Nr. 28 zu § 611 BGB Konkurrenzklausel, zu 2 d der Gründe; Buchner, Wettbewerbsverbot, S. 17).

    Damit wird verkannt, daß ohne Bindung durch ein Wettbewerbsverbot der Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in der Verwendung seiner beruflichen Kenntnisse und seines erworbenen Erfahrungswissens grundsätzlich frei ist, auch soweit er in Wettbewerb zu dem ehemaligen Arbeitgeber tritt (vgl. BAGE 57, 159, 166 ff. = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Betriebsgeheimnis, zu B I 2 der Gründe).

    Die darin liegende Beschränkung der Berufstätigkeit geht über eine Gleichstellung des Betroffenen mit Nichtgeheimnisträgern nicht hinaus (vgl. BAGE 57, 159, 167 f. = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Betriebsgeheimnis, zu I 2 der Gründe; BAG Urteil vom 16. März 1982, BAGE 41, 21, 31 f. = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Betriebsgeheimnis, zu B III 2 b der Gründe).

    gg) Besondere Umstände, die möglicherweise die Tätigkeit des Beklagten als von der Rechtsordnung mißbilligtes Eindringen in den Kundenstamm der Klägerin ansehen lassen (vgl. BAG Urteil vom 15. Dezember 1987, aaO), sind nach dem Vorbringen der Klägerin nicht gegeben.

    Die Voraussetzungen des Geheimnisverrats nach § 17 UWG (vgl. dazu BAG Urteil vom 16. März 1982, BAGE 41, 21, 28 f. = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Betriebsgeheimnis, zu B II 1 der Gründe; BAGE 57, 159 - AP Nr. 5 zu § 611 BGB Betriebsgeheimnis, zu B II 1 der Gründe) sind nach dem Vorbringen der Klägerin nicht gegeben.

  • BAG, 03.04.1990 - 3 AZR 211/89

    Widerruf der Betriebsrente bei Wettbewerb des Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 15.06.1993 - 9 AZR 558/91
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG Urteil vom 3. April 1990, BAGE 64, 298 [BAG 03.04.1990 - 3 AZR 211/89] = AP Nr. 9 zu § 1 BetrAVG Treuebruch, zu II 1 der Gründe, m. w. N.) ist der Widerruf von Versorgungszusagen wegen Treuepflichtverletzungen nur insoweit zulässig, wie die Berufung des Arbeitnehmers auf die Versorgungszusage rechtsmißbräuchlich ist.

    Unangemessene Reaktionen sind nicht erlaubt, Enttäuschung und Verärgerung über einen früheren Mitarbeiter dürfen nicht maßgebend sein (vgl. BAG Urteil vom 3. April 1990, aaO).

    Auch soweit anerkannt werden muß, daß - in sensiblen Unternehmensbereichen - je nach den Umständen auch eine erlaubte Konkurrenztätigkeit den Arglisteinwand des Versorgungsschuldners rechtfertigen kann, setzt dies voraus, daß die Konkurrenztätigkeit schwerwiegende Folgen für den ehemaligen Arbeitgeber auslöst (vgl. BAG Urteil vom 3. April 1990, aaO, zu II 2 c der Gründe).

  • BAG, 16.03.1982 - 3 AZR 83/79

    Arbeitsvertrag - Betriebsgeheimnis - Arbeitsverhältnis - Weitergabe -

    Auszug aus BAG, 15.06.1993 - 9 AZR 558/91
    Die darin liegende Beschränkung der Berufstätigkeit geht über eine Gleichstellung des Betroffenen mit Nichtgeheimnisträgern nicht hinaus (vgl. BAGE 57, 159, 167 f. = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Betriebsgeheimnis, zu I 2 der Gründe; BAG Urteil vom 16. März 1982, BAGE 41, 21, 31 f. = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Betriebsgeheimnis, zu B III 2 b der Gründe).

    Die Voraussetzungen des Geheimnisverrats nach § 17 UWG (vgl. dazu BAG Urteil vom 16. März 1982, BAGE 41, 21, 28 f. = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Betriebsgeheimnis, zu B II 1 der Gründe; BAGE 57, 159 - AP Nr. 5 zu § 611 BGB Betriebsgeheimnis, zu B II 1 der Gründe) sind nach dem Vorbringen der Klägerin nicht gegeben.

  • BGH, 19.11.1982 - I ZR 99/80

    Wettbewerbsrechtlicher Anspruch auf Unterlassung der Herstellung von

    Auszug aus BAG, 15.06.1993 - 9 AZR 558/91
    Die Revision kann sich auch nicht auf die von ihr angezogenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH Urteil vom 19. November 1982 - I ZR 99/80 - "Stapel"-Automat, AP Nr. 11 zu § 17 UnlWG; BGH Urteil vom 21. Dezember 1962 - I ZR 47/61 - "Industrieböden", DB 1963, 381) berufen.
  • BAG, 07.10.1987 - 5 AZR 116/86

    Kontrolleinrichtung - verdeckte Kamera

    Auszug aus BAG, 15.06.1993 - 9 AZR 558/91
    Soweit mit dem Vorbringen der Revision, dies habe die Klägerin unter Beweisantritt vorgetragen, eine Verletzung des § 286 ZPO gerügt werden soll, genügt diese Rüge nicht den revisionsrechtlichen Anforderungen des § 554 Abs. 3 Nr. 3 b ZPO (vgl. BAG Urteil vom 7. Oktober 1987 - 5 AZR 116/86 - AP Nr. 15 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht, zu IV der Gründe; BAG Urteil vom 11. April 1985 - 2 AZR 239/84 - AP Nr. 39 zu § 102 BetrVG 1972, zu C II 1 der Gründe).
  • BGH, 07.01.1971 - II ZR 23/70

    Ruhegehalt und Rechtsmißbrauch

    Auszug aus BAG, 15.06.1993 - 9 AZR 558/91
    Eine Befugnis des Arbeitgebers zur Verweigerung oder Aussetzung der Versorgungsleistungen setzt voraus, daß das treuwidrige Verhalten des ehemaligen Arbeitnehmers sich besonders schwerwiegend auf das Unternehmen des ehemaligen Arbeitgebers auswirkt und deshalb die Einstellung der Versorgungsleistungen nicht außer Verhältnis zu Art, Ausmaß und Folgen der Verletzung steht (vgl. BGH Urteil vom 7. Januar 1971 - II ZR 23/70 - BGHZ 55, 274, 280 = AP Nr. 151 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu II 2 und 3 der Gründe).
  • BAG, 25.04.1989 - 3 AZR 35/88

    Bestimmtheit des Klageantrages bei Betriebsgeheimnissen

    Auszug aus BAG, 15.06.1993 - 9 AZR 558/91
    Entgegen der Ansicht der Revision reicht für die erforderliche Darlegung nicht die Behauptung aus, der Beklagte verrate Geschäftsgeheimnisse wie Kundenstamm, Kundenbeziehungen, Verkaufsstrategien u. ä. Zwar muß das zu schützende Unternehmergeheimnis nicht offenbart werden (vgl. BAG Urteil vom 25. April 1989 - 3 AZR 35/88 - AP Nr. 7 zu § 611 BGB Betriebsgeheimnis, zu 11 der Gründe).
  • BAG, 11.04.1985 - 2 AZR 239/84

    Nachschieben von Kündigungsgründen - Anhörung bei Verdachtskündigung

    Auszug aus BAG, 15.06.1993 - 9 AZR 558/91
    Soweit mit dem Vorbringen der Revision, dies habe die Klägerin unter Beweisantritt vorgetragen, eine Verletzung des § 286 ZPO gerügt werden soll, genügt diese Rüge nicht den revisionsrechtlichen Anforderungen des § 554 Abs. 3 Nr. 3 b ZPO (vgl. BAG Urteil vom 7. Oktober 1987 - 5 AZR 116/86 - AP Nr. 15 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht, zu IV der Gründe; BAG Urteil vom 11. April 1985 - 2 AZR 239/84 - AP Nr. 39 zu § 102 BetrVG 1972, zu C II 1 der Gründe).
  • BGH, 21.12.1962 - I ZR 47/61

    Industrieböden

    Auszug aus BAG, 15.06.1993 - 9 AZR 558/91
    Die Revision kann sich auch nicht auf die von ihr angezogenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH Urteil vom 19. November 1982 - I ZR 99/80 - "Stapel"-Automat, AP Nr. 11 zu § 17 UnlWG; BGH Urteil vom 21. Dezember 1962 - I ZR 47/61 - "Industrieböden", DB 1963, 381) berufen.
  • BAG, 12.05.1972 - 3 AZR 401/71

    Kaufmännische Angestellte - Wettbewerbshandlung - Wettbewerbsverbot

    Auszug aus BAG, 15.06.1993 - 9 AZR 558/91
    Ein auf eine Schadensersatzverpflichtung gestützter Auskunftsanspruch setzt voraus, daß ein begründeter Verdacht einer zum Schadensersatz verpflichtenden Handlung besteht, der Auskunftsberechtigte also die Wahrscheinlichkeit seines Anspruchs darlegt (vgl. BAG Urteil vom 12. Mai 1972 - 3 AZR 401/71 - AP Nr. 6 zu § 60 HGB; BAG Urteil vom 27. September 1988 - 3 AZR 59/87 - AP Nr. 35 zu § 611 BGB Konkurrenzklausel, zu I 3 der Gründe; Soergel/Wolf, BGB, 12. Aufl., § 260 Rz 25).
  • BAG, 27.09.1988 - 3 AZR 59/87

    Auskunft eines Steuerberaters über Konkurrenz

  • BAG, 10.03.1992 - 1 ABR 31/91

    Antrag auf Unterlassung von Überstunden

  • BGH, 04.10.1989 - IVa ZR 198/88

    Ermittlungsanspruch des pflichtteilsergänzungsberechtigten Erben gegen den

  • BGH, 07.07.1982 - IVb ZR 738/80

    Zeitliche Geltung des Auskunftsanspruchs geschiedener Ehegatten

  • BAG, 11.12.1967 - 3 AZR 22/67

    Auftragserteilung - Treuepflicht

  • BAG, 05.08.1968 - 3 AZR 128/67

    Wettbewerbsabrede - Karenzentschädigung - Karenzzeit

  • BAG, 26.02.1985 - 3 AZR 162/84

    Anspruch eines Prokuristen auf Karenzentschädigung neben Versorgungsansprüchen -

  • BGH, 27.09.1983 - VI ZR 294/81

    Umfang und Wirksamkeit von Sperrabreden zu Lasten nichtkaufmännischer

  • BAG, 12.07.1990 - 2 AZR 39/90

    Kündigung wegen Betriebsübergangs

  • BAG, 26.05.1992 - 9 AZR 27/91

    Wettbewerbsverbot - Geltung vor Aufnahme der Tätigkeit

  • BAG, 19.02.1959 - 2 AZR 341/56

    Verkaufsleiter - Wechsel des Arbeitsverhältnisses - Verwendung von

  • BAG, 11.03.1968 - 3 AZR 37/67

    Wettbewerbsverbot

  • BAG, 30.10.1984 - 3 AZR 213/82

    Reichweite eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots

  • BGH, 28.03.1977 - VIII ZR 242/75

    Schadensersatz infolge Verstoßes gegen ein Wettbewerbsverbot - Wettbewerbsverbot

  • BVerfG, 10.10.1989 - 1 BvR 663/88

    Nachvertragliche Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Wahrung von Geschäfts- und

  • BAG, 09.03.1993 - 9 AZR 19/92

    Anspruch des ehemaligen Prokuristen eines Unternehmens auf Auskunft über die Höhe

  • BAG, 22.03.2017 - 10 AZR 448/15

    Wettbewerbsverbot - salvatorische Klausel

    Dieses durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Interesse des Arbeitnehmers, über sein berufliches Fortkommen selbst zu bestimmen, sieht das Gesetz dem wirtschaftlichen Interesse des Arbeitgebers, sich vor Nachteilen einer Konkurrenztätigkeit zu schützen, als übergeordnet an (BAG 15. Juni 1993 - 9 AZR 558/91 - zu I 2 b aa der Gründe, BAGE 73, 229) .
  • BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 530/09

    Entschädigung - Schadensersatz - Bewerbung - altersbedingte Benachteiligung

    Wegen des Fehlens dieses Informationsbedürfnisses steht dem Kläger der geltend gemachte Auskunftsanspruch gegen die Beklagte nicht zu (vgl. BAG 15. Juni 1993 - 9 AZR 558/91 - BAGE 73, 229 = AP BGB § 611 Konkurrenzklausel Nr. 40 = EzA HGB § 74 Nr. 55) .
  • LAG Hamm, 11.05.2021 - 6 Sa 1260/20

    Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO im Arbeitsverhältnis; Schadensersatz bei

    Nur eine den Anforderungen der §§ 74 ff. HGB entsprechende Vereinbarung eines Wettbewerbsverbotes ermöglicht es dem Arbeitgeber, dem früheren Arbeitnehmer Wettbewerbshandlungen zu untersagen (BAG vom 15.06.1993 -9 AZR 558/91 -).
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