Weitere Entscheidung unten: BGH, 24.07.1996

Rechtsprechung
   BGH, 11.07.1996 - IX ZR 226/94   

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https://dejure.org/1996,150
BGH, 11.07.1996 - IX ZR 226/94 (https://dejure.org/1996,150)
BGH, Entscheidung vom 11.07.1996 - IX ZR 226/94 (https://dejure.org/1996,150)
BGH, Entscheidung vom 11. Juli 1996 - IX ZR 226/94 (https://dejure.org/1996,150)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 3147
  • ZIP 1996, 1516
  • MDR 1997, 52
  • NJ 1997, 53
  • WM 1996, 1649
  • DB 1997, 161
  • Rpfleger 1997, 76
 
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Wird zitiert von ... (84)Neu Zitiert selbst (42)

  • BGH, 28.10.1966 - V ZR 11/64

    Auflassungsvormerkung in der Zwangsversteigerung

    Auszug aus BGH, 11.07.1996 - IX ZR 226/94
    Zwar ist die Vormerkung kein der Zwangsversteigerung entgegenstehendes Recht im Sinn der §§ 28, 37 Nr. 5 ZVG (vgl. BGHZ 46, 124, 127; Dassler/Schiffhauer/Gerhardt/Muth, ZVG 12. Aufl. § 28 Rdn. 8; Steiner/Eickmann, ZVG 9. Aufl. § 48 Rdn. 21; Zeller/Stöber, ZVG 14. Aufl. § 28 Anm. 4.2), so daß ein Gläubiger des Eigentümers die Zwangsversteigerung des mit ihr belasteten Grundstücks betreiben könnte.

    Sie fällt in das geringste Gebot (§§ 44, 48 ZVG; BGHZ 46, 124, 127; Dassler/Schiffhauer/Gerhardt/Muth aaO § 48 Rdn. 7; Steiner/Eickmann aaO § 44 Rdn. 100), und ihr Wert steht zur Verteilung nicht zur Verfügung, so daß ein Erlösanteil nicht ausgezahlt werden darf.

    Im übrigen kann der Vormerkungsberechtigte seinen Anspruch auf Eigentumsübertragung gegen den Ersteher des Grundstücks gem. § 888 Abs. 1 BGB durchsetzen (BGHZ 46, 124, 127; Dassler/Schiffhauer/Gerhardt/Muth aaO § 48 Rdn. 7; J. Blomeyer DNotZ 1979, 515, 525).

  • BGH, 15.12.1994 - IX ZR 153/93

    Zeitpunkt des Eintritts der Gläubigerbenachteiligung bei einer

    Auszug aus BGH, 11.07.1996 - IX ZR 226/94
    Für eine Anfechtung nach dieser Norm reicht eine sogenannte mittelbare Gläubigerbenachteiligung aus (vgl. BGHZ 128, 184, 190; Kilger/Huber aaO § 1 Anm. IV 7 b).

    Bei dieser genügt es, wenn sich der Nachteil erst nach Abschluß der Rechtshandlung durch das Hinzutreten weiterer Umstände bis zum maßgeblichen Zeitpunkt des Schlusses der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz verwirklicht (BGHZ 123, 320, 323; 128, 184, 190).

  • BGH, 14.11.1994 - II ZR 160/93

    Umfang der Geschäftsführer-Vergütung

    Auszug aus BGH, 11.07.1996 - IX ZR 226/94
    Anträge können grundsätzlich mit der Bedingung verknüpft werden, das Gericht möge nur beim Eintritt eines bestimmten innerprozessualen Vorgangs entscheiden (BGH, Urt. v. 14. November 1994 - II ZR 160/93, WM 1995, 701, 702 f m.w.N.; v. 13. Mai 1996 - II ZR 275/94, WM 1996, 1314, 1316, z.V.b. in BGHZ).

    Die Voraussetzung hierfür, daß gleichzeitig ein anderer Antrag gestellt oder ein gleichgerichteter Sachverhalt vorgetragen wird, der nicht an Bedingungen geknüpft ist und die sichere Grundlage für die Entscheidung bildet, falls die bedingte Handlung mangels Eintritts der Bedingung nicht Entscheidungsgrundlage sein kann (BGH, Urt. v. 14. November 1994 aaO S. 703), ist im Streitfall erfüllt.

  • BGH, 11.09.2002 - XII ZR 187/00

    Abschluß eines Mietvertrages mit einer Erbengemeinschaft

    Zwar ist die Übertragung sämtlicher Rechte und Pflichten des Vermieters aus dem Mietvertrag mangels Zustimmung des Mieters nicht wirksam geworden (BGH, Urteil vom 11. Juli 1996 - IX ZR 226/94 - NJW 1996, 3147, 3148 m.w.N.).
  • BAG, 25.05.2016 - 2 AZR 345/15

    Änderungskündigung - Betriebsratsanhörung

    Sollte das Landesarbeitsgericht im fortgesetzten Berufungsverfahren zu dem Ergebnis kommen, dass auch die zweite Kündigung unwirksam ist, wird es die Entscheidungen über die Klageanträge zu 4., die zwar rechtskräftig geworden, aber gleichwohl auflösend bedingt geblieben sind, zur Klarstellung aufzuheben haben (BGH 11. Juli 1996 - IX ZR 226/94 - zu II 3 b der Gründe; 14. Dezember 1988 - IVa ZR 209/87 - zu IV der Gründe, BGHZ 106, 219; Orfanides JR 1989, 329, 330) .
  • BGH, 13.09.2018 - IX ZR 190/17

    Anfechtung einer Grundstücksübertragung: Einwand der wertausschöpfenden Belastung

    Der eine Grundstücksübertragung anfechtende Gläubiger kann gegenüber dem Einwand des Erwerbers, das Grundstück sei bereits wertausschöpfend belastet gewesen, die Anfechtbarkeit einer vorrangigen Belastung nicht geltend machen, wenn die Möglichkeit der Anfechtung nur im Verhältnis zu Dritten besteht (im Anschluss an BGH, Urteil vom 11. Juli 1996, IX ZR 226/94, NJW 1996, 3147).

    Hingegen seien die an die Agrargenossenschaft und die C.    KG übertragenen Eigentümergrundschulden bei der anfechtungsrechtlichen Prüfung ausgehend von der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11. Juli 1996 (IX ZR 226/94, NJW 1996, 3147, 3149) nicht zu berücksichtigen, weil deren Übertragung ihrerseits anfechtbar sei.

    Anderes ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des Senats vom 11. Juli 1996 (IX ZR 226/94, NJW 1996, 3147, 3149), das sich nur auf die Abtretung einer Eigentümergrundschuld an den Grundstückserwerber bezieht.

    (3) Trotz dieser rechtlichen Selbständigkeit der Anfechtungsverhältnisse und ihrer Rechtsfolgen kann ausnahmsweise eine einheitliche Betrachtung erfolgen, wenn sich der Anfechtungsgegner einem weiteren Anfechtungsanspruch desselben Gläubigers ausgesetzt sieht und die Beurteilung des einen Anfechtungsanspruchs die des anderen beeinflussen kann, etwa weil die Bestellung eines vorrangigen Grundpfandrechts an dem anfechtbar übertragenen Grundstück im Verhältnis zu demselben Anfechtungsgegner gleichfalls anfechtbar ist (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juli 1996 - IX ZR 226/94, NJW 1996, 3147, 3149).

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Rechtsprechung
   BGH, 24.07.1996 - X ARZ 778/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,1236
BGH, 24.07.1996 - X ARZ 778/96 (https://dejure.org/1996,1236)
BGH, Entscheidung vom 24.07.1996 - X ARZ 778/96 (https://dejure.org/1996,1236)
BGH, Entscheidung vom 24. Juli 1996 - X ARZ 778/96 (https://dejure.org/1996,1236)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Konkursverfahren - Verweisungsbeschluß - Bindungswirkung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 36 Nr. 6; ZPO § 281 Abs. 2 S. 5 (= § 276 a. F.); KO § 105 Abs. 2
    Bindender Verweisungsbeschluß ohne rechtliches Gehör des Schuldners

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses im Konkurseröffnungsverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 3013
  • NJW-RR 1996, 1454 (Ls.)
  • ZIP 1996, 1516
  • MDR 1997, 91
  • NJ 1996, 590
  • VersR 1997, 507
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.07.1993 - X ARZ 410/93

    Bestimmung des zuständigen Gerichts nach § 36 Nr. 6 ZPO

    Auszug aus BGH, 24.07.1996 - X ARZ 778/96
    § 36 Nr. 6 ZPO ist auch auf das Verfahren nach der Konkursordnung und nach der Gesamtvollstreckungsordnung (im folgenden: GesO) anzuwenden (Senat, Beschl. v. 30.06.1992 - X ARZ 371/92, DtZ 1992, 330; Beschl. v. 20.03.1996 - X ARZ 90/96, DtZ 1996, 210; Beschl. v. 06.07.1993 - X ARZ 410/93).

    Dies macht eine Anhörung des Schuldners bereits vor der Entscheidung des angegangenen Gerichts über seine Unzuständigkeit jedenfalls insoweit entbehrlich, als eine Beteiligung des Schuldners nicht deshalb geboten ist, weil mit dessen Unterrichtung keine Gefahren für die Vollstreckung verbunden sein können (vgl. Sen.Beschl. v. 06.07.1993 - X ARZ 410/93, Umdr. S. 4 f.; vgl. weiter die Regelung in § 834 ZPO).

  • BGH, 30.06.1992 - X ARZ 371/92

    Örtliche Zuständigkeit für Verfahren nach Gesamtvollstreckungsordnung

    Auszug aus BGH, 24.07.1996 - X ARZ 778/96
    § 36 Nr. 6 ZPO ist auch auf das Verfahren nach der Konkursordnung und nach der Gesamtvollstreckungsordnung (im folgenden: GesO) anzuwenden (Senat, Beschl. v. 30.06.1992 - X ARZ 371/92, DtZ 1992, 330; Beschl. v. 20.03.1996 - X ARZ 90/96, DtZ 1996, 210; Beschl. v. 06.07.1993 - X ARZ 410/93).
  • BGH, 20.03.1996 - X ARZ 90/96

    Zuständigkeit des Gesamtvollstreckungsgerichts in den neuen Bundesländern;

    Auszug aus BGH, 24.07.1996 - X ARZ 778/96
    § 36 Nr. 6 ZPO ist auch auf das Verfahren nach der Konkursordnung und nach der Gesamtvollstreckungsordnung (im folgenden: GesO) anzuwenden (Senat, Beschl. v. 30.06.1992 - X ARZ 371/92, DtZ 1992, 330; Beschl. v. 20.03.1996 - X ARZ 90/96, DtZ 1996, 210; Beschl. v. 06.07.1993 - X ARZ 410/93).
  • BayObLG, 10.06.2002 - 1Z AR 70/02

    Rechtskräftige Unzuständigkeitserklärung bei unvollständigem Zuständigkeitsstreit

    b) Dies kann aber dahinstehen, denn die Bestimmung des zuständigen Gerichts nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO ist jedenfalls deswegen nicht möglich, weil sie voraussetzt, dass sich das Gericht, das nach Meinung des vorlegenden Gerichts tatsächlich zuständig ist, rechtskräftig für unzuständig erklärt hat (vgl. BGHZ 71, 69/74 f.; NJW 1996, 3013; BayObLG NJW-RR 2000, 67; Zöller/Vollkommer ZPO 23. Aufl. § 36 Rn. 27).

    Eine Gerichtsstandsbestimmung kommt daher nicht in Betracht (vgl. BGH NJW 1996, 3013/3014).

  • BayObLG, 19.05.2020 - 1 AR 42/20

    Unwirksamkeit der Verweisung eines Insolvenzantragsverfahrens wegen Willkür

    Ist aber der Beschluss betreffend die Leugnung der eigenen Zuständigkeit, wie hier, einer Partei nicht mitgeteilt worden, obwohl kein Ausnahmefall gegeben ist, in dem eine Mitteilung entbehrlich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juli 1996, X ARZ 778/96, NJW 1996, 3013 [juris Rn. 4]), liegt noch keine "rechtskräftige" Entscheidung im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO vor (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Februar 1995, XII ARZ 2/95, NJW-RR 1995, 641 [juris Rn. 11]; BayObLG, Beschluss vom 26. März 2020, 1 AR 13/20, juris Rn. 11; Schultzky in Zöller, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 36 Rn. 35 und Feskorn in Zöller, ZPO, § 329 Rn. 22).
  • OLG Zweibrücken, 16.04.2008 - 2 AR 13/08

    Zuständigkeitsbestimmung: Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

    Denn die unterbliebene Anhörung ist im Verweisungsverfahren unschädlich, wenn der Beklagte auch vor der begehrten Sachentscheidung nicht gehört werden muss (vgl. etwa BGH NJW 1996, 3013; Zöller/Greger, ZPO 26. Aufl., § 281 Rdnr. 17 a).
  • BayObLG, 19.12.2019 - 1 AR 139/19

    Willkürliche Verweisung durch das Insolvenzgericht

    Der Anhörung der Antragsgegnerin bedarf es hierfür nicht zwingend (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juli 1996, X ARZ 778/96, NJW 1996, 3013 [juris Rn. 4]); sie war hier gemäß § 10 Abs. 1 mit Abs. 2 InsO entbehrlich (Wolfer in BeckOK, InsO, 16. Ed. Stand: 15. Oktober 2019, § 14 Rn. 21).
  • OLG Naumburg, 12.02.2004 - 14 AR 4/03

    Voraussetzung für Bestimmung des zuständigen Gerichts durch Oberlandesgericht;

    Das übergeordnete verfassungsrechtliche Prinzip der rechtsstaatlich gebundenen und insbesondere dem Gebot des gesetzlichen Richters unterworfenen Judikative (Art. 20 Abs. 3 GG in Verb. mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) lässt indes nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Bindungswirkung entfallen, wenn der Verweisungsbeschluss objektiv willkürlich ist, weil ihm jede rechtliche Grundlage fehlt (BGH, NJW 1993, 1273 und NJW 1996, 3013 ff.; Leipold, in: Stein/Jonas, ZPO, 21. Aufl., § 281 Rdnr. 30, Greger, in: Zöller, a.a.O., § 281 Rdnr. 17).
  • OLG Naumburg, 09.01.2006 - 14 AR 12/05

    Bindungswirkung eines gerichtlichen Verweisungsbeschlusses bei offensichtlicher

    Das übergeordnete verfassungsrechtliche Prinzip der rechtsstaatlich gebundenen und insbesondere dem Gebot des gesetzlichen Richters unterworfenen Judikative (Art. 20 Abs. 3 in Verb. mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) lässt indes nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Bindungswirkung entfallen, wenn der Verweisungsbeschluss objektiv willkürlich ist, weil er bar jedweder rechtlichen Grundlage ist oder, wie im vorliegenden Fall, jegliche nachvollziehbare Begründung vermissen lässt (s. dazu BGH, NJW 1993, 1273, NJW 1996, 3013 f., BayObLG, NJW-RR 1994, 891 = MDR 1994, 94, sowie, beispielhaft statt vieler aus der Literatur, Leipold, in: Stein/Jonas, ZPO, 21. Aufl., 1997, Bd. 3, § 281 Rdnr. 30, und Greger, in: Zöller, ZPO, 25. Aufl., 2005, § 281 Rdnr. 17).
  • LG Köln, 27.01.2015 - 4 O 27/15

    Streitwertbemessung bei einer Klage auf der Duldung der Sperrung und

    Eine Anhörung des Antragsgegners vor Verweisung konnte ausnahmsweise unterbleiben, da es sich vorliegend um ein Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz, mithin ein Eilverfahren (§ 937 Abs. 2 ZPO) handelt (vgl. BGH, Beschluss vom 24.07.1996 - X ARZ 778/96; Foerste, in: Musielak, ZPO, 11. Aufl. 2014, § 281 Rn. 17; Greger in: Zöller, Zivilprozessordnung, 30. Auflage 2014, § 281 Rn. 17a).
  • OLG Köln, 28.09.2008 - 21 WF 207/09

    Anwendbarkeit der § 17a Abs. 6 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) i.V.m. § 17a Abs.

    Zwar ist eine unterbliebene Anhörung desjenigen, der auch vor einer begehrten Sachentscheidung nicht gehört werden muss, wie z. B. der Gegner im einstweiligen Rechtsschutzverfahren (BGH NJW 1996, 3013; Zöller/Greger, ZPO, § 281 Rz. 17a), unschädlich.
  • BayObLG, 30.10.2003 - 1Z AR 112/03

    Voraussetzungen für Gerichtsstandsbestimmung im negativen Kompetenzkonflikt -

    Eine Gerichtsstandsbestimmung kommt daher nicht in Betracht (vgl. BGH NJW 1996, 3013/3014).
  • BayObLG, 05.12.2002 - 1Z AR 164/02

    Bindungswirkung einer Verweisung; Voraussetzungen einer Zuständigkeitsbestimmung

    Ein am Zuständigkeitsstreit nicht beteiligtes drittes Gericht, das sich noch nicht rechtskräftig für unzuständig erklärt hat, kann nur dann bestimmt werden, wenn es ausschließlich zuständig ist, den Verfahrensbeteiligten rechtliches Gehör gewährt und ein nach 281 Abs. 1 ZPO erforderlicher Verweisungsantrag gestellt worden ist (BGHZ 71, 69/75; NJW 1996, 3013 f. und aaO; BayObLG aaO; Zöller/Vollkommer § 36 Rn. 27).
  • KG, 16.11.1999 - 28 AR 136/99

    Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Verweisung an ein anderes Gericht wegen

  • BayObLG, 10.08.1999 - 4Z AR 24/99

    Entscheidung eines negativen Kompetenzkonflikts nach Verweisung durch ein drittes

  • OLG Celle, 17.08.2004 - 4 AR 71/04

    Voraussetzungen für die örtliche Zuständigkeit eines Amtsgerichts; Anforderungen

  • BayObLG, 16.04.1999 - 1Z AR 26/99

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

  • BayObLG, 14.02.2003 - 1Z AR 12/03

    Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses - Gerichtsstand der Niederlassung am

  • BayObLG, 11.02.2000 - 4Z AR 13/00

    Erfüllungsort eines ortsbezogenen Werkvertrags und daraus resultierende örtliche

  • OLG Köln, 03.05.2000 - 2 W 94/00
  • OLG Köln, 29.01.2001 - 2 W 12/01
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