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   BayObLG, 02.07.1999 - 3Z BR 298/98   

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BayObLG, 02.07.1999 - 3Z BR 298/98 (https://dejure.org/1999,3155)
BayObLG, Entscheidung vom 02.07.1999 - 3Z BR 298/98 (https://dejure.org/1999,3155)
BayObLG, Entscheidung vom 02. Juli 1999 - 3Z BR 298/98 (https://dejure.org/1999,3155)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 49
    Einberufung einer Gesellschafterversammlung einer GmbH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Einberufung durch Nichtberechtigten, Einberufungsmängel gemäß § 241 Nr. 1 AktG analog, Feststellung des Beschlussergebnisses, Förmliche Beschlussfeststellung, Heilung von Einberufungsmängeln, Heilung von Einberufungsmängeln durch Genehmigung, Heilung von Mängeln des ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 181
  • ZIP 1999, 1597
  • BB 1999, 1839
  • DB 1999, 1799
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 01.06.1987 - II ZR 128/86

    Rechtsmißbräuchlichkeit der Einziehung eines GmbH-Geschäftsanteils

    Auszug aus BayObLG, 02.07.1999 - 3Z BR 298/98
    Das Ergebnis der Beschlußfassung wurde förmlich festgestellt, die Anfechtungsfrist ist längst abgelaufen (vgl. BGHZ 101, 113, 117; 111 224; BGH, ZIP 1999, 656, 657).
  • BGH, 01.03.1999 - II ZR 205/98

    Frist für die Erhebung einer Feststellungsklage wegen Fortbestehens der

    Auszug aus BayObLG, 02.07.1999 - 3Z BR 298/98
    Das Ergebnis der Beschlußfassung wurde förmlich festgestellt, die Anfechtungsfrist ist längst abgelaufen (vgl. BGHZ 101, 113, 117; 111 224; BGH, ZIP 1999, 656, 657).
  • BayObLG, 24.03.1994 - 1Z BR 113/93

    Beschwerde gegen einen die Erbscheinserteilung ankündigenden Vorbescheid;

    Auszug aus BayObLG, 02.07.1999 - 3Z BR 298/98
    Das Beschwerdegericht tritt nur in den Grenzen des Rechtsmittels an die Stelle des Erstgerichts (vgl. BayObLGZ 1994, 73, 78 f.).
  • OLG Düsseldorf, 14.12.1998 - 3 Wx 483/98

    Löschung unzulässiger Eintragungen im Handelsregister

    Auszug aus BayObLG, 02.07.1999 - 3Z BR 298/98
    Die weitere Beschwerde gegen die Anweisung des Landgerichts ist aber mit dem Ziel des Amtslöschungsverfahrens zulässig (BayObLGZ 1998, 170, l73; 1991, 337; OLG Hamm, OLGZ 1966, 598; OLG Düsseldorf, Rpfleger 1999, 228 ; Jansen, FGG , 2.Aufl., § 142 Rdn. 25; Keidel/Winkler, FGG , l4. Aufl., § 142 Rdn. 4).
  • BayObLG, 19.09.1991 - BReg. 3 Z 97/91

    Beschwerde gegen eine bekanntgemachte Eintragungsverfügung

    Auszug aus BayObLG, 02.07.1999 - 3Z BR 298/98
    Die weitere Beschwerde gegen die Anweisung des Landgerichts ist aber mit dem Ziel des Amtslöschungsverfahrens zulässig (BayObLGZ 1998, 170, l73; 1991, 337; OLG Hamm, OLGZ 1966, 598; OLG Düsseldorf, Rpfleger 1999, 228 ; Jansen, FGG , 2.Aufl., § 142 Rdn. 25; Keidel/Winkler, FGG , l4. Aufl., § 142 Rdn. 4).
  • BGH, 07.02.1983 - II ZR 14/82

    Einberufungsrecht der Gesellschafter

    Auszug aus BayObLG, 02.07.1999 - 3Z BR 298/98
    Die Ladung erfolgte auch in diesem Falle durch Unbefugte, da zum Zeitpunkt der Ladung die Voraussetzungen des § 50 Abs. 1 u 3 GmbHG nicht erfüllt waren (vgl. BGHZ 87, 1; Baumbach/Zöllner, § 50 Rdn. 15).
  • BGH, 14.07.1966 - II ZB 4/66

    Anforderungen an die Firma einer GmbH & Co. KG

    Auszug aus BayObLG, 02.07.1999 - 3Z BR 298/98
    Zwar ist gegen eine vollzogene Eintragung ein Rechtsmittel nicht zulässig (BGH, NJW 1966, 1813, 1814; BayObLG, NJW-RR 1998, 829 m.w.N.).
  • BayObLG, 17.11.1997 - 3Z BR 442/97

    Umdeutung unzulässiger Beschwerde gegen Handelsregistereintragung - Aussetzung

    Auszug aus BayObLG, 02.07.1999 - 3Z BR 298/98
    Zwar ist gegen eine vollzogene Eintragung ein Rechtsmittel nicht zulässig (BGH, NJW 1966, 1813, 1814; BayObLG, NJW-RR 1998, 829 m.w.N.).
  • BGH, 24.03.2016 - IX ZB 32/15

    GmbH: Anfechtbarkeit von an einem nicht ordnungsgemäßen Versammlungsort gefasstem

    Auch im Fall einer Gesamtgeschäftsführung und Gesamtvertretung ist jeder einzelne Geschäftsführer zur Einberufung berechtigt (OLG Frankfurt, GmbHR 1976, 110 f; BayObLG, ZIP 1999, 1597, 1598 f; Baumbach/Hueck/Zöllner, GmbHG, 20. Aufl., § 49 Rn. 3; Henssler/Strohn/Hillmann, Gesellschaftsrecht, 2. Aufl., § 49 GmbHG Rn. 2; MünchKomm-GmbHG/Liebscher, 2. Aufl., § 49 Rn. 17; Lutter/Hommelhoff/Bayer, GmbHG, 18. Aufl., § 49 Rn. 2).
  • KG, 10.09.2021 - 22 W 51/21

    Löschung einer Firma bei anhängigem Passivprozess; Beschwerde gegen

    Dies gilt auch, soweit die Zwischenverfügung als Aussetzungs- oder Ruhendentscheidung aufgefasst werden würde (vgl. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 02. Juli 1999 - 3Z BR 298/98 -, juris, Rn. 25; Steup in: Bahrenfuss, FamFG, 3. Aufl. 2017, § 381 FamFG, Rn. 13).
  • OLG Saarbrücken, 09.05.2006 - 4 U 338/05

    GmbH: Nichtigkeit der Bestellung eines Geschäftsführers wegen fehlerhafter

    bb) Wird eine Gesellschafterversammlung durch eine hierzu nicht befugte Person einberufen, so sind ihre Beschlüsse analog § 241 Nr. 1 AktG nichtig, es sei denn, dass alle Gesellschafter erschienen sind (vgl. BGHZ 87, 2; OLG Hamm, GmbHR 1993, 743; BayObLG, ZIP 1999, 1597; OLG München, GmbHR 2000, 486; Baumbach/Hueck-Zöllner, aaO., § 49 GmbHG, Rdnr. 11; Altmeppen/Roth-Roth, aaO., § 47 GmbHG, Rdnr. 102; Lutter/Hommelhoff-Lutter/Hommelhoff, aaO., Anh. § 47 GmbHG, Rdnr. 11 u. § 49 GmbHG, Rdnr. 10).
  • OLG Köln, 22.11.2006 - 2 Wx 23/06

    Beschwerdeberechtigung des weiteren Beschwerdeführers bei einer erfolgreichen

    Soweit von der Rechsprechung ausnahmsweise für eine weitere Beschwerde auch bei einer Aufhebung eines Aussetzungsbeschlusses nach § 127 FGG im Beschwerdeverfahren die notwendige Beschwer des Erstbeschwerdeführers bejaht worden ist (BayObLG, NJW-RR 2000, 181; vgl. dazu auch Jansen/Steder, FGG, 3. Auflage 2006, § 127 Rn. 34; Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Auflage 2003, § 127 Rn. 44), sind diese Voraussetzungen vorliegend nicht gegeben.

    In dem vom BayObLG entschiedenen Fall lag die Beeinträchtigung der Rechtsstellung des Erstbeschwerdeführers gerade darin, dass das Beschwerdegericht nicht nur über den erstinstanzlichen Aussetzungsbeschluss befunden, sondern zugleich in unzulässiger Weise (vgl. BayObLG, NJW-RR 2000, 181; Senat, OLGR 2000, 95 [96]) in der Sache selbst entschieden und das Registergericht angewiesen hat, die Registereintragung vorzunehmen.

  • OLG Frankfurt, 15.03.2016 - 20 W 330/15

    Aussetzung eines Eintragungsverfahrens

    Insoweit geht der Senat allerdings im Hinblick auf seinen Hinweis vom 20.11.2015 (Bl. 782 die Registerakte), wonach nach einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur Gegenstand einer dem Senat angefallenen Beschwerde gegen eine Verfahrensaussetzung nur die Frage ist, ob eine Verfahrensaussetzung zu Recht erfolgt ist, nicht aber die davon unabhängige Frage, wie der eigentliche Verfahrensgegenstand des Ausgangsverfahrens zu entscheiden ist (vgl. u.a. Heinemann in Keidel, FamFG, 18. Auflage, 2014, § 381, Rn. 17 mit weiteren Nachweisen; BayObLG, Beschluss vom 02.07.1999, Az. 3 Z BR 298/98, zitiert nach juris) davon aus, dass ein entsprechender Antrag in letzterem Sinne im Hinblick auf diese von den Verfahrensbevollmächtigten der Beschwerdeführerin ja zugestandenen Ausführungen des Senats letztlich nicht mehr als eigenständig neben der Beschwerde gegen die Verfahrensaussetzung aufrechterhalten werden sollte.
  • OLG Schleswig, 11.04.2007 - 2 W 58/07

    Anmeldung einer Verschmelzung zum Handelsregister: Anwendung des FGG im

    Durch die Beschwerde war ihm auch die volle Entscheidungskompetenz über die Anmeldung angefallen, die sich - je nach den gegebenen Voraussetzungen - von der Zurückweisung des Antrags über den Erlass einer Zwischenverfügung bis zur Anweisung an das Amtsgericht, der Anmeldung stattzugeben, erstreckte (vgl. BayObLG NJW-RR 2000, 181).
  • KG, 08.08.2012 - 12 W 23/12

    Handelsregistersache: Prüfungsumfang einer sofortigen Beschwerde gegen einen

    Bei der Beschwerde gegen einen Aussetzungsbeschluss unterliegt nur dieser der Nachprüfung des Beschwerdegerichts, also insbesondere die Frage, ob die Aussetzungsvoraussetzungen des § 21 FamFG vorliegen, nicht hingegen die Anmeldung selbst (BayObLG NJW-RR 2000, 181, 182; OLG Köln a.a.O., juris Rn. 4; MK-ZPO/Krafka, FamFG, 2010, § 381 Rn. 10; Bumiller/Winkler, FamFG, 10. Aufl. 2010, § 381 Rn. 14).
  • OLG Köln, 17.05.2010 - 2 Wx 50/10

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Aussetzung der Entscheidung über einen

    Auch hier kann das Rechtsmittelgericht nur über die Rechtmäßigkeit des Aussetzungsbeschlusses entscheiden, nicht aber über den Gegenstand des Ausgangsverfahrens (hier: die Vornahme der Eintragung) selbst (vgl. BayObLGZ 1994, 73 [78 f.]; BayObLG NJW-RR 2000, 181 [182]; Senat, OLG-Report Köln 2000, 95 [96]; Senat, FGPrax 2007, 94 [95]; Bahrenfuss/Steup, a.a.O., § 381, Rdn. 10; Bumiller/Harders, a.a.O., § 381, Rdn. 14; Krafka in Münchener Kommentar zur ZPO, Bd. 4, 2010, § 381, Rdn. 10).
  • KG, 07.09.2021 - 22 W 51/21

    Anmeldung der Löschung einer Gesellschaft zur Eintragung in das Handelsregister

    Dies gilt auch, soweit die Zwischenverfügung als Aussetzungs- oder Ruhendentscheidung aufgefasst werden würde (vgl. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 02. Juli 1999 - 3Z BR 298/98 -, juris, Rn. 25; Steup in: Bahrenfuss, FamFG , 3. Aufl. 2017, § 381 FamFG , Rn. 13).
  • BayObLG, 14.09.1999 - 3Z BR 158/99

    Abberufung eines Geschäftsführers/Notgeschäftsführers

    Die Beteiligte zu 2) konnte, da sie, wie der Senat im Beschluß vom 2.7.1999 - 3Z BR 298/98 - ausgeführt hat, in der Gesellschafterversammlung vom 10.8.1996, 16.00 Uhr wirksam als Geschäftsführerin abberufen worden ist, nicht mehr gemäß § 49 Abs. 1 GmbHG Gesellschaftsversammlungen einberufen.
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