Rechtsprechung
   BAG, 19.05.1998 - 9 AZR 394/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,803
BAG, 19.05.1998 - 9 AZR 394/97 (https://dejure.org/1998,803)
BAG, Entscheidung vom 19.05.1998 - 9 AZR 394/97 (https://dejure.org/1998,803)
BAG, Entscheidung vom 19. Mai 1998 - 9 AZR 394/97 (https://dejure.org/1998,803)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,803) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • archive.org
  • Judicialis

    BGB § 823; ; BGB § 826; ; BGB § 1004; ; HGB § 74 ff.; ; UWG § 1; ; UWG § 13 Abs. 4; ; UWG § 17; ; ZPO § 286; ; ZPO § 301; ; ZPO § 318; ; ZPO § 320; ; ZPO § 554 Abs. 3 Nr. 3 b

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    HGB § 74 ff.
    Keine Pflicht des früheren Arbeitnehmers zur Wettbewerbsenthaltung bei fehlender Wettbewerbsabrede L

  • gaius.legal

    Keine Unterlassungsansprüche des Arbeitgebers aus nachvertraglicher Verschwiegenheits- und Treuepflicht des Arbeitnehmers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verschwiegenheitspflicht, Unterlassungsansprüche

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    HGB §§ 74 ff.
    Wettbewerb durch ausgeschiedenen Arbeitnehmer: Kein Unterlassungsanspruch ohne rechtswirksam vereinbartes Wettbewerbsverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot; Begründung durch nachvertragliche Verschwiegenheits- und Treuepflichten; Wirksamkeit einer Wettbewerbsabrede; Unterlassung, Auskunft und Schadenersatz

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Nachwirkende Vertragspflicht, nachvertragliche Verschwiegenheitspflicht des AN

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 2062 (Ls.)
  • ZIP 1999, 295
  • NZA 1999, 200
  • VersR 1999, 1042
  • BB 1998, 2648
  • BB 1999, 212
  • DB 1999, 289
  • JR 2000, 44
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 15.06.1993 - 9 AZR 558/91

    Wettbewerbsverbot - vorzeitige Pensionierung und Aufstockung von

    Auszug aus BAG, 19.05.1998 - 9 AZR 394/97
    Eine nachvertragliche Verschwiegenheits- sowie eine nachvertragliche Treuepflicht des Arbeitnehmers begründen für den Arbeitgeber regelmäßig gegen den ausgeschiedenen Arbeitnehmer keine Ansprüche auf Unterlassung von Wettbewerbshandlungen (Bestätigung von BAG Urteil vom 15. Juni 1993 - 9 AZR 558/91 - BAGE 73, 229 = AP Nr. 40 zu § 611 BGB Konkurrenzklausel).

    Hierbei kann er sein im Arbeitsverhältnis erworbenes Erfahrungswissen einschließlich der Kenntnis von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen einsetzen und in den Kundenkreis des Arbeitgebers eindringen ( BAG Urteil vom 15. Juni 1993 - 9 AZR 558/91 - BAGE 73, 229 = AP Nr. 40 zu § 611 BGB Konkurrenzklausel).

  • BAG, 29.07.1992 - 4 AZR 502/91

    Auszeichnerin im Einzelhandel

    Auszug aus BAG, 19.05.1998 - 9 AZR 394/97
    Die Rüge mangelnder Sachaufklärung im Sinne von § 286 ZPO ist als Verfahrensrüge nach § 554 Abs. 3 Nr. 3 b ZPO nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG Urteil vom 29. Juli 1992 - 4 AZR 502/91 - BAGE 71, 56 = AP Nr. 32 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel, m.w.N.) nur beachtlich, wenn in der Revision im einzelnen die Tatsachen angeführt werden, die den Verfahrensmangel ergeben sollen.
  • BVerfG, 10.10.1989 - 1 BvR 663/88

    Nachvertragliche Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Wahrung von Geschäfts- und

    Auszug aus BAG, 19.05.1998 - 9 AZR 394/97
    Verfassungsrechtliche Bedenken bestehen hiergegen nicht (BVerfG Beschluß vom 10. Oktober 1989 - 1 BvR 663/88 - AP Nr. 5 a zu § 611 BGB Betriebsgeheimnis).
  • BGH, 11.06.1990 - II ZR 159/89

    Schadensersatz durch Konkurseröffnung und Vereinbarungen mit Konkursverwaltern

    Auszug aus BAG, 19.05.1998 - 9 AZR 394/97
    Die Zivilprozeßordnung kennt keine allgemeine Aufklärungspflicht der nicht darlegungs- und beweispflichtigen Partei (vgl. BGH Urteil vom 11. Juni 1990 - II ZR 159/89 - NJW 1990, 3151; BGH Urteil vom 23. April 1991 - X ZR 77/89 - NJW 1991, 2707).
  • BAG, 16.03.1982 - 3 AZR 83/79

    Arbeitsvertrag - Betriebsgeheimnis - Arbeitsverhältnis - Weitergabe -

    Auszug aus BAG, 19.05.1998 - 9 AZR 394/97
    Zwar können die Arbeitsvertragsparteien im Einzelfall vereinbaren, daß der Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein bestimmtes Betriebsgeheimnis des Arbeitgebers auf Dauer nicht für eine eigene berufliche Tätigkeit nutzt (BAG Urteil vom 16. März 1982 - 3 AZR 83/79 - BAGE 41, 21 = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Betriebsgeheimnis).
  • BAG, 11.06.1963 - 4 AZR 180/62

    Verkündung eines Berufungsurteils - Abfassung der Geschäftsstelle - Revision -

    Auszug aus BAG, 19.05.1998 - 9 AZR 394/97
    Mängel des Tatbestands führen nur unter den Voraussetzungen des § 554 Abs. 3 Nr. 3 b ZPO zur Aufhebung des Urteils und zur Zurückverweisung des Rechsstreits (BAG Urteil vom 11. Juni 1963 - 4 AZR 180/62 - AP Nr. 1 zu § 320 ZPO; BAG Urteil vom 3. Mai 1957 - 1 AZR 563/55 - BAGE 4, 81 = AP Nr. 2 zu § 60 ArbGG 1953).
  • BAG, 15.12.1987 - 3 AZR 474/86

    Kundenschutzabrede

    Auszug aus BAG, 19.05.1998 - 9 AZR 394/97
    Die von der Revision angezogene Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 15. Dezember 1987 - 3 AZR 474/86 - BAGE 57, 159 = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Betriebsgeheimnis) besagt entgegen ihrer Auffassung nichts anderes.
  • BGH, 23.01.1997 - I ZR 29/94

    Produktwerbung

    Auszug aus BAG, 19.05.1998 - 9 AZR 394/97
    Nach der allgemeinen Lebenserfahrung muß ein bestimmter feststehender Sachverhalt auf eine bestimmte Ursache oder auf einen bestimmten Ablauf als maßgeblich für den Eintritt eines bestimmten Erfolges hinweisen (BGH Urteil vom 23. Januar 1997 - I ZR 29/94 - NJW 1997, 2757).
  • BAG, 03.05.1957 - 1 AZR 563/55

    Verkündung eines Urteils - Stichtag - Zustellung eines Urteils -

    Auszug aus BAG, 19.05.1998 - 9 AZR 394/97
    Mängel des Tatbestands führen nur unter den Voraussetzungen des § 554 Abs. 3 Nr. 3 b ZPO zur Aufhebung des Urteils und zur Zurückverweisung des Rechsstreits (BAG Urteil vom 11. Juni 1963 - 4 AZR 180/62 - AP Nr. 1 zu § 320 ZPO; BAG Urteil vom 3. Mai 1957 - 1 AZR 563/55 - BAGE 4, 81 = AP Nr. 2 zu § 60 ArbGG 1953).
  • BGH, 23.04.1991 - X ZR 77/89

    Rechtliches Interesse einer Schadensersatzfeststellungsklage; Anforderungen an

    Auszug aus BAG, 19.05.1998 - 9 AZR 394/97
    Die Zivilprozeßordnung kennt keine allgemeine Aufklärungspflicht der nicht darlegungs- und beweispflichtigen Partei (vgl. BGH Urteil vom 11. Juni 1990 - II ZR 159/89 - NJW 1990, 3151; BGH Urteil vom 23. April 1991 - X ZR 77/89 - NJW 1991, 2707).
  • BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 307/00

    Überstundenvergütung - Ersetzungsbefugnis - Vergütungshöhe im Annahmeverzug

    Ein Arbeitnehmer ist berechtigt, nach dem Ende seines Arbeitsverhältnisses in Wettbewerb zu seinem bisherigen Arbeitgeber zu treten (Senat 19. Mai 1998 - 9 AZR 394/97 - AP BGB § 611 Treuepflicht Nr. 11 = EzA HGB § 74 Nr. 61).
  • BAG, 20.11.2003 - 8 AZR 580/02

    Schadensersatz wegen Betruges

    Anzugeben ist ferner das Ergebnis, das sich aus der zu Unrecht unterlassenen Beweisaufnahme ergeben hätte, ferner die Darlegung, dass die Unterlassung der Beweiserhebung kausal für die Entscheidung gewesen ist (BAG 18. Oktober 2000 - 2 AZR 380/99 - BAGE 96, 123 = AP BGB § 123 Nr. 59 = EzA BGB § 123 Nr. 56; 19. Mai 1998 - 9 AZR 394/97 - AP BGB § 611 Treuepflicht Nr. 11 = EzA HGB § 74 Nr. 61; 29. Juli 1992 - 4 AZR 502/91 - BAGE 71, 56, 67 = AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 32 = EzA TVG § 4 Einzelhandel Nr. 19).

    Geht es um Indiztatsachen, ist auch anzugeben, was sich aus der Hilfstatsache für die zu beweisende Haupttatsache ergibt (BAG 19. Mai 1998 - 9 AZR 394/97 - aaO).

  • LAG Baden-Württemberg, 18.08.2021 - 4 SaGa 1/21

    Einstweilige Verfügung - Unterlassung der Nutzung eines Geschäftsgeheimnisses

    Die Tatsache des unbefugten Beschaffens eines Betriebsgeheimnisses besagt jedoch noch nichts regelhaft über eine Verwendung der Unterlagen (BAG 19. Mai 1998 - 9 AZR 394/97 -).
  • LAG Baden-Württemberg, 18.10.2006 - 13 Sa 69/05

    Wettbewerbsverbot: Schadensersatzanspruch wegen Konkurrenztätigkeit eines

    - § 826 BGB (vgl. zu dem soeben behandelten Gesamtkomplex der Anspruchskonkurrenz zwischen §§ 60 Abs. 1, 61 Abs. 1 HGB einerseits sowie vertraglichen, quasivertraglichen und deliktischen Ansprüchen andererseits in dem hier nicht zu erörternden Zusammenhang der kurzen Verjährungsfrist des § 61 Abs. 2 HGB BAG 22.08.1966 - 3 AZR 157/66 - AP BGB § 687 Nr. 3, zu II 1 der Gründe mit Anm. Isele; BAG 28.01.1986 - 3 AZR 449/84 - AP HGB § 61 Nr. 2, zu B I der Gründe; BAG 11.04.2000 - 9 AZR 131/99 - AP HGB § 61 Nr. 3, zu I 2 b der Gründe; zu den gesetzlichen Vorschriften zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen auch BAG 19.05.1998 - 9 AZR 394/97 - AP BGB § 611 Treuepflicht Nr. 11, zu C II der Gründe) .

    Verschwiegenheitspflichten für ausgeschiedene Mitarbeiter können sich neben der allgemeinen Anspruchsgrundlage der aus § 242 BGB hergeleiteten nachvertraglichen Treuepflicht aus den speziellen, teilweise bereits in anderem Zusammenhang diskutierten Normen der §§ 823 Abs. 1, 823 Abs. 2 BGB, 17 Abs. 1 und 2, 18, 3, 4, 9 UWG, 826 BGB ergeben (BAG 19.05.1998 - 9 AZR 394/97 - "Kantenbänder" AP BGB § 611 Treuepflicht Nr. 11, zu C II der Gründe) .

    aa) Um die Grenzen der allgemeinen nachvertraglichen Treuepflicht zu bestimmen, können dennoch die zu Geheimhaltungsklauseln entwickelten Grundsätze der "Thrombosol-, Kundenschutz- und Kantenbänderentscheidungen" des Bundesarbeitsgerichts vom 16.03.1982, 15.12.1987 und 19.05.1998 herangezogen werden (BAG 16.03.1982 - 3 AZR 83/79 - "Thrombosol" AP BGB § 611 Betriebsgeheimnis Nr. 1, zu B III der Gründe; BAG 15.12.1987 - 3 AZR 474/86 - "Kundenschutz" AP BGB § 611 Betriebsgeheimnis Nr. 5, zu B I der Gründe, die gegen diese Entscheidung gerichtete Verfassungsbeschwerde wurde vom Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 10.10.1989 - 1 BvR 663/88 - AP BGB § 611 Betriebsgeheimnis Nr. 5 a nicht zur Entscheidung angenommen; BAG 19.05.1998 - 9 AZR 394/97 - "Kantenbänder" AP BGB § 611 Treuepflicht Nr. 11, zu C I der Gründe; instruktiv zu der Geheimhaltungsproblematik Bauer/Diller Wettbewerbsverbote 4. Auflage Rn. 154 ff.) .

    cc) (1) Die "Kantenbänderentscheidung" des Bundesarbeitsgerichts vom 19.05.1998 beschreibt Umfang und Rechtsfolge der nachvertraglichen Verschwiegenheitspflicht in der Folge des Thrombosol- und des Kundenschutzurteils zusammenfassend wie folgt (BAG 19.05.1998 - 9 AZR 394/97 - "Kantenbänder" AP BGB § 611 Treuepflicht Nr. 11, zu C I der Gründe; im Ergebnis ebenso beispielsweise BAG 07.09.2004 - 9 AZR 545/03 - NZA 2005, 105, zu B 1 der Gründe) :.

  • LAG Baden-Württemberg, 01.12.2021 - 4 Sa 32/21

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung - Berechnung des Beginns der

    Nach der allgemeinen Lebenserfahrung muss ein bestimmter feststehender Sachverhalt auf eine bestimmte Ursache oder auf einen bestimmten Ablauf als maßgeblich für den Eintritt eines bestimmten Erfolgs hinweisen (BAG 19. Mai 1989 - 9 AZR 394/97-).
  • LAG Hamm, 21.06.2004 - 7 Sa 590/03

    Voraussetzung des Schadensnachweises für einen Anspruch auf Schadensersatz wegen

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • ArbG Berlin, 16.11.2012 - 28 Ca 14858/12

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot - Unterlassung - Widerruf -

    Daraus folgt, dass die Verschwiegenheitspflicht nicht ein entschädigungsloses Verbot der Umwerbung von Kunden, diem dem Beklagten bei seiner Tätigkeit bekannt geworden sind, umfassen kann, weil dann die Grenze zum Wettbewerbsverbot überschritten wäre"; s. zu überschiessenden Geheimhaltungsklauseln im übrigen auch BAG 19.5.1998 - 9 AZR 394/97 - AP § 611 BGB Treuepflicht Nr. 11 = EzA § 242 BGB Nachvertragliche Treuepflicht Nr. 2 = NZA 1999, 200 [C.I. - "juris"-Rn. 54]: "Die dem Beklagten auferlegte nachvertragliche Schweigepflicht betrifft aber nicht ein oder mehrere konkret festgelegte Betriebsgeheimnisse, sondern sie bezieht sich unterschiedslos auf alle Geschäftsvorgänge.

    Daraus folgt, dass die Verschwiegenheitspflicht nicht ein entschädigungsloses Verbot der Umwerbung von Kunden, diem dem Beklagten bei seiner Tätigkeit bekannt geworden sind, umfassen kann, weil dann die Grenze zum Wettbewerbsverbot überschritten wäre"; s. zu überschiessenden Geheimhaltungsklauseln im übrigen auch BAG 19.5.1998 - 9 AZR 394/97 - AP § 611 BGB Treuepflicht Nr. 11 = EzA § 242 BGB Nachvertragliche Treuepflicht Nr. 2 = NZA 1999, 200 [C.I. - "juris"-Rn. 54]: "Die dem Beklagten auferlegte nachvertragliche Schweigepflicht betrifft aber nicht ein oder mehrere konkret festgelegte Betriebsgeheimnisse, sondern sie bezieht sich unterschiedslos auf alle Geschäftsvorgänge.

    Daraus folgt, dass die Verschwiegenheitspflicht nicht ein entschädigungsloses Verbot der Umwerbung von Kunden, diem dem Beklagten bei seiner Tätigkeit bekannt geworden sind, umfassen kann, weil dann die Grenze zum Wettbewerbsverbot überschritten wäre"; s. zu überschiessenden Geheimhaltungsklauseln im übrigen auch BAG 19.5.1998 - 9 AZR 394/97 - AP § 611 BGB Treuepflicht Nr. 11 = EzA § 242 BGB Nachvertragliche Treuepflicht Nr. 2 = NZA 1999, 200 [C.I. - "juris"-Rn. 54]: "Die dem Beklagten auferlegte nachvertragliche Schweigepflicht betrifft aber nicht ein oder mehrere konkret festgelegte Betriebsgeheimnisse, sondern sie bezieht sich unterschiedslos auf alle Geschäftsvorgänge.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.05.2018 - 5 Sa 267/17

    Schadensersatzansprüche des Arbeitgebers - Weiterleitung betrieblicher Dateien

    Ein solcher Anspruch ergibt sich wegen der dem Arbeitnehmer gesetzlich gewährleisteten Wettbewerbsfreiheit - vom Fall des wirksamen Wettbewerbsverbots abgesehen - nur nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz vor unlauterem Wettbewerb, § 3 UWG (früher: § 1 UWG), §§ 823, 826 BGB (vgl. BAG 19.05.1998 - 9 AZR 394/97 - Rn. 51, 52 mwN - AP BGB § 611 Treuepflicht Nr. 11 mit Anm. Diller).
  • BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 545/03

    Schutz geschäftlicher Bezeichnungen

    Die Grenzen ergeben sich nur aus den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften (Senat 18. Mai 1998 - 9 AZR 394/97 - AP BGB § 611 Treuepflicht Nr. 11 = EzA HGB § 74 Nr. 61).
  • BAG, 15.02.2005 - 9 AZN 982/04

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung

    Zwar hat der Senat im Zusammenhang mit Wettbewerbshandlungen Fragen der Nutzung von Geschäftsgeheimnissen durch ausgeschiedene Arbeitnehmer geklärt (vgl. 19. Mai 1998 - 9 AZR 394/97 - AP BGB § 611 Treuepflicht Nr. 11 = EzA HGB § 74 Nr. 61).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2015 - 2 Sa 403/14

    Stufenklage - Zulässigkeitsvoraussetzungen - Auskunftsanspruch

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2021 - 3 SaGa 8/20

    Einstweilige Verfügung, Unterlassung Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen

  • BAG, 23.03.2005 - 4 AZR 243/04

    Zulässigkeit eines Teilurteils

  • KG, 25.03.2011 - 5 W 62/11

    Verwendung von Kundendaten bei einem Subunternehmervertrag eines Maklers nach

  • LAG Köln, 18.01.2012 - 9 Ta 407/11

    Anforderungen an die Bestimmtheit eines Unterlassungsanspruchs; Abwerbung von

  • LAG Schleswig-Holstein, 21.04.2010 - 6 Sa 35/09

    Schadensersatzansprüche, Vertragsbruch, Beteiligung, Schädigung,

  • BAG, 18.12.2003 - 8 AZR 550/02

    Eingruppierung einer Lehrerin für Textverarbeitung in Baden-Württemberg -

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 28.03.2023 - 2 Sa 112/22

    Wettbewerbsverstoß - Vertragsstrafe - Abmahnkosten - Schadensersatz - Auskunft

  • LAG Köln, 14.04.2008 - 5 Sa 413/08

    Konkurrenztätigkeit; Mandantenschutzklausel eines Steuerberaters

  • BAG, 24.01.2001 - 4 ABR 16/00

    Rechtsfragen des Zuordnungstarifvertrages

  • LAG Baden-Württemberg, 08.02.2001 - 4 Sa 66/00

    Unterlassungsklage wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens; Anforderungen an die

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 27.06.2023 - 2 Sa 17/23

    Wettbewerb - Unterlassung - Schadensersatz

  • ArbG Iserlohn, 12.08.2022 - 4 Ca 630/22
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2005 - L 16 AL 14/02

    Arbeitslosenhilfeanspruch - Sperrzeit - Ablehnung eines Arbeitsangebotes -

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht