Rechtsprechung
   BAG, 10.12.1998 - 8 AZR 324/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,105
BAG, 10.12.1998 - 8 AZR 324/97 (https://dejure.org/1998,105)
BAG, Entscheidung vom 10.12.1998 - 8 AZR 324/97 (https://dejure.org/1998,105)
BAG, Entscheidung vom 10. Dezember 1998 - 8 AZR 324/97 (https://dejure.org/1998,105)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,105) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Aufhebungsvertrag - Rückwirkende Auflösung - Betriebsübergang - Endgültiges Ausscheiden - Objektive Gesetzesumgehung - Kontinuität des Arbeitsverhältnisses - Fortsetzungsanspruch - Betriebsübernehmer

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Aufhebungsvertrag beim Betriebsübergang

  • archive.org
  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    BGB § 613 a; ; BGB § 134; ; BGB § 142; ; BGB § 119; ; AGBG § 3; ; Richtlinie 98/50/EG vom 29. Juni 1998 Art. 4 a Abs. 1

  • RA Kotz

    Aufhebungsvertrag bei Betriebsübergang

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufhebungsvertrag beim Betriebsübergang

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 613a, 134, 142, 119; AGBG § 3; Richtlinie 98/50/EG vom 29.âEUR"6. 1998 Art. 4a Abs. 1
    Betriebsübergang trotz Abschluß eines Aufhebungsvertrags? - Keine Anwendung des § 613a BGB bei endgültigem Ausscheiden - Zulässige Rückwirkung bei außer Vollzug gesetztem Arbeitsverhältnis (hier: Betriebsübernahme aus der Konkursmasse unter Einschaltung einer Beschäftigungs- ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 90, 260
  • NJW 1999, 3577 (Ls.)
  • ZIP 1999, 320
  • NZA 1999, 422
  • BB 1999, 1274
  • DB 1999, 537
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (105)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 28.04.1987 - 3 AZR 75/86

    Veräußerung von notleidendem Betrieb

    Auszug aus BAG, 10.12.1998 - 8 AZR 324/97
    Hingegen ist ein Aufhebungsvertrag wegen objektiver Gesetzesumgehung nichtig, wenn er lediglich die Beseitigung der Kontinuität des Arbeitsverhältnisses bei gleichzeitigem Erhalt des Arbeitsplatzes bezweckt (Bestätigung von BAG Urteil vom 28. April 1987 - 3 AZR 75/86 - BAGE 55, 228 = AP Nr. 5 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. nur Urteil vom 28. April 1987 - 3 AZR 75/86 - BAGE 55, 228 = AP Nr. 5 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung; Urteil vom 11. Juli 1995 - 3 AZR 154/95 - AP Nr. 56 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel) ist ein Aufhebungsvertrag, der lediglich die Beseitigung der Kontinuität des Arbeitsverhältnisses bei gleichzeitigem Erhalt des Arbeitsplatzes bezweckt, wegen objektiver Gesetzesumgehung nichtig, wenn die mit einer solchen Vertragsgestaltung verbundenen Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen sachlich unberechtigt sind.

  • LAG Düsseldorf, 28.04.1997 - 10 Sa 1534/96

    Betriebsübergang: Umgehung des Schutzzwecks des § 613a BGB

    Auszug aus BAG, 10.12.1998 - 8 AZR 324/97
    Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 10 Sa 1534/96 -.

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 28. April 1997 - 10 Sa 1534/96 - aufgehoben.

  • BAG, 04.12.1997 - 2 AZR 140/97

    Wiedereinstellungsanspruch

    Auszug aus BAG, 10.12.1998 - 8 AZR 324/97
    Gerade hiervon geht aber die Entscheidung des Zweiten Senats vom 4. Dezember 1997 (- 2 AZR 140/97 - AP Nr. 4 zu § 1 KSchG 1969 Wiedereinstellung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) aus.
  • BAG, 11.12.1997 - 8 AZR 729/96

    Betriebsübergang bei erneuter Fremdvergabe eines Reinigungsauftrags

    Auszug aus BAG, 10.12.1998 - 8 AZR 324/97
    Werden die Entscheidungen des erkennenden Senats vom 13. November 1997 (- 8 AZR 295/95 - AP Nr. 169 zu § 613 a BGB, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) und vom 11. Dezember 1997 (- 8 AZR 729/96 - AP Nr. 172 zu § 613 a BGB, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) dahingehend ausgelegt und fortentwickelt, daß der Fortsetzungsanspruch des wirksam vom alten Betriebsinhaber gekündigten Arbeitnehmers auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht nur bei einem infolge Übernahme der organisierten Hauptbelegschaft begründeten Betriebsübergang, sondern auch bei einem durch spätere Übernahme der materiellen und immateriellen Betriebsmittel begründeten Betriebsübergang anzunehmen sei, besteht keine Berechtigung, diesen Fortsetzungsanspruch auch im Falle des Konkurses des alten Betriebsinhabers anzuerkennen.
  • BAG, 13.11.1997 - 8 AZR 295/95

    Betriebsübergang bei erneuter Fremdvergabe eines Reinigungsauftrags

    Auszug aus BAG, 10.12.1998 - 8 AZR 324/97
    Werden die Entscheidungen des erkennenden Senats vom 13. November 1997 (- 8 AZR 295/95 - AP Nr. 169 zu § 613 a BGB, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) und vom 11. Dezember 1997 (- 8 AZR 729/96 - AP Nr. 172 zu § 613 a BGB, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) dahingehend ausgelegt und fortentwickelt, daß der Fortsetzungsanspruch des wirksam vom alten Betriebsinhaber gekündigten Arbeitnehmers auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht nur bei einem infolge Übernahme der organisierten Hauptbelegschaft begründeten Betriebsübergang, sondern auch bei einem durch spätere Übernahme der materiellen und immateriellen Betriebsmittel begründeten Betriebsübergang anzunehmen sei, besteht keine Berechtigung, diesen Fortsetzungsanspruch auch im Falle des Konkurses des alten Betriebsinhabers anzuerkennen.
  • BAG, 17.04.1986 - 2 AZR 308/85

    Anspruch auf Rückerstattung von Arbeitslosengeld - Eintritt in die

    Auszug aus BAG, 10.12.1998 - 8 AZR 324/97
    Denn ein Aufhebungsvertrag kann das Arbeitsverhältnis auch rückwirkend zu dem vereinbarten Termin auflösen (vgl. BAG Urteil vom 17. April 1986 - 2 AZR 308/85 - AP Nr. 40 zu § 615 BGB; Staudinger/Neumann, BGB, Vorbem. 12 zu §§ 620 ff.).
  • BAG, 11.12.1997 - 8 AZR 654/95
    Auszug aus BAG, 10.12.1998 - 8 AZR 324/97
    Wie der Senat bereits mit Urteil vom 11. Dezember 1997 (- 8 AZR 654/95 - amtlich n. v.) entschieden hat, sind Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmer und altem oder neuem Betriebsinhaber auch ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes wirksam möglich, wenn sie auf das endgültige Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Betrieb gerichtet sind.
  • BAG, 11.07.1995 - 3 AZR 154/95

    Tariflicher Abfindungsanspruch bei Weiterbeschäftigung - Milderung

    Auszug aus BAG, 10.12.1998 - 8 AZR 324/97
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. nur Urteil vom 28. April 1987 - 3 AZR 75/86 - BAGE 55, 228 = AP Nr. 5 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung; Urteil vom 11. Juli 1995 - 3 AZR 154/95 - AP Nr. 56 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel) ist ein Aufhebungsvertrag, der lediglich die Beseitigung der Kontinuität des Arbeitsverhältnisses bei gleichzeitigem Erhalt des Arbeitsplatzes bezweckt, wegen objektiver Gesetzesumgehung nichtig, wenn die mit einer solchen Vertragsgestaltung verbundenen Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen sachlich unberechtigt sind.
  • BAG, 12.11.2013 - 1 AZR 628/12

    Höhe des Vergütungsabzugs anlässlich einer Streikteilnahme

    Auszug aus BAG, 10.12.1998 - 8 AZR 324/97
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. nur Urteil vom 28. April 1987 - 3 AZR 75/86 - BAGE 55, 228 = AP Nr. 5 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung; Urteil vom 11. Juli 1995 - 3 AZR 154/95 - AP Nr. 56 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel) ist ein Aufhebungsvertrag, der lediglich die Beseitigung der Kontinuität des Arbeitsverhältnisses bei gleichzeitigem Erhalt des Arbeitsplatzes bezweckt, wegen objektiver Gesetzesumgehung nichtig, wenn die mit einer solchen Vertragsgestaltung verbundenen Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen sachlich unberechtigt sind.
  • BAG, 18.08.2005 - 8 AZR 523/04

    Aufhebungsvertrag bei einem geplanten Betriebsübergang - dreiseitiger Vertrag

    Es sei der Kritik der Literatur an der Leitentscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 10. Dezember 1998 (- 8 AZR 324/97 - BAGE 90, 260 = AP BGB § 613a Nr. 185 = EzA BGB § 613a Nr. 175) zu folgen.

    Unwirksam sind darüber hinaus Vertragsgestaltungen, deren objektive Zielsetzung in der Beseitigung der Kontinuität des Arbeitsverhältnisses bei gleichzeitigem Erhalt des Arbeitsplatzes besteht (BAG 10. Dezember 1998 - 8 AZR 324/97 - BAGE 90, 260 = AP BGB § 613a Nr. 185 = EzA BGB § 613a Nr. 175, zu B II der Gründe).

    Zur Abgrenzung stellt der Senat seit dem angesprochenen Urteil vom 10. Dezember 1998 (- 8 AZR 324/97 - BAGE 90, 260 = AP BGB § 613a Nr. 185 = EzA BGB § 613a Nr. 175) darauf ab, ob zum Zeitpunkt des Abschlusses des Aufhebungsvertrags Arbeitnehmer und Betriebserwerber bereits ein neues Arbeitsverhältnis begründet hatten oder dem Arbeitnehmer ein solches verbindlich in Aussicht gestellt war.

    b) Das Urteil des Senats vom 10. Dezember 1998 (- 8 AZR 324/97 - BAGE 90, 260 = AP BGB § 613a Nr. 185 = EzA BGB § 613a Nr. 175) und insbesondere das dort verwandte Abgrenzungskriterium der verbindlichen Einstellungszusage des Betriebserwerbers, die, um eine Umgehung des § 613a Abs. 4 Satz 1 BGB anzunehmen, zumindest vorliegen müsse, ist in der Literatur teils auf Zustimmung (zB MünchKommBGB/Müller-Glöge 4. Aufl. § 613a Rn. 202; Hanau Anm. ZIP 1999, 324; Heckelmann EWiR 1999, 1163 f.), teils aber auch auf Ablehnung gestoßen (zB ErfK/Preis § 613a BGB Rn. 155; APS/Steffan 2. Aufl. § 613a BGB Rn. 198; Kittner/Däubler/Zwanziger 6. Aufl. KSchR § 613a BGB Rn. 174; differenzierend: KR-Pfeiffer § 613a BGB Rn. 202).

    Danach ist ein Aufhebungsvertrag auch bei einer objektiv bezweckten Beseitigung der Kontinuität des Arbeitsverhältnisses bei gleichzeitigem Erhalt des Arbeitsplatzes nur dann unwirksam, wenn die mit dieser Vertragsgestaltung verbundene Verschlechterung der Arbeitsbedingungen sachlich unberechtigt ist (vgl. 10. Dezember 1998 - 8 AZR 324/97 - BAGE 90, 260 = AP BGB § 613a Nr. 185 = EzA BGB § 613a Nr. 175).

    So hat sich der Senat nicht damit begnügt, auf das Fehlen der ausdrücklichen Begründung eines Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitnehmer und Betriebserwerber oder einer verbindlichen Einstellungszusage für den betroffenen Arbeitnehmer abzustellen, sondern außerdem ausgeführt, es sei nicht versprochen worden, dass alle oder nahezu alle Arbeitnehmer des Betriebsveräußerers eingestellt werden (10. Dezember 1998 - 8 AZR 324/97 - BAGE 90, 260 = AP BGB § 613a Nr. 185 = EzA BGB § 613a Nr. 175, zu B II der Gründe).

  • BAG, 17.12.2009 - 6 AZR 242/09

    Aufhebungsvertrag - Gleichbehandlung

    Eine rückwirkende Auflösungsvereinbarung ist jedoch nur dann zulässig, wenn das Arbeitsverhältnis bereits außer Vollzug gesetzt war (vgl. BAG 10. Dezember 1998 - 8 AZR 324/97 - BAGE 90, 260; ErfK/Müller-Glöge 10. Aufl. § 620 BGB Rn. 10; Schaub/Linck ArbR-Hdb. 13. Aufl. § 122 Rn. 16; HWK/Schmalenberg 3. Aufl. § 620 BGB Rn. 29; MünchKommBGB/Hesse 5. Aufl. Vor § 620 BGB Rn. 38; Preis/Rolfs Der Arbeitsvertrag 3. Aufl. II A 100 Rn. 74).
  • BAG, 13.05.2004 - 8 AZR 198/03

    Wiedereinstellungsanspruch nach Betriebsübergang

    c) Ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Wiedereinstellung/Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses gegenüber dem Arbeitgeber bzw. Erwerber kommt grundsätzlich in Betracht, wenn es trotz einer ursprünglich vorgesehenen Stilllegung des Betriebes oder eines Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit aus anderen Gründen und einer infolge dessen wirksam ausgesprochenen Kündigung aus betriebsbedingten Gründen im Sinne des § 1 KSchG nachträglich zu einem Betriebsübergang und damit zur Fortführung des Betriebes oder der Entstehung einer anderen Weiterbeschäftigungsmöglichkeit für den Arbeitnehmer kommt (BAG 27. Februar 1997 - 2 AZR 160/96 - BAGE 85, 194 = AP KSchG 1969 § 1 Wiedereinstellung Nr. 1 = EzA KSchG § 1 Wiedereinstellungsanspruch Nr. 1; 4. Dezember 1997 - 2 AZR 140/97 - BAGE 87, 221 = AP KSchG 1969 § 1 Wiedereinstellung Nr. 4 = EzA KSchG § 1 Wiedereinstellungsanspruch Nr. 3; 6. August 1997 - 7 AZR 557/96 - BAGE 86, 194 = AP KSchG 1969 § 1 Wiedereinstellung Nr. 2 = EzA KSchG § 1 Wiedereinstellungsanspruch Nr. 2; 28. Juni 2000 - 7 AZR 904/98 - BAGE 95, 171 = AP KSchG 1969 § 1 Wiedereinstellung Nr. 6 = EzA KSchG § 1 Wiedereinstellungsanspruch Nr. 5; 13. November 1997 - 8 AZR 295/95 - BAGE 87, 115 = AP BGB § 613a Nr. 169 = EzA BGB § 613a Nr. 154; 12. November 1998 - 8 AZR 265/97 - BAGE 90, 153 = AP KSchG 1969 § 1 Wiedereinstellung Nr. 5 = EzA BGB § 613a Nr. 171; 10. Dezember 1998 - 8 AZR 324/97 - BAGE 90, 260 = AP BGB § 613a Nr. 185 = EzA BGB § 613a Nr. 175; 16. Mai 2002 - 8 AZR 320/01 - AP InsO § 113 Nr. 9).

    Eine Berechtigung, einen Fortsetzungs-/Wiedereinstellungsanspruch des Arbeitnehmers im Falle eines Konkurses des alten Betriebsinhabers anzuerkennen, bestehe nicht (10. Dezember 1998 - 8 AZR 324/97 - BAGE 90, 260 = AP BGB § 613a Nr. 185 = EzA BGB § 613a Nr. 175).

    Eine gesetzliche Regelung eines Wiedereinstellungs-/Fortsetzungsanspruchs des Arbeitnehmers bei einem Betriebsübergang in der Insolvenz nach Ablauf der Kündigungsfrist ist nicht erfolgt, ebenso wenig wurde bislang ein derartiger Anspruch durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im Konkurs anerkannt (10. Dezember 1998 - 8 AZR 324/97 - BAGE 90, 260 = AP BGB § 613a Nr. 185 = EzA BGB § 613a Nr. 175).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht