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   BGH, 15.12.1998 - XI ZR 323/97   

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https://dejure.org/1998,3505
BGH, 15.12.1998 - XI ZR 323/97 (https://dejure.org/1998,3505)
BGH, Entscheidung vom 15.12.1998 - XI ZR 323/97 (https://dejure.org/1998,3505)
BGH, Entscheidung vom 15. Dezember 1998 - XI ZR 323/97 (https://dejure.org/1998,3505)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Erstattung des Verlustes aus unverbindlichen Geschäften mit Optionsscheinen sowie Herausgabe gezogener Nutzungen; Erhöhung des wirtschaftlich nutzbaren Vermögens einer Bank bei unverbindlichen Optionsscheinen; Voraussetzung für Forderung von Nutzungszinsen

  • Judicialis

    BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 812 Abs. 1; ; BGB § 818 Abs. 1 und Abs. 4; ; BGB § 819 Abs. 1; ; ZPO § 564 Abs. 1; ; ZPO § 565 Abs. 3 ZPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 812 Abs. 1, § 818 Abs. 1
    Rückabwicklung unverbindlicher Bürstentermingeschäften; Umfang der Bereicherungsansprüche des Bankkunden

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 812, 818
    Anspruch des nicht termingeschäftsfähigen Anlegers auf Nutzungsherausgabe nur bei wirtschaftlich nutzbarem Vermögenszufluß auf seiten der Bank

Papierfundstellen

  • ZIP 1999, 528
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.09.1996 - XI ZR 185/94

    Rückforderung und Verzinsung eines von einer Partei der ehemaligen DDR gewährten

    Auszug aus BGH, 15.12.1998 - XI ZR 323/97
    a) Gemäß § 818 Abs. 1 BGB sind nur die tatsächlich gezogenen Nutzungen herauszugeben (BGHZ 115, 268, 270; Senatsurteil vom 24. September 1996 - XI ZR 185/94, WM 1996, 2247, 2250).
  • BGH, 08.10.1991 - XI ZR 259/90

    Verzugsschaden der Bank bei Verbraucherkreditverträgen

    Auszug aus BGH, 15.12.1998 - XI ZR 323/97
    a) Gemäß § 818 Abs. 1 BGB sind nur die tatsächlich gezogenen Nutzungen herauszugeben (BGHZ 115, 268, 270; Senatsurteil vom 24. September 1996 - XI ZR 185/94, WM 1996, 2247, 2250).
  • BGH, 12.05.1998 - XI ZR 79/97

    Rückabwicklung von Termingeschäften mit nicht termingeschäftsfähigen Kunden von

    Auszug aus BGH, 15.12.1998 - XI ZR 323/97
    Nach dem Urteil des erkennenden Senats vom 12. Mai 1998 (XI ZR 79/97, WM 1998, 1325, 1326), das nach Erlaß des Berufungsurteils ergangen ist, ist eine Bank zur Herausgabe von Nutzungen nur insoweit verpflichtet, als ihr im Zusammenhang mit unverbindlichen Optionsscheingeschäften aus Kundenguthaben Vermögenswerte zugeflossen sind, die sie wirtschaftlich nutzen konnte.
  • BGH, 12.07.2017 - VIII ZR 214/16

    Wohnraummiete: Vorenthaltung der Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses;

    Dem entsprechend hat der Bundesgerichtshof bereits mehrfach entschieden, dass es für einen bereicherungsrechtlichen Nutzungsersatzanspruch maßgeblich auf die tatsächlich gezogenen Nutzungen ankommt (BGH, Urteil vom 7. März 2013 - III ZR 231/12, BGHZ 196, 285 Rn. 26; siehe ferner BGH, Urteile vom 15. Dezember 1998 - XI ZR 323/97, ZIP 1999, 528 unter II 1 a mwN; vom 26. November 1999 - V ZR 302/98, NJW 2000, 1031 unter II 5; vom 17. Mai 2017 - IV ZR 403/15, juris Rn. 11 mwN).
  • BGH, 25.04.2017 - XI ZR 573/15

    Wirksamer Widerruf eine Immobiliardarlehens: Berücksichtigung der

    Soweit der Senat betreffend die Herausgabe von Nutzungen nach bereicherungsrechtlichen Grundsätzen in Fällen des Handels mit Devisenoptionsscheinen auf diesen Gesichtspunkt abgestellt hat (Senatsurteile vom 12. Mai 1998 - XI ZR 79/97, WM 1998, 1325, 1326 und vom 15. Dezember 1998 - XI ZR 323/97, ZIP 1999, 528, 529), lag dem die Überlegung zugrunde, außerhalb des Anwendungsbereichs der § 818 Abs. 4, § 819 BGB dürfe der Bereicherungsschuldner nicht schlechter stehen, als er ohne das nichtige Rechtsgeschäft gestanden hätte.
  • OLG Zweibrücken, 27.05.2002 - 7 U 231/01

    Bereicherungsanspruch eines Kreditnehmers gegen die kreditgebende Bank:

    Wenn eine Bank/Sparkasse die Forderung von Nutzungszinsen in dieser Höhe durch ihren Kunden nicht akzeptieren will, steht es ihr frei, zur geringeren Höhe von ihr gezogener Nutzungen substantiiert vorzutragen (vgl. zum Ganzen BGH ZIP 1999, 528; BGH WM 1998, 1325, 1326f: Lang/Beyer, WM 1998, 900, 911).
  • OLG Zweibrücken, 08.07.2002 - 7 U 93/00

    Treuhänder muss bei Wohnungskauf beraten - sonst Vollmacht nichtig

    Wenn eine Bank/Sparkasse die Forderung von Nutzungszinsen in dieser Höhe nicht akzeptieren will, steht es ihr frei, zur geringeren Höhe von ihr gezogener Nutzungen substantiiert vorzutragen (vgl. zum Ganzen BGH ZIP 1999, 528; BGH WM 1998, 1325, 1326 f; BGH, Urteil vom 14. Mai 2002, XI ZR 148/01).
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