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   BGH, 24.07.2000 - II ZR 320/98   

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BGH, 24.07.2000 - II ZR 320/98 (https://dejure.org/2000,907)
BGH, Entscheidung vom 24.07.2000 - II ZR 320/98 (https://dejure.org/2000,907)
BGH, Entscheidung vom 24. Juli 2000 - II ZR 320/98 (https://dejure.org/2000,907)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Kündigung, Nachschieben, wichtiger Grund

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Außerordentliche Kündigung einer GbR, BGB-Gesellschaft, Einbeziehung eines nach Kündigungsausspruch liegenden Verhaltens in die Gesamtbetrachtung

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Außerordentliche Kündigung einer BGB-Gesellschaft

Papierfundstellen

  • (Für BGHZ vorgesehen)
  • NJW 2000, 3491
  • ZIP 2000, 1772
  • MDR 2001, 59
  • WM 2000, 2008
  • WM 2001, 2008
  • BB 2000, 2275
  • DB 2000, 2013
  • NZG 2000, 1167
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.06.1959 - II ZR 44/58

    Notwendige Streitgenossenschaft

    Auszug aus BGH, 24.07.2000 - II ZR 320/98
    Eine außerordentliche Kündigung kann trotz Vorliegens eines wichtigen Grundes wegen Rechtsmißbrauchs als unwirksam zu behandeln sein, etwa, wenn der Kündigende die Kündigungslage arglistig herbeigeführt hat (BGHZ 30, 195, 202 f.; Erman/Westermann, BGB 10. Aufl. § 723 Rdn. 19; MüKo/Ulmer, BGB 3. Aufl. § 723 Rdn. 40).
  • BGH, 11.07.1966 - II ZR 147/64

    Ordnungsgemäße Besetzung des Berufungsgerichts - Kündigung eines

    Auszug aus BGH, 24.07.2000 - II ZR 320/98
    Die irreparable Zerstörung des Vertrauensverhältnisses zwischen Gesellschaftern kann ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung des Gesellschaftsvertrages sein (st. Rspr. des Senats, BGHZ 4, 108, 112/113; Urt. v. 11. Juli 1966 - II ZR 147/64, WM 1966, 1051; Urt. v. 18. November 1974 - II ZR 107/73, WM 1975, 329, 330).
  • BGH, 10.06.1996 - II ZR 102/95

    Kündigung einer Rechtsanwaltssozietät aus wichtigem Grunde

    Auszug aus BGH, 24.07.2000 - II ZR 320/98
    Dabei wird es maßgeblich darauf ankommen festzustellen, auf welche Ursachen das Zerwürfnis der Parteien zurückzuführen ist und in welchem Umfang beide zu der Zerstörung des Vertrauensverhältnisses beigetragen haben (vgl. Sen.Urt. v. 10. Juni 1996 - II ZR 102/95, NJW 1996, 2573 f.).
  • BGH, 18.11.1974 - II ZR 107/73

    Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Kündigung einer Gesellschaft -

    Auszug aus BGH, 24.07.2000 - II ZR 320/98
    Die irreparable Zerstörung des Vertrauensverhältnisses zwischen Gesellschaftern kann ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung des Gesellschaftsvertrages sein (st. Rspr. des Senats, BGHZ 4, 108, 112/113; Urt. v. 11. Juli 1966 - II ZR 147/64, WM 1966, 1051; Urt. v. 18. November 1974 - II ZR 107/73, WM 1975, 329, 330).
  • BGH, 30.11.1951 - II ZR 109/51

    Ausschluß aus einer offenen Handelsgesellschaft

    Auszug aus BGH, 24.07.2000 - II ZR 320/98
    Die irreparable Zerstörung des Vertrauensverhältnisses zwischen Gesellschaftern kann ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung des Gesellschaftsvertrages sein (st. Rspr. des Senats, BGHZ 4, 108, 112/113; Urt. v. 11. Juli 1966 - II ZR 147/64, WM 1966, 1051; Urt. v. 18. November 1974 - II ZR 107/73, WM 1975, 329, 330).
  • BGH, 22.05.2012 - II ZR 2/11

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Voraussetzungen für eine außerordentliche

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats setzt das - unentziehbare - Recht zur außerordentlichen Kündigung voraus, dass dem Kündigenden nach Lage des Falles eine Fortsetzung der Gesellschaft bis zum Vertragsende oder zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin nicht zugemutet werden kann, weil das Vertrauensverhältnis zwischen den Gesellschaftern grundlegend gestört oder ein gedeihliches Zusammenwirken aus sonstigen, namentlich auch wirtschaftlichen Gründen, nicht mehr möglich ist (siehe nur BGH, Urteil vom 30. November 1951 - II ZR 109/51, BGHZ 4, 108, 113; Urteil vom 12. Juli 1982 - II ZR 157/81, BGHZ 84, 379, 382 f.; Urteil vom 24. Juli 2000 - II ZR 320/98, ZIP 2000, 1772 m.w.N.).

    Der wichtige Grund als Voraussetzung der außerordentlichen Kündigung muss weiter bereits im Zeitpunkt der Kündigung vorliegen (siehe nur BGH, Urteil vom 24. Juli 2000 - II ZR 320/98, ZIP 2000, 1772, 1773).

  • BGH, 22.05.2012 - II ZR 3/11

    Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer BGB-Gesellschaft: Umdeutung einer

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats setzt das - unentziehbare - Recht zur außerordentlichen Kündigung voraus, dass dem Kündigenden nach Lage des Falles eine Fortsetzung der Gesellschaft bis zum Vertragsende oder zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin nicht zugemutet werden kann, weil das Vertrauensverhältnis zwischen den Gesellschaftern grundlegend gestört oder ein gedeihliches Zusammenwirken aus sonstigen, namentlich auch wirtschaftlichen Gründen, nicht mehr möglich ist (siehe nur BGH, Urteil vom 30. November 1951 - II ZR 109/51, BGHZ 4, 108, 113; Urteil vom 12. Juli 1982 - II ZR 157/81, BGHZ 84, 379, 382 f.; Urteil vom 24. Juli 2000 - II ZR 320/98, ZIP 2000, 1772 m.w.N.).

    Der wichtige Grund als Voraussetzung der außerordentlichen Kündigung muss weiter bereits im Zeitpunkt der Kündigung vorliegen (siehe nur BGH, Urteil vom 24. Juli 2000 - II ZR 320/98, ZIP 2000, 1772, 1773).

  • OLG Dresden, 15.11.2001 - 7 U 1956/01

    Kontokündigung gegen eine politische Partei

    Der Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) bildet einen allen Rechten, Rechtslagen und Rechtsnormen immanente Inhaltsbegrenzung, die eine angemessene Berücksichtigung der schutzwürdigen Belange auch des Vertragspartners gebietet (vgl. nur BAGZ 77, 128ff., 133; BGH, NJW 1970, 855f.; BGH, NJW 1986, 1928ff., 1930; BGH, NZG 2000, 1167).
  • LG Heidelberg, 06.11.2019 - 5 O 32/19

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Konkludente Fortführungsvereinbarung einer

    (4) Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die irreparable Zerstörung des Vertrauensverhältnisses zwischen Gesellschaftern (BGH NJW 2000, 3491 [3492]), allein der objektive Tatbestand der tiefgreifenden Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses (BGH, Urteil vom 20.12.1962 - II ZR 79/61 -, Abs.-Nr. 26), ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung des Gesellschaftsvertrags sein kann, wobei ein Ausschluss freilich nur bei einer überwiegenden Verursachung des Zerwürfnisses durch den auszuschließenden Gesellschafter in Betracht kommt (BGH NZG 2003, 625 [627]).

    (4) Dass sich der Kläger einerseits und seine Mitherausgeber andererseits bei der Entscheidung über seinen Ausschluss unversöhnlich und ohne Aussicht auf Besserung gegenüberstanden, zeigt sich auch aus dem weiteren Gang der Ereignisse, der für den seinerzeitigen Zustand indizielle Wirkung (BGH NJW 2000, 3491 [3492]) hat.

  • LG Heidelberg, 29.03.2018 - 5 O 226/17
    (a) Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die irreparable Zerstörung des Vertrauensverhältnisses zwischen Gesellschaftern (BGH NJW 2000, 3491 [3492)), allein der objektive Tatbestand der tiefgreifenden Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses (BGH, Urteil vom 20.12.1962 - II ZR 79/61 Abs.-Nr. 26), ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung des Gesellschaftsvertrags sein kann, wobei ein Ausschluss freilich nur bei einer überwiegenden Verursachung des Zerwürfnisses durch den auszuschließenden Gesellschafter in Betracht kommt (BGH NZG 2003, 625 [627]).

    (c) Dass sich der Verfügungskläger einerseits und seine Mitherausgeber andererseits bei der Entscheidung über seinen Ausschluss unversöhnlich und ohne Aussicht auf Besserung gegenüberstanden, zeigt sich auch aus dem weiteren Gang der Ereignisse, der für den seinerzeitigen Zustand indizielle Wirkung (BGH NJW 2000, 3491 [3492]) hat.

  • OLG Düsseldorf, 16.01.2009 - 16 U 30/08

    Fristlose Kündigung eines Sozietätsvertrages zwischen einem Steuerberater und

    Es fehlt bereits eine irreparable Zerstörung des Vertrauensverhältnisses, welche einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung des Gesellschaftsvertrages darstellt (BGH NJW 2000, 3491 m.w.N.).

    Maßgeblich kommt es darauf an, auf welche Ursachen das Zerwürfnis der Parteien zurückzuführen ist und in welchem Umfang beide zu der Zerstörung des Vertrauensverhältnisses beigetragen haben (vgl. BGH NJW 2000, 3491; BGH NJW 1996, 2573; OLG München, NZG 1999, 294; vgl. auch Kleine-Cosack, Kündigung einer zweigliedrigen Sozietät aus wichtigem Grund, NZG 2002, 563: "Sein eigenes vorausgegangenes Fehlverhalten musste bei der Frage, ob für ihn ein wichtiger Grund vorlag, miteinbezogen werden.

  • OLG Brandenburg, 05.11.2008 - 7 U 197/07

    BGB-Gesellschaft: Ausgleichsanspruch bei Tilgung von Gesellschaftsschulden durch

    Die irreparable Zerstörung des Vertrauensverhältnisses zwischen Gesellschaftern kann ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung des Gesellschaftsvertrages sein (BGHZ 4, 108, 112, 113; BGH NJW 2000, 3491, 3492).

    Die Geltendmachung einer Zerstörung des Vertrauensverhältnisses wäre dem Beklagten nur dann verwehrt, wenn er arglistig handelte, also den Kündigungsgrund um seiner selbst Willen durch bestimmte Pflichtverletzungen setzte (BGH NJW 2000, 3491, 3492).

  • OLG Köln, 18.08.2005 - 81 Ss OWi 31/05

    Anforderungen an die Darstellung des Ergebnisses einer Begutachtung im Urteil

    Der Tatrichter, der ein Sachverständigengutachten eingeholt hat und ihm Beweisbedeutung beimisst, muß auch dann, wenn er sich dem Gutachten des Sachverständigen anschließt, in der Regel dessen Ausführungen in einer - sei es auch nur gedrängten - zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zugrunde liegenden Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlussfolgerungen im Urteil wiedergeben (vgl. BGH NStZ 98, 83; BGH NJW 00, 1350 = NStZ 00, 106; ständige Rechtsprechung auch des Senats; vgl. Senat NJW 00, 3491; SenE vom 14.11.2003 - Ss 435/03 - und SenE vom 17.05.2005 - 8 Ss 75/05 -) In welchem Umfang die Wiedergabe der Ausführungen des Sachverständigen geboten ist, richtet sich u. a. nach der jeweiligen Beweislage und nicht zuletzt auch nach der Bedeutung, die der Beweisfrage für die Entscheidung zukommt (BGHSt 39, 291; Engelhardt in Karlsruher Kommentar, StPO, 5. Aufl., § 261 Rdn. 32 m. w. N.).
  • KG, 07.05.2007 - 23 U 31/06

    Pflicht zur Zustimmung des Gesellschafters einer Bietergemeinschaft zur

    Denn wenn schon bei einer Kündigung das Nachschieben von Gründen zulässig ist (BGH NJW 2000, 3491 ff.; OLG Köln NZG 2001, 1082 ff.), gilt dies erst recht für die Zustimmungsverweigerung.
  • LG Frankfurt/Main, 22.03.2018 - 20 O 253/14
    Zum einen ist ein wichtiger Grund i.S.d. § 723 Abs. 2 S. 1 BGB ein zerstörtes Vertrauensverhältnis zwischen den Gesellschaftern, stellvertretend BGH NJW 2000, 3491 f., welches zum Jahreswechsel 2012/2013 zu konstatieren ist.
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