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   LG Berlin, 25.09.2001 - 86 T 574/01, 86 T 581/01, 86 T 582/01   

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https://dejure.org/2001,19692
LG Berlin, 25.09.2001 - 86 T 574/01, 86 T 581/01, 86 T 582/01 (https://dejure.org/2001,19692)
LG Berlin, Entscheidung vom 25.09.2001 - 86 T 574/01, 86 T 581/01, 86 T 582/01 (https://dejure.org/2001,19692)
LG Berlin, Entscheidung vom 25. September 2001 - 86 T 574/01, 86 T 581/01, 86 T 582/01 (https://dejure.org/2001,19692)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Löschung einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Einräumung einer Sicherungshypothek wegen einer Werklohnforderung ; Notwendigkeit des Vorliegens einer Berichtigungsbewilligung oder des Nachweises der Grundbuchunrichtigkeit ; Unwirksamkeit der durch ...

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Löschung einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Einräumung einer Sicherungshypothek wegen einer Werklohnforderung ; Notwendigkeit des Vorliegens einer Berichtigungsbewilligung oder des Nachweises der Grundbuchunrichtigkeit ; Unwirksamkeit der durch ...

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Löschung einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Einräumung einer Sicherungshypothek wegen einer Werklohnforderung ; Notwendigkeit des Vorliegens einer Berichtigungsbewilligung oder des Nachweises der Grundbuchunrichtigkeit ; Unwirksamkeit der durch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZIP 2001, 2293
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 12.07.2012 - V ZB 219/11

    Grundbuchverfahren: Löschungsvoraussetzung für eine von der insolvenzrechtlichen

    Darauf, ob - wie teilweise vertreten wird - für den Eintritt der Rückschlagsperre auf den Eingang des Eintragungsantrags bei dem Grundbuchamt abzustellen ist, sofern bereits zu diesem Zeitpunkt alle Voraussetzungen für die Eintragung der Zwangssicherungshypothek vorlagen (so etwa FK-InsO/App, 6. Aufl., § 88 Rn. 19; KPB/Lüke, InsO, § 88 Rn. 17 [Stand: August 2010] mwN; aA OLG Brandenburg, ZInsO 2010, 2097, 2098; LG Berlin, ZIP 2001, 2293; LG Bonn, ZIP 2004, 1374, 1375; MünchKomm-InsO/Breuer, aaO, § 88 Rn. 22; Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl., § 88 Rn. 20; Keller, aaO, S. 1329; Raebel, ZInsO 2003, 1124, 1128), kommt es nach dem vorstehend dargestellten zeitlichen Ablauf nicht an.
  • OLG Köln, 14.07.2010 - 2 Wx 86/10

    Zeitliche Anknüpfungspunkt für die Rückschlagsperre des § 88 InsO

    Dies gilt selbst dann, wenn - was hier indes nicht der Fall war - sämtliche Eintragungsvoraussetzungen bereits bei Antragstellung vorgelegen haben (LG Berlin, ZIP 2001, 2293; LG Bonn, ZIP 2004, 1374/1375; LG Nürnberg-Fürth, Rpfleger 2001, 410; Demharter, aaO, Anhang zu § 44 Rn. 66; Jaeger/Eckhardt, aaO, § 88 Rn. 47; MünchKomm/Breuer, aaO, § 88 Rn. 22; Schmidt/Kuleisa, aaO, § 88 Rn. 11; Uhlenbruck, aaO, § 88 Rn. 20; a.A. Lüke in Kübler/Prütting/Bork, aaO, § 88 Rn. 17).
  • LG Bonn, 02.12.2003 - 4 T 519/03

    Betreuervergütung, Zeitansatz

    Im Fall der Sicherungshypothek ist die Sicherung erst mit ihrer Grundbucheintragung und nicht etwa schon mit der Antragstellung "erlangt", mögen sämtliche Eintragungsvoraussetzungen auch bei Antragstellung vorgelegen haben (vgl. LG Berlin, ZIP 2001, 2293 f).
  • OVG Sachsen, 26.11.2003 - A 5 B 780/01

    Asylrecht (ohne Verteilung)

    Auf Antrag des Beteiligten ist die Berufung mit Beschluss vom 23.11.2001 - A 4 B 582/01 - zugelassen worden.
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