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   BAG, 25.03.2003 - 9 AZR 174/02   

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BAG, 25.03.2003 - 9 AZR 174/02 (https://dejure.org/2003,400)
BAG, Entscheidung vom 25.03.2003 - 9 AZR 174/02 (https://dejure.org/2003,400)
BAG, Entscheidung vom 25. März 2003 - 9 AZR 174/02 (https://dejure.org/2003,400)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Urlaubsabgeltung in der Insolvenz-Einordnung als Masseverbindlichkeit; Urlaubsregelung Schwerbehinderter in Tarifverträgen; Verzug des Arbeitgebers mit dem Urlaubsabgeltungsanspruch

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Urlaubsabgeltung in der Insolvenz als Masseverbindlichkeit

  • Judicialis

    BUrlG § 7 Abs. 4; ; SchwbG § 47; ; InsO §... 174; ; InsO § 178 Abs. 3; ; InsO § 55 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2; ; KO § 59 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2; ; AFG § 141 b Abs. 2; ; SGB III § 184 Abs. 1 Nr. 1; ; MTV für das holz- und kunststoffverarbeitende Handwerk im nordwestdeutschen Raum der Bundesrepublik Deutschland idF vom 21. August 1998 Ziff. 4; ; MTV für das holz- und kunststoffverarbeitende Handwerk im nordwestdeutschen Raum der Bundesrepublik Deutschland idF vom 21. August 1998 Ziff. 88; ; MTV für das holz- und kunststoffverarbeitende Handwerk im nordwestdeutschen Raum der Bundesrepublik Deutschland idF vom 21. August 1998 Ziff. 91; ; MTV für das holz- und kunststoffverarbeitende Handwerk im nordwestdeutschen Raum der Bundesrepublik Deutschland idF vom 21. August 1998 Ziff. 102; ; MTV für das holz- und kunststoffverarbeitende Handwerk im nordwestdeutschen Raum der Bundesrepublik Deutschland idF vom 21. August 1998 Ziff. 109

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Insolvenzrecht - Urlaubsabgeltung in der Insolvenz-Einordnung als Masseverbindlichkeit

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Urlaubsabgeltungsanspruch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach Eröffnung der Insolvenz ? Urlaubsansprüche bleiben von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens unberührt ? Änderung der zur KO entwickelten Rechtsprechung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 105, 345
  • ZIP 2003, 1802
  • MDR 2003, 1379
  • NZA 2004, 43
  • NZI 2004, 102
  • BB 2003, 2404
  • DB 2003, 2180
  • JR 2004, 132
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 18.12.1986 - 8 AZR 481/84

    Urlaub - Urlaubsanspruch - Anrechnung - Freistellung von der Arbeit -

    Auszug aus BAG, 25.03.2003 - 9 AZR 174/02
    Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Freistellung nach dem BUrlG bleibt von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens unberührt (BAG 18. Dezember 1986 - 8 AZR 481/84 - BAGE 54, 59).

    Das gilt nicht deshalb, weil das Insolvenzverfahren nur Zahlungsansprüche erfasse (so aber für das Konkursverfahren noch BAG 18. Dezember 1986 - 8 AZR 481/84 - aaO).

  • BAG, 21.05.1980 - 5 AZR 441/78

    Konkurs - Vorrecht - Jahresleistung - Zusätzliche Vergütung - Urlaubsabgeltung -

    Auszug aus BAG, 25.03.2003 - 9 AZR 174/02
    Der Anspruch auf Urlaubsabgeltung sei dabei grundsätzlich den letzten Tagen der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses zuzuordnen (BAG 21. Mai 1980 - 5 AZR 441/78 - AP KO § 59 Nr. 10 = EzA KO § 59 Nr. 9; BSG 30. November 1977 - 12 RAr 99/76 - BSGE 45, 191; ebenso für das Insolvenzrecht: MünchKommInsO-Hefermehl Bd. 1 § 55 Rn. 178; Weis in Hess/Weis/Wienberg InsO Bd. 1 2. Aufl. § 55 Rn. 139 ff.; Braun/Bäuerle InsO § 55 Rn. 29).

    Um dem Anspruch auf Urlaubsabgeltung den Rang einer Masseverbindlichkeit zu verschaffen, ordnete das Bundesarbeitsgericht auch ihn dem Zeitraum innerhalb des Arbeitsverhältnisses zu, obwohl er erst mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig werde (BAG 21. Mai 1980 - 5 AZR 441/78 - AP KO § 59 Nr. 10 = EzA KO § 59 Nr. 9).

  • BSG, 30.11.1977 - 12 RAr 99/76

    Anspruch auf Urlaubsabgeltung bei der Gewährung von Konkursausfallgeld -

    Auszug aus BAG, 25.03.2003 - 9 AZR 174/02
    Der Anspruch auf Urlaubsabgeltung sei dabei grundsätzlich den letzten Tagen der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses zuzuordnen (BAG 21. Mai 1980 - 5 AZR 441/78 - AP KO § 59 Nr. 10 = EzA KO § 59 Nr. 9; BSG 30. November 1977 - 12 RAr 99/76 - BSGE 45, 191; ebenso für das Insolvenzrecht: MünchKommInsO-Hefermehl Bd. 1 § 55 Rn. 178; Weis in Hess/Weis/Wienberg InsO Bd. 1 2. Aufl. § 55 Rn. 139 ff.; Braun/Bäuerle InsO § 55 Rn. 29).

    Nachdem das Bundessozialgericht die Rückrechnung zunächst damit begründet hatte, der Urlaubsabgeltungsanspruch entstehe - aufschiebend - bereits mit dem Urlaubsanspruch und damit vor Eröffnung des Konkursverfahrens (30. November 1977 - 12 RAr 99/76 - aaO) ist es später davon ausgegangen, der Urlaubsabgeltungsanspruch entstehe erst mit dem rechtlichen Ende des Arbeitsverhältnisses.

  • BAG, 25.06.1996 - 9 AZR 182/95

    Abgeltung des Zusatzurlaubs für eine nach Ende des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 25.03.2003 - 9 AZR 174/02
    a) § 7 Abs. 4 BUrlG gilt für den gesetzlichen Urlaub einschließlich des Zusatzurlaubs für Schwerbehinderte, der bis zum 30. Juni 2001 in § 47 SchwbG geregelt war und mit Wirkung zum 1. Juli 2001 in § 125 SGB IX übernommen worden ist (BAG 25. Juni 1996 - 9 AZR 182/95 - BAGE 83, 225, 227).

    Eine anteilige Kürzung des Schwerbehindertenzusatzurlaubes wegen des vorzeitigen Ausscheidens kommt nicht in Betracht, da der Kläger nicht in der ersten Hälfte eines Kalenderjahres aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden ist (§ 5 Abs. 1 BUrlG; BAG 25. Juni 1996 - 9 AZR 182/95 - BAGE 83, 225, 227).

  • BAG, 17.01.1995 - 9 AZR 664/93

    Urlaubsabgeltung und Kündigungsschutzprozeß

    Auszug aus BAG, 25.03.2003 - 9 AZR 174/02
    Er geht deshalb unter, wenn der Zeitraum für die Urlaubsgewährung abgelaufen ist (Senat 17. Januar 1995 - 9 AZR 664/93 - BAGE 79, 92).

    Daraus folgt nach allgemeinen Grundsätzen, daß ein inhaltsgleicher, auf Urlaubsgeltung gerichteter Schadenersatzanspruch entsteht (§ 286 Abs. 1 BGB aF; vgl. Senat 17. Januar 1995 - 9 AZR 664/93 - aaO).

  • BSG, 27.09.1994 - 10 RAr 6/93

    Arbeitsförderung - Konkursausfallgeld - Urlaubsabgeltung - Anschlusskonkurs -

    Auszug aus BAG, 25.03.2003 - 9 AZR 174/02
    Für Urlaubstage, die mit dem Tag des Insolvenzereignisses zusammenfielen oder danach lagen, konnte kein Konkursausfallgeld gewährt werden (BSG 27. September 1994 - 10 RAr 6/93 - AP AFG § 141 b Nr. 16).
  • BAG, 28.01.1982 - 6 AZR 571/79

    Urlaubsanspruch bei geringer Arbeitsleistung im Urlaubsjahr

    Auszug aus BAG, 25.03.2003 - 9 AZR 174/02
    Sie sind auf Freistellung von der Arbeitsleistung bei Fortzahlung der Bezüge gerichtet (BAG 28. Januar 1982 - 6 AZR 571/79 - BAGE 37, 382), nicht von einer Arbeitsleistung im Kalenderjahr abhängig und werden damit nicht monatlich verdient.
  • BAG, 09.02.1989 - 8 AZR 505/87

    Urlaubsabgeltung als Masseschuld - Urlaubsverweigerung aufgrund betrieblicher

    Auszug aus BAG, 25.03.2003 - 9 AZR 174/02
    Für die insolvenzrechtliche Einordnung des Urlaubsanspruchs ist nicht zwischen dem Urlaubsanspruch als Freizeitanspruch und dem Urlaubsabgeltungsanspruch als dessen Surrogat zu unterscheiden (BAG 9. Februar 1989 - 8 AZR 505/87 - DBIR AFG § 141b Nr. 4220a).
  • BSG, 20.02.2002 - B 11 AL 71/01 R

    Insolvenzgeldanspruch - Urlaubsabgeltung - Anspruchsausschluss

    Auszug aus BAG, 25.03.2003 - 9 AZR 174/02
    Bei dem Anspruch auf Urlaubsabgeltung handelt es sich um einen Anspruch, der dem Arbeitnehmer wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zusteht (BSG 20. Februar 2002 - B 11 Al 71/01 R - AP SGB III § 184 Nr. 1).
  • BAG, 15.05.1987 - 8 AZR 506/85

    Einordnung eines Urlaubsabgeltungsanspruchs als Masseschuld in der Insolvenz -

    Auszug aus BAG, 25.03.2003 - 9 AZR 174/02
    Soweit sie noch nicht zeitlich festgesetzt sind, können sie keinem bestimmten Zeitraum im Jahr zugeordnet werden (BAG 15. Mai 1987 - 8 AZR 506/85 - AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 35 = EzA BurlG § 7 Nr. 56).
  • BAG, 22.01.2002 - 9 AZR 601/00

    Wirksamkeit tarifvertraglicher Berechnungsklauseln für das Urlaubsentgelt;

  • BAG, 27.05.1997 - 9 AZR 337/95

    Urlaubsabgeltung bei Erwerbsunfähigkeit - Metallindustrie NRW

  • BSG, 03.12.1996 - 10 RAr 7/95

    Anspruch auf Konkursausfallgeld für eine Urlaubsabgeltung

  • BAG, 13.06.1989 - 1 AZR 819/87

    Konkurs des Arbeitgebers: Nachteilsausgleichsforderung - spätere Geltendmachung -

  • LAG Hamm, 18.10.2001 - 4 Sa 1197/01

    Zu erfüllender Urlaubsabgeltungsanspruch als Masseverbindlichkeit nach Eröffnung

  • BAG, 08.03.1994 - 9 AZR 49/93

    Verringerung des gesetzlichen Zusatzurlaubs nach dem

  • BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 200/04

    Abgeltung - Urlaubsübertragung - betriebliche Übung

    Dazu gehört der Urlaubsabgeltungsanspruch, wenn das Arbeitsverhältnis nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens beendet wird (Senat 25. März 2003 - 9 AZR 174/02 - BAGE 105, 345).

    Das betrifft auch den Anspruch des Arbeitnehmers auf Erholungsurlaub (vgl. Senat 25. März 2003 - 9 AZR 174/02 - BAGE 105, 345).

  • BAG, 18.11.2003 - 9 AZR 95/03

    Urlaub bei Betriebsübergang nach Insolvenz

    Es kann dahingestellt bleiben, ob eine derartige Regelung auch für den gesetzlichen Mindesturlaub als günstigere Regelung (§ 13 Abs. 1 Satz 3 BUrlG) zulässig ist (vgl. für die Übertragungsansprüche aus dem Urlaubsjahr in das erste Quartal des Folgejahres: Senat 25. März 2003 - 9 AZR 174/02 - DB 2003, 2180, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Damit verbietet sich auch eine rechnerische Zuordnung bestimmter Urlaubstage auf Zeitpunkte vor und nach Eröffnung der Insolvenz (Senat 25. März 2003 - 9 AZR 174/02 - DB 2003, 2180, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, für den Fall von Urlaub, der auf das Jahr der Insolvenzeröffnung bezogen ist).

    Diese Anmeldung hindert den Anmeldenden weder daran, den Anspruch außerdem noch als Masseforderung (Senat 25. März 2003 - 9 AZR 174/02 - DB 2003, 2180, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; BAG 13. Juni 1989 - 1 AZR 819/87 - BAGE 62, 88), noch ihn gegenüber Dritten geltend zu machen.

  • BAG, 30.09.2004 - 8 AZR 462/03

    Betriebsübergang - Kollektiver Widerspruch - Betriebsbedingte Kündigung

    Daher sollte der Arbeitnehmer im Hinblick auf die Höchstpersönlichkeit und Nichtübertragbarkeit der Arbeitsleistung (§ 613 BGB), den Rechtsgedanken des § 415 Abs. 1 BGB sowie die Verfassungsrechtsgüter der Menschenwürde, des Persönlichkeitsrechts und des Rechts auf freie Wahl des Arbeitsplatzes davor geschützt werden, einen anderen als den gewählten Arbeitgeber aufgezwungen zu bekommen (Hauck Sonderbeilage 1 NZA 2004, 43 mwN).

    Dem Arbeitnehmer wurde damit ein Wahlrecht eingeräumt, entweder das Arbeitsverhältnis bei dem bisherigen Arbeitgeber beizubehalten oder aber zum Betriebserwerber als neuem Arbeitgeber überzugehen (Hauck Sonderbeilage 1 NZA 2004, 43 mwN).

    Die überwiegende Ansicht im Schrifttum sieht demgegenüber die kollektive Ausübung des Widerspruchsrechts zunächst grundsätzlich als zulässig an (Blanke/ Gebhardt/Heuermann Leitfaden Privatisierungsrecht Rn. 32; Eichler Das Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers beim Betriebsübergang nach § 613a BGB S. 164; ErfK/Preis § 613a BGB Rn. 106; APS/Steffan § 613a BGB Rn. 232; Erman/Edenfeld BGB § 613a Rn. 55; Björn Gaul Das Arbeitsrecht der Betriebs- und Unternehmensspaltung § 11 Rn. 59; Dieter Gaul ZfA 1990, 87, 91; Hauck Sonderbeilage 1 NZA 2004, 43, 47; Kreitner Kündigungsrechtliche Probleme beim Betriebsinhaberwechsel S. 158 Fn. 292; KR-Pfeiffer § 613a BGB Rn. 122; Pietzko Der Tatbestand des § 613a BGB S. 317 ff.; Schnitker/Grau EWiR 2004, 173, 174; Seiter Betriebsinhaberwechsel S. 75; Simon ZfA 1987, 311, 334; Soergel-Raab BGB § 613a Rn. 163; Staudinger/Richardi/ Annuß BGB § 613a Rn. 142; Trittin AiB 1997, 146, 149).

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