Rechtsprechung
   OLG Hamm, 30.10.2002 - 31 U 70/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4524
OLG Hamm, 30.10.2002 - 31 U 70/02 (https://dejure.org/2002,4524)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.10.2002 - 31 U 70/02 (https://dejure.org/2002,4524)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. Oktober 2002 - 31 U 70/02 (https://dejure.org/2002,4524)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,4524) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 812 Abs. 1 Satz 1, §§ 813, 819
    Direktkondiktion bei irrtümlicher Doppelausführung eines Überweisungsauftrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 812
    Bereicherungsausgleich in Fällen der Leistung kraft Anweisung

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Bereicherungsrecht, Bereicherungsausgleich bei irrtümlicher Doppelausführung eines Überweisungsauftrags

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2003, 662
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.03.2001 - XI ZR 157/00

    Umdeutung eines formnichtigen Schecks; Bereicherungsausgleich bei fehlender

    Auszug aus OLG Hamm, 30.10.2002 - 31 U 70/02
    Bei dieser Sachlage bestehe nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH NJW 2001, 1855 f.) - unabhängig von der Gut- oder Bösgläubigkeit der Beklagten - ein direkter Bereicherungsanspruch der Klägerin gegen die Beklagte in Form der Nichtleistungskondiktion.

    b. Nach der neueren Rechtsprechung des BGH (vgl. i. e. BGH NJW 2001, 1855, 1856) ist in Fällen, in denen eine (An-)Weisung von Anfang an fehlt, eine Direktkondiktion (Nichtleistungskondiktion) der Bank gegen den Überweisungsempfänger unabhängig von dessen Gut- oder Bösgläubigkeit gegeben.

    Die evtl. (vom LG bejahte) Gutgläubigkeit der Beklagten als solche stellt keinen besonderen Umstand dar (vgl. dazu BGH NJW 2001, 1855, 1856 sowie KG, a.a.O.).

  • KG, 27.06.1991 - 16 U 1396/91
    Auszug aus OLG Hamm, 30.10.2002 - 31 U 70/02
    Der Senat ist mit dem Kammergericht (KG NJW-RR 1992, 816 f.) und Schimansky (in Bankrechtshandbuch, 2. Aufl., § 50, Rdn. 3) der Auffassung, dass bei einer - hier gegebenen - irrtümlichen Doppelausführung eines Überweisungsauftrags ein Fall der von vornherein fehlenden Anweisung anzunehmen und dementsprechend - unabhängig von der Gut- oder Bösgläubigkeit der Beklagten - eine Direktkondiktion in Form der Nichtleistungskondiktion (nicht, wie das KG, a.a.O. gemeint hat, Leistungskondiktion) zu bejahen ist; davon ist - allerdings ohne nähere Ausführungen - offenbar auch der BGH in NJW 1978, 2149, 2150 ausgegangen.
  • BGH, 25.09.1986 - VII ZR 349/85

    Provision des Modekontors - § 812 BGB, Dreiecksverhältnis, fehlende Anweisung, §

    Auszug aus OLG Hamm, 30.10.2002 - 31 U 70/02
    In diesen Fällen wird grundsätzlich die an sich wirksam erteilte (An-)Weisung als hinreichende Zurechnungsgrundlage angesehen und dementsprechend eine dem Überweisenden zurechenbare Leistung angenommen, die eine Direktkondiktion gegen den Zahlungsempfänger ausschließt; für eine Direktkondiktion ist dann nur Raum, wenn der Empfänger Kenntnis von dem Widerruf der Weisung oder der Abweichung von der Weisung hat (vgl. BGH NJW 1987, 185 ff.; zum Ganzen auch Schimansky in Bankrechtshandbuch, 2. Aufl., § 50, Rdn. 3 ff. sowie Nobbe, in Bankrechtshandbuch, 2. Aufl., § 60, Rdn. 209 ff.).
  • BGH, 29.05.1978 - II ZR 166/77

    doppelte Kontogutschrift (Konsul) - Girovertrag, Stornorecht, Saldoanerkennung,

    Auszug aus OLG Hamm, 30.10.2002 - 31 U 70/02
    Der Senat ist mit dem Kammergericht (KG NJW-RR 1992, 816 f.) und Schimansky (in Bankrechtshandbuch, 2. Aufl., § 50, Rdn. 3) der Auffassung, dass bei einer - hier gegebenen - irrtümlichen Doppelausführung eines Überweisungsauftrags ein Fall der von vornherein fehlenden Anweisung anzunehmen und dementsprechend - unabhängig von der Gut- oder Bösgläubigkeit der Beklagten - eine Direktkondiktion in Form der Nichtleistungskondiktion (nicht, wie das KG, a.a.O. gemeint hat, Leistungskondiktion) zu bejahen ist; davon ist - allerdings ohne nähere Ausführungen - offenbar auch der BGH in NJW 1978, 2149, 2150 ausgegangen.
  • BGH, 01.06.2010 - XI ZR 389/09

    Rechtsscheinhaftung eines vermeintlichen Gesellschafters einer Scheingesellschaft

    Die irrtümliche doppelte Ausführung einer Anweisung ist dem Fall der von Anfang an fehlenden Anweisung gleichzustellen, so dass es auch auf die Gut- oder Bösgläubigkeit des Zuwendungsempfängers nicht ankommt (so bereits - wenn auch ohne nähere Begründung - BGHZ 72, 9, 12 f.; ebenso KG, NJW-RR 1992, 816 f.; OLG Frankfurt am Main, MDR 2003, 641 f.; OLG Hamburg, NJW 1983, 1499, 1500; OLG Hamm, ZIP 2003, 662, 663; OLG München, NJW-RR 1988, 1391, 1392; Erman/Westermann/Buck-Heeb, BGB, 12. Aufl., § 812 Rn. 21; Martinek in jurisPK-BGB, 4. Aufl. 2008, Stand: 15. Oktober 2009, § 812 Rn. 125; MünchKommBGB/Schwab, 5. Aufl., § 812 Rn. 88; Palandt/Sprau, BGB, 69. Aufl., § 812 Rn. 107; PWW/Leupertz, BGB, 5. Aufl., § 812 Rn. 94; Staudinger/Lorenz, BGB (2007), § 812 Rn. 51; Wendehorst in Bamberger/Roth, Beck'scher Online-Kommentar zum BGB, Stand: 1. Mai 2010, § 812 Rn. 234; Canaris, Bankvertragsrecht, Bd. I, 3. Aufl. Rn. 436; Schimansky in: Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch, 3. Aufl., § 50 Rn. 6; Böckmann/Kluth, ZIP 2003, 656 ff.; Kiehnle, VersR 2008, 1606, 1615 f.; Langenbucher, FS Heldrich, S. 285, 294).
  • LG Aachen, 14.01.2016 - 1 O 277/15

    Bereicherungsrechtliche Ansprüche eines Bankkunden aus einer getätigten

    Das Gleiche gilt auch in den Fällen, in denen der Anweisende geschäftsunfähig war (BGHZ 111, 382, 383 ff.) oder für ihn ein geschäftsunfähiger (BGHZ 158, 1, 2 ff.) bzw. ein nur gesamtvertretungsberechtigter Vertreter gehandelt hat (Senat BGHZ 147, 145, 147 ff.), sowie in Fällen, in denen eine Anweisung zwar besteht, sie jedoch versehentlich doppelt ausgeführt wird (BGH NJW 2011, 66 (69f); OLG Hamburg NJW 1983, 1499 (1500); OLG München NJW-RR 1988, 1391; OLG Hamm ZIP 2003, 662).
  • LG Bonn, 09.12.2009 - 2 O 198/09

    Erteilung eines Auftrags zur Löschung eines Sparkontos bzgl. Überweisung der

    Nach der Rechtsprechung des OLG Hamm (vgl. ZIP 2003, 662, 663f.) und des OLG Frankfurt (vgl. Urteil vom 29.11.2002 - 24 U 91/01 - NJOZ 2003, 346) gilt dies auch für den Fall, dass die Bank einen Überweisungsauftrag irrtümlich doppelt ausführt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht