Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 23.03.2005

Rechtsprechung
   BGH, 28.07.2005 - III ZR 290/04   

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https://dejure.org/2005,138
BGH, 28.07.2005 - III ZR 290/04 (https://dejure.org/2005,138)
BGH, Entscheidung vom 28.07.2005 - III ZR 290/04 (https://dejure.org/2005,138)
BGH, Entscheidung vom 28. Juli 2005 - III ZR 290/04 (https://dejure.org/2005,138)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 675 Abs. 2; RBerG § 1
    Hinweispflicht des Geschäftsbesorgers auf versteckte überhöhte Innenprovision

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Aufklärung des Anlageinteressenten über verbogene Innenprovision

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unwirksamkeit des Geschäftsbesorgungsvertrages; Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz; Verletzung der Hinweispflicht; Finanzierung eines Anlagegeschäfts durch eine Bank; Geschäftsführung ohne Auftrag

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Pflicht des Geschäftsbesorgers, den Anleger auf ihm bekannte versteckte überhöhte Innenprovision hinzuweisen

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Zur Verpflichtung des Geschäftsbesorgers eines Bauträgermodells, den Interessenten auf eine ihm bekannte versteckte überhöhte Innenprovision hinzuweisenx

  • Judicialis

    BGB § 675 Abs. 2; ; BGB § 677

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 675 Abs. 2 § 677
    Pflichten des Geschäftsbesorgers; Offenbarung einer Innenprovision

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Geschäftsbesorger muss auf überhöhte Innenprovision hinweisen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Anlagevermittlung - Auf versteckte Innenprovisionen hinweisen!

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 675 Abs. 2, § 677; RBerG Art. 1 § 1
    Pflicht des Geschäftsbesorgers, den Anleger auf ihm bekannte versteckte überhöhte Innenprovision hinzuweisen

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 4 (Leitsatz)

    Verpflichtung zur Offenbarung überhöhter Innenprovisionen bei Vermittlungen im Bauträgermodell

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 3208
  • ZIP 2005, 1599
  • MDR 2005, 1424
  • NZM 2005, 795
  • WM 2005, 1998
  • BauR 2005, 1975 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (121)

  • BGH, 02.04.2007 - II ZR 325/05

    Beschlussunfähigkeit des Aufsichtsrats wegen Ausschlusses des Stimmrechts eines

    Die Nichtigkeit des Anwaltsvertrages führt nicht zu einer Haftungsfreistellung, sondern lässt Hinweispflichten gemäß § 311 Abs. 2 BGB sowie aus Geschäftsführung ohne Auftrag unberührt (vgl. BGHZ 157, 168, 175; BGH, Urt. v. 28. Juli 2005 - III ZR 290/04, ZIP 2005, 1599, 1601), die hier dahin gingen, die Beklagte auf die Problematik der stillen Gesellschaftsverträge hinzuweisen.
  • LG Hamburg, 01.07.2009 - 325 O 22/09

    Lehman-Zertifikate: Zweites Urteil

    Zwar kann der Stand der Rechtsprechung zum Zeitpunkt des fraglichen Handelns - hier also im September 2007 - dafür mitentscheidend sein, welche Pflichten zu diesem Zeitpunkt bestehen (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 28. Juli 2005, III ZR 290/04, juris = WM 2005, 1998).
  • BGH, 21.06.2012 - III ZR 291/11

    Rückzahlungsansprüche des Teilnehmers an einem "Schenkkreis" gegen eine

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die das Berufungsgericht bei seiner Entscheidung nicht berücksichtigt hat, kann bei Nichtigkeit eines Auftragsvertrags - etwa (wie hier) wegen Verstoßes gegen die guten Sitten - auf die Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag zurückgegriffen werden; der Umstand, dass sich der Geschäftsführer zur Geschäftsbesorgung verpflichtet hat oder für verpflichtet hält, steht dem nicht entgegen (vgl. Senatsurteile vom 28. Juli 2005 - III ZR 290/04, NJW 2005, 3208, 3209; vom 4. November 2004 - III ZR 172/03, WM 2004, 2441, 2443 und vom 10. Oktober 1996 - III ZR 205/95, NJW 1997, 47, 48, jeweils mwN; BGH, Urteile 28. Oktober 1992 - VIII ZR 210/91, NJW-RR 1993, 200 und vom 31. Mai 1990 - VII ZR 336/89, BGHZ 111, 308, 311).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 23.03.2005 - 7 U 23/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3431
OLG Karlsruhe, 23.03.2005 - 7 U 23/04 (https://dejure.org/2005,3431)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23.03.2005 - 7 U 23/04 (https://dejure.org/2005,3431)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23. März 2005 - 7 U 23/04 (https://dejure.org/2005,3431)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Verzugszinsen: "Gesetzlicher Verzugszins" für Abfindungsforderung eines ausscheidenden Gesellschafters/Kommanditisten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entgeltforderungen als Geldforderungen aus gegenseitigen Verträgen; Anerkennung eines Anspruchs auf Abfindung für den Gesellschafter einer GmbH bei Einziehung seines Gesellschaftsanteils

  • ZIP-online.de

    Zu den Verzugszinsen bei verspäteter Zahlung einer Abfindung an ausgeschiedenen Gesellschafter

  • Judicialis

    BGB § 288 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BGB § 288 Abs. 2
    Abfindungsanspruch eines ausscheidenden Gesellschafters keine Entgeltforderung im Sinne des § 288 Abs. 2 BGB

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    BGB § 288 Abs. 2
    Keine Pflicht zur Zahlung gesetzlicher Verzugszinsen nach § 288 BGB bei verspäteter Zahlung einer Abfindung an ausscheidenden Gesellschafter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2005, 1599
  • MDR 2006, 101
  • NZG 2005, 627
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 21.04.2010 - XII ZR 10/08

    Verzugszinsen bei Nichtbeteiligung eines Verbrauchers: Vorliegen einer

    Demgegenüber werden nicht als Entgeltforderungen eingeordnet Ansprüche aus einem Vertragsstrafeversprechen (OLG Hamburg OLGR 2004, 432), auf Erstattung von Abmahnkosten (OLG Celle NJW-RR 2007, 393), aus § 765 BGB (OLG Düsseldorf WM 2009, 449) und der Abfindungsanspruch des ausscheidenden Gesellschafters (OLG Karlsruhe MDR 2006, 101).
  • BGH, 26.06.2008 - IX ZR 47/05

    Unzulässigkeit der Verrechnung von Zahlungseingängen aus an die Bank global

    Damit sind nur solche Forderungen gemeint, die auf Zahlung eines Entgelts für die Lieferung von Gütern oder die Erbringung von Dienstleistungen gerichtet sind (OLG Karlsruhe MDR 2006, 101; MünchKomm-BGB/Ernst, 5. Aufl. § 288 Rn. 19 in Verbindung mit § 286 Rn. 75; Palandt/Heinrichs, BGB 67. Aufl. § 288 Rn. 8 in Verbindung mit § 286 Rn. 27).
  • BSG, 08.09.2009 - B 1 KR 8/09 R

    Anspruch einer Krankenkasse auf Verzugszinsen für verspätet zurückgezahlte

    Dem folgen Rechtsprechung und Literatur (vgl zB OLG Karlsruhe ZGS 2005, 279; Staudinger/Löwisch/Feldmann, BGB, Stand 2009, § 286 RdNr 93, 95 ff; Ernst in: Münchener Kommentar zum BGB, 5. Aufl 2007, § 286 RdNr 75; Palandt/Grüneberg, aaO, § 286 RdNr 27).
  • OLG Stuttgart, 01.03.2016 - 10 U 105/15

    Architektenleistungen als Einlage des stillen Gesellschafters: Abrechnung der

    Entgelt bezeichnet die in einem Vertrag vereinbarte, auf die Zahlung von Geld gerichtete Gegenleistung (Vogel in FBS HOAI § 1 Rn. 5; vgl. zu §§ 286 Abs. 3, 288 Abs. 2 BGB, allerdings jeweils unter dem Eindruck der Richtlinie 2000/35/EG; BGH NJW 2010, 1872 juris Rn. 18 ff; OLG Karlsruhe MDR 2006, 101 juris Rn. 12).
  • OLG Naumburg, 03.04.2007 - 9 U 9/07

    Umfang der Umlage von Nebenkosten

    Denn bei dem geltend gemachten Anspruch auf Rückzahlung von Nebenkosten handelt es sich nicht um eine Entgeltforderung der Klägerin, nämlich um keine Forderung, die auf ein Entgelt für eine Werk-, Dienst- oder Verkaufsleistung der Klägerin gerichtet wäre (vgl. OLG Karlsruhe, MDR 2006, 101 f.).
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