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Rechtsprechung
   BGH, 15.07.2005 - GSZ 1/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,17
BGH, 15.07.2005 - GSZ 1/04 (https://dejure.org/2005,17)
BGH, Entscheidung vom 15.07.2005 - GSZ 1/04 (https://dejure.org/2005,17)
BGH, Entscheidung vom 15. Juli 2005 - GSZ 1/04 (https://dejure.org/2005,17)
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Volltextveröffentlichungen (23)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Telemedicus

    Haftung für unberechtigte Schutzrechtsverwarnung

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Eine unberechtigte Schutzrechtsabmahnung verpflichtet den Abmahner zum Schadensersatz

  • IWW
  • aufrecht.de

    Eingriff in Gewerbebetrieb durch Schutzrechtsverwarnung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung zum Schadensersatz auf Grund eines Eingriffs in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch eine unbegründete Verwarnung aus einem Kennzeichenrecht; Anspruch auf Schadensersatz wegen der Verletzung von Klagemarken; Verteilung der Kosten ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung

    § 823 Abs. 1 BGB

  • info-it-recht.de

    Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung (hier: Schadensersatzanspruch)

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 1 Ai

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823 Abs. 1
    Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung als Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb

  • rechtsanwaltmoebius.de
  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Haftung für unberechtigte Schutzrechtsverwarnungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung" - Schadensersatz wegen unbegründeter Verwarnung aus einem Kennzeichenrecht

  • rechtsportal.de

    "Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung" - Schadensersatz wegen unbegründeter Verwarnung aus einem Kennzeichenrecht

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Unbegründete Verwarnung aus einem Kennzeichenrecht"

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Markenrecht - Unbegründete Verwarnung aus Kennzeichenrecht: Schadensersatz?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Entscheidung des Großen Senates für Zivilsachen: Haftung für unberechtigte Verwarnungen aus Immaterialgüterrechten

  • bundesgerichtshof.de PDF (Leitsatz)
  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Haftung für unberechtigte Verwarnungen aus Immaterialgüterrechten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Schadensersatz bei unberechtigten Abmahnungen bleibt bestehen

  • loh.de (Kurzinformation)
  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Zur Haftung zu unrecht ausgesprochener Verwarnungen aus Immaterialgüterrechten

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Schadensersatzanspruch bei unberechtigten Abmahnungen

  • rechtsanwalt-it-medienrecht.de (Kurzinformation)

    Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung - Wenn die Abmahnung zum Bumerang wird

  • beck.de (Kurzinformation)

    Haftung für unberechtigte Verwarnungen aus Immaterialgüterrechten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Schadensersatz bei unberechtigten Abmahnungen bleibt bestehen

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 164, 1
  • NJW 2005, 3141
  • ZIP 2004, 1919
  • ZIP 2005, 1690
  • MDR 2006, 280
  • GRUR 2005, 882
  • VersR 2006, 126
  • WM 2005, 2240
  • BB 2005, 2260
 
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Wird zitiert von ... (191)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 05.11.1962 - I ZR 39/61

    Kindernähmaschinen

    Auszug aus BGH, 15.07.2005 - GSZ 1/04
    Dieser notwendige Ausgleich zwischen dem durch Art. 14 GG verfassungsrechtlich geschützten Interesse des Schutzrechtsinhabers, sein Recht geltend machen zu können, und dem gleichfalls jedenfalls als Ausfluß der allgemeinen Handlungsfreiheit durch das Grundgesetz geschützten Interesse des Wettbewerbs, sich außerhalb des Schutzbereichs bestehender Rechte unter Beachtung der Gesetze frei entfalten zu können, wäre nicht mehr wirksam gewährleistet, wenn es dem Schutzrechtsinhaber gestattet wäre, aus einem Schutzrecht Schutz in einem Umfang zu beanspruchen, der ihm nicht zusteht, und wenn er den wirtschaftlichen Nutzen aus einer schuldhaften Verkennung des Umfangs des ihm zustehenden Schutzes ziehen dürfte, ohne für einen hierdurch verursachten Schaden seiner Mitbewerber einstehen zu müssen (vgl. zu letzterem BGHZ 38, 200, 204 - Kindernähmaschinen; BGHZ 62, 29, 33 - Maschenfester Strumpf).

    Hinzu käme, daß der Verwarner für den durch die verlorenen Umsatzgeschäfte entstandenen Schaden nicht zu haften brauchte, der Schaden somit bei dem Mitbewerber verbliebe, während der Verwarner in jedem Fall den zusätzlichen Gewinn behalten dürfte, den er dadurch erlangt hat, daß sich die Abnehmer seines Mitbewerbers der unberechtigten Schutzrechtsverwarnung gebeugt haben (vgl. BGHZ 38, 200, 204 - Kindernähmaschinen; BGHZ 62, 29, 33 - Maschenfester Strumpf; BGHZ 111, 349, 358).

    1. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat sich mehrfach mit der grundsätzlichen Kritik an der Haftung für die unberechtigte Schutzrechtsverwarnung nach § 823 Abs. 1 BGB auseinandergesetzt und stets daran festgehalten, daß die unberechtigte Schutzrechtsverwarnung untersagt ist und der schuldhafte Verstoß gegen dieses Verbot zum Schadensersatz verpflichtet (BGHZ 2, 287, 293 - Mülltonnen; BGHZ 38, 200, 204 ff. - Kindernähmaschinen; BGHZ 62, 29, 31 ff. - Maschenfester Strumpf; BGH, Urt. v. 22.6.1976 - X ZR 44/74, GRUR 1976, 715, 716 f. - Spritzgießmaschine; Urt. v. 19.1.1979 - I ZR 166/76, GRUR 1979, 332, 333 f. = WRP 1979, 361 - Brombeerleuchte; Urt. v. 23.2.1995 - I ZR 15/93, GRUR 1995, 424, 425 = WRP 1995, 489 - Abnehmerverwarnung; Urt. v. 30.11.1995 - IX ZR 115/94, GRUR 1996, 812, 813 = WRP 1996, 207 [insoweit nicht in BGHZ 131, 233]; Urt. v. 17.4.1997 - X ZR 2/96, GRUR 1997, 741, 742 = WRP 1997, 957 - Chinaherde; Urt. v. 13.4.2000 - I ZR 220/97, GRUR 2001, 54, 55 = WRP 2000, 1296 - SUBWAY/Subwear).

    Allerdings sind die Schwierigkeiten bei der Beurteilung der Sach- und Rechtslage verschiedentlich zur Rechtfertigung der Haftung für die unberechtigte Schutzrechtsverwarnung herangezogen worden (BGHZ 38, 200, 205 - Kindernähmaschinen; BGH, Urt. v. 19.1.1979 - I ZR 166/76, GRUR 1979, 332, 333 f. = WRP 1979, 361 - Brombeerleuchte; Urt. v. 17.4.1997 - X ZR 2/96, GRUR 1997, 741, 742 = WRP 1997, 957 - Chinaherde).

  • BGH, 19.01.1979 - I ZR 166/76

    Brombeerleuchte

    Auszug aus BGH, 15.07.2005 - GSZ 1/04
    Das Interesse der Abnehmer, sich sachlich mit dem Schutzrechtsinhaber auseinanderzusetzen, ist typischerweise erheblich geringer als das entsprechende Interesse des mit dem Schutzrechtsinhaber konkurrierenden Herstellers (s. nur BGH, Urt. v. 19.1.1979 - I ZR 166/76, GRUR 1979, 332, 336 = WRP 1979, 361 - Brombeerleuchte).

    1. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat sich mehrfach mit der grundsätzlichen Kritik an der Haftung für die unberechtigte Schutzrechtsverwarnung nach § 823 Abs. 1 BGB auseinandergesetzt und stets daran festgehalten, daß die unberechtigte Schutzrechtsverwarnung untersagt ist und der schuldhafte Verstoß gegen dieses Verbot zum Schadensersatz verpflichtet (BGHZ 2, 287, 293 - Mülltonnen; BGHZ 38, 200, 204 ff. - Kindernähmaschinen; BGHZ 62, 29, 31 ff. - Maschenfester Strumpf; BGH, Urt. v. 22.6.1976 - X ZR 44/74, GRUR 1976, 715, 716 f. - Spritzgießmaschine; Urt. v. 19.1.1979 - I ZR 166/76, GRUR 1979, 332, 333 f. = WRP 1979, 361 - Brombeerleuchte; Urt. v. 23.2.1995 - I ZR 15/93, GRUR 1995, 424, 425 = WRP 1995, 489 - Abnehmerverwarnung; Urt. v. 30.11.1995 - IX ZR 115/94, GRUR 1996, 812, 813 = WRP 1996, 207 [insoweit nicht in BGHZ 131, 233]; Urt. v. 17.4.1997 - X ZR 2/96, GRUR 1997, 741, 742 = WRP 1997, 957 - Chinaherde; Urt. v. 13.4.2000 - I ZR 220/97, GRUR 2001, 54, 55 = WRP 2000, 1296 - SUBWAY/Subwear).

    Allerdings sind die Schwierigkeiten bei der Beurteilung der Sach- und Rechtslage verschiedentlich zur Rechtfertigung der Haftung für die unberechtigte Schutzrechtsverwarnung herangezogen worden (BGHZ 38, 200, 205 - Kindernähmaschinen; BGH, Urt. v. 19.1.1979 - I ZR 166/76, GRUR 1979, 332, 333 f. = WRP 1979, 361 - Brombeerleuchte; Urt. v. 17.4.1997 - X ZR 2/96, GRUR 1997, 741, 742 = WRP 1997, 957 - Chinaherde).

  • BGH, 11.12.1973 - X ZR 14/70

    Verschulden des Verwarners

    Auszug aus BGH, 15.07.2005 - GSZ 1/04
    Dieser notwendige Ausgleich zwischen dem durch Art. 14 GG verfassungsrechtlich geschützten Interesse des Schutzrechtsinhabers, sein Recht geltend machen zu können, und dem gleichfalls jedenfalls als Ausfluß der allgemeinen Handlungsfreiheit durch das Grundgesetz geschützten Interesse des Wettbewerbs, sich außerhalb des Schutzbereichs bestehender Rechte unter Beachtung der Gesetze frei entfalten zu können, wäre nicht mehr wirksam gewährleistet, wenn es dem Schutzrechtsinhaber gestattet wäre, aus einem Schutzrecht Schutz in einem Umfang zu beanspruchen, der ihm nicht zusteht, und wenn er den wirtschaftlichen Nutzen aus einer schuldhaften Verkennung des Umfangs des ihm zustehenden Schutzes ziehen dürfte, ohne für einen hierdurch verursachten Schaden seiner Mitbewerber einstehen zu müssen (vgl. zu letzterem BGHZ 38, 200, 204 - Kindernähmaschinen; BGHZ 62, 29, 33 - Maschenfester Strumpf).

    Hinzu käme, daß der Verwarner für den durch die verlorenen Umsatzgeschäfte entstandenen Schaden nicht zu haften brauchte, der Schaden somit bei dem Mitbewerber verbliebe, während der Verwarner in jedem Fall den zusätzlichen Gewinn behalten dürfte, den er dadurch erlangt hat, daß sich die Abnehmer seines Mitbewerbers der unberechtigten Schutzrechtsverwarnung gebeugt haben (vgl. BGHZ 38, 200, 204 - Kindernähmaschinen; BGHZ 62, 29, 33 - Maschenfester Strumpf; BGHZ 111, 349, 358).

    1. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat sich mehrfach mit der grundsätzlichen Kritik an der Haftung für die unberechtigte Schutzrechtsverwarnung nach § 823 Abs. 1 BGB auseinandergesetzt und stets daran festgehalten, daß die unberechtigte Schutzrechtsverwarnung untersagt ist und der schuldhafte Verstoß gegen dieses Verbot zum Schadensersatz verpflichtet (BGHZ 2, 287, 293 - Mülltonnen; BGHZ 38, 200, 204 ff. - Kindernähmaschinen; BGHZ 62, 29, 31 ff. - Maschenfester Strumpf; BGH, Urt. v. 22.6.1976 - X ZR 44/74, GRUR 1976, 715, 716 f. - Spritzgießmaschine; Urt. v. 19.1.1979 - I ZR 166/76, GRUR 1979, 332, 333 f. = WRP 1979, 361 - Brombeerleuchte; Urt. v. 23.2.1995 - I ZR 15/93, GRUR 1995, 424, 425 = WRP 1995, 489 - Abnehmerverwarnung; Urt. v. 30.11.1995 - IX ZR 115/94, GRUR 1996, 812, 813 = WRP 1996, 207 [insoweit nicht in BGHZ 131, 233]; Urt. v. 17.4.1997 - X ZR 2/96, GRUR 1997, 741, 742 = WRP 1997, 957 - Chinaherde; Urt. v. 13.4.2000 - I ZR 220/97, GRUR 2001, 54, 55 = WRP 2000, 1296 - SUBWAY/Subwear).

  • BGH, 12.12.2006 - VI ZR 224/05

    Voraussetzungen eines materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs wegen

    Mit unberechtigten Ansprüchen konfrontiert zu werden, gehört zum allgemeinen Lebensrisiko, soweit nicht die Voraussetzungen einer speziellen Haftungsnorm vorliegen (vgl. Bork, aaO, vor § 91 Rn. 18; Habscheid, NJW 1958, 1000, 1001; Ulrich, MDR 1973, 559, 560; Ahrens, NJW 1982, 2477, 2478; LG Mannheim, GRUR 1985, 328, 329), wie dies etwa bei den von der Revisionserwiderung hervor gehobenen wettbewerbsrechtlichen Verhältnissen der Fall ist (vgl. dazu etwa BGHZ 164, 1 ff.).
  • BGH, 16.01.2009 - V ZR 133/08

    Haftung für fahrlässige Geltendmachung unberechtigter Forderungen

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist, das ist dem Berufungsgericht zuzugeben, anerkannt, dass allein in der Erhebung einer Klage oder in der sonstigen Inanspruchnahme eines staatlichen, gesetzlich geregelten Rechtspflegeverfahrens zur Durchsetzung vermeintlicher Rechte weder eine unerlaubte Handlung im Sinne der §§ 823 ff. BGB (BGHZ 36, 18, 20 f. ; 74, 9, 15 f. ; 95, 10, 18 ff. ; 118, 201, 206 ; 148, 175, 181 f. ; 154, 269, 271 ff. ; 164, 1, 6 ; BGH, Urt. v. 23. Januar 2008, VIII ZR 246/06, NJW 2008, 1147, 1148) noch eine zum Schadensersatz verpflichtende Vertragsverletzung gesehen werden kann (Senat, BGHZ 20, 169, 172 ; BGH, Urt. v. 20. März 1979, VI ZR 30/77, NJW 1980, 189, 190, insoweit in BGHZ 75, 1 nicht abgedruckt; Urt. v. 4. November 1987, IVb ZR 83/86, NJW 1988, 2032, 2033; Senat, Urt. v. 12. November 2004, V ZR 322/03, NJW-RR 2005, 315, 316; BGH, Urt. v. 23. Januar 2008, aaO; vgl. auch Zeiss, NJW 1967, 703, 706 f., a.A. Becker-Eberhard, Grundlagen der Kostenerstattung, 1985, S. 99 ff.; Haertlein, Exekutionsintervention und Haftung, 2008, S. 352 ff.; Kaiser NJW 2008, 1709, 1710 f.).

    Das erste Argument hat der Große Senat für Zivilsachen des Bundesgerichtshofs in seinem Beschluss vom 15. Juli 2005 (BGHZ 164, 1 ) zurückgewiesen.

    Nach dieser Rechtsprechung kann eine unberechtigte außergerichtliche Schutzrechtsverwarnung einen rechtswidrigen Eingriff in eine nach § 823 Abs. 1 BGB geschützte Rechtsposition sowohl des Verwarnten als auch desjenigen Gewerbetreibenden darstellen, dessen Kundenbeziehungen durch die unberechtigte Geltendmachung eines Ausschließlichkeitsrechts gegenüber dem verwarnten Abnehmer schwerwiegend beeinträchtigt werden (BGHZ 2, 387, 393 ; 38, 200, 204 ff.; 62, 29, 31ff. ; 164, 1, 5 f. ; BGH, Urt. v. 23. Februar 1995, I ZR 15/93, NJW-RR 1995, 810, 811; Urt. v. 30. November 1995, IX ZR 115/94, NJW 1996, 397, 398, insoweit nicht in BGHZ 131, 233 abgedruckt; Urt. v. 13. April 2000, I ZR 220/97, NJW 2000, 3716, 3717; RGZ 58, 24, 30 f.).

    Erfolgt der Eingriff unmittelbar durch Anrufung der Gerichte, entfällt - wie auch sonst - die Haftung (BGHZ 164, 1, 6) .

    Diese Privilegierung findet ihrer Rechtfertigung zum einen in einer förmlichen Beteiligung des zu Unrecht in Anspruch Genommenen an dem gerichtlichen Verfahren und zum anderen in der verschuldensunabhängigen Haftung des Klägers nach §§ 717 Abs. 2, 945 ZPO für den Fall einer Vollstreckung aus einem später geänderten vorläufig vollstreckbaren Urteil (BGHZ 164, 1, 7 f.) .

  • BGH, 23.01.2008 - VIII ZR 246/06

    Zum Anspruch des Verkäufers auf Schadensersatz nach einem unberechtigten

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist, wie die Revision zu Recht geltend macht, anerkannt, dass allein in der Erhebung einer Klage oder in der sonstigen Inanspruchnahme eines staatlichen, gesetzlich geregelten Rechtspflegeverfahrens zur Durchsetzung vermeintlicher Rechte weder eine unerlaubte Handlung im Sinne der §§ 823 ff. BGB (BGHZ 74, 9, 16; 95, 10, 18 f.; 118, 201, 206; 154, 269, 271 f.; 164, 1, 6) noch ein Verstoß gegen Treu und Glauben und damit eine zum Schadensersatz verpflichtende Vertragsverletzung gesehen werden kann (BGHZ 20, 169, 172; BGH, Urteil vom 20. März 1979 - VI ZR 30/77, WM 1979, 1288 = NJW 1980, 189, unter I 2, insoweit in BGHZ 75, 1 nicht abgedruckt; Urteil vom 12. November 2004 - V ZR 322/03, NJW-RR 2005, 315 unter II 2).

    a) Nach der Entscheidung des Großen Senats für Zivilsachen vom 15. Juli 2005 (BGHZ 164, 1, 6) bleibt es beim uneingeschränkten deliktischen Rechtsgüterschutz nach § 823 Abs. 1 BGB und § 826 BGB, wenn es an der Rechtfertigungswirkung eines gerichtlichen Verfahrens fehlt.

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Rechtsprechung
   BGH, 19.01.2006 - I ZR 217/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,954
BGH, 19.01.2006 - I ZR 217/03 (https://dejure.org/2006,954)
BGH, Entscheidung vom 19.01.2006 - I ZR 217/03 (https://dejure.org/2006,954)
BGH, Entscheidung vom 19. Januar 2006 - I ZR 217/03 (https://dejure.org/2006,954)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch unberechtigte Schutzrechtsverwarnung; Unterbindung der gerichtlichen Prüfung eines Anspruchs durch Unterlassungsklage; Hinreichende Bestimmtheit eines Unterlassungsantrags; Bestehen von Ansprüchen aus ...

  • info-it-recht.de

    Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb und wettbewerbswidrige Anschwärzung (Unbegründete Abnehmerverwarnung)

  • Judicialis

    UWG § 4 Nr. 8; ; BGB § 823 Ai; ; BGB § 1004

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    UWG § 4 Nr. 8; BGB § 823 § 1004
    "Unbegründete Abnehmerverwarnung"; Anspruch des Herstellers oder Lieferanten auf Unterlassung einer unberechtigten Verwarnung

  • rechtsportal.de

    UWG § 4 Nr. 8 ; BGB § 823 § 1004
    "Unbegründete Abnehmerverwarnung"; Anspruch des Herstellers oder Lieferanten auf Unterlassung einer unberechtigten Verwarnung

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)

    Unbegründete Abnehmerverwarnung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Urheberrecht - Unbegründete Abnehmerverwarnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1432
  • ZIP 2005, 1690
  • MDR 2006, 1006
  • GRUR 2006, 433
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 15.07.2005 - GSZ 1/04

    Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung

    Auszug aus BGH, 19.01.2006 - I ZR 217/03
    Einem gegen den Verwarner gerichteten Unterlassungsanspruch, mit dem der Hersteller oder Lieferant die unberechtigte außer- oder vorgerichtliche Verwarnung seiner Abnehmer verhindern will, steht das prozessuale Privileg, das Bestehen eines behaupteten Anspruchs aus einem Schutzrecht gerichtlich klären zu lassen, nicht entgegen (Fortführung des Beschlusses des Großen Senats für Zivilsachen vom 15.7.2005 - GSZ 1/04, GRUR 2005, 882 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung).

    In diesem Umfange ginge er zu weit, weil nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die gerichtliche Prüfung eines (auch nur vermeintlich bestehenden) Anspruchs nicht durch eine Unterlassungsklage unterbunden werden kann (Großer Senat für Zivilsachen, Beschl. v. 15.7.2005 - GSZ 1/04, GRUR 2005, 882, 884 f. = WRP 2005, 1408 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung, für BGHZ 164, 1 vorgesehen; BGH, Urt. v. 22.1.1998 - I ZR 177/95, GRUR 1998, 587, 589 = WRP 1998, 512 - Bilanzanalyse Pro 7, m.w.N.).

    Mit Recht hat das Berufungsgericht angenommen, dass die unbegründete Verwarnung von Abnehmern eines Lieferanten aus einem Markenrecht ebenso wie eine sonstige Schutzrechtsverwarnung unter dem Gesichtspunkt eines rechtswidrigen und schuldhaften Eingriffs in das Recht des Lieferanten an seinem eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb gemäß § 823 Abs. 1, § 1004 BGB Ansprüche auf Schadensersatz (BGH - GSZ - GRUR 2005, 882, 885 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung) und auf Unterlassung (vgl. BGHZ 14, 286, 290 f. - Farina Belgien; BGH, Urt. v. 11.1.1966 - Ia ZR 135/63, GRUR 1966, 386 - Wärmeschreiber II) begründen kann.

    Auf die außer- oder vorgerichtliche Abmahnung kann die Privilegierung der Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes dagegen wegen der mit der unberechtigten Verwarnung verbundenen, gegenüber einem gerichtlichen Vorgehen erheblich größeren Gefahren für den Schutzrechtsinhaber nicht übertragen werden (BGH - GSZ - GRUR 2005, 882, 885 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung).

    Denn der abgemahnte Abnehmer wird häufig, zumal wenn er auf Konkurrenzprodukte oder andere Lieferanten ausweichen kann, geneigt sein, sich der Verwarnung zu beugen, um damit den mit einem Rechtsstreit verbundenen Nachteilen aus dem Wege zu gehen (vgl. BGH - GSZ - GRUR 2005, 882, 884 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung; BGH, Urt. v. 19.1.1979 - I ZR 166/76, GRUR 1979, 332, 336 = WRP 1979, 361 - Brombeerleuchte).

    Die Frage, ob sich die Rechtswidrigkeit schon daraus ergibt, dass die Verwarnungen unberechtigt waren (in diesem Sinne BGHZ 38, 200, 206 f. - Kindernähmaschinen; BGH, Urt. v. 30.11.1995 - IX ZR 115/94, GRUR 1996, 812, 813, insoweit nicht in BGHZ 131, 233), oder ob sie erst aufgrund einer Abwägung der im Einzelfall gegenüberstehenden Interessen und Güter festgestellt werden kann, weil es sich, so auch das Berufungsgericht, bei dem Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb um einen offenen Tatbestand handelt, kann dahingestellt bleiben (zur Interessenabwägung im Hinblick auf die Privilegierung gerichtlicher Verfahren vgl. BGH - GSZ - GRUR 2005, 882, 884 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung; BGH, Urt. v. 19.1.2006 - I ZR 98/02, Umdruck S. 8 - Verwarnung aus Kennzeichenrecht II).

    Dem Interesse der Beklagten, zur Verteidigung ihrer Markenrechte und zur Aufrechterhaltung ihres Vertriebssystems gegen (vermeintliche) Markenverletzungen durch Abnehmer vorzugehen, deren Lieferanten sie nicht kennt, steht das Interesse der Klägerin gegenüber, einem unter Umständen sogar existenzgefährdenden Eingriff in ihre Kundenbeziehungen durch die unberechtigte Geltendmachung von Ausschließlichkeitsrechten gegenüber ihren Abnehmern entgegenzutreten (vgl. BGH - GSZ - GRUR 2005, 882, 884 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung).

  • BGH, 13.07.1954 - I ZR 14/53

    Verletzung deutschen Firmenrechts im Ausland

    Auszug aus BGH, 19.01.2006 - I ZR 217/03
    Mit Recht hat das Berufungsgericht angenommen, dass die unbegründete Verwarnung von Abnehmern eines Lieferanten aus einem Markenrecht ebenso wie eine sonstige Schutzrechtsverwarnung unter dem Gesichtspunkt eines rechtswidrigen und schuldhaften Eingriffs in das Recht des Lieferanten an seinem eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb gemäß § 823 Abs. 1, § 1004 BGB Ansprüche auf Schadensersatz (BGH - GSZ - GRUR 2005, 882, 885 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung) und auf Unterlassung (vgl. BGHZ 14, 286, 290 f. - Farina Belgien; BGH, Urt. v. 11.1.1966 - Ia ZR 135/63, GRUR 1966, 386 - Wärmeschreiber II) begründen kann.

    Bei der unberechtigten Abnehmerverwarnung ergibt sich die Unmittelbarkeit des Eingriffs (vgl. dazu BGHZ 66, 388, 393 f.; BGH, Beschl. v. 10.12.2002 - VI ZR 171/02, NJW 2003, 1040, 1041, m.w.N.) in den Geschäftsbetrieb des Herstellers oder Lieferanten schon daraus, dass sie dessen Absatz beeinträchtigen kann (BGHZ 14, 286, 292 - Farina Belgien).

  • BGH, 08.06.1976 - VI ZR 50/75

    Anspruch auf Schadensersatz wegen einer unerlaubten Handlung; Vorliegen einer zum

    Auszug aus BGH, 19.01.2006 - I ZR 217/03
    Bei der unberechtigten Abnehmerverwarnung ergibt sich die Unmittelbarkeit des Eingriffs (vgl. dazu BGHZ 66, 388, 393 f.; BGH, Beschl. v. 10.12.2002 - VI ZR 171/02, NJW 2003, 1040, 1041, m.w.N.) in den Geschäftsbetrieb des Herstellers oder Lieferanten schon daraus, dass sie dessen Absatz beeinträchtigen kann (BGHZ 14, 286, 292 - Farina Belgien).
  • BGH, 10.12.2002 - VI ZR 171/02

    Schadensersatz für die Verletzung eines Partners eines Eiskunstlaufpaares

    Auszug aus BGH, 19.01.2006 - I ZR 217/03
    Bei der unberechtigten Abnehmerverwarnung ergibt sich die Unmittelbarkeit des Eingriffs (vgl. dazu BGHZ 66, 388, 393 f.; BGH, Beschl. v. 10.12.2002 - VI ZR 171/02, NJW 2003, 1040, 1041, m.w.N.) in den Geschäftsbetrieb des Herstellers oder Lieferanten schon daraus, dass sie dessen Absatz beeinträchtigen kann (BGHZ 14, 286, 292 - Farina Belgien).
  • BGH, 30.11.1995 - IX ZR 115/94

    Verhängung eines Ordnungsmittels aufgrund eines Unterlassungstitels

    Auszug aus BGH, 19.01.2006 - I ZR 217/03
    Die Frage, ob sich die Rechtswidrigkeit schon daraus ergibt, dass die Verwarnungen unberechtigt waren (in diesem Sinne BGHZ 38, 200, 206 f. - Kindernähmaschinen; BGH, Urt. v. 30.11.1995 - IX ZR 115/94, GRUR 1996, 812, 813, insoweit nicht in BGHZ 131, 233), oder ob sie erst aufgrund einer Abwägung der im Einzelfall gegenüberstehenden Interessen und Güter festgestellt werden kann, weil es sich, so auch das Berufungsgericht, bei dem Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb um einen offenen Tatbestand handelt, kann dahingestellt bleiben (zur Interessenabwägung im Hinblick auf die Privilegierung gerichtlicher Verfahren vgl. BGH - GSZ - GRUR 2005, 882, 884 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung; BGH, Urt. v. 19.1.2006 - I ZR 98/02, Umdruck S. 8 - Verwarnung aus Kennzeichenrecht II).
  • BGH, 11.01.1966 - Ia ZR 135/63

    Schutz des allgemeinen Erfindungsgedanken mangels erforderlicher Erfindungshöhe -

    Auszug aus BGH, 19.01.2006 - I ZR 217/03
    Mit Recht hat das Berufungsgericht angenommen, dass die unbegründete Verwarnung von Abnehmern eines Lieferanten aus einem Markenrecht ebenso wie eine sonstige Schutzrechtsverwarnung unter dem Gesichtspunkt eines rechtswidrigen und schuldhaften Eingriffs in das Recht des Lieferanten an seinem eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb gemäß § 823 Abs. 1, § 1004 BGB Ansprüche auf Schadensersatz (BGH - GSZ - GRUR 2005, 882, 885 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung) und auf Unterlassung (vgl. BGHZ 14, 286, 290 f. - Farina Belgien; BGH, Urt. v. 11.1.1966 - Ia ZR 135/63, GRUR 1966, 386 - Wärmeschreiber II) begründen kann.
  • BGH, 19.01.1979 - I ZR 166/76

    Brombeerleuchte

    Auszug aus BGH, 19.01.2006 - I ZR 217/03
    Denn der abgemahnte Abnehmer wird häufig, zumal wenn er auf Konkurrenzprodukte oder andere Lieferanten ausweichen kann, geneigt sein, sich der Verwarnung zu beugen, um damit den mit einem Rechtsstreit verbundenen Nachteilen aus dem Wege zu gehen (vgl. BGH - GSZ - GRUR 2005, 882, 884 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung; BGH, Urt. v. 19.1.1979 - I ZR 166/76, GRUR 1979, 332, 336 = WRP 1979, 361 - Brombeerleuchte).
  • BGH, 05.11.1962 - I ZR 39/61

    Kindernähmaschinen

    Auszug aus BGH, 19.01.2006 - I ZR 217/03
    Die Frage, ob sich die Rechtswidrigkeit schon daraus ergibt, dass die Verwarnungen unberechtigt waren (in diesem Sinne BGHZ 38, 200, 206 f. - Kindernähmaschinen; BGH, Urt. v. 30.11.1995 - IX ZR 115/94, GRUR 1996, 812, 813, insoweit nicht in BGHZ 131, 233), oder ob sie erst aufgrund einer Abwägung der im Einzelfall gegenüberstehenden Interessen und Güter festgestellt werden kann, weil es sich, so auch das Berufungsgericht, bei dem Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb um einen offenen Tatbestand handelt, kann dahingestellt bleiben (zur Interessenabwägung im Hinblick auf die Privilegierung gerichtlicher Verfahren vgl. BGH - GSZ - GRUR 2005, 882, 884 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung; BGH, Urt. v. 19.1.2006 - I ZR 98/02, Umdruck S. 8 - Verwarnung aus Kennzeichenrecht II).
  • BGH, 23.10.2003 - I ZR 193/97

    "stüssy II"; Geltendmachung von Markenverletzungen in einem geschlossenen

    Auszug aus BGH, 19.01.2006 - I ZR 217/03
    Die Beklagte hat wegen der durch ihr Vertriebssystem begründeten Gefahr der Abschottung der Märkte auch grundsätzlich den Nachweis zu führen, dass die betreffenden Waren von dem Markeninhaber oder mit dessen Zustimmung außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums in den Verkehr gebracht worden sind (BGH, Urt. v. 23.10.2003 - I ZR 193/97, GRUR 2004, 156, 158 = WRP 2004, 243 - stüssy II).
  • BGH, 22.01.1998 - I ZR 177/95

    "Bilanzanalyse Pro 7"; Anforderungen an die Berufungsbegründung bei mehreren

    Auszug aus BGH, 19.01.2006 - I ZR 217/03
    In diesem Umfange ginge er zu weit, weil nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die gerichtliche Prüfung eines (auch nur vermeintlich bestehenden) Anspruchs nicht durch eine Unterlassungsklage unterbunden werden kann (Großer Senat für Zivilsachen, Beschl. v. 15.7.2005 - GSZ 1/04, GRUR 2005, 882, 884 f. = WRP 2005, 1408 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung, für BGHZ 164, 1 vorgesehen; BGH, Urt. v. 22.1.1998 - I ZR 177/95, GRUR 1998, 587, 589 = WRP 1998, 512 - Bilanzanalyse Pro 7, m.w.N.).
  • BGH, 19.01.2006 - I ZR 98/02

    Verwarnung aus Kennzeichenrecht II

  • BGH, 22.07.2010 - I ZR 139/08

    Kinderhochstühle im Internet - Zur Haftung des Betreibers eines

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können unberechtigte Schutzrechtsverwarnungen einen rechtswidrigen und schuldhaften Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb nach § 823 Abs. 1 BGB darstellen (BGHZ 164, 1, 2 f. - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung; BGH, Urt. v. 19.1.2006 - I ZR 98/02, GRUR 2006, 432 Tz. 20 = WRP 2006, 468 - Verwarnung aus Kennzeichenrecht II) und Ansprüche auf Unterlassung begründen (vgl. BGH, Urt. v. 19.1.2006 - I ZR 217/03, GRUR 2006, 433 Tz. 17 = WRP 2006, 579 - Unbegründete Abnehmerverwarnung).
  • LG Stuttgart, 27.09.2016 - 17 O 690/15

    Urheberrechtlicher Schutz für Reproduktionsfotografien

    Die ernsthafte und greifbare Möglichkeit einer zukünftigen Begehung der konkreten Verletzungshandlung in gleicher oder im Kern gleicher Form wird aufgrund der erfolgten rechtswidrigen Verletzungshandlung vermutet (zur ständigen Rechtsprechung einer tatsächlichen Vermutung der Wiederholungsgefahr. BGH GRUR 1997, 379, 380- Wegfall der Wiederholungsgefahr II; BGH, GRUR 1997, 929, 930 - Herstellergarantie; BGH, GRUR 2004, 154, 156 - Farbmarkenverletzung II; BGH, GRUR 2006, 433, 435- Unbegründete Abnehmerverwarnung).
  • BGH, 15.03.2012 - I ZR 52/10

    CONVERSE I

    Von einer Marktabschottung ist bei einem solchen Vertriebssystem etwa auszugehen, wenn es den ausgewählten Vertriebspartnern vertraglich untersagt ist, ihre Produkte an Zwischenhändler außerhalb des Vertriebssystems zu verkaufen (vgl. BGH, Urteil vom 19. Januar 2006 - I ZR 217/03, GRUR 2006, 433 Rn. 21 = WRP 2006, 579 - Unbegründete Abnehmerverwarnung).
  • BGH, 01.02.2011 - I ZR 139/08

    Berichtigung eines Urteils wegen offenbarer Unrichtigkeit gem. § 319 Abs. 1 ZPO

    67 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können unberechtigte Schutzrechtsverwarnungen einen rechtswidrigen und schuldhaften Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb nach § 823 Abs. 1 BGB darstellen (BGHZ 164, 1, 2 f. - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung; BGH, Urt. v. 19.1.2006 - I ZR 98/02, GRUR 2006, 432 Tz. 20 = WRP 2006, 468 - Verwarnung aus Kennzeichenrecht II) und Ansprüche auf Unterlassung begründen (vgl. BGH, Urt. v. 19.1.2006 - I ZR 217/03, GRUR 2006, 433 Tz. 17 = WRP 2006, 579 - Unbegründete Abnehmerverwarnung).
  • LG München I, 26.09.2017 - 33 O 19313/16

    Markenmäßige Nutzung eines Zeichens im Onlinehandel

    Die unbegründete Verwarnung von Abnehmern eines Lieferanten aus einem Markenrecht kann ebenso wie eine sonstige Schutzrechtsverwarnung gemäß §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB Ansprüche aus Schadensersatz und auf Unterlassung unter dem Gesichtspunkt eines rechtswidrigen und schuldhaften Eingriffs in das Recht des Lieferanten an seinem eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb begründen (vgl. BGH GRUR 2006, 433 - Unbegründete Abnehmerverwarnung mit Verweis auf BGH GRUR 2005, 882 -Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung, BGH GRUR 1955, 150 -Farina Belgien und die zum Patentrecht ergangene Entscheidung BGH GRUR 1966, 386 - Wärmeschreiber II).

    Die Privilegierung der Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes steht somit einem aus §§ 823 Abs. i, 1004 BGB hergeleiteten Unterlassungsanspruch gegen unberechtigte Abnehmerverwarnungen nicht entgegen (vgl. BGH GRUR 2006, 433 - Unbegründete Abnehmerverwarnung mit Verweis auf BGH GRUR 2005, 882 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung).

    Bereits die darin liegende Gefahr stellt - unabhängig davon, ob sich der unberechtigt verwarnte Abnehmer fügt oder nicht - eine unmittelbare Beeinträchtigung des Gewerbebetriebs des Herstellers und des Lieferanten dar (vgl BGH GRUR 2006, 433 -Unbegründete Abnehmerverwarnung mit Verweis auf BGH GRUR 2005, 882 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung und BGH GRUR 1955, 150 - Pahna Belgien).

    Denn auch bei Abwägung der im vorliegenden Fall widerstreitenden Belange ist wegen der überwiegenden schützenswerten Interessen der Klägerin die Rechtswidrigkeit zu bejahen: Dem Interesse der Beklagten, zur Verteidigung ihrer Markenrechte gegen (vermeintliche) Markenverletzungen durch Abnehmer vorzugehen, steht das Interesse der Klägerin gegenüber, einem unter Umständen sogar existenzgefährdenden Eingriff in ihre Kundenbeziehungen durch die unberechtigte Geltendmachung von Ausschließlichkeitsrechten gegenüber ihren Abnehmern entgegenzutreten (so auch BGH GRUR 2006, 433 - Unbegründete Abnehmerverwarnung mit Verweis auf BGH GRUR . 2005, 882 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 3. Auflage, Vor §§ 14 - 19d Rdnr. 411).

    Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb folgende Unterlassungsanspruch ist -anders als ein etwaiger Schadensersatzanspruch -verschuldensunabhängig (vgl. Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 3. Auflage, Vor §§ 14 - 19d Rdnr. 414; Ströbele/Hacker/Hacker, MarkenG, 11. Auflage, § 14 Rdnr. 492; Palandt/Herrler, BGB, 76. Auflage, § 1004 Rdnr. 13; zum Schadensersatzanspruch etwa: BGH GRUR 2006, 433 - Unbegründete Abnehmerverwarnung, Tz. 23; BGH GRUR 1974, 290 - maschenfester Strumpf, BGH GRUR 2006, 432 - Verwarnung aus Kennzeichenrecht II).

    Aus dem festgestellten rechtswidrigen Eingriff ergibt sich schließlich eine tatsächliche Vermutung für das Vorliegen der erforderlichen Wiederholungsgefahr nach § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB (vgl. BGH GRUR 2006, 433 - Unbegründete Abnehmerverwarnung).

  • LG Düsseldorf, 31.07.2019 - 2a O 143/18
    Nach der Rechtsprechung des BGH können unberechtigte Schutzrechtsverwarnungen einen rechtswidrigen und schuldhaften Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb nach § 823 Abs. 1 BGB darstellen und Ansprüche auf Schadensersatz und Unterlassung begründen (BGH GRUR 2011, 152, Rz. 67 - Kinderhochstühle im Internet ; BGH GRUR 2005, 882 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung ; BGH GRUR 2006, 432 Rz. 20 - Verwarnung aus Kennzeichenrecht II ; BGH GRUR 2006, 433 Rz. 17 - Unbegründete Abnehmerverwarnung ).

    Bei der unberechtigten Abnehmerverwarnung ergibt sich die Unmittelbarkeit des Eingriffs in den Geschäftsbetrieb des Herstellers oder Lieferanten schon daraus, dass sie dessen Absatz beeinträchtigen kann (BGH GRUR 2006, 433; Rz. 18 - Unbegründete Abnehmerverwarnung ; BGH GRUR 1995, 150 - Farina Belgien ).

    Denn der abgemahnte Abnehmer wird häufig, zumal wenn er auf Konkurrenzprodukte oder andere Lieferanten ausweichen kann, geneigt sein, sich der Verwarnung zu beugen, um damit den mit einem Rechtsstreit verbundenen Nachteilen aus dem Wege zu gehen (BGH GRUR 2006, 433; Rz. 18 - Unbegründete Abnehmerverwarnung ; vgl. BGH NJW 2005, 3141 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung ; BGH GRUR 1979, 332, 336 - Brombeerleuchte ).

    Bereits die darin liegende Gefahr stellt - unabhängig davon, ob sich der unberechtigt verwarnte Abnehmer fügt oder nicht - eine unmittelbare Beeinträchtigung des Gewerbebetriebs des Herstellers und des Lieferanten dar (BGH GRUR 2006, 433; Rz. 18 - Unbegründete Abnehmerverwarnung ).

    Die Beklagte hat die durch den Eingriff indizierte Wiederholungsgefahr (BGH GRUR 2006, 433, Rz. 22 - Unbegründete Abnehmerverwarnung) nicht durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ausgeräumt.

  • OLG Stuttgart, 29.11.2012 - 2 U 89/12

    Markenverletzungsstreit: Inverkehrbringen markenmäßig gekennzeichneter Ware im

    Von einer Marktabschottung ist bei einem solchen Vertriebssystem etwa auszugehen, wenn es den ausgewählten Vertriebspartnern vertraglich untersagt ist, ihre Produkte an Zwischenhändler außerhalb des Vertriebssystems zu verkaufen (vgl. BGH, Urteil vom 19. Januar 2006 - I ZR 217/03, GRUR 2006, 433, Rn. 21 = WRP 2006, 579 - Unbegründete Abnehmerverwarnung).
  • OLG Stuttgart, 10.09.2009 - 2 U 11/09

    Schutzrechtsverwarnung: Unterlassungsanspruch wegen unberechtigter

    c) Erweist sich aufgrund dessen die Schutzrechtsverwarnung als unberechtigt, so steht der Klägerin ein Unterlassungsanspruch zu, weil die unberechtigte Schutzrechtsverwarnung, wie der Große Senat für Zivilsachen klargestellt hat (GRUR 2005, 882, 883 f.), einen Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb auch des Lieferanten und nicht nur des Herstellers darstellt (s. ferner BGH GRUR 2006, 433 Tz. 17 - Unbegründete Abnehmerverwarnung - und BGH GRUR 2006, 219 Tz. 14 - Detektionseinrichtung II).

    (1) Nach herkömmlicher, ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entsprechender Auffassung ergibt sich die Rechtswidrigkeit schon daraus, dass die Verwarnung unberechtigt war (Nachweise bei BGH GRUR 2006, 433 Tz. 20 - Unbegründete Abnehmerverwarnung), doch hat der I. Zivilsenat neuerdings offen gelassen, ob hieran festzuhalten ist oder ob nicht - statt eine per-se-Rechtswidrigkeit anzunehmen - wie auch sonst eine Prüfung der Rechtswidrigkeit des Eingriffs in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch umfassende Interessenabwägung vorzunehmen ist (BGH ebenda sowie ferner GRUR 2006, 432 - Tz. 24 - Verwarnung aus Kennzeichenrecht II.).

    Angesichts der Gefahren der Abnehmerverwarnung ist dem zuletzt genannten Interesse der Vorzug zu geben (BGH GRUR 2006, 433 - Tz. 21), zumal es sich vorliegend "nur" um einen ergänzenden Leistungsschutz nach § 4 Nr. 9 UWG handelt, bei dem ähnlich wie bei ungeprüften Schutzrechten strengere Anforderungen zu stellen sind (hierzu BGH, GRUR 1979, 332, 336 - Brombeerleuchte; Gloy/Loschelder-Hasselblatt, § 45 Rn. 121), und bei der besonders gefährlichen Abnehmerverwarnung ist ohnehin besondere Sorgfalt geboten (BGH, a.a.O., 337; Hasselblatt, a.a.O., § 45 Rn. 122).

  • OLG Düsseldorf, 06.03.2014 - 2 U 90/13

    Kosten der Abwehr einer unberechtigten Verwarnung

    Anspruchsberechtigt ist auch der Lieferant, dessen Abnehmer - rechtswidrig und schuldhaft - abgemahnt werden (BGH, GRUR 2006, 433 - unbegründete Abnehmerverwarnung).
  • KG, 12.05.2022 - 5 U 139/19

    KING 01 und QUEEN 01 - Markenrechtsverletzung und Mitbewerberbehinderung im

    (bb) Die mit einer unberechtigten Schutzrechtsverwarnung einhergehende Störung der betrieblichen Abläufe bei dem unmittelbar oder mittelbar von einer solchen Verwarnung Betroffenen, die sich in weitreichenden Entscheidungen betreffend die Fortsetzung oder Änderung der Produktion (bei der Herstellerverwarnung) oder betreffend den Vertrieb (bei der Abnehmerverwarnung) äußern und sich insbesondere im Falle der Abnehmerverwarnung nachteilig auf den Warenabsatz von Herstellern und Lieferanten auswirken kann (vgl. hierzu Wille in: Büscher, UWG, 2. Aufl. 2021, § 4 Nr. 4 Rn. 118), löst nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, unter dem Gesichtspunkt des Eingriffes in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb einen Unterlassungsanspruch gemäß §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB aus, sofern dieser Eingriff rechtswidrig ist (vgl. nur BGH, Urteil vom 22. Juli 2010 - I ZR 139/08, Rn. 67, juris - Kinderhochstühle im Internet; Urteil vom 19. Januar 2006 - I ZR 217/03, Rn. 17, juris - unbegründete Abnehmerverwarnung; Köhler in Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG; 40. Aufl. 2022, § 4 Rn. 4.180).

    Die Abnehmerverwarnung ist daher in besonderem Maße dazu geeignet, eine Störung bestehender Vertriebswege und Absatzbemühungen und einen unter Umständen existenzgefährdenden Eingriff in bestehende Kundenbeziehungen zu begründen (vgl. BGH, Urteil vom 11. Januar 2018 - I ZR 187/16, Rn. 92, juris - Ballerinaschuh; Urteil vom 19. Januar 2006 - I ZR 217/03, Rn. 20f, juris - unbegründete Abnehmerverwarnung; Urteil vom 15. Januar 2009 - I ZR 123/06, Rn. 17, juris - Fräsautomat; Beschluss vom 15. Juli 2005 - GSZ 1/04, BGHZ 164, 1-11, Rn. 16 nach juris - unberechtigte Schutzrechtsverwarnung I; Wille in: Büscher, UWG, 2. Aufl. 2021, § 4 Nr. 4 Rn. 118 und 123; Köhler in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 40. Aufl. 2022, § 4 Rn. 4.180).

    Es liegt daher nahe, dass der Mitbewerber zunächst - gleichsam auf "Zuruf" - mit dem beanstandeten Angebot von der Nutzung der Internethandelsplattform ausgeschlossen wird (vgl. BGH, Urteil vom 19. Januar 2006 - I ZR 217/03, Rn. 21, juris - unbegründete Abnehmerverwarnung; Müller-Bidinger in: Seichter, jurisPK-UWG, 5. Aufl., § 4 Nr. 4 UWG (Stand: 24.02.2021), Rn. 237).

  • OLG Düsseldorf, 25.03.2010 - 2 U 142/08

    Umfang des Schadensersatzes wegen Zwangsvollstreckung aus einem später

  • OLG Köln, 21.12.2007 - 6 U 143/07

    "Parfumzerstäuber" - Unterlassungsantrag des Zulieferers gegen eine an den

  • LG Düsseldorf, 11.12.2007 - 4b O 79/07

    Weldfast-Halterschweißverfahren

  • OLG Frankfurt, 10.02.2022 - 6 U 126/21

    Schadensersatz wegen unberechtigter Schutzrechtsverwarnung aufgrund

  • OLG Stuttgart, 04.03.2010 - 2 U 86/09

    Abschottung der nationalen Märkte durch den Markeninhaber: Geschlossenes

  • OLG Stuttgart, 21.01.2010 - 2 U 8/09

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen Abmahnungen von Abnehmern

  • OLG Düsseldorf, 28.07.2015 - 20 U 95/14

    Verletzung einer Marke durch Neuetikettierung vom Markeninhaber selbst auf den

  • LG Düsseldorf, 19.06.2008 - 4b O 130/08

    Patent

  • OLG Düsseldorf, 20.02.2020 - 20 U 18/19

    Ansprüche wegen der Verletzung von Markenrechten durch den Import von Fahrzeugen;

  • OLG Karlsruhe, 25.08.2021 - 6 U 188/21

    Berechtigung einer Verletzungsmeldung an den Betreiber einer

  • LG Düsseldorf, 02.10.2014 - 4a O 25/13
  • OLG Düsseldorf, 24.06.2014 - 20 W 133/12

    Durchsetzung einer Auskunftsverpflichtung

  • OLG Düsseldorf, 15.09.2011 - 2 W 58/11

    Unzulässigkeit einer Schutzrechtsverwarnung wegen angeblicher Verletzung

  • OLG München, 05.03.2020 - 29 U 3693/17

    Schutzrechtsverwarnung bei Internetangeboten

  • LG Düsseldorf, 13.01.2021 - 2a O 156/19
  • OLG Stuttgart, 01.06.2010 - 2 U 86/09

    Erschöpfung des Markenrechts durch Vertrieb der Markenware

  • OLG München, 12.08.2015 - 7 U 509/15

    Unterlassung der Behauptung der Räumungsverpflichtung durch Bewohner einer

  • LG Köln, 19.05.2016 - 14 O 167/15

    Feststellung der Schadensersatzpflicht wegen unberechtigter Abnehmerverwarnung;

  • LG Düsseldorf, 28.04.2022 - 4a O 8/22

    Weihnachtsbaumständer

  • OLG Düsseldorf, 02.10.2012 - 20 U 193/11

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Ansprüchen wegen Verletzung

  • OLG Düsseldorf, 02.03.2009 - 2 W 10/09

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen unberechtigter

  • OLG Düsseldorf, 19.08.2014 - 20 W 89/12

    Darlegungs- und Beweislast im Verfahren wegen Verletzung einer Marke

  • OLG Hamburg, 25.06.2020 - 3 U 107/18

    Verletzung von wettbewerbsrechtliche Leistungsschutzrechten: Rechtswidrigkeit

  • LG Köln, 27.03.2015 - 14 O 60/15

    Begründetheit eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen eine

  • LG Köln, 21.04.2016 - 31 O 469/15
  • OLG München, 08.03.2012 - 29 U 3837/11

    Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen der Annahme einer Irreführung

  • LG Düsseldorf, 13.09.2016 - 4a O 134/15

    Spritzgussteil mit formschlüssigem Wechselbild

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Rechtsprechung
   BGH, 21.12.2005 - X ZR 72/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,581
BGH, 21.12.2005 - X ZR 72/04 (https://dejure.org/2005,581)
BGH, Entscheidung vom 21.12.2005 - X ZR 72/04 (https://dejure.org/2005,581)
BGH, Entscheidung vom 21. Dezember 2005 - X ZR 72/04 (https://dejure.org/2005,581)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzansprüche infolge unberechtigt geltend gemachter Patentrechtsverstöße; Voraussetzungen des Vorliegens eines Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb wegen unberechtigt geltend gemachter Patentrechtsverletzungen; Anforderungen an das ...

  • Judicialis

    BGB § 823 Ai; ; PatG (1981) vor § 139; ; ZPO § 945

  • ra.de
  • Juristenzeitung

    Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung gegen Abnehmer

  • rechtsportal.de

    BGB § 823; PatG (1981) vor § 139; ZPO § 945
    "Detektionseinrichtung II"; Haftung des Verfügungsklägers nach Nichtigerklärung eines Patents

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 ; PatG (1981) vor § 139 ; ZPO § 945
    "Detektionseinrichtung II"; Haftung des Verfügungsklägers nach Nichtigerklärung eines Patents

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)

    Detektionseinrichtung II

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Patentrecht - Zum Schadensersatz des Lieferanten wegen nichtigem Patent

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Schadensersatz bei unberechtigten Patent-Abmahnungen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Schadensersatz bei unberechtigten Patent-Abmahnungen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 165, 311
  • NJW-RR 2006, 621
  • ZIP 2005, 1690
  • MDR 2006, 585
  • GRUR 2005, 882
  • GRUR 2006, 219
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.07.2005 - GSZ 1/04

    Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung

    Auszug aus BGH, 21.12.2005 - X ZR 72/04
    a) Der Lieferant kann den Schaden, der ihm durch Inanspruchnahme seines Abnehmers aus einem später für nichtig erklärten Patent entstanden ist, unter dem Gesichtspunkt des Eingriffs in den eigenen eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb von demjenigen ersetzt verlangen, der in schuldhafter Weise unberechtigt aus dem Patent vorgegangen ist (Fortführung des Beschlusses des Großen Senats für Zivilsachen vom 15.07.2005 - GSZ 1/04, ZIP 2005, 1690 = GRUR 2005, 882, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).

    Der Große Senat für Zivilsachen des Bundesgerichtshofs hat mit Beschluss vom 15. Juli 2005 - GSZ 1/04 (ZIP 2005, 1690 = GRUR 2005, 882) die Vorlagefrage, soweit hier von Interesse, dahin beantwortet, dass die unberechtigte Schutzrechtsverwarnung unter dem Gesichtspunkt eines rechtswidrigen und schuldhaften Eingriffs in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb zum Schadensersatz verpflichten kann.

    Letzteres findet seinen Sinn auch darin, dass der Hersteller oder Lieferant die Einleitung eines gegen seinen Abnehmer gerichteten gerichtlichen Verfahrens zur Durchsetzung eines unberechtigten Unterlassungsanspruchs nicht seinerseits durch Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs verhindern kann, weil insoweit das prozessuale Privileg zu beachten ist, das Bestehen eines behaupteten Anspruchs aus einem Schutzrecht gerichtlich klären zu lassen (BGH ZIP 2005, 1690, 1693).

  • BGH, 10.07.1979 - X ZR 23/78

    Oberarmschwimmringe

    Auszug aus BGH, 21.12.2005 - X ZR 72/04
    b) Die nachträgliche Nichtigerklärung eines Patents kann, soweit aus diesem einstweiliger Rechtsschutz erwirkt worden ist, einen Schadensersatzanspruch nach § 945 ZPO begründen (Fortführung von BGHZ 75, 116, 120 - Oberarmschwimmringe).

    Was Schäden anbelangt, die durch die gerichtliche Inanspruchnahme der Klägerin selbst entstanden sind, kann der Auffassung des Berufungsgerichts nicht beigetreten werden, bei Nichtigerklärung eines Patents kämen Ansprüche nach § 945 ZPO nicht in Betracht (so auch Vollkommer in Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 945 Rdn. 8; Grunsky in Stein/Jonas, ZPO, 21. Aufl,. § 945 Rdn. 19a; Schwerdtner, GRUR 1968, 17; Kroitzsch, GRUR 1976, 512; Pietzcker, GRUR 1980, 442; offen gelassen in BGHZ 75, 116, 120 - Oberarmschwimmringe).

  • BGH, 23.09.1999 - X ZR 50/97

    Berufung - Streitpatent - Nichtigerklärung - Patentanspruch - Uhr -

    Auszug aus BGH, 21.12.2005 - X ZR 72/04
    Das Nichtigkeitsberufungsverfahren führte zur weitergehenden Teilnichtigerklärung im Umfang des nebengeordneten Patentanspruchs 2 des Streitpatents, den das Bundespatentgericht noch als schutzfähig angesehen hatte (Sen.Urt. v. 23.09.1999 - X ZR 50/97, abgedruckt bei Bausch, Nichtigkeitsrechtsprechung in Patentsachen Bd. 3, 129).
  • BGH, 05.07.2005 - X ZR 167/03

    Vergleichsempfehlung II

    Auszug aus BGH, 21.12.2005 - X ZR 72/04
    Dem Patentinhaber erwächst durch den Bestand eines zu Unrecht erteilten Patents auch keine geschützte Rechtsstellung (Senat, Versäumnisurt. v. 05.07.2005 - X ZR 167/03 - Vergleichsempfehlung II).
  • BGH, 29.06.1977 - I ZR 186/75

    Unberechtigte Verwarnung wegen der vermeintlichen Verletzung eines

    Auszug aus BGH, 21.12.2005 - X ZR 72/04
    Damit weicht der Senat nicht von dem Urteil des I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 29. Juni 1977 (I ZR 186/75, GRUR 1977, 805 - Klarsichtverpackung) ab.
  • BGH, 13.10.1981 - VI ZR 162/80

    Beschwer bei unbeziffertem Leistungsantrag

    Auszug aus BGH, 21.12.2005 - X ZR 72/04
    Der Senat tritt der Auffassung des Berufungsgerichts bei, dass die auf einen Mindestbetrag und im Übrigen auf einen angemessenen Betrag gerichtete Klage im vorliegenden Fall zulässig ist (vgl. BGH, Urt. v. 13.10.1981 - VI ZR 162/80, NJW 1982, 340).
  • BGH, 12.08.2004 - I ZR 98/02

    Verwarnung aus Kennzeichenrecht

    Auszug aus BGH, 21.12.2005 - X ZR 72/04
    Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sie dem Großen Senat für Zivilsachen unterbreitet, weil er sie entgegen der bisherigen Rechtsprechung verneinen wollte (Beschluss vom 12.08.2004 - I ZR 98/02, u.a. in GRUR 2004, 958 = WRP 2004, 1366 = …
  • BGH, 21.12.2005 - X ZR 17/03

    Detektionseinrichtung I

    Über die Revision der Klägerin in jenem Verfahren hat der erkennende Senat ebenfalls am 18. Oktober 2005 mündlich verhandelt; er hat die Sache mit gleichzeitig mit dem Urteil in der vorliegenden Sache verkündetem Urteil im Hinblick auf den Beschluss des Großen Senats in Zivilsachen des Bundesgerichtshofs vom 15. Juli 2005 (GSZ 1/04, ZIP 2005, 1690 = GRUR 2005, 882) an das Berufungsgericht zurückverwiesen (Sen.Urt. v. 21.12.2005 - X ZR 72/04 - Detektionseinrichtung II, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Insoweit ist auf das zwischen den Streitparteien gleichzeitig ergangene Senatsurteil X ZR 72/04 - Detektionseinrichtung II zu verweisen.

  • BGH, 19.05.2020 - KZR 8/18

    Schienenkartell IV

    Ein solcher Antrag ist zudem hinreichend bestimmt im Sinne des § 253 Abs. 2 ZPO (vgl. BGH, Urteil vom 21. Dezember 2005 - X ZR 72/04, GRUR 2006, 219 Rn. 11 - Detektionseinrichtung II).
  • BGH, 30.01.2007 - X ZR 53/04

    Funkuhr II

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stellt die sachlich unberechtigte Verwarnung eines Abnehmers wegen Schutzrechtsverwarnung allerdings einen rechtswidrigen Eingriff in das Recht des Herstellers des beanstandeten Produkts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar (s. zuletzt BGHZ 164, 1 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung; BGHZ 165, 311 - Detektionseinrichtung II).
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