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   BVerfG, 31.08.2005 - 1 BvR 700/05   

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BVerfG, 31.08.2005 - 1 BvR 700/05 (https://dejure.org/2005,3631)
BVerfG, Entscheidung vom 31.08.2005 - 1 BvR 700/05 (https://dejure.org/2005,3631)
BVerfG, Entscheidung vom 31. August 2005 - 1 BvR 700/05 (https://dejure.org/2005,3631)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • zvi-online.de

    InsVV a. F. § 2 Abs. 2, § 13 Abs. 1; InsVV § 19; GG Art. 12
    Verfassungsmäßigkeit der "alten" Mindestvergütung für vor dem 1. 1. 2004 in masselosen Insolvenzverfahren bestellte Treuhänder

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 6, 164
  • NJW 2005, 3132
  • ZIP 2005, 1694
  • NZI 2005, 618
  • WM 2005, 2051
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01

    Kampfhunde - Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesgesetz zur Bekämpfung

    Auszug aus BVerfG, 31.08.2005 - 1 BvR 700/05
    a) Dem Gesetzgeber steht bei der Beurteilung der Auswirkungen einer neuen Regelung ein weiter Einschätzungs- und Prognosespielraum zu, dessen Überprüfbarkeit durch das Bundesverfassungsgericht von der Bedeutung der auf dem Spiel stehenden Rechtsgüter und der Möglichkeit abhängt, sich im Zeitpunkt der Entscheidung ein hinreichend sicheres Urteil zu bilden (vgl. BVerfGE 50, 290 [332 f.]; 99, 367 [389 f.]; 110, 141 [157]; 110, 177 [194]).

    b) Steht dem Normgeber - wie hier - ein Einschätzungs- und Prognosespielraum zu, weil er sich über die tatsächlichen Voraussetzungen oder Auswirkungen einer Regelung im Zeitpunkt ihres Erlasses ein ausreichend zuverlässiges Urteil noch nicht hat machen können, ist er allerdings gehalten, die weitere Entwicklung und insbesondere die Auswirkungen der Regelung zu beobachten und diese gegebenenfalls für die Zukunft zu korrigieren, falls sich erweist, dass die ihr zugrunde liegenden Annahmen nicht mehr zutreffen (vgl. BVerfGE 110, 141 [158]; 110, 177 [194]).

    Es gibt keine Hinweise dafür, dass die diesem Ziel zugrunde liegende Erwartung derart fehlsam war, dass sie vernünftigerweise nicht herangezogen werden durfte (vgl. BVerfGE 110, 141 [158]).

  • BVerfG, 17.03.2004 - 1 BvR 1266/00

    Freizügigkeit von Spätaussiedlern

    Auszug aus BVerfG, 31.08.2005 - 1 BvR 700/05
    a) Dem Gesetzgeber steht bei der Beurteilung der Auswirkungen einer neuen Regelung ein weiter Einschätzungs- und Prognosespielraum zu, dessen Überprüfbarkeit durch das Bundesverfassungsgericht von der Bedeutung der auf dem Spiel stehenden Rechtsgüter und der Möglichkeit abhängt, sich im Zeitpunkt der Entscheidung ein hinreichend sicheres Urteil zu bilden (vgl. BVerfGE 50, 290 [332 f.]; 99, 367 [389 f.]; 110, 141 [157]; 110, 177 [194]).

    b) Steht dem Normgeber - wie hier - ein Einschätzungs- und Prognosespielraum zu, weil er sich über die tatsächlichen Voraussetzungen oder Auswirkungen einer Regelung im Zeitpunkt ihres Erlasses ein ausreichend zuverlässiges Urteil noch nicht hat machen können, ist er allerdings gehalten, die weitere Entwicklung und insbesondere die Auswirkungen der Regelung zu beobachten und diese gegebenenfalls für die Zukunft zu korrigieren, falls sich erweist, dass die ihr zugrunde liegenden Annahmen nicht mehr zutreffen (vgl. BVerfGE 110, 141 [158]; 110, 177 [194]).

  • BVerfG, 12.10.1976 - 1 BvR 197/73

    Verfassungsmäßigkeit des § 19 GewStDV hinsichtlich der Pfanleiher

    Auszug aus BVerfG, 31.08.2005 - 1 BvR 700/05
    Die gleichen Grundsätze gelten für den Verordnunggeber (vgl. BVerfGE 106, 1 [16 f.]; vgl. auch BVerfGE 42, 374 [396]; 80, 1 [31]).
  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 2/91

    Montan Mitbestimmung

    Auszug aus BVerfG, 31.08.2005 - 1 BvR 700/05
    a) Dem Gesetzgeber steht bei der Beurteilung der Auswirkungen einer neuen Regelung ein weiter Einschätzungs- und Prognosespielraum zu, dessen Überprüfbarkeit durch das Bundesverfassungsgericht von der Bedeutung der auf dem Spiel stehenden Rechtsgüter und der Möglichkeit abhängt, sich im Zeitpunkt der Entscheidung ein hinreichend sicheres Urteil zu bilden (vgl. BVerfGE 50, 290 [332 f.]; 99, 367 [389 f.]; 110, 141 [157]; 110, 177 [194]).
  • BGH, 15.01.2004 - IX ZB 96/03

    Mindestvergütung des Insolvenzverwalters

    Auszug aus BVerfG, 31.08.2005 - 1 BvR 700/05
    Am 15. Januar 2004 entschied der Bundesgerichtshof in zwei Beschlüssen (BGHZ 157, 282 und NJW-RR 2004, S. 551 ), die Regelmindestvergütung für Insolvenzverwalter und Treuhänder sei bei weitem zu niedrig.
  • BVerfG, 27.06.2002 - 2 BvF 4/98

    Oberfinanzdirektionen

    Auszug aus BVerfG, 31.08.2005 - 1 BvR 700/05
    Die gleichen Grundsätze gelten für den Verordnunggeber (vgl. BVerfGE 106, 1 [16 f.]; vgl. auch BVerfGE 42, 374 [396]; 80, 1 [31]).
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus BVerfG, 31.08.2005 - 1 BvR 700/05
    Vergütungsregelungen und hierauf gründende Entscheidungen, die auf die Einnahmen, welche durch eine berufliche Tätigkeit erzielt werden können, und damit auch auf die Existenzerhaltung von nicht unerheblichem Einfluss sind, greifen in die Freiheit der Berufsausübung ein (vgl. BVerfGE 101, 331 [346 f.]).
  • BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Antwort-Wahl-Verfahrens

    Auszug aus BVerfG, 31.08.2005 - 1 BvR 700/05
    Die gleichen Grundsätze gelten für den Verordnunggeber (vgl. BVerfGE 106, 1 [16 f.]; vgl. auch BVerfGE 42, 374 [396]; 80, 1 [31]).
  • BGH, 15.01.2004 - IX ZB 46/03

    Vergütung des Treuhänders in einem masselosen Verbraucherinsolvenzverfahren

    Auszug aus BVerfG, 31.08.2005 - 1 BvR 700/05
    Am 15. Januar 2004 entschied der Bundesgerichtshof in zwei Beschlüssen (BGHZ 157, 282 und NJW-RR 2004, S. 551 ), die Regelmindestvergütung für Insolvenzverwalter und Treuhänder sei bei weitem zu niedrig.
  • BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvL 5/64

    Mühlengesetz

    Auszug aus BVerfG, 31.08.2005 - 1 BvR 700/05
    Die Einräumung eines Beurteilungs- und Prognosespielraums für den Normgeber beinhaltet, dass die Verfassungswidrigkeit einer Norm erst mit Ablauf des dem Normgeber einzuräumenden Prüfungszeitraums eintritt, selbst wenn sich ex post die Prognose als verfehlt erweist und deshalb rein materiell die Voraussetzungen der Verfassungsmäßigkeit von Anfang an nicht vorlagen (vgl. BVerfGE 25, 1 [13]).
  • BVerfG, 20.03.1979 - 1 BvR 111/74

    Rentenversicherung im Ausland

  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

  • BGH, 04.11.2015 - VIII ZR 217/14

    Zur Wirksamkeit der Herabsetzung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen auf 15 %

    Die Kappungsgrenzen-Verordnung erwiese sich daher selbst dann nicht als verfassungswidrig, wenn sich später herausstellte, dass die Prognose über das (fünfjährige) Andauern der besonderen Gefährdungslage unzutreffend gewesen ist (vgl. BVerfGE 25, 1, 13; 30, 250, 263; 50, 290, 335; BVerfG, NJW 2005, 3132, 3133).

    Allerdings obliegt den Landesregierungen insoweit die Verpflichtung, laufend zu überprüfen, ob die Voraussetzungen für die Einbeziehung der ausgewählten Gemeinden oder Gemeindeteile in die gefährdeten Gebiete noch gegeben sind (vgl. BT-Drucks. 14/4553, S. 73 [zu § 577a Abs. 2 BGB]; BVerfGE 49, 89, 130; 95, 267, 314; BVerfG, NVwZ 2004, 975 mwN; BVerfG, NJW 2005, 3132, 3133).

    Es hat sich also letztlich nicht ausgewirkt, dass das Berufungsgericht den dem Gesetz- und Verordnungsgeber bei der Bewertung der Erforderlichkeit einer Regelung eingeräumten Beurteilungs- und Prognosespielraum mit dem hiervon zu unterscheidenden (oben unter II 3 b bb beschriebenen) Prognose- und Einschätzungsspielraum des Normgebers bei der Bewertung der künftigen Entwicklungen der von ihm zugrunde gelegten Annahmen (vgl. BVerfGE 95, 267, 314; 50, 290, 331 ff.; 30, 292, 317 ff.; missverständlich BVerfGE 77, 84, 106 ff.; BVerfGE 106, 1, 16 f. [zum Verordnungsgeber]; BVerfG, NJW 2005, 3132, 3133 [zum Gesetz- und Verordnungsgeber]) verwechselt und infolgedessen einen etwas milderen Maßstab angelegt hat.

  • OVG Schleswig-Holstein, 04.12.2014 - 4 LB 24/12

    Berufung einer Nerzfarmbetreiberin stattgegeben: Berufswahlbeschränkende

    Verändern sich die Wirkungen einer Regelung im Laufe der Zeit und treffen die einer in Wahrnehmung eines Einschätzungs- und Prognosespielraums des Normgebers zugrunde gelegten Annahmen nicht mehr zu, so trifft den Normgeber eine Pflicht zur weiteren Beobachtung der Auswirkungen und zur eventuellen Korrektur einer bestehenden Regelung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 31.08.2005 - 1 BvR 700/05 -, juris Rn. 29; Mann, a.a.O. Rn. 129).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 23.01.2018 - VGH O 17/17

    Verteilung der Ausschusssitze nach d´Hondtschem Höchstzahlverfahren unter

    BVerfG, Beschluss vom 7. Mai 1953 - 1 BvL 104/52 -, BVerfGE 2, 266 [280 f.]; Beschluss vom 26. April 1978 - 1 BvL 29/76 -, BVerfGE 48, 227 [237]; Beschluss vom 20. März 1979 - 1 BvR 111/74 -, BVerfGE 51, 1 [26 f.]; Beschluss vom 5. Mai 1987 - 1 BvR 724/81 -, BVerfGE 75, 246 [268], Rn. 59; Kammerbeschluss vom 31. August 2005 - 1 BvR 700/05 -, NJW 2005, 3132 [3133]).
  • BGH, 13.03.2008 - IX ZB 63/05

    Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung der Mindestvergütung des Insolvenzverwalters

    a) Mit Beschluss vom 15. Januar 2004 (IX ZB 96/03, BGHZ 157, 282; vgl. auch den weiteren Beschluss vom 15. Januar 2004 - IX ZB 46/03, ZIP 2004, 424; BVerfG ZIP 2005, 1694) hat der Senat die Regelung der Mindestvergütung in § 2 Abs. 2 InsVV a.F. für Insolvenzverwalter, die ab 1. Januar 2004 in einem massearmen Insolvenzverfahren bestellt werden, für verfassungswidrig erklärt.
  • BGH, 01.12.2010 - VIII ZR 241/07

    Stromeinspeisevergütung für den Betreiber einer Biomasse-Altanlage:

    Willkür des Gesetzgebers kann deshalb nicht schon dann bejaht werden, wenn es an dogmatisch überzeugenden oder systematisch richtigen oder überhaupt an formulierten Gründen mangelt, sondern nur dann, wenn sich ein sachlicher Grund für die gesetzliche Bestimmung überhaupt nicht finden lässt (BVerfG, NJW 2005, 3132, 3133; BVerfGE 48, 227, 237; 51, 1, 26 f.; 93, 386, 400; 123, 111, 126; st. Rspr.; BeckOK-GG/Epping/Hillgruber/Kischel, Stand Oktober 2010, Art. 3 Rn. 30, 33).
  • BGH, 02.02.2006 - IX ZB 78/04

    Beschwerdebefugnis der Insolvenzgläubiger gegen die Vergütung des Treuhänders

    § 13 InsVV a.F. ist verfassungsgemäß (BVerfG ZIP 2005, 1694 ff).
  • BGH, 13.03.2008 - IX ZB 60/05

    Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung der Mindestvergütung des Treuhänders im

    a) Mit Beschluss vom 15. Januar 2004 (IX ZB 46/03, ZIP 2004, 424; unter Bezugnahme auf den weiteren Beschluss vom 15. Januar 2004 - IX ZB 96/03, BGHZ 157, 282; vgl. auch BVerfG ZIP 2005, 1694) hat der Senat die Regelung der Mindestvergütung in § 13 Abs. 1 Satz 3 InsVV a.F. für Treuhänder, die ab 1. Januar 2004 in einem massearmen Verbraucherinsolvenzverfahren bestellt werden, für verfassungswidrig erklärt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2009 - 13 A 1536/09

    Möglichkeit von Ausnahmen von der Aufbewahrungspflicht für Rückstellmuster von

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 31. August 2005 - 1 BvR 700/05 -, NJW 2005, 3132; OVG NRW, Beschluss vom 26. Februar 2009 - 13 B 1885/08 -, a. a. O.
  • AG Potsdam, 02.12.2019 - 35 IN 200/00

    Zur Bestimmung der Insolvenzmasse als Berechnungsgrundlage für die

    Obwohl das Bundesverfassungsgericht (BVerfG v. 31.08.2005 - 1 BvR 700/05, NZI 2005, 618) den Minister ausdrücklich auf seine Verpflichtung, angemessen zu reagieren, hingewiesen hat, hat dieser weder zum Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht noch in den nachfolgenden 14 Jahren Handlungen vorgenommen, die erkennen lassen würden, dass er bereit ist, seiner diesbezüglichen Verpflichtung nachzukommen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2009 - 13 B 1885/08

    Rechtmäßigkeit der sofortigen Vollziehung einer Ordnungsverfügung aufgrund eines

    BVerfG, Beschluss vom 31.8.2005 - 1 BvR 700/05 -, NJW 2005, 3132.
  • BGH, 15.12.2005 - IX ZB 12/05

    Verwerfung der Rechtsbeschwerde

  • VG Trier, 31.01.2012 - 1 K 1392/11

    Pflicht zur Rückstellmusterbildung bei Arzneimitteln

  • AG Bochum, 25.09.2008 - 47 C 184/08

    Höhe des anrechenbaren Restwertes eines total beschädigten Fahrzeugs hinsichtlich

  • LG Wuppertal, 19.08.2005 - 6 T 503/05

    Festsetzung der Vergütung und Auslagen eines Insolvenzverwalters; Folgen der

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