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   AG Kleve, 25.11.2004 - 33 IN 83/04   

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https://dejure.org/2004,27419
AG Kleve, 25.11.2004 - 33 IN 83/04 (https://dejure.org/2004,27419)
AG Kleve, Entscheidung vom 25.11.2004 - 33 IN 83/04 (https://dejure.org/2004,27419)
AG Kleve, Entscheidung vom 25. November 2004 - 33 IN 83/04 (https://dejure.org/2004,27419)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe des Honorars des im Rahmen eines Insolvenzverfahrens zur Erstellung eines Gutachtens bestellten Sachverständigen; Differenzierung zwischen "starkem" und "schwachem" vorläufigen Insolvenzverwalter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZIP 2005, 228
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • AG Hamburg, 28.09.2004 - 67g IN 274/04

    Anforderungen an die Vergütung des Sachverständigen

    Auszug aus AG Kleve, 25.11.2004 - 33 IN 83/04
    Spricht somit - trotz des Wortlautes von § 9 Abs. 2 JVEG - alles dafür, auch auf den "schwachen" vorläufigen Insolvenzverwalter § 9 Abs. 2 ZVEG anzuwenden, so folgt daraus, dass auch für den isolierten Insolvenzverwalter § 9 Abs. 2 JVEG für die Höhe des Stundensatzes heranzuziehen ist (AG Hamburg, ZInsO 2004, 1141 [AG Hamburg 28.09.2004 - 67g IN 274/04] , im Ergebnis so auch Keller, NZI 2004, 465 ff ).
  • BGH, 17.07.2003 - IX ZB 10/03

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bei Anordnung eines

    Auszug aus AG Kleve, 25.11.2004 - 33 IN 83/04
    In diesem Zusammenhang scheint es auch von Bedeutung, dass der BGH die Vergütung sowohl für den "starken" als auch den "schwachen" vorläufigen Insolvenzverwalter grundsätzlich einheitlich mit 25 % bemisst (BGH ZInsO 2003, 748 [BGH 17.07.2003 - IX ZB 10/03] ) und der Gesetzgeber dem durch die Neufassung der InsW vom 04.10.2004 in § 11 Abs. 1 Rechnung getragen hat.
  • BVerfG, 29.11.2005 - 1 BvR 2035/05

    Höhe der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Es fehle bereits an einer ausreichend bestimmten Rechtsgrundlage für die Festsetzung der Vergütung des "schwachen" Verwalters, der zugleich als Sachverständiger tätig werde, wie aus der bisherigen Kontroverse über die Auslegung der einschlägigen Vorschriften deutlich werde (vgl. OLG Bamberg, ZIP 2005, S. 819; OLG München, Rpfleger 2005, S. 571; LG Aschaffenburg, ZIP 2005, S. 226; AG Kleve, ZIP 2005, S. 228).
  • OLG München, 15.06.2005 - 11 W 1423/05

    Höhe des Stundensatzes des Sachverständigen im Insolvenzverfahren

    Demgegenüber halten AG Kleve (ZIP 2005, 228), LG Mönchengladbach (ZIP 2005, 410), LG Verden (Beschl. v. 7.2.2005 - 2 T 375/04), OLG Bamberg (Beschl. v. 25.1.2005 - 3 T 28/05) einen Stundensatz von 65. für angemessen.
  • AG Hamburg, 29.03.2010 - 67c IN 446/09

    Sachverständigenvergütung: Bemessung der Vergütung eines "isolierten"

    Der "isolierte" Sachverständige müsse nicht deshalb besser entlohnt werden, weil er nicht, wie der "kombiniert bestelle Sachverständige", gewonnene Erkenntnisse in seiner Eigenschaft als "vorläufiger starker Insolvenzverwalter", für deren Gewinnung er bereits über § 11 InsVV entlohnt werde, für sein Gutachten verwenden könne (so auch AG Kleve, ZIP 2005, 228; LG Verden (Beschl. 7.2.2005; 2 T 275/04); LG Mönchengladbach, ZIP 2005, 410 (aufgegeben); OLG Bamberg, ZInsO 2005, 202=ZIP 2005, 819; OLG Nürnberg, ZInsO 2006, 762=ZIP 2006, 1503).
  • AG Hamburg, 01.07.2005 - 67c IN 403/04

    Anspruch auf Gewährung eines Sachverständigenhonorars; Bewertung von Patenten aus

    Die entgegenstehende Meinung (AG Hamburg, ZInsO 2004, 1141;AG Kleve, ZIP 2005, 228 (65,-- EUR/Std. immer); LG Mönchengladbach, ZIP 2005, 410: keine signifikante Abweichung des Auftragsumfanges des "isolierten" Sachverständigen von demjenigen des "starken" Insolvenzverwalters, der gleichzeitig Sachverständiger ist; Ermessensfrage gem. § 9 Abs. 1 S.3 JVEG) ist in Anbetracht des klaren, gesetzlich unterschiedlichen Auftrages zwischen dem reinen Sachverständigen und dem "starken" Insolvenzverwalter wenig überzeugend.
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