Rechtsprechung
BGH, 08.12.2005 - IX ZB 38/05 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- lexetius.com
InsO § 14 Abs. 1
- IWW
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Darlegung und Glaubhaftmachung von Forderungen eines Sozialversicherungsträgers; Steuerforderung des einen Insolvenzeröffnungsantrag stellenden Finanzamts; Erfolglosigkeit von Rechtsbeschwerde wegen mangelnder grundsätzlicher Bedeutung; Antrag auf Prozesskostenhilfe ...
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Glaubhaftmachung von Steuerforderungen bei Insolvenzantrag des FA durch Vorlage von Steueranmeldungen und -bescheiden
- Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)
Darlegung und Glaubhaftmachung von Forderungen des einen Insolvenzantrag stellenden Finanzamts
- zvi-online.de
InsO § 14 Abs. 1
Glaubhaftmachung von Steuerforderungen im Rahmen eines Insolvenzantrags des Finanzamts durch Vorlage von Steueranmeldungen und Steuerbescheiden - WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Zu den Anforderungen, die an die Darlegung und Glaubhaftmachung der Steuerforderungen des einen Insolvenzantrag stellenden Finanzamts zu stellen sind
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
InsO § 14 Abs. 1
Anforderungen an die Darlegung und Glaubhaftmachung von Steuerforderungen im Insolvenzantragsverfahren - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Darmstadt, 04.11.2004 - 9 IN 1134/04
- LG Darmstadt, 04.01.2005 - 23 T 245/04
- BGH, 08.12.2005 - IX ZB 38/05
Papierfundstellen
- ZIP 2006, 141
- MDR 2006, 707
- NZI 2006, 172
- WM 2006, 332
Wird zitiert von ... (11)
- BGH, 13.06.2006 - IX ZB 214/05
Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen durch das Insolvenzgericht
In einer weiteren, erst nach Erlass des angefochtenen Beschlusses ergangenen Entscheidung zur Glaubhaftmachung von Forderungen öffentlich-rechtlicher Hoheitsträger (Beschl. v. 8. Dezember 2005 - IX ZB 38/05, ZIP 2006, 141, 142) hat der Senat klargestellt, die genannte Rechtsprechung erfasse auch den Fall, dass die Finanzverwaltung wegen rückständiger Steuerforderungen Insolvenzantrag stelle. - BGH, 22.03.2007 - IX ZB 164/06
Anordnung von Sicherungsmaßnahmen nach Stellung eines Insolvenzantrags; Verfahren …
Sie stützt sich hierbei auf die Rechtsprechung des Senats, wonach im Falle eines Eröffnungsantrages der Finanzverwaltung als Mindestanforderung an die Glaubhaftmachung der Forderung die Vorlage der Steuerbescheide und gegebenenfalls etwaiger Steueranmeldungen des Schuldners zu verlangen sei (vgl. BGH, Beschl. v. 8. Dezember 2005 - IX ZB 38/05, ZIP 2006, 141, 142; v. 13. Juni 2006 - IX ZB 214/05, ZIP 2006, 1456, 1457). - BGH, 27.07.2006 - IX ZB 12/06
Zurücknahme des Insolvenzantrages nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Das gilt auch für Forderungen öffentlich-rechtlicher Hoheitsträger (BGH, Beschl. v. 5. Februar 2004 - IX ZB 29/03, WM 2004, 1686; Beschl. v. 8. Dezember 2005 - IX ZB 38/05, WM 2006, 332).
- BGH, 13.06.2006 - IX ZB 220/05
Anforderungen an die Glaubhaftmachung des Insolvenzgrunde der Zahlungsunfähigkeit
Die Angaben in dem Eröffnungsantrag zum Schuldgrund reichen nach der Rechtsprechung des Senats zur Glaubhaftmachung einer Forderung der Finanzverwaltung grundsätzlich nicht aus (vgl. BGH, Beschl. v. 8. Dezember 2005 - IX ZB 38/05, WM 2006, 332). - BGH, 18.06.2009 - IX ZA 7/09
Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Beschwerde des Schuldners gegen die …
Das Finanzamt hatte zwar seine Forderungen bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht glaubhaft gemacht (vgl. hierzu BGH, Beschl. v. 8. Dezember 2005 - IX ZB 38/05, ZIP 2006, 141, 142). - BGH, 13.07.2006 - IX ZB 194/04
Erledigung eines Rechtsmittels
Insbesondere liegt keine entscheidungserhebliche Abweichung von den zur Zulässigkeit von Gläubigeranträgen ergangenen Beschlüssen des Senats vom 5. Februar 2004 (IX ZB 29/03, ZIP 2004, 1466) und 8. Dezember 2005 (IX ZB 38/05, ZIP 2006, 141) vor. - LG Göttingen, 04.12.2007 - 10 T 146/07
Bestimmung des zuständigen Insolvenzgerichts im Fall eines Wohnsitzwechsels des …
Nach der Rechtssprechung des BGH (vgl. Beschluss vom 8.12.2005 - IX ZB 38/05 - sowie BGH NZI 2004, 587 f) muss auch das Finanzamt das im Hinblick auf rückständige Steuerforderungen einen Insolvenzeröffnungsantrag stellt die Forderung glaubhaft machen indem es Steuerbescheide vorlegt. - LG Stuttgart, 24.09.2007 - 19 T 6/06
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Anordnung von insolvenzrechtlichen …
Soll allerdings wie hier der Insolvenzgrund alleine aus einer einzigen Forderung des antragstellenden Gläubigers abgeleitet werden und ist diese Forderung bestritten, so muss diese Forderung für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens voll bewiesen sein (vgl. BGH NZI 2006, 172 [BGH 08.12.2005 - IX ZB 38/05] ; BGH NJW-RR 2006, 1061 [BGH 14.12.2005 - IX ZB 207/04] ). - LG Bonn, 11.05.2006 - 6 T 61/06
Insolvenzeröffnungsverfahren, Prozesskostenhilfe
Der Insolvenzeröffnungsantrag war bis zur übereinstimmenden Erledigungserklärung schon nicht zulässig im Sinne des § 14 InsO, weil er die Anforderungen an die Glaubhaftmachung der verfahrensgegenständlichen Steuerschuld nicht erfüllt, vgl. BGH Beschluss vom 08.12.2005 -IX ZB 38/05- veröffentlicht bei JURIS mit dortiger Angabe weiterer Fundstellen. - FG Sachsen, 28.03.2013 - 3 V 271/13
Einstweiliger Rechtsschutz gegen einen Insolvenzantrag des FA Versuche zur …
Die Glaubhaftmachung der Forderung geschieht in der Regel durch die Vorlage der den Forderungen zugrundeliegenden Steuerbescheide (vgl. BGH-Beschluss vom 8. Dezember 2005 IX ZB 38/05, ZIP 2006, 141 ), wobei in unstreitigen Fällen eine genaue Beschreibung der Steuerforderungen ausreichen kann (vgl. BGH-Beschluss vom 9. Juli 2009 IX ZB 86/09, ZInsO 2009, 1533 ). - LG Frankenthal, 11.08.2010 - 1 T 182/10
Insolvenzeröffnungsantrag: Anforderungen an den Beitragsnachweis zur …