Weitere Entscheidung unten: BGH, 25.09.2006

Rechtsprechung
   BGH, 09.10.2006 - II ZR 303/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,721
BGH, 09.10.2006 - II ZR 303/05 (https://dejure.org/2006,721)
BGH, Entscheidung vom 09.10.2006 - II ZR 303/05 (https://dejure.org/2006,721)
BGH, Entscheidung vom 09. Oktober 2006 - II ZR 303/05 (https://dejure.org/2006,721)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,721) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Insolvenzverschleppung: Haftung des Geschäftsführers

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Darlegungs- und Beweislast, Ertrags- und Finanzplan, Fortführungsprognose, Fortführungswille, GmbHG § 64 Satz 1, Haftung wegen Insolvenzverschleppung gemäß § 15a Abs. 1 Satz 1 InsO, objektive Überlebensfähigkeit, Überschuldung, Zahlungen nach Insolvenzreife, zweistufiger ...

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    GmbH-Geschäftsführer können nur bei Nachweis einer günstigen Unternehmensprognose Haftung wg. Insolvenzverschleppung entgehen

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2006, 2171
  • MDR 2007, 358
  • NZI 2007, 44
  • WM 2006, 2254
  • BB 2007, 125
  • DB 2006, 17 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (24)

  • BGH, 05.02.2007 - II ZR 234/05

    Schadensersatzpflicht des Geschäftsführers einer GmbH wegen

    Denn in diesem Zeitraum galt schon seit längerem der Überschuldungsbegriff des § 19 Abs. 2 InsO, nach dem eine positive Fortführungsprognose für sich allein eine Insolvenzreife des Schuldners nicht ausräumen kann, sondern lediglich für die Bewertung seines Vermögens nach Fortführungs- oder Liquidationswerten von Bedeutung ist (vgl. Sen.Beschl. v. 9. Oktober 2006 - II ZR 303/05, ZIP 2006, 2171).
  • BGH, 18.10.2010 - II ZR 151/09

    Fleischgroßhandel

    Im Haftungsprozess wegen verbotener Zahlungen nach § 64 Abs. 2 GmbHG aF hat die Geschäftsleitung daher die Umstände darzulegen und notfalls zu beweisen, aus denen sich eine günstige Prognose für den fraglichen Zeitraum ergibt (BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2006 - II ZR 303/05, ZIP 2006, 2171 Rn. 3; zur Insolvenzverschleppungshaftung nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 64 Abs. 1 GmbHG aF vgl. BGH, Urteil vom 27. April 2009 - II ZR 253/07, ZIP 2009, 1220 Rn. 11).

    Dem Vorbringen des Beklagten ist nicht zu entnehmen, dass er subjektiv den Willen zur Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin hatte und objektiv einen Ertrags- und Finanzplan mit einem schlüssigen und realisierbaren Unternehmenskonzept für einen angemessenen Prognosezeitraum aufgestellt hatte (BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2006 - II ZR 303/05, ZIP 2006, 2171 Rn. 3; Haas in Baumbach/Hueck, GmbHG, 19. Aufl., § 64 Rn. 44 ff. mwN).

  • OLG Hamburg, 13.10.2017 - 11 U 53/17

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Zahlungen nach Überschuldung: Aktivierung

    Die Fortführungsprognose ist danach im Kern eine Zahlungsfähigkeitsprognose, die einer nachvollziehbaren Vermögens-, Finanz- und Ertragsplanung bedarf (BGH, a.a.O., Rn. 13; Beschl. v. 9. Oktober 2006 - II ZR 303/05 -, ZIP 2006, 2171, juris Rn. 3).
  • BGH, 27.04.2009 - II ZR 253/07

    Darlegungs- und Beweislast im Rahmen der Insolvenzverschleppungshaftung

    Anders als die Revision meint, ist das Berufungsgericht ebenso zu Recht davon ausgegangen, dass im Haftungsprozess wegen Insolvenzverschleppung der Geschäftsführer, der sich abweichend vom gesetzlichen Regelfall des § 19 Abs. 2 InsO in der bis zum 17. Oktober 2008 geltenden Fassung, der eine Überschuldungsprüfung nach Liquidationswerten vorsieht, darauf beruft, die Prüfung der Überschuldung sei nach Fortführungswerten vorzunehmen, die Umstände darzulegen und notfalls auch zu beweisen hat, aus denen sich eine günstige Prognose für den fraglichen Zeitraum ergibt (Sen. Beschl. v. 9. Oktober 2006 - II ZR 303/05, ZIP 2006, 2171 Tz. 3, zu § 64 Abs. 2 GmbHG a.F.).
  • OLG Schleswig, 04.02.2010 - 5 U 60/09

    Begriff der Überschuldung i.S. von § 19 Abs. 2 InsO; Verantwortlichkeit des

    Eine günstige Fortführungsprognose setzt sowohl den Fortführungswillen des Schuldners bzw. seiner Organe als auch die objektive Überlebensfähigkeit des Unternehmens voraus (BGH ZIP 2006, 2171 ).

    Grundsätzlich verlangt die höchstrichterliche Rechtsprechung (BGH ZIP 2006, 2171 ) in Bezug auf die positive Fortbestehensprognose die Aufstellung eines dokumentierten Ertrags- und Finanzplanes.

  • BGH, 23.01.2018 - II ZR 246/15

    GmbH: Umqualifizierung einer als Darlehen gewährten Gesellschafterhilfe in eine

    Dem schlüssigen und realisierbaren Unternehmenskonzept muss grundsätzlich ein Ertrags- und Finanzplan zugrunde liegen, der für einen angemessenen Prognosezeitraum aufzustellen ist (BGH, Urteil vom 18. Oktober 2010 - II ZR 151/09, ZIP 2010, 2400 Rn. 13; Beschluss vom 9. Oktober 2006 - II ZR 303/05, ZIP 2006, 2171 Rn. 3).
  • OLG Hamburg, 09.11.2018 - 11 U 136/17

    Haftung des Geschäftsführers einer GmbH & Co. KG für Zahlungen nach

    Die Fortführungsprognose ist insofern im Kern eine Zahlungsfähigkeitsprognose, die einer nachvollziehbaren Vermögens-, Finanz- und Ertragsplanung bedarf (BGH, a.a.O., Rn. 13; Beschluss vom 09. Oktober 2006 - II ZR 303/05 -, Rn. 3, juris; Senatsurteil vom 13. Oktober 2017, a.a.O.).
  • KG, 28.04.2022 - 2 U 39/18

    Ersatz pflichtwidriger Zahlungen: Exkulpation des Geschäftsführers einer

    Eine günstige Fortführungsprognose setzt dabei sowohl den Fortführungswillen des Schuldners bzw. seiner Organe als auch die objektive - grundsätzlich aus einem aussagekräftigen Unternehmenskonzept (sog. Ertrags- und Finanzplan) herzuleitende - Überlebensfähigkeit des Unternehmens voraus (BGH, Beschluss vom 09. Oktober 2006 - II ZR 303/05 -, Rn. 3, juris).
  • OLG Frankfurt, 20.03.2009 - 10 U 148/08

    Erstattungspflicht des Geschäftsführers  der GmbH von nach Eintritt der

    Aus dem Aufbau der Norm des § 19 II InsO folgt, dass die Überschuldungsprüfung nach Liquidationswerten in Satz 1 den Regelfall und die nach Fortführungswerten in Satz 2, der eine positive Fortbestehensprognose voraussetzt, den Ausnahmefall darstellt (BGH ZIP 2006, 2171; BGH ZIP 2007, 676 ff., 679; OLG Frankfurt NZG 2001, 173 f.; OLG Naumburg GmbHR 2004, 361 ff., 361).

    Eine günstige Fortführungsprognose setzt sowohl den Fortführungswillen des Schuldners bzw. seiner Organe als auch die objektive Überlebensfähigkeit des Unternehmens voraus (BGH ZIP 2006, 2171).

    Hinsichtlich der diesbezüglichen Beweislast wird davon auszugehen sein, dass im Haftungsprozess nach § 64 II GmbHG die Geschäftsleitung die Umstände darzulegen und notfalls zu beweisen hat, aus denen sich eine günstige Prognose für den fraglichen Zeitraum ergibt (BGH ZIP 2006, 2171; OLG Koblenz NJW-RR 2003, 1198 f., 1198; OLG Naumburg GmbHR 2004, 361 ff., 362; a.A. OLG Düsseldorf GmbHR 1999, 718; offen: BGHZ 126, 181 ff., 200).

    Zwar wird man davon ausgehen können, dass die Prognose der Überlebensfähigkeit des Unternehmens grundsätzlich aus einem aussagekräftigen Unternehmenskonzept (Ertrags- und Finanzplan) herzuleiten ist (BGH ZIP 2006, 2171; OLG Naumburg GmbHR 2004, 361 ff., 362).

  • OLG Hamburg, 25.06.2010 - 11 U 133/06

    GmbH in der Insolvenz: Schlüssige Feststellung des Überschuldungsstatus durch den

    Eine positive Fortführungsprognose setzt einerseits den Fortführungswillen der Insolvenzschuldnerin bzw. ihrer Organe als auch die objektive - grundsätzlich aus einem aussagekräftigen Unternehmenskonzept herzuleitende - Überlebensfähigkeit des Unternehmens voraus (vgl. BGH vom 9.10.2006 - II ZR 303/05).
  • OLG Düsseldorf, 09.07.2020 - 12 U 55/19

    Privilegierung von Zahlungen an Sanierungsberater in der Krise

  • OLG Köln, 11.12.2008 - 18 U 138/07

    MoMiG, Passivierung der gesplitteten Einlage im Überschuldungsstatus

  • OLG Schleswig, 12.05.2021 - 9 U 72/20

    Haftung eines Vorstandsmitglieds bei Zahlungen nach Insolvenzreife

  • OLG Hamburg, 08.11.2013 - 11 U 192/11

    GmbH-Geschäftsführerhaftung wegen Insolvenzverschleppung: Feststellung einer

  • LSG Sachsen, 09.03.2011 - L 1 AL 241/06

    Anspruch auf Gewährung von Insolvenzgeld bei Eintritt eines erneuten

  • OLG Koblenz, 09.12.2010 - 2 U 225/05

    Umfang des Schadensersatzes wegen Verletzung der Insolvenzantragspflicht

  • OLG Düsseldorf, 20.02.2008 - 15 U 10/07

    Schadensersatzpflicht des Geschäftsführers einer GmbH & Co. KG wegen

  • KG, 03.04.2020 - 14 U 156/19

    Aktivlegitimation eines Rechtsdienstleisters bei Verstoß gegen

  • OLG Oldenburg, 22.11.2012 - 14 U 8/12

    Anforderungen an die Haftung eines Steuerberaters wegen eines unterbliebenen

  • LG Hamburg, 23.09.2016 - 328 O 87/15

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers: Zahlungen aus dem Gesellschaftsvermögen nach

  • OLG Oldenburg, 08.11.2012 - 14 U 8/12

    Verpflichtung zu Hinweis auf Insolvenzgefahr

  • AG Duisburg, 23.07.2008 - 62 IN 155/06

    Aufrechterhaltung einer vermögensrechtlichen Haftung bei Versagung der

  • LG Tübingen, 21.02.2020 - 4 O 205/19

    Insolvenzverschleppung: Haftung des die Jahresbilanz erstellenden Steuerberaters;

  • LG Halle, 12.06.2008 - 12 O 49/04

    Vorliegen einer zur Stellung des Insolvenzantrages verpflichtenden Überschuldung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 25.09.2006 - II ZR 186/04 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4616
BGH, 25.09.2006 - II ZR 186/04 (1) (https://dejure.org/2006,4616)
BGH, Entscheidung vom 25.09.2006 - II ZR 186/04 (1) (https://dejure.org/2006,4616)
BGH, Entscheidung vom 25. September 2006 - II ZR 186/04 (1) (https://dejure.org/2006,4616)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,4616) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    AktG § 221; KWG § 10 Nr. 5
    Rückzahlungsanspruch des Genussrechtsinhabers unter dem Vorbehalt einer Kapitalherabsetzung

Besprechungen u.ä.

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2006, 2171
  • WM 2006, 2250
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.10.1992 - II ZR 172/91

    Ausgestaltung von Genußscheinrechten - Beseitigung des Grundkapitals durch

    Auszug aus BGH, 25.09.2006 - II ZR 186/04
    Die Grundsatzfragen sind durch das Senatsurteil vom 5. Oktober 1992 (BGHZ 119, 305 ff.) geklärt.

    Ein Genussrecht stellt typischerweise Risikokapital dar, das an Verlusten der Gesellschaft bis zum Ende seiner Laufzeit partizipiert (vgl. Senat, BGHZ 119, 305, 313, 314 f.).

    Eine entsprechende Regelung lag dem Senatsurteil vom 5. Oktober 1992 (BGHZ 119, 305 ff.) zugrunde und führte auch dort nicht zu einer Partizipation der Genussrechtsinhaber an der zugleich mit der Kapitalherabsetzung beschlossenen (aaO S. 306 f.) Kapitalerhöhung.

  • OLG München, 12.01.2012 - 23 U 2737/11

    Genussschein: Objektive Auslegung von Genussscheinbedingungen und Anwendung der

    Ist dieser nicht eindeutig, kommt es entscheidend darauf an, wie der Vertragstext aus Sicht der typischerweise an Geschäften dieser Art beteiligten Verkehrskreise zu verstehen ist, wobei der Vertragswille verständiger und redlicher Vertragsparteien beachtet werden muss (BGH, Urteil vom 30.06.2009, a.a.O; Beschluss vom 23.01.2006, II ZR 186/04, DStR 2007, 539, juris Tz. 4).

    Da es gemindert "wird" heißt, was sprachlich einen noch nicht abgeschlossenen Vorgang bezeichnet (vgl. BGH, Beschluss vom 23.01.2006, II ZR 186/04, DStR 2007, 539 ff., juris Tz. 5), der Verlustvortrag jedoch den Bilanzverlust des Vorjahres ausweist, um den das Eigenkapital bereits im Vorjahr gemindert wurde, ist diese Formulierung im Sinne der Kläger dahingehend zu verstehen, dass der Verlustvortrag nicht nochmals bei der Minderung der Rückzahlungsansprüche der Genussscheininhaber zu berücksichtigen ist.

    Habersack beruft sich dabei auf BGH, ZIP 2006, S. 2171.

    Der dem dort veröffentlichten Beschluss vorausgegangene Beschluss des BGH vom 23.01.2006 (II ZR 186/04, DStR 2007, 539) geht von der grundsätzlichen Anwendbarkeit des § 5 AGBG a.F. aus.

  • OLG Köln, 25.09.2012 - 15 U 101/10

    Haftung von Genussrechtskapital für qualifiziert pflichtwidrige Geschäfte der

    Genussrechtsbedingungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zu Grunde zu legen sind (vgl. BGH, DStR 2007, 539 - Rdn. 4 gemäß Juris; BGHZ 119, 305 -"Klöckner" - Rdn. 14 gemäß Juris; OLG München, a.a.O., Rdn. 43 gemäß Juris - jeweils m. w. Nachw.).

    In einer späteren Entscheidung, die Bank- bzw. "KWG"-Genussrechte betraf (DStR 2007, 539 ff - Rdn. 4 gemäß Juris) hat der Bundesgerichtshof seine "Klöckner"-Entscheidung zwar zitiert, dies jedoch in einem Zusammenhang, der keinen Aufschluss über die hier betroffene Frage der Haftung für qualifiziert pflichtwidrige Geschäftsentscheidungen verschafft.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht