Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 07.07.2010

Rechtsprechung
   BGH, 12.10.2006 - IX ZR 228/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,130
BGH, 12.10.2006 - IX ZR 228/03 (https://dejure.org/2006,130)
BGH, Entscheidung vom 12.10.2006 - IX ZR 228/03 (https://dejure.org/2006,130)
BGH, Entscheidung vom 12. Oktober 2006 - IX ZR 228/03 (https://dejure.org/2006,130)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,130) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (19)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Feststellung der Zahlungsunfähigkeit durch den Tatrichter bei der Insolvenzanfechtung; Zahlungseinstellung und Zahlungsunfähigkeit i.S.d. Insolvenzordnung (InsO)

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Feststellung der Zahlungsunfähigkeit bei Insolvenzanfechtungsklagen

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Insolvenzverfahren - Zeitpunkt von Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Gerichtliche Feststellung der Zahlungsunfähigkeit bei Insolvenzanfechtung

  • zvi-online.de

    InsO §§ 17, 130 Abs. 1
    Zur Feststellung der Zahlungsunfähigkeit bei Insolvenzanfechtungsklagen

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Zu den Anforderungen an die Feststellung der Zahlungsunfähigkeit durch den Tatrichter bei Insolvenzanfechtung

  • Judicialis

    InsO § 17; ; InsO § 130 Abs. 1

  • ra.de
  • Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vermutung der Zahlungsunfähigkeit bei Zahlungseinstellung ? Dreiwöchige Nichtzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Löhnen und anderen Verbindlichkeiten ? Stundungsbitte und einzelne beträchtliche Zahlungen stehen der Zahlungseinstellung nicht entgegen

  • streifler.de

    Feststellung der Zahlungsunfähigkeit bei Insolvenzanfechtung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 17 § 130 Abs. 1
    Anforderungen an die Feststellung der Zahlungsunfähigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann liegt Zahlungseinstellung vor?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    § 17 Abs 2 S 2 InsO, § 130 Abs 1 S 1 Nr 1 InsO, § 140 Abs 1 InsO
    Beseitigung der Zahlungseinstellung, Darlegungs- und Beweislast, Erklärung des Schuldners, fällige Verbindlichkeiten bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens, GmbHG § 64 Satz 1, Indizien der Zahlungsunfähigkeit, Insolvenzreife, mehrmonatige verschleppte Lohnzahlungen, ...

Besprechungen u.ä. (3)

  • ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    InsO §§ 17, 130 Abs. 1
    Keine allgemeine Verpflichtung des Insolvenzverwalters zur Darlegung der Zahlungsunfähigkeit mittels Liquiditätsbilanz bei Geltendmachung von Zahlungsansprüchen

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Insolvenzanfechtung bei Zahlungsfähigkeit

  • heuking.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    § 133 InsO
    Zahlungsstockung - Zahlungsunfähigkeit

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2006, 2222
  • MDR 2007, 488
  • NZI 2007, 27
  • NZI 2007, 36
  • WM 2006, 2312
  • DB 2006, 2683
  • BauR 2007, 117
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (203)

  • BGH, 19.12.2017 - II ZR 88/16

    Insolvenzrecht: BGH lehnt "Bugwellen"-Theorie für Feststellung der

    Von einer Zahlungsunfähigkeit ist danach regelmäßig auszugehen, wenn die Liquiditätslücke des Schuldners 10 % oder mehr beträgt, sofern nicht ausnahmsweise mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass die Liquiditätslücke demnächst vollständig oder fast vollständig geschlossen wird und den Gläubigern ein Zuwarten nach den besonderen Umständen des Einzelfalles zuzumuten ist (vgl. BGH, Urteil vom 24. Mai 2005 - IX ZR 123/04, BGHZ 163, 134, 145; Beschluss vom 27. Juli 2006 - IX ZB 204/04, BGHZ 169, 17 Rn. 16; Urteil vom 12. Oktober 2006 - IX ZR 228/03, ZIP 2006, 2222 Rn. 27 f.; Urteil vom 6. Dezember 2012 - IX ZR 3/12, ZIP 2013, 228 Rn. 19).

    Diese Beurteilung ist allein anhand objektiver Umstände vorzunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 24. Mai 2005 - IX ZR 123/04, BGHZ 163, 134, 140; Urteil vom 12. Oktober 2006 - IX ZR 228/03, ZIP 2006, 2222 Rn. 28).

    (1) Nach der Rechtsprechung des IX. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs sind in der Liquiditätsbilanz zur Feststellung der Zahlungsunfähigkeit die im maßgeblichen Zeitpunkt verfügbaren und innerhalb von drei Wochen flüssig zu machenden Mittel in Beziehung zu setzen zu den am selben Stichtag fälligen und eingeforderten Verbindlichkeiten (vgl. Urteil vom 24. Mai 2005 - IX ZR 123/04, BGHZ 163, 134, 138 ff.; Urteil vom 12. Oktober 2006 - IX ZR 228/03, ZIP 2006, 2222 Rn. 28; Urteil vom 14. Mai 2009 - IX ZR 63/08, ZIP 2009, 1235 Rn. 37, in BGHZ 181, 132 insoweit nicht abgedruckt; Urteil vom 29. März 2012 - IX ZR 40/10, WM 2012, 998 Rn. 8; Urteil vom 6. Dezember 2012 - IX ZR 3/12, ZIP 2013, 228 Rn. 19; Urteil vom 7. Mai 2013 - IX ZR 113/10, ZIP 2013, 2323 Rn. 15; Urteil vom 8. Januar 2015 - IX ZR 203/12, ZIP 2015, 437 Rn. 13; Urteil vom 12. Februar 2015 - IX ZR 180/12, ZIP 2015, 585 Rn. 18) .

    Des Weiteren ist es nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Zusammenhang mit der Insolvenzanfechtung nach § 130 InsO u.a. als Indiz für eine Zahlungseinstellung gemäß § 17 Abs. 2 Satz 2 InsO - und damit für Zahlungsunfähigkeit - anzusehen, wenn im relevanten Moment bestehende Verbindlichkeiten bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht beglichen werden (vgl. BGH, Urteil vom 12. Oktober 2006 - IX ZR 228/03, ZIP 2006, 2222 Rn. 28; Urteil vom 26. Januar 2016 - II ZR 394/13, ZIP 2016, 1119 Rn. 14 mwN) oder der Schuldner infolge der ständigen verspäteten Begleichung seiner Verbindlichkeiten einen Forderungsrückstand vor sich hergeschoben hat und dementsprechend ersichtlich am Rande des finanzwirtschaftlichen Abgrunds operierte (vgl. BGH, Urteil vom 17. November 2016 - IX ZR 65/15, ZIP 2016, 2423 Rn. 19 mwN).

    Ob noch von einer vorübergehenden Zahlungsstockung oder schon von einer (endgültigen) Zahlungsunfähigkeit auszugehen ist, ist allein anhand der objektiven Umstände zu beantworten (vgl. BGH, Urteil vom 24. Mai 2005 - IX ZR 123/04, BGHZ 163, 134, 140; Urteil vom 12. Oktober 2006 - IX ZR 228/03, ZIP 2006, 2222 Rn. 28).

  • BGH, 19.07.2007 - IX ZB 36/07

    Begriff der Zahlungsunfähigkeit; Fälligkeit von Forderungen

    Grundsätzlich sind in die zur Prüfung der Voraussetzungen des § 17 InsO zu erstellende Liquiditätsbilanz (vgl. BGH, Urt. v. 12. Oktober 2006 - IX ZR 228/03, WM 2006, 2312, 2314) daher nur die aktuell verfügbaren liquiden Mittel und die kurzfristig verwertbaren Vermögensbestandteile aufzunehmen, im vorliegenden Fall also das Bankguthaben, der Kassenbestand, der PKW und die monatlich zu erwartenden Zahlungen.

    Nach mittlerweile gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist dann, wenn eine Liquiditätslücke von 10 % oder mehr besteht, regelmäßig von Zahlungsunfähigkeit des Schuldners auszugehen (BGHZ 163, 132, 145; BGH, Urt. v. 12. Oktober 2006, aaO).

    Das gilt nur dann nicht, wenn ausnahmsweise mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass die Liquiditätslücke zwar erst mehr als drei Wochen später, aber in absehbarer Zeit vollständig oder fast vollständig beseitigt werden wird und den Gläubigern ein Zuwarten nach den besonderen Umständen des Einzelfalls zuzumuten ist (BGHZ 163, 134, 145 f; BGH, Urt. v. 12. Oktober 2006, aaO).

  • BGH, 30.06.2011 - IX ZR 134/10

    Insolvenzanfechtung: Zahlungseinstellung des Schuldners

    Eine solche Liquiditätsbilanz ist im Anfechtungsprozess jedoch entbehrlich, wenn eine Zahlungseinstellung (§ 17 Abs. 2 Satz 2 InsO) die gesetzliche Vermutung der Zahlungsunfähigkeit begründet (BGH, Urteil vom 20. November 2001 - IX ZR 48/01, BGHZ 149, 178, 184 f; vom 12. Oktober 2006 - IX ZR 228/03, WM 2006, 2312 Rn. 28; vom 21. Juni 2007 - IX ZR 231/04, WM 2007, 1616 Rn. 27).

    Haben im fraglichen Zeitpunkt fällige Verbindlichkeiten bestanden, die bis zur Verfahrenseröffnung nicht mehr beglichen worden sind, ist regelmäßig von Zahlungseinstellung auszugehen (vgl. BGH, Urteil vom 12. Oktober 2006 - IX ZR 228/03, WM 2006, 2312 Rn. 28).

    Bereits dieser Umstand begründet entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts regelmäßig ein Indiz für eine Zahlungseinstellung (vgl. BGH, Urteil vom 12. Oktober 2006 - IX ZR 228/03, WM 2006, 2312 Rn. 28).

    Die jahrelange Nichtbegleichung von Sozialversicherungsbeiträgen bildet ein erhebliches Beweisanzeichen für eine Zahlungseinstellung (BGH, Urteil vom 20. November 2001 - IX ZR 48/01, BGHZ 149, 178, 187; vom 10. Juli 2003 - IX ZR 89/02, WM 2003, 1776, 1778; vom 12. Oktober 2006 - IX ZR 228/03, WM 2006, 2312 Rn. 24).

    Eine Zahlungseinstellung begründet eine Vermutung für den Eintritt der Zahlungsunfähigkeit, die von dem Prozessgegner widerlegt werden kann (BGH, Urteil vom 12. Oktober 2006 - IX ZR 228/03, WM 2006, 2312 Rn. 12; BT-Drucks. 12/2443 S. 114).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 07.07.2010 - 4 U 21/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,20369
OLG Frankfurt, 07.07.2010 - 4 U 21/10 (https://dejure.org/2010,20369)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.07.2010 - 4 U 21/10 (https://dejure.org/2010,20369)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. Juli 2010 - 4 U 21/10 (https://dejure.org/2010,20369)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,20369) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Zur Feststellung des Benachteiligungsvorsatzes bei Anfechtung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zur Feststellung des Benachteiligungsvorsatzes bei Anfechtung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ewir-online.de (Entscheidungsbesprechung)

    InsO §§ 17, 129 ff., 140
    Zur Feststellung der Zahlungsunfähigkeit im Anfechtungsprozess

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2006, 2222
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Frankfurt, 27.01.2012 - 13 U 27/10

    Ansprüche aus Insolvenzanfechtung (Zahlungsunfähigkeit im Sinne von § 17 InsO)

    Auch im Falle des Fortbestehens offener Forderungen bis zur Verfahrenseröffnung muss ein nicht unerheblicher Teil der Gesamtverbindlichkeiten betroffen sein, weshalb es hierauf bezogener Darlegungen bedarf (vgl. OLG Frankfurt, 4. Zivilsenat, Urteil vom 07.07.2010 in der Sache 4 U 21/10 - zitiert nach Juris).
  • OLG Frankfurt, 14.05.2012 - 13 U 27/10

    Ansprüche aus Insolvenzanfechtung (Zahlungsunfähigkeit im Sinne von § 17 InsO)

    Was die Frage der Tatbestandsvoraussetzungen des § 130 Abs. 1 Satz 1 InsO und mithin der Zahlungsunfähigkeit der Schuldnerin zum Zeitpunkt der angefochtenen Handlungen angeht, so hält der Senat nicht an der in dem Urteil des 4. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 07.07.2010 (Az. 4 U 21/10 - zitiert nach Juris) geäußerten Rechtsauffassung fest.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht