Weitere Entscheidung unten: BGH, 08.12.2005

Rechtsprechung
   BGH, 14.12.2005 - IX ZB 207/04   

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BGH, 14.12.2005 - IX ZB 207/04 (https://dejure.org/2005,618)
BGH, Entscheidung vom 14.12.2005 - IX ZB 207/04 (https://dejure.org/2005,618)
BGH, Entscheidung vom 14. Dezember 2005 - IX ZB 207/04 (https://dejure.org/2005,618)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Insolvenzveröffentlichungsgrund: Ableitung aus einer einzigen Forderung; Ableitung des Insolvenzeröffnungsgrunds aus einer einzigen Forderung des antragstellenden Gläubigers

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Insolvenzeröffnung wegen einer einzigen Forderung

  • zvi-online.de

    InsO § 14 Abs. 1, §§ 16, 317 Abs. 2 Satz 1, § 320
    Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf Grundlage einer einzigen, bestrittenen Forderung des antragstellenden Gläubigers nur nach Beweis ihres tatsächlichen Bestehens

  • Judicialis

    InsO § 14 Abs. 1; ; InsO § 16; ; InsO § 317 Abs. 2 Satz 1; ; InsO § 320

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 14 Abs. 1 § 16 § 317 Abs. 2 S. 1 § 320
    Voraussetzungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens wegen einer bestrittenen Forderung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eröffnungsvoraussetzungen sind ggf. im Prozesswege zu klären

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Eine einzige unbewiesene Forderung reicht für den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1061
  • ZIP 2006, 247
  • MDR 2006, 894
  • NZI 2006, 174
  • WM 2006, 492
  • WM 2006, 493
  • BB 2006, 463
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 18.05.1989 - 2 W 41/89
    Auszug aus BGH, 14.12.2005 - IX ZB 207/04
    Soll nämlich der Eröffnungsgrund allein aus einer einzigen Forderung des antragstellenden Gläubigers abgeleitet werden und ist diese bestritten, muss diese Forderung für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens voll bewiesen sein (BGH, Urt. v. 9. Dezember 1991 - III ZR 9/91, ZIP 1992, 947; OLG Hamm KTS 1971, 54, 56; OLG Köln ZIP 1989, 789; HK-InsO/Kirchhof, 3. Aufl. § 14 Rn. 12, § 16 Rn. 12).
  • BGH, 19.12.1991 - III ZR 9/91

    Endvermögen des Ehegatten - Versicherung an Eides Statt - Auskunft über das

    Auszug aus BGH, 14.12.2005 - IX ZB 207/04
    Soll nämlich der Eröffnungsgrund allein aus einer einzigen Forderung des antragstellenden Gläubigers abgeleitet werden und ist diese bestritten, muss diese Forderung für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens voll bewiesen sein (BGH, Urt. v. 9. Dezember 1991 - III ZR 9/91, ZIP 1992, 947; OLG Hamm KTS 1971, 54, 56; OLG Köln ZIP 1989, 789; HK-InsO/Kirchhof, 3. Aufl. § 14 Rn. 12, § 16 Rn. 12).
  • BGH, 11.05.2004 - XI ZB 39/03

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung bei

    Auszug aus BGH, 14.12.2005 - IX ZB 207/04
    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann (BGHZ 159, 135, 137 f).
  • BGH, 05.08.2002 - IX ZB 51/02

    Zulässigkeit eines erneuten Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach

    Auszug aus BGH, 14.12.2005 - IX ZB 207/04
    Die Parteien sind auf den Prozessweg zu verweisen (BGH, Beschl. v. 19. Dezember 1991 aaO; Beschl. v. 5. August 2002 - IX ZB 51/02, ZIP 2002, 1695, 1696; MünchKomm-InsO/Schmahl, § 14 Rn. 21).
  • BGH, 06.02.2003 - IX ZB 287/02

    Wegfall der Insolvenzeröffnungsgründe; Sicherung einer einheitlichen

    Auszug aus BGH, 14.12.2005 - IX ZB 207/04
    Die von der Rechtsbeschwerde für rechtsgrundsätzlich gehaltene Frage, welche Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Eröffnungsgrundes gemäß § 317 Abs. 2 Satz 1 InsO zu stellen sind, ist nicht entscheidungserheblich, weil sie sich im vorliegenden Verfahren nicht konkret stellt (vgl. BGH, Beschl. v. 6. Februar 2003 - IX ZB 287/02, ZInsO 2003, 216).
  • BGH, 13.06.2006 - IX ZB 214/05

    Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen durch das Insolvenzgericht

    Soll der Eröffnungsgrund - wie hier - maßgeblich aus Forderungen des antragstellenden Gläubigers abgeleitet werden und sind dessen Forderungen bestritten, müssen diese nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bewiesen sein (vgl. BGH, Beschl. v. 19. Dezember 1991 - III ZR 9/91, ZIP 1992, 947; v. 14. Dezember 2005 - IX ZB 207/04, ZIP 2006, 247 m.w.N.).
  • BGH, 29.06.2006 - IX ZB 245/05

    Antragsberechtigung bei Forderungen aus einem gegenseitigen Vertrag

    a) Soll der Eröffnungsgrund aus einer einzigen Forderung des antragstellenden Gläubigers abgeleitet werden und ist diese Forderung bestritten, muss sie für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bewiesen sein (BGH, Beschl. v. 14. Dezember 2005 - IX ZB 207/04, WM 2006, 492, 493).

    Ebenso wie es nicht Sache des Insolvenzgerichts ist, den Bestand ernsthaft bestrittener, rechtlich zweifelhafter Forderungen zu überprüfen (vgl. BGH, Beschl. v. 14. Dezember 2005, aaO), obliegt es ihm nicht, rechtlich oder tatsächlich zweifelhaften Einwänden gegen eine titulierte Forderung nachzugehen.

  • BGH, 29.11.2007 - IX ZB 12/07

    Zulässigkeit des Insolvenzantrags eines vollständig dinglich gesicherten

    Soll der Eröffnungsgrund aus einer einzigen Forderung des antragstellenden Gläubigers abgeleitet werden und ist diese Forderung bestritten, muss sie für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bewiesen sein (BGH, Beschl. v. 14. Dezember 2005 - IX ZB 207/04, WM 2006, 492, 493).

    Ebenso wie es nicht Sache des Insolvenzgerichts ist, den Bestand ernsthaft bestrittener, rechtlich zweifelhafter Forderungen zu überprüfen (vgl. BGH, Beschl. v. 14. Dezember 2005, aaO), obliegt es ihm auch nicht, rechtlich und tatsächlich zweifelhaften Einwänden gegen eine titulierte Forderung nachzugehen (BGH, Beschl. v. 29. Juni 2006 - IX ZB 245/05, WM 2006, 1632, 1633).

  • BGH, 23.06.2016 - IX ZB 18/15

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Nachweis der Forderung als Eröffnungsgrund bei auf

    Dies gilt sowohl im Eröffnungsverfahren (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2005 - IX ZB 207/04, WM 2006, 492, 493 mwN) wie auch im eröffneten Verfahren bei einem Widerspruch gegen eine angemeldete Forderung (vgl. §§ 179 ff InsO).
  • BGH, 14.01.2021 - IX ZB 12/20

    Glaubhaftmachung der Forderung durch den antragstellenden Gläubiger i.R.e.

    In diesem Fall hat der Gläubiger den Bestand seiner Forderung zu beweisen, wenn ihr der Schuldner substantiiert widerspricht (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 1991 - III ZR 9/91, ZIP 1992, 947; vom 14. Dezember 2005 - IX ZB 207/04, ZIP 2006, 247 Rn. 3, 6; vom 29. März 2007 - IX ZB 141/06, ZIP 2007, 1226 Rn. 7; vom 6. Mai 2010 - IX ZB 176/09, ZInsO 2010, 1091 Rn. 5 ff).

    Fällt die tatsächliche oder rechtliche Beurteilung nicht eindeutig aus, ist der Gläubiger auf den Prozessweg zu verweisen (BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2005, aaO Rn. 6; vom 29. März 2007, aaO Rn. 7).

    Nach der Systematik des Gesetzes ist es nicht die Aufgabe des Insolvenzgerichts, von Gläubigern behauptete Forderungen abschließend unter Berücksichtigung der vom Schuldner geltend gemachten Einwendungen auf ihre Berechtigung zu prüfen (BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2005 - IX ZB 207/04, ZIP 2006, 247 Rn. 6; vom 1. Februar 2007 - IX ZB 79/06, NZI 2007, 350 Rn. 6).

  • BGH, 29.03.2007 - IX ZB 141/06

    Überprüfung der vom Schuldner erhobenen Verjährungseinrede im

    Das Insolvenzverfahren wird nur dann eröffnet, wenn die Forderung zur Überzeugung des Insolvenzgerichts feststeht (BGH, Beschl. v. 14. Dezember 2005 - IX ZB 207/04, WM 2006, 492, 493 mit Nachweisen der früheren Rechtsprechung; v. 29. Juni 2006 - IX ZB 245/05, WM 2006, 1632, 1633).

    Fällt die tatsächliche oder rechtliche Beurteilung nicht eindeutig aus, ist der Gläubiger schon mit seiner Glaubhaftmachung gescheitert und auf den Prozessweg zu verweisen (BGH, Beschl. v. 14. Dezember 2005, aaO).

  • BGH, 15.09.2016 - IX ZB 67/15

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Hinweispflicht des Gerichts auf

    Der Rechtsbeschwerdeführer kann sich nicht darauf berufen, dass es ihm nicht zuzumuten gewesen sei, selbst einen Insolvenzantrag zu stellen, solange er in den Insolvenzantragsverfahren über die Gläubigeranträge deren Zulässigkeit und Begründetheit in Abrede gestellt habe (vgl. BGH, Beschluss vom 11. November 2004 - IX ZB 258/03, NZI 2005, 108 aE; vom 14. Dezember 2005 - IX ZB 207/04, NZI 2006, 174 Rn. 6; vom 1. Februar 2007 - IX ZB 79/06, NZI 2007, 350 Rn. 6; vom 29. März 2007 - IX ZB 141/06, NZI 2007, 408 Rn. 7; vom 8. November 2007 - IX ZB 201/03, ZInsO 2007, 1275 Rn. 3).
  • BGH, 27.07.2006 - IX ZB 12/06

    Zurücknahme des Insolvenzantrages nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

    Soll der Eröffnungsgrund aus einer einzigen Forderung des antragstellenden Gläubigers abgeleitet werden und ist diese Forderung bestritten, muss sie für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bewiesen sein (BGH, Beschl. v. 14. Dezember 2005 - IX ZB 207/04, WM 2006, 492, 493).
  • BGH, 08.11.2007 - IX ZB 201/03

    Anforderungen an den Nachweis des Insolvenzgrundes

    Das Insolvenzverfahren darf nur dann eröffnet werden, wenn die Forderung zur Überzeugung des Insolvenzgerichts feststeht (BGH, Beschl. v. 14. Dezember 2005 - IX ZB 207/04, ZIP 2006, 247 mit Nachweisen der früheren Rechtsprechung; v. 29. Juni 2006 - IX ZB 245/05, ZIP 2006, 1452, 1453 f; v. 27. Juli 2006 - IX ZB 12/06, ZVI 2006, 564, 565; v. 29. März 2007 - IX ZB 141/06, ZIP 2007, 1226).

    Der antragstellende Gläubiger ist auf den Prozessweg zu verweisen, wenn seine Forderung nicht vollstreckbar ist und ihre tatsächliche oder rechtliche Beurteilung nicht eindeutig ausfällt (BGH, Beschl. v. 14. Dezember 2005, aaO; v. 29. Juni 2004, aaO S. 1454; v. 1. Februar 2007 - IX ZB 79/06, NZI 2007, 350; v. 29. März 2007, aaO S. 1226 f).

  • LG Bad Kreuznach, 12.04.2019 - 1 T 29/19

    Voraussetzungen der Zulässigkeit eines Insolvenzantrags der Staatsanwaltschaft

    Soll der Eröffnungsgrund allein aus einer einzigen Forderung des antragstellenden Gläubigers abgeleitet werden und ist diese bestritten, muss diese Forderung für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens voll bewiesen sein (BGH Beschluss vom 19.12.1991 - III ZR 9/91 - NJW-RR 1992, 919; BGH, Beschluss vom 14.12.2005 - IX ZB 207/04, in NJW-RR 2006, 1061).

    Nach den Erkenntnissen der Kammer ist die Frage, ob die Rechtsprechung des BGH zur Notwendigkeit des Vollbeweises der Forderung für den Fall, dass der Eröffnungsgrund allein aus einer bestritten einzigen Forderung des antragstellenden Gläubigers abgeleitet werden soll (BGH Beschluss vom 19.12.1991 - III ZR 9/91 - NJW-RR 1992, 919; BGH, Beschluss vom 14.12.2005 - IX ZB 207/04, in NJW-RR 2006, 1061) auch auf die Konstellation anzuwenden ist, in der die Staatsanwaltschaft als Vertreterin des Staates den staatlichen Anspruch auf Ersatz der Werteinziehung geltend macht und der Täter die Taten nicht vollumfänglich gesteht, bislang nicht höchstrichterlich entschieden.

  • BGH, 08.11.2007 - IX ZB 263/03

    Anforderungen an den Nachweis des Insolvenzgrundes

  • BGH, 17.09.2009 - IX ZB 26/08

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Forderung des Gläubigers im

  • BGH, 01.02.2007 - IX ZB 79/06

    Prüfung der dem Eröffnungsantrag zugrunde liegenden Forderung durch das

  • BGH, 09.07.2009 - IX ZB 86/09

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung von Steuerforderungen

  • BGH, 08.01.2009 - IX ZR 31/08

    Begriff der Zahlungsunfähigkeit i. S. von §§ 130 ff. InsO

  • BGH, 12.03.2009 - IX ZB 157/08

    Zurückweisung der Rechtsbeschwerde betreffend die Glaubhaftmachung der Forderung

  • BGH, 08.01.2009 - IX ZR 30/08

    Anforderungen an den Nachweis der Zahlungsunfähigkeit und der

  • BGH, 10.12.2009 - IX ZB 58/08

    Vereinbarkeit des Verfahrensgrundrechts auf rechtliches Gehör mit der

  • BGH, 10.12.2009 - IX ZB 59/08

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss

  • BGH, 26.01.2006 - IX ZB 222/04

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

  • BGH, 15.12.2011 - IX ZB 139/11

    Anhörung vor dem Erlass von Sicherungsmaßnahmen

  • AG Köln, 06.05.2015 - 72 IN 514/13

    Zahlungsunfähigkeit bei einer einzigen Forderung des antragstellenden Gläubigers

  • AG Frankfurt/Oder, 23.05.2019 - 412 Cs 147/18
  • OLG Brandenburg, 25.05.2011 - 13 U 100/07

    Unterbrechung des Rechtsstreits durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das

  • LG Frankfurt/Oder, 10.05.2006 - 19 T 10/06

    Glaubhaftmachen einer Forderung durch Vorlage eines Darlehensvertrags, eines

  • LG Köln, 17.07.2012 - 22 O 191/11

    Darlegung der Zahlungsunfähigkeit des Insolvenzschuldners durch den

  • LG München I, 08.03.2010 - 7 T 479/09

    Eröffnung des Insolvenzverfahrens: Ableitung des Eröffnungsgrundes aus einer

  • OLG Brandenburg, 25.05.2011 - 1 U 100/07

    Auslandsinsolvenz: Unterbrechung eines anhängigen Berufungsverfahrens wegen

  • LG Stuttgart, 24.09.2007 - 19 T 6/06

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Anordnung von insolvenzrechtlichen

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Rechtsprechung
   BGH, 08.12.2005 - IX ZB 308/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,764
BGH, 08.12.2005 - IX ZB 308/04 (https://dejure.org/2005,764)
BGH, Entscheidung vom 08.12.2005 - IX ZB 308/04 (https://dejure.org/2005,764)
BGH, Entscheidung vom 08. Dezember 2005 - IX ZB 308/04 (https://dejure.org/2005,764)
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Volltextveröffentlichungen (13)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Nur gewichtige Gründe können die Entlassung eines Insolvenzverwalters rechtfertigen

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 697
  • ZIP 2006, 247
  • MDR 2006, 771
  • NZI 2006, 158
  • WM 2006, 440
  • Rpfleger 2006, 220
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 09.02.2005 - 1 BvR 2719/04

    Möglichkeit der Abwahl des Insolvenzverwalters durch die Gläubigerversammlung

    Auszug aus BGH, 08.12.2005 - IX ZB 308/04
    Im Konfliktfall geht das Interesse der Gläubiger an der gleichmäßigen und bestmöglichen Befriedigung ihrer Forderungen dem Interesse des Insolvenzverwalters an der Beibehaltung seines Amtes vor (vgl. BVerfG ZIP 2005, 537, 538).
  • OLG Zweibrücken, 31.05.2000 - 3 W 94/00

    Voraussetzungen der Zulassung der sofortigen weiteren Beschwerde im Verfahren

    Auszug aus BGH, 08.12.2005 - IX ZB 308/04
    Umstritten ist auch, ob ein wichtiger Grund gegeben ist, wenn das Verhältnis zwischen Insolvenzverwalter und Insolvenzgericht in einem Maße gestört ist, dass an ein gedeihliches Zusammenarbeiten künftig nicht mehr zu denken ist (bejahend OLG Zweibrücken NZI 2000, 373 f; Häsemeyer, Insolvenzrecht 3. Aufl. Rn. 6.33; MünchKomm-InsO/Graeber, § 59 Rn. 19; Lüke in Kübler/Prütting, InsO § 59 Rn. 4; Nerlich/Römermann/Delhaes, aaO; HK-InsO/Eickmann, aaO Rn. 3; Smid, § 59 Rn. 4; verneinend Haarmeyer/Wutzke/Förster, aaO Kap. 5 Rn. 64).
  • LG Magdeburg, 21.10.1996 - 3 T 642/96
    Auszug aus BGH, 08.12.2005 - IX ZB 308/04
    Nach anderer Ansicht darf eine Entlassung nur ausgesprochen werden, wenn das Insolvenzgericht die volle Überzeugung vom Vorliegen der Umstände gewonnen habe, die einen wichtigen Grund darstellen könnten; es reiche nicht aus, dass der Insolvenzverwalter lediglich den bösen Schein gesetzt habe (LG Halle ZIP 1993, 1739; LG Magdeburg ZIP 1996, 2116, 2117 f; Lüke in Kübler/Prütting, InsO § 59 Rn. 5; HK-InsO/Eickmann, 3. Aufl. § 59 Rn. 10; Nerlich/Römermann/Delhaes, InsO § 59 Rn. 7; Haarmeyer/Wutzke/Förster, Handbuch zur Insolvenzordnung 3. Aufl. Kap. 5 Rn. 65; Pape EWiR 1993, 1203, 1204).
  • LG Halle, 22.10.1993 - 2 T 247/93
    Auszug aus BGH, 08.12.2005 - IX ZB 308/04
    Nach anderer Ansicht darf eine Entlassung nur ausgesprochen werden, wenn das Insolvenzgericht die volle Überzeugung vom Vorliegen der Umstände gewonnen habe, die einen wichtigen Grund darstellen könnten; es reiche nicht aus, dass der Insolvenzverwalter lediglich den bösen Schein gesetzt habe (LG Halle ZIP 1993, 1739; LG Magdeburg ZIP 1996, 2116, 2117 f; Lüke in Kübler/Prütting, InsO § 59 Rn. 5; HK-InsO/Eickmann, 3. Aufl. § 59 Rn. 10; Nerlich/Römermann/Delhaes, InsO § 59 Rn. 7; Haarmeyer/Wutzke/Förster, Handbuch zur Insolvenzordnung 3. Aufl. Kap. 5 Rn. 65; Pape EWiR 1993, 1203, 1204).
  • BGH, 06.07.2015 - AnwZ (Brfg) 24/14

    Anwaltliches Berufsrecht: Geltung des Umgehungsverbots für einen zum

    Der Bundesgerichtshof geht in gefestigter Rechtsprechung ebenfalls davon aus, dass die Ausübung des Amtes eines Insolvenzverwalters durch Art. 12 GG geschützt ist, und macht deshalb die Entlassung eines Insolvenzverwalters gemäß § 56 InsO grundsätzlich vom Vorliegen eines wichtigen Grundes abhängig (BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2005 - IX ZB 308/04, WM 2006, 440, 44; vgl. auch BGH, Beschluss vom 9. Juli 2009 - IX ZB 35/09, WM 2009, 1662 Rn. 6 zum Amt des Treuhänders).
  • BGH, 25.09.2014 - IX ZB 11/14

    Entlassung des Insolvenzverwalters wegen einer Vielzahl minderschwerer

    Eingriffe sind nur zulässig, soweit sie durch höherwertige Interessen des gemeinen Wohls gerechtfertigt sind, nicht weitergehen als es erforderlich ist und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren (BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2005 - IX ZB 308/04, NZI 2006, 158 Rn. 8; vgl. auch BGH, Beschluss vom 12. Januar 2012 - IX ZB 157/11, WM 2012, 280 Rn. 4; vom 19. Januar 2012 - IX ZB 25/11, NZI 2012, 247 Rn. 8).

    Hat die Störung ihren Grund in dem Verwalter vorgeworfenen Pflichtverletzungen, müssen diese grundsätzlich feststehen (BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2005, aaO Rn. 9; vgl. BGH, Beschluss vom 19. Januar 2012, aaO Rn. 9).

    Diese Beurteilung, die auf einer Abwägung aller jeweils bedeutsamen Umstände beruht, obliegt dem Tatrichter (BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2005, aaO Rn. 10).

  • BGH, 19.01.2012 - IX ZB 25/11

    Entlassung des Insolvenzverwalters: Störung des Vertrauensverhältnisses zum

    Die Beurteilung, ob diese Voraussetzungen vorliegen, ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls vom Tatrichter zu treffen (BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2005 - IX ZB 308/04, WM 2006, 440, 441; vom 9. Juli 2009 - IX ZB 35/09, ZVI 2009, 404 Rn. 9; vom 17. März 2011 - IX ZB 192/10, ZVI 2011, 167 Rn. 18).

    bb) Eine Störung des Vertrauensverhältnisses zwischen dem Insolvenzverwalter und dem Insolvenzgericht reicht für die Entlassung des Verwalters nicht aus, wenn sie lediglich auf persönlichem Zwist beruht (BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2005, aaO; vom 1. März 2007 - IX ZB 47/06, WM 2007, 842 Rn. 8).

    Denn mit einer Entlassung des Verwalters ist ein Eingriff in sein verfassungsrechtlich geschütztes Recht auf Berufsausübung nach Art. 12 GG verbunden (BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2005 - IX ZB 308/04, WM 2006, 440, 441; vom 9. Juli 2009 - IX ZB 35/09, WM 2009, 1662 Rn. 6).

  • BGH, 17.03.2011 - IX ZB 192/10

    Insolvenz- bzw. Gesamtvollstreckungsverfahren: Entlassung des Verwalters wegen

    a) Im Grundsatz ist für die Entlassung eines Gesamtvollstreckungsverwalters/Insolvenzverwalters zu fordern, dass die Tatsachen, die den Entlassungsgrund bilden, zur vollen Überzeugung des Gerichts nachgewiesen sind (BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2005 - IX ZB 308/04, WM 2006, 440, 441).

    Diese Beurteilung, die auf einer Abwägung aller jeweils bedeutsamen Umstände beruht, obliegt dem Tatrichter (BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2005, aaO S. 441; Beschluss vom 9. Juli 2009, aaO Rn. 9).

  • BGH, 04.05.2017 - IX ZB 102/15

    Entlassung des Insolvenzverwalters: Verschweigen von Vorbefassung bei seiner

    Eingriffe sind nur zulässig, soweit sie durch höherwertige Interessen des gemeinen Wohls gerechtfertigt sind, nicht weiter gehen, als es erforderlich ist, und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren (BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2005 - IX ZB 308/04, WM 2006, 440, 441).

    Die Beurteilung, ob diese Voraussetzungen vorliegen, ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls vom Tatrichter zu treffen; ihm steht dabei ein Beurteilungsspielraum zu (BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2005, aaO; vom 9. Juli 2009 - IX ZB 35/09, NZI 2009, 604 Rn. 9; vom 17. März 2011 - IX ZB 192/10, NZI 2011, 282 Rn. 18; vom 19. Januar 2012 - IX ZB 25/11, NZI 2012, 247 Rn. 8; vom 25. September 2014 - IX ZB 11/14, NZI 2015, 20 Rn. 8).

  • BGH, 19.01.2012 - IX ZB 21/11

    Entlassung des Insolvenzverwalters/Treuhänders: Störung des

    Die Beurteilung, ob diese Voraussetzungen vorliegen, ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls vom Tatrichter zu treffen (BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2005 - IX ZB 308/04, WM 2006, 440, 441; vom 9. Juli 2009 - IX ZB 35/09, WM 2009, 1662 Rn. 9; vom 17. März 2011 - IX ZB 192/10, WM 2011, 663 Rn. 18).

    bb) Eine Störung des Vertrauensverhältnisses zwischen dem Insolvenzverwalter und dem Insolvenzgericht reicht für die Entlassung des Verwalters nicht aus, wenn sie lediglich auf persönlichem Zwist beruht (BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2005, aaO; vom 1. März 2007 - IX ZB 47/06, WM 2007, 842 Rn. 8).

    Denn mit einer Entlassung des Verwalters ist ein Eingriff in sein verfassungsrechtlich geschütztes Recht auf freie Berufsausübung nach Art. 12 GG verbunden (BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2005 - IX ZB 308/04, WM 2006, 440, 441; vom 9. Juli 2009 - IX ZB 35/09, WM 2009, 1662 Rn. 6).

  • BGH, 24.11.2022 - IX ZB 11/22

    Notwendigkeit der elektronischen Übermittlung einer Beschwerdeschrift im

    Der Umstand, dass der Insolvenzverwalter einen eigenständigen Beruf im Sinne von Art. 12 Abs. 1 GG ausübt (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2005 - IX ZB 308/04, WM 2006, 440, 441; Urteil vom 6. Juli 2015 - AnwZ(Brfg) 24/14, WM 2015, 1532 Rn. 20; BVerfG, WM 2004, 1781, 1782), ändert nichts daran, dass der anwaltliche Insolvenzverwalter zugleich auch Rechtsanwalt im Sinne von § 130d ZPO ist.
  • BGH, 01.03.2007 - IX ZB 47/06

    Entlassung eines Mitglieds des Gläubigerausschusses aus wichtigem Grund

    b) Ein Insolvenzverwalter ist zu entlassen, wenn sein Verbleiben im Amt unter Berücksichtigung der schutzwürdigen Interessen des Verwalters die Belange der Gesamtheit der Gläubiger und die Rechtmäßigkeit der Verfahrensabwicklung objektiv nachhaltig beeinträchtigen würde (BGH, Beschl. v. 8. Dezember 2005 - IX ZB 308/04, WM 2006, 440, 441).

    Eine Störung des Vertrauensverhältnisses zwischen Insolvenzverwalter und Insolvenzgericht, die nur auf persönlichem Zwist beruht, reicht niemals für eine Entlassung aus (BGH, Beschl. v. 8. Dezember 2005, aaO).

  • BGH, 21.03.2019 - IX ZB 47/17

    Anforderungen an die Abberufung eines Gesamtvollstreckungsverwalters wegen seines

    Diese Beeinträchtigung muss feststehen (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2005 - IX ZB 308/04, ZIP 2006, 247 Rn. 8; vom 4. Mai 2017 - IX ZB 102/15, WM 2017, 1166 Rn. 8; jeweils zu § 59 InsO).

    Die Beurteilung, ob diese Voraussetzungen vorliegen, ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls vom Tatrichter zu treffen; ihm steht dabei ein Beurteilungsspielraum zu (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2005, aaO Rn. 10; vom 17. März 2011 - IX ZB 192/10, ZIP 2011, 671 Rn. 18; vom 4. Mai 2017, aaO mwN).

  • BGH, 09.07.2009 - IX ZB 35/09

    Entlassung des vorläufigen Treuhänders wegen herabsetzender Äußerungen über den

    Richtig ist zwar, dass die Beschwerdeentscheidung weder die Wertentscheidung des Art. 12 GG noch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ausdrücklich erwähnt, obwohl die Ausübung des Amtes des vorläufigen Treuhänders durch die Berufsfreiheit geschützt ist und Eingriffe nur zulässig sind, soweit sie durch höherwertige Interessen des gemeinen Wohls gerechtfertigt sind, nicht weiter gehen, als erforderlich ist, und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren (vgl. BGH, Beschl. v. 8. Dezember 2005 - IX ZB 308/04, ZIP 2006, 247, 248 Rn. 8).

    Die Beurteilung, ob diese Voraussetzungen vorliegen, ist unter Berücksichtigung aller Umstände vom Tatrichter zu treffen (BGH, Beschl. v. 8. Dezember 2005, a.a.O. S. 248 Rn. 10).

  • BGH, 19.04.2012 - IX ZB 162/10

    Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters: Wert des

  • BGH, 14.10.2010 - IX ZB 44/09

    Verbraucherinsolvenzverfahren: Entlassung des Treuhänders wegen schuldhafter

  • BGH, 12.01.2012 - IX ZB 157/11

    Entlassung des Insolvenzverwalters bzw. Treuhänders: Schwer wiegende

  • BGH, 23.11.2006 - IX ZB 246/05

    Zurückweisung der Rechtsbeschwerde betreffend die Entlassung des

  • BGH, 13.03.2008 - IX ZB 59/07

    Zurückweisung der Rechtsbeschwerde im Insolvenzverfahren betreffend die

  • LG Hamburg, 13.07.2017 - 326 T 97/16

    Insolvenzverfahren: Entlassung des Insolvenzverwalters wegen Führung "evident

  • LG Stendal, 11.08.2010 - 25 T 107/10

    Abberufung des Gesamtvollstreckungsverwalters bei auf objektiven Umständen

  • OLG München, 06.11.2008 - 1 U 4428/07

    Amtshaftung: Ansprüche wegen der Löschung zw. Nichtwiedereintragung einer GmbH im

  • AG Norderstedt, 18.06.2021 - 66 IN 70/13

    Berechnung und Festsetzung der Vergütung eines abgewählten Insolvenzverwalters

  • AG Memmingen, 11.05.2006 - 3 IN 135/04

    Antrag auf Versagung einer Restschuldbefreiung; Entlassung eines

  • LG Heilbronn, 11.04.2006 - 1 T 128/06

    Ausgestaltung des Rechtsschutzes gegen einen insolvenzgerichtlichen Beschluss zur

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