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   LSG Baden-Württemberg, 30.11.2005 - L 3 AL 1416/05   

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https://dejure.org/2005,9073
LSG Baden-Württemberg, 30.11.2005 - L 3 AL 1416/05 (https://dejure.org/2005,9073)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.11.2005 - L 3 AL 1416/05 (https://dejure.org/2005,9073)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. November 2005 - L 3 AL 1416/05 (https://dejure.org/2005,9073)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für die Einordnung eines Geschäftsführers einer GmbH als "Arbeitnehmer" i.S.d. § 183 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III); Anforderungen für einen Anspruch eines Gesellschafters und Geschäftsführers auf Gewährung von Insolvenzgeld; Frage der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SGB III § 183 Abs. 1 S. 1; SGB IV § 7 Abs. 1
    Arbeitnehmereigenschaft eines GmbH-Geschäftsführers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2006, 298
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 06.03.2003 - B 11 AL 25/02 R

    Arbeitslosenversicherung - Beitragspflicht - abhängiges Beschäftigungsverhältnis

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.11.2005 - L 3 AL 1416/05
    Erforderlich ist insbesondere eine Eingliederung in den Betrieb und die Unterordnung unter ein Zeit, Dauer, Ort und Art der Arbeitsausführung umfassendes Weisungsrecht des Arbeitgebers (vgl. BSG, Urteil vom 06.03.2003 - B 11 AL 25/02 R -, SozR 4-2400 § 7 Nr. 1 m. w. N.).

    Eine abweichende Beurteilung kommt nur dann in Betracht, wenn besondere Umstände den Schluss zulassen, es liege keine Weisungsgebundenheit vor (vgl. BSG, Urteil vom 06.03.2003, a. a. O.).

    Zwar sind vorliegend die Voraussetzungen erfüllt, unter denen nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. Urteil vom 06.03.2003, a. a. O.) für den Regelfall von einer abhängigen Beschäftigung auszugehen ist.

    Denn anders als in dem der zitierten Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 06.03.2003 (a. a. O.) zu Grunde liegenden Fall war der Kläger nicht als einziger von mehreren (Minderheits-) Gesellschaftern auch Geschäftsführer der GmbH.

    Denn unter Berücksichtigung der Personenidentität zwischen der Gesamtheit der Gesellschafter einerseits und der Geschäftsführer andererseits lässt sich aus der einvernehmlichen Entscheidungsfindung der Gesellschafter/Geschäftsführer - im Unterschied zu dem vom Bundessozialgericht mit Urteil vom 06.03.2003 (a. a. O.) entschiedenen Fall - keine Weisungsgebundenheit der Geschäftsführer ableiten.

  • BSG, 24.06.1982 - 12 RK 45/80

    Versicherungspflicht von Gesellschafter-Geschäftsführern

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.11.2005 - L 3 AL 1416/05
    Insbesondere ist nämlich angesichts der in Rede stehenden Personenidentität ein für ein Arbeitnehmer-Arbeitgeberverhältnis - und damit für eine weisungsgebundene Tätigkeit der Gesellschafter/Geschäftsführer - typischer Interessengegensatz kaum denkbar (vgl. BSG, Urteil vom 24.06.1982 - 12 RK 45/80 -, SozSich 1983, RsprNr. 3750).

    Demgemäß legt eine solche Identität von Gesellschaftern und Geschäftsführern auch den Schluss nahe, dass die Geschäftsführer im "eigenen" Unternehmen tätig sind (vgl. BSG, Urteil vom 24.06.1982, a.a.O.).

    Mangels Weisungsunterworfenheit verlieren die für eine Arbeitnehmereigenschaft des Klägers sprechenden Umstände - feste Monatsbezüge, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Weihnachtsgratifikation, Jahresurlaub, Urlaubsgeld, Stellung eines Dienstfahrzeuges und Spesen (§§ 3 bis 5 des Geschäftsführervertrages vom 01.02.1990 sowie die §§ 1 und 2 des Nachtrages vom 23.10.1990; vgl. BSG, Urteil vom 14.12.1999, a. a. O.) - an Bedeutung (vgl. BSG, Urteil vom 24.06.1982, a. a. O.).

  • BSG, 14.12.1999 - B 2 U 48/98 R

    Folgebescheide im Beitragsrecht werden Gegenstand des sozialgerichtlichen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.11.2005 - L 3 AL 1416/05
    In Zweifelsfällen kommt es darauf an, ob die für eine abhängige Beschäftigung oder die für eine selbstständige Tätigkeit sprechenden Merkmale überwiegen (vgl. BSG, Urteil vom 14.12.1999 - B 2 U 48/98 R -, zitiert nach juris).

    Mangels Weisungsunterworfenheit verlieren die für eine Arbeitnehmereigenschaft des Klägers sprechenden Umstände - feste Monatsbezüge, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Weihnachtsgratifikation, Jahresurlaub, Urlaubsgeld, Stellung eines Dienstfahrzeuges und Spesen (§§ 3 bis 5 des Geschäftsführervertrages vom 01.02.1990 sowie die §§ 1 und 2 des Nachtrages vom 23.10.1990; vgl. BSG, Urteil vom 14.12.1999, a. a. O.) - an Bedeutung (vgl. BSG, Urteil vom 24.06.1982, a. a. O.).

  • LSG Baden-Württemberg, 19.07.2006 - L 7 AL 1433/05

    Insolvenzgeldanspruch - Arbeitnehmereigenschaft - abhängige Beschäftigung -

    Geschäftsführer einer GmbH, die zugleich (alleinige) Gesellschafter sind, sind dann nicht mehr als abhängig Beschäftigte anzusehen, wenn eine Weisungsgebundenheit im Hinblick auf die im Gesellschaftsvertrag eingeräumte umfassende alleinige Vertretungsbefugnis unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB nicht besteht (wie LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 30.11.2005 - L 3 AL 1416/05 -, ZIP 2006, 298 unter Heranziehung von BSG, Urteil vom 06.03.2003 - B 11 AL 25/02 R -, SozR 4-2400, § 7 Nr. 1).

    Auf die dagegen erhobene Berufung hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg - LSG - durch Urteil vom 30. November 2005 (L 3 AL 1416/05) das Urteil des SG aufgehoben und die Klage abgewiesen.

    Im Parallelverfahren hat der 3. Senat des LSG im Urteil vom 30. November 2005 (L 3 AL 1416/05) hierzu Folgendes ausgeführt:.

  • BSG, 04.07.2007 - B 11a AL 45/06 R

    Gewährung von Insolvenzgeld für einen GmbH-Geschäftsführer,

    Insoweit werde auf das Urteil des 3. Senats des LSG Baden-Württemberg im Parallelverfahren vom 30. November 2005 - L 3 AL 1416/05 - verwiesen.
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