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Rechtsprechung
   BGH, 12.01.2006 - IX ZB 239/04   

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https://dejure.org/2006,170
BGH, 12.01.2006 - IX ZB 239/04 (https://dejure.org/2006,170)
BGH, Entscheidung vom 12.01.2006 - IX ZB 239/04 (https://dejure.org/2006,170)
BGH, Entscheidung vom 12. Januar 2006 - IX ZB 239/04 (https://dejure.org/2006,170)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erfassung eines Erstattungsanspruches von einer Abtretungserklärung; Entlassung eines Anspruches auf Steuerrückerstattung aus der Insolvenzbeschlagnahme; Anordnung einer Nachtragsverteilung; Gegenstand der Insolvenzmasse; Zuordnung von Steuererstattungsansprüchen zum ...

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Einkommensteuererstattung als Teil der Insolvenzmasse

  • zvi-online.de

    InsO §§ 35, 36 Abs. 1 Satz 2, Abs. 4, § 287 Abs. 2, § 292 Abs. 1
    Massezugehörigkeit eines Steuererstattungsanspruchs bei Verwirklichung des ihn begründenden Sachverhalts vor oder während des Insolvenzverfahrens

  • Judicialis

    InsO § 35; ; InsO § 36 Abs. 1 Satz 2; ; InsO § 36 Abs. 4; ; InsO § 287 Abs. 2 Satz 1; ; InsO § 292 Abs. 1 Satz 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattung von Einkommensteuervorauszahlungen in der Insolvenz des Steuerschuldners

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erstattung von Einkommensteuerzahlungen: Insolvenzmasse?

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einkommensteuererstattung nach Beendigung des Insolvenzverfahrens ? Erstattungsanspruch von der Abtretung gem. § 287 Abs. 2 InsO nicht erfasst ? Nachtragsverteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1127
  • ZIP 2006, 340
  • MDR 2006, 891
  • NZI 2006, 246
  • WM 2006, 539
  • DB 2006, 387
  • Rpfleger 2006, 218
 
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Wird zitiert von ... (75)Neu Zitiert selbst (17)

  • BFH, 06.02.1996 - VII R 116/94

    Konkurseröffnung - Abtretungsanzeige

    Auszug aus BGH, 12.01.2006 - IX ZB 239/04
    Vor diesem Zeitpunkt steht nicht fest, ob für das Kalenderjahr eine Einkommensteuer entstanden ist, die niedriger ist als die Vorauszahlungen, die der Steuerpflichtige geleistet hat (BFHE 128, 146, 147; 179, 547, 550 f).

    Maßgebend ist danach nicht der Zeitpunkt der Vollentstehung des Rechts, sondern der Zeitpunkt, in dem nach insolvenzrechtlichen Grundsätzen der Rechtsgrund für den Anspruch gelegt worden ist (BFHE 128, 146, 147; 172, 308, 310; 179, 547, 551).

    Der Erstattungsanspruch stand lediglich unter der aufschiebenden Bedingung, dass am Jahresende die geschuldete Einkommensteuer geringer sein würde als die Summe der Anrechnungsbeträge, so dass sich gemäß § 36 Abs. 4 Satz 2 EStG, § 37 Abs. 2 AO ein Erstattungsbetrag ergab (vgl. BFH BStBl II 1979, 639, 640; BFHE 179, 547, 551; Tipke/Kruse, AO Stand September 2005 § 251 Rn. 102; Jaeger/Henckel, InsO § 35 Rn. 109).

    Derartige Steuererstattungsanspüche werden daher zu Recht allgemein als zur Insolvenzmasse gehörig angesehen (BFHE 170, 300, 301; 179, 547, 551 und ständig; AG Göttingen NZI 2001, 270, 271; AG Dortmund ZInsO 2002, 685; Jaeger/Henckel, InsO § 35 Rn. 109; Uhlenbruck, InsO § 35 Rn. 68; Kilger/K. Schmidt, Insolvenzgesetze § 1 KO Anm. 2 B d; Kübler/Prütting/Holzer, § 35 Rn. 84; MünchKomm-InsO/Lwowski, § 35 Rn. 422; Tipke/Kruse aaO § 251 Rn. 102; Pahlke/Koenig, AO § 251 Rn. 104; Hess, InsO 2. Aufl. § 35 f Rn. 250; HK-InsO/Eickmann, 3. Aufl. § 35 Rn. 24; Nerlich/Römermann/Andres, § 35 Rn. 59; Braun/Bäuerle, InsO 2. Aufl. § 35 Rn. 70; Frotscher, Besteuerung in der Insolvenz 5. Aufl. S. 52).

  • BFH, 22.05.1979 - VIII R 58/77

    Eröffnung des Konkursverfahrens - Einkommensteuererstattungsanspruch -

    Auszug aus BGH, 12.01.2006 - IX ZB 239/04
    Vor diesem Zeitpunkt steht nicht fest, ob für das Kalenderjahr eine Einkommensteuer entstanden ist, die niedriger ist als die Vorauszahlungen, die der Steuerpflichtige geleistet hat (BFHE 128, 146, 147; 179, 547, 550 f).

    Maßgebend ist danach nicht der Zeitpunkt der Vollentstehung des Rechts, sondern der Zeitpunkt, in dem nach insolvenzrechtlichen Grundsätzen der Rechtsgrund für den Anspruch gelegt worden ist (BFHE 128, 146, 147; 172, 308, 310; 179, 547, 551).

    Der Erstattungsanspruch stand lediglich unter der aufschiebenden Bedingung, dass am Jahresende die geschuldete Einkommensteuer geringer sein würde als die Summe der Anrechnungsbeträge, so dass sich gemäß § 36 Abs. 4 Satz 2 EStG, § 37 Abs. 2 AO ein Erstattungsbetrag ergab (vgl. BFH BStBl II 1979, 639, 640; BFHE 179, 547, 551; Tipke/Kruse, AO Stand September 2005 § 251 Rn. 102; Jaeger/Henckel, InsO § 35 Rn. 109).

  • BGH, 21.07.2005 - IX ZR 115/04

    Zulässigkeit der Aufrechnung gegen Steuererstattungsansprüche des Schuldners in

    Auszug aus BGH, 12.01.2006 - IX ZB 239/04
    a) Der Anspruch auf Erstattung von Einkommensteuerzahlungen wird von der Abtretungserklärung gemäß § 287 Abs. 2 Satz 1 InsO nicht erfasst (Fortführung von BGH, ZVI 2005, 437).

    Wie der Senat zwischenzeitlich entschieden hat, wird der Anspruch auf Erstattung von Einkommensteuerzahlungen von der Abtretungserklärung gemäß § 287 Abs. 2 Satz 1 InsO nicht erfasst, weil er öffentlich-rechtlicher Natur ist und nicht den Charakter eines Einkommens hat, das dem Berechtigten aufgrund eines Arbeits- oder Dienstverhältnisses zusteht (BGH, Urt. v. 21. Juli 2005 - IX ZR 115/04, ZVI 2005, 437, 438).

  • BGH, 25.10.1984 - IX ZR 110/83

    Altersruhegeld im Konkurs

    Auszug aus BGH, 12.01.2006 - IX ZB 239/04
    Gegenstände, die nicht gepfändet werden können, gehören gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 InsO nicht zur Insolvenzmasse (vgl. BGHZ 92, 339, 340 f).

    Der Anspruch hängt in diesem Fall nur noch vom Zeitablauf ab (vgl. BGHZ 92, 339, 341).

  • BGH, 05.02.2004 - IX ZB 97/03

    Instanzenzug bei Entscheidung des Insolvenzgerichts als Vollstreckungsgericht

    Auszug aus BGH, 12.01.2006 - IX ZB 239/04
    Gemäß § 36 Abs. 4 InsO ist für die Entscheidung dieser Frage wie in den Fällen des § 89 Abs. 3 InsO das Insolvenzgericht als besonderes Vollstreckungsgericht zuständig (BGH, Beschl. v. 5. Februar 2004 - IX ZB 97/03, ZIP 2004, 732).

    Deshalb war hier gemäß § 793 ZPO die sofortige Beschwerde gegeben (BGH, Beschl. v. 5. Februar 2004 aaO; v. 17. Februar 2004 - IX ZB 306/03, ZInsO 2004, 441).

  • BGH, 22.07.2004 - IX ZB 161/03

    Erstattung von Auslagen des Insolvenzverwalters für die Erfüllung steuerlicher

    Auszug aus BGH, 12.01.2006 - IX ZB 239/04
    Die Sache ist zur erneuten Entscheidung an das Insolvenzgericht zurückzuverweisen (§ 577 Abs. 4 ZPO; vgl. BGHZ 160, 176, 185 f).
  • AG Göttingen, 27.02.2001 - 74 IK 136/00

    Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens wegen Zahlungsunfähigkeit; Antrag

    Auszug aus BGH, 12.01.2006 - IX ZB 239/04
    Derartige Steuererstattungsanspüche werden daher zu Recht allgemein als zur Insolvenzmasse gehörig angesehen (BFHE 170, 300, 301; 179, 547, 551 und ständig; AG Göttingen NZI 2001, 270, 271; AG Dortmund ZInsO 2002, 685; Jaeger/Henckel, InsO § 35 Rn. 109; Uhlenbruck, InsO § 35 Rn. 68; Kilger/K. Schmidt, Insolvenzgesetze § 1 KO Anm. 2 B d; Kübler/Prütting/Holzer, § 35 Rn. 84; MünchKomm-InsO/Lwowski, § 35 Rn. 422; Tipke/Kruse aaO § 251 Rn. 102; Pahlke/Koenig, AO § 251 Rn. 104; Hess, InsO 2. Aufl. § 35 f Rn. 250; HK-InsO/Eickmann, 3. Aufl. § 35 Rn. 24; Nerlich/Römermann/Andres, § 35 Rn. 59; Braun/Bäuerle, InsO 2. Aufl. § 35 Rn. 70; Frotscher, Besteuerung in der Insolvenz 5. Aufl. S. 52).
  • BFH, 21.09.1993 - VII R 119/91

    Das FA kann im Konkurs mit Steueransprüchen aus der Zeit vor Konkurseröffnung

    Auszug aus BGH, 12.01.2006 - IX ZB 239/04
    Maßgebend ist danach nicht der Zeitpunkt der Vollentstehung des Rechts, sondern der Zeitpunkt, in dem nach insolvenzrechtlichen Grundsätzen der Rechtsgrund für den Anspruch gelegt worden ist (BFHE 128, 146, 147; 172, 308, 310; 179, 547, 551).
  • BFH, 09.05.1961 - I 168/60 U

    Schwebendes Rechtsmittel bei Konkurseröffnung über die Körperschaftssteuer eines

    Auszug aus BGH, 12.01.2006 - IX ZB 239/04
    Die Steuerfestsetzung hat auf den Entstehungszeitpunkt keinen Einfluss; denn sie hat für das Steuerschuldverhältnis nur deklaratorischen Charakter (BFHE 73, 300, 301; Jaeger/Henckel, InsO § 35 Rn. 109).
  • BGH, 01.12.2005 - IX ZB 17/04

    Zulässigkeit der Nachtragsverteilung im Verbraucherinsolvenzverfahren

    Auszug aus BGH, 12.01.2006 - IX ZB 239/04
    Eine solche Anordnung ist auch im Verbraucherinsolvenzverfahren zulässig (BGH, Beschl. v. 1. Dezember 2005 - IX ZB 17/04, z.V.b.).
  • BGH, 06.05.2004 - IX ZB 104/04

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde des Insolvenzverwalters gegen die Pfändung

  • AG Dortmund, 21.03.2002 - 257 IK 17/00

    Pfändbarkeit einer Steuererstattung im Insolvenzverfahren; Einstufung einer

  • BFH, 09.02.1993 - VII R 12/92

    Nach Konkurseröffnung entstandene Erstattungsansprüche gehören zur Konkursmasse,

  • BGH, 17.02.2004 - IX ZB 306/03

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Zwangsvollstreckungsverfahren

  • BFH, 18.08.1998 - VII R 114/97

    Keine Antragsveranlagung durch Pfändungsgläubiger

  • BFH, 29.02.2000 - VII R 109/98

    Kein Veranlagungswahlrecht für Pfändungsgläubiger

  • BGH, 12.12.2003 - IXa ZB 115/03

    Durchsetzung eines gepfändeten Einkommensteuererstattungsanspruchs gegenüber dem

  • BGH, 13.02.2014 - IX ZB 23/13

    Restschuldbefreiung im laufenden Insolvenzverfahren: Wegfall des

    Auf die frist- und formgerecht eingelegte Beschwerde des Schuldners wegen der Anordnung der Nachtragsverteilung für die Veranlagungsjahre 2011 und 2012 in dem Beschluss vom 27. November 2012 änderte das Insolvenzgericht den Beschluss insoweit ab, als die Aufteilung des Steuererstattungsanspruchs für das Veranlagungsjahr 2012 nach Maßgabe des Beschlusses des Bundesgerichtshofs vom 12. Januar 2006 - IX ZB 239/04 - zu erfolgen habe.

    Die Nachtragsverteilung durfte gemäß § 203 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 InsO wegen der Steuererstattungsansprüche des Schuldners gegen das zuständige Finanzamt aus Lohn- und Einkommensteuer und Solidaritätsbeiträgen für die Veranlagungsjahre 2011 und 2012 nicht angeordnet werden, auch wenn die Steuererstattungsansprüche für diese Veranlagungsjahre ohne die Erteilung der Restschuldbefreiung gemäß § 35 Abs. 1 InsO als Neuerwerb in die Masse gefallen wären, sofern der Schuldner während des laufenden Insolvenzverfahrens die Lohnsteuer abgeführt (§ 38 EStG) oder Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer (§ 37 EStG) geleistet hat (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2006 - IX ZB 239/04, NJW 2006, 1127 Rn. 13 ff).

    Sie gilt entgegen der Ansicht des Beschwerdegerichts nicht nur hinsichtlich des Neuerwerbs, welcher der Abtretungserklärung unterfallen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2009 - IX ZB 247/08, BGHZ 183, 258 Rn. 30 ff, 37), was für die Ansprüche auf Erstattung von Lohn- und Einkommensteuerzahlungen nicht zutraf (BGH, Urteil vom 21. Juli 2005 - IX ZR 115/04, BGHZ 163, 391, 392 f; Beschluss vom 12. Januar 2006 - IX ZB 239/04, NJW 2006, 1127 Rn. 9), sondern auch für den Neuerwerb, der nicht unter die Abtretung nach § 287 Abs. 2 InsO gefallen wäre (BGH, Beschluss vom 22. April 2010 - IX ZB 196/09, NZI 2010, 577 Rn. 9).

  • BGH, 13.01.2022 - IX ZR 64/21

    Zugehörigkeit des Anspruchs auf Erstattung von Einkommensteuerzahlungen zur

    Zu dieser Rechtslage und im Blick auf eine mögliche Nachtragsverteilung nach § 203 Abs. 1 InsO hat der Bundesgerichtshof bereits entschieden, dass der Anspruch auf Erstattung von Einkommensteuerzahlungen zur Insolvenzmasse gehört, wenn der die Erstattungsforderung begründende Sachverhalt vor oder während des Insolvenzverfahrens verwirklicht worden ist (BGH, Beschluss vom 12. Januar 2006 - IX ZB 239/04, ZInsO 2006, 139 Rn. 11 ff).

    Der Anspruch hängt in diesem Fall nur noch vom Zeitablauf ab (BGH, Beschluss vom 12. Januar 2006, aaO Rn. 15).

    Geht der Einkommensteuererstattungsanspruch - wie hier - auf die vom Arbeitslohn des Schuldners einbehaltene Lohnsteuer zurück, wird der Rechtsgrund für den Anspruch bereits mit der Abführung der Lohnsteuer gelegt (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2006, aaO Rn. 16).

    Die Finanzbehörde ist bereits dann etwas zur Insolvenzmasse schuldig geworden, wenn der die Erstattungsforderung begründende Sachverhalt verwirklicht worden ist (BGH, Beschluss vom 12. Januar 2006, aaO Rn. 17).

    Der Insolvenzschuldner erlangt mit der Vorauszahlung eine Anwartschaft auf den am Ende des Veranlagungszeitraums entstehenden Erstattungsanspruch, so dass dieser in die Masse fällt, wenn vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder während dessen Dauer der ihn begründende Sachverhalt verwirklicht ist (BGH, Beschluss vom 12. Januar 2006, aaO Rn. 18).

    Eine Nachtragsverteilung nach § 203 Abs. 1 InsO kann etwa nur dann angeordnet werden, wenn es sich um einen Gegenstand der (ursprünglichen) Masse handelt und nicht um neu erworbenes insolvenzfreies Vermögen des Schuldners (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Dezember 2005 - IX ZB 17/04, ZIP 2006, 143 Rn. 7; vom 12. Januar 2006 - IX ZB 239/04, ZInsO 2006, 139 Rn. 12 ff; vom 9. Oktober 2014 - IX ZA 20/14, NZI 2014, 1064 Rn. 7).

    Entscheidend ist vielmehr, wann der Rechtsgrund für den Vermögenszufluss im insolvenzrechtlichen Sinne gelegt worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 24. November 1988, aaO; Beschluss vom 1. Dezember 2005, aaO; vom 12. Januar 2006, aaO Rn. 15; vom 9. Oktober 2014, aaO).

  • BGH, 16.10.2008 - IX ZB 77/08

    Rechte des Schuldners gegenüber Vollstreckungsmaßnahmen des Insolvenzverwalters

    Die Rechtsbeschwerde ist danach zulässig, weil sie vom Beschwerdegericht in seiner Entscheidung über die sofortige Beschwerde des Schuldners zugelassen worden ist (BGH, Beschl. v. 12. Januar 2006 - IX ZB 239/04, ZIP 2006, 340, 341 Rn. 5; v. 5. April 2006 - IX ZB 169/04, ZVI 2007, 78 Rn. 3 f; v. 6. Juli 2006 - IX ZB 220/04, KTS 2007, 353, v. 15. November 2007 aaO Rn. 7).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 03.08.2005 - 20 W 111/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4541
OLG Frankfurt, 03.08.2005 - 20 W 111/05 (https://dejure.org/2005,4541)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03.08.2005 - 20 W 111/05 (https://dejure.org/2005,4541)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03. August 2005 - 20 W 111/05 (https://dejure.org/2005,4541)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 142 Abs 1 FGG, § 18 Abs 2 HGB, § 11 PartGG, § 27 Abs 1 FGG, § 546 ZPO
    Handelsregister: Ermessensausübung bei der Entscheidung über die Löschung einer unzulässigen Firma

  • Judicialis

    FGG § 142 I; ; HGB § 18 II; ; PartGG § 11

  • rechtsportal.de

    FGG § 142 Abs. 1; HGB § 18 Abs. 2; PartGG § 11
    Zur Frage der Löschung einer unzulässigen Firma einer GmbH wegen Verwendung des den Partnerschaftsgesellschaften vorbehaltenen Fimenbestandteils " & Partner"

  • Der Betrieb

    Firmenzusatz ?& Partner? bei überwiegendem Interesse der Gesellschaft auch für andere Rechtsformen zulässig

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ermessensausübung bei der Entscheidung über die Löschung einer unzulässigen Firma einer GmbH wegen des den Partnerschaftsgesellschaften vorbehaltenen Firmenbestandteiles "& Partner"; Berücksichtigung des öffentlichen Interesses an der Durchsetzung des Firmenrechts ; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 44
  • ZIP 2006, 340
  • DB 2006, 553
  • NZG 2006, 272 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.04.1997 - II ZB 14/96

    Bezeichnung von Freiberuflergesellschaften

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.08.2005 - 20 W 111/05
    Da der beanstandete Firmenzusatz erstmals am 15. Januar 1997 in das Handelsregister eingetragen wurde, kann die Betroffene sich auch nicht auf den gesetzlich in § 11 Abs. 1 Satz 2 und 3 PartGG für bei Inkrafttreten des PartGG am 1. Juli 1995 bereits bestehende Gesellschaften geschaffenen Bestandsschutz berufen (vgl. BGHZ 135, 257).

    Die Eintragung der Betroffenen mit dem nunmehr beanstandeten Firmenzusatz kurz nach Inkrafttreten des PartGG erfolgte auf der Grundlage dieser Rechtsprechung, die auch in der Literatur geteilt wurde (vgl. Schüppen WiB 1996, 735; Ring PartGG § 11 Rn. 3 jeweils m. w. N.) und erst später auf Vorlage des BayObLG (FGPrax 1996, 197) vom BGH mit Beschluss vom 21. April 1997 (BGHZ 135, 257) abgelehnt wurde.

  • OLG Frankfurt, 11.11.2004 - 20 W 321/04

    Handelsregistereintragung: Verwendung des Zusatzes "& Partners" in der Firma

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.08.2005 - 20 W 111/05
    Die gegen die Zurückweisung des Eintragungsantrages gerichtete Beschwerde blieb erfolglos; die diesbezügliche weitere Beschwerde wies der Senat mit Beschluss vom 11. November 2004 (20 W 321/04) zurück.

    Insoweit kann zur Vermeidung von Wiederholungen auf die diesbezüglichen Ausführungen in den Senatsbeschluss vom 11. November 2004 (20 W 321/04) verwiesen werden.

  • OLG Hamm, 30.08.1985 - 15 W 115/85
    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.08.2005 - 20 W 111/05
    Da die entscheidungserheblichen Tatsachen bekannt sind und eine weitere Sachaufklärung nicht erforderlich ist, kann der Senat bezüglich des Widerspruchs gegen die Löschung eine abschließende Entscheidung treffen und hierbei das gebotene Ermessen selbständig ausüben (vgl. BayObLG NJW 1988, 2388; OLG Hamm Rpfleger 1986, 16; Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 27 Rn. 56).
  • BayObLG, 08.06.1988 - BReg. 1 Z 50/87

    Beschwerdeberechtigung; Elternteil; Sorgerecht; Personensorge; Angelegenheit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.08.2005 - 20 W 111/05
    Da die entscheidungserheblichen Tatsachen bekannt sind und eine weitere Sachaufklärung nicht erforderlich ist, kann der Senat bezüglich des Widerspruchs gegen die Löschung eine abschließende Entscheidung treffen und hierbei das gebotene Ermessen selbständig ausüben (vgl. BayObLG NJW 1988, 2388; OLG Hamm Rpfleger 1986, 16; Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 27 Rn. 56).
  • OLG Naumburg, 10.11.1999 - 7 Wx 7/99

    Angabe der fehlenden Vorbestrafung wegen Insolvenzstraftaten bei Eintragung einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.08.2005 - 20 W 111/05
    Nach dieser Vorschrift ist die Löschung jedoch nicht zwingend vorgeschrieben, sondern in das Ermessen des Gerichts gestellt (vgl. BayObLG FGPrax 2000, 121; Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Aufl., § 142 Rn. 19 m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 20.05.1996 - 20 W 121/96

    Bezeichnung "und Partner" in einer Firma einer neugegründeten GmbH

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.08.2005 - 20 W 111/05
    Diese Erwägung war auch die tragende Begründung dafür, weshalb der Senat nach Inkrafttreten des PartGG zunächst die Verbotsnorm des § 11 Abs. 1 Satz 1 PartGG nicht auf Kapitalgesellschaften bezogen hatte (vgl. Senatsbeschluss in NJW 1996, 2237).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 07.03.2005 - I-19 W 1/04 AktE   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5547
OLG Düsseldorf, 07.03.2005 - I-19 W 1/04 AktE (https://dejure.org/2005,5547)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.03.2005 - I-19 W 1/04 AktE (https://dejure.org/2005,5547)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. März 2005 - I-19 W 1/04 AktE (https://dejure.org/2005,5547)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung für die Berechtigung zur Einleitung eines aktienrechtlichen Spruchverfahrens; Erfordernis eines Pflichtangebots und analoge Anwendung der § 306 Aktiengesetz (AktG) und § 305 Umwandlungsgesetz (UmwG) bei einem regulären Delistings; Aufgabe einer Aktionärsstellung ...

  • Judicialis

    UmwG § 12; ; UmwG § ... 15; ; UmwG § 29; ; UmwG § 29 Abs. 1; ; UmwG § 29 Abs. 1 S. 4; ; UmwG § 34; ; UmwG § 34 Satz 1; ; UmwG § 34 Satz 2; ; UmwG § 125; ; UmwG § 131 Abs. 1 Nr. 2; ; UmwG § 131 Abs. 1 Nr. 3; ; UmwG § 196; ; UmwG § 212; ; UmwG § 305; ; UmwG § 306; ; UmwG § 306 Abs. 1; ; UmwG § 307 Abs. 1 a.F.; ; UmwG § 307 Abs. 3 S. 2; ; UmwG § 312 Abs. 3 a.F.; ; UmwG § 312 Abs. 4 Satz 1 a.F.; ; AktG § 304; ; AktG § 304 Abs. 4; ; AktG § 305; ; AktG § 305 Abs. 5; ; AktG § 306; ; AktG § 320 b; ; BGB § 195; ; BGB § 826; ; SpruchG § 4; ; SpruchG § 12; ; SpruchG § 15 Abs. 1; ; SpruchG § 15 Abs. 2 Satz 1; ; SpruchG § 15 Abs. 4; ; SpruchG § 17 Abs. 2 S. 2; ; AO § 152 Abs. 3; ; FGG § 13 a Abs. 1; ; KostO § 30 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Aktionärseigenschaft - Voraussetzung für die Berechtigung zur Einleitung eines aktienrechtlichen Spruchverfahrens

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2006, 340
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 25.11.2002 - II ZR 133/01

    Zum regulären Delisting einer börsennotierten Aktiengesellschaft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.03.2005 - 19 W 1/04
    Erst mit der M- - Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 25.11.2002 -Az. II ZR 133/01- sei klar geworden, dass die Fälle des sogenannten Delistings im Spruchverfahren überprüfbar seien.

    aa) Der Senat geht in Übereinstimmung mit dem Landgericht davon aus, dass nach den vom Bundesgerichtshof in seiner M- - Entscheidung (BGH ZIP 2003, 387) für das reguläre Delisting entwickelten Grundsätzen auch beim sogenannten kalten Delisting den Minderheitsaktionären ein Abfindungsangebot für ihre Aktien zu unterbreiten ist, dessen Angemessenheit im Rahmen eines Spruchverfahrens überprüft werden kann.

    Hierfür bieten - wie das Landgericht zutreffend erkannt hat - im Rahmen der Aufspaltung die §§ 29, 34 UmwG, auf die auch der Bundesgerichtshof in der M-Entscheidung verwiesen hat (BGHZ 153, 47 = ZIP 2003, 387), die maßgeblichen juristischen Grundlagen.

    Der Bundesgerichtshof (BGH BGHZ 153, 47 = ZIP 2003, 387) nimmt ausdrücklich Bezug auf die im Unternehmensvertragsrecht und im Umwandlungsrecht festgeschriebenen Aktionärsrechte, indem er ausführt: "Es darf jedoch nicht übersehen werden, dass dem Aktionär mit dem Rückzug der Gesellschaft aus dem amtlichen Handel (§ 38 Abs. 4 BörsG) oder vom geregelten Markt (§ 52 Abs. 2 BörsG) der Markt genommen wird, der ihn in die Lage versetzt, den Wert seiner Aktien jederzeit durch Veräußerung zu realisieren.

  • BVerfG, 23.08.2000 - 1 BvR 68/95

    Zum Schutz von Minderheitsaktionären bei "übertragender Auflösung"

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.03.2005 - 19 W 1/04
    Dabei hat es offengelassen, ob diese Kontrolle mit dem Institut der Anfechtungsklage oder durch analoge Anwendung der Vorschriften über das Spruchverfahren (§ 306 AktG, §§ 305 ff. UmwG) sicherzustellen ist (BVerfG, Beschl. v. 23. August 2000 - 1 BvR 68/95 u. 147/97, ZIP 2000, 1670, 1672 f.).

    Das Bundesverfassungsgericht hat in dem Beschluss vom 23.08.2000 (ZIP 2000, 1670 = NJW 2001, 279) zu dem vergleichbaren Schutz von Minderheitsaktionären bei "übertragender Auflösung" der Aktiengesellschaft gefordert, dass Minderheitsaktionäre, die gegen ihren Willen aus der Gesellschaft, an der sie beteiligt sind, gedrängt werden, wirtschaftlich voll entschädigt werden.

  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.03.2005 - 19 W 1/04
    Dabei kann der Gesetzgeber auch Regelungen treffen, die für ein Rechtsschutzbegehren besondere formelle Voraussetzungen aufstellen und sich dadurch für den Rechtsuchenden einschränkend auswirken (vgl. BVerfGE 10, 264 ; 60, 253 ; 77, 275 ).

    Der Rechtsweg darf danach nicht in unzumutbarer, durch Sachgründe der genannten Art nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 10, 264 ; 77, 275 m.w.N.).

  • BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59

    Verfasungsmäßigkeit der Vorschußplicht des Antragstellers im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.03.2005 - 19 W 1/04
    Dabei kann der Gesetzgeber auch Regelungen treffen, die für ein Rechtsschutzbegehren besondere formelle Voraussetzungen aufstellen und sich dadurch für den Rechtsuchenden einschränkend auswirken (vgl. BVerfGE 10, 264 ; 60, 253 ; 77, 275 ).

    Der Rechtsweg darf danach nicht in unzumutbarer, durch Sachgründe der genannten Art nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 10, 264 ; 77, 275 m.w.N.).

  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.03.2005 - 19 W 1/04
    Dabei kann der Gesetzgeber auch Regelungen treffen, die für ein Rechtsschutzbegehren besondere formelle Voraussetzungen aufstellen und sich dadurch für den Rechtsuchenden einschränkend auswirken (vgl. BVerfGE 10, 264 ; 60, 253 ; 77, 275 ).

    Das Rechtsstaatsprinzip fordert für das gerichtliche Verfahren einen wirkungsvollen Rechtsschutz des einzelnen Rechtsuchenden, andererseits aber auch die Herstellung von Rechtssicherheit, die voraussetzt, dass strittige Rechtsverhältnisse in angemessener Zeit geklärt werden (vgl. BVerfGE 60, 253 ).

  • OLG Zweibrücken, 03.08.2004 - 3 W 60/04

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Beginn der Antragsfrist im Falle des Delisting

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.03.2005 - 19 W 1/04
    Selbst wenn - wie vereinzelt in der Rechtsprechung vertreten (vgl. OLG Zweibrücken, Der Konzern 2004, 682, 684; Landgericht München I, Der Betrieb 2004, 476, 478) - die Vorschriften über die Antragsfristen für die gerichtliche Festsetzung einer Abfindung im Falle des Delistings dahin ausgelegt werden, dass der Lauf der Frist frühestens mit dem Erlass der M--Entscheidung des Bundesgerichtshofs beginnt, wären die Anträge der Antragstellerin verfristet.

    Mangels einer besonderen Bekanntmachung im Sinne des § 305 UmwG a.F. dürfte für den Beginn der Frist in verfassungskonformer Auslegung von § 305 a.F. nicht auf den Zeitpunkt des Erlasses der M- - Entscheidung abgestellt werden, sondern auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung (vgl. hierzu auch OLG Zweibrücken, Der Konzern 2004, 682).

  • BVerfG, 23.04.1979 - 1 BvR 208/79
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.03.2005 - 19 W 1/04
    Das Bundesverfassungsgericht behandelt in dem Beschluss vom 23.04.1979 - Az. 1 BvR 208/79 - (zitiert aus JURIS) die Auswirkungen einer höchstrichterlichen Entscheidung auf bestandskräftig abgeschlossene Fälle wie folgt: "Die Klärung streitiger Rechtsfragen durch die höchstrichterliche Rechtsprechung muss nicht allgemein zum Anlass genommen werden, bereits abgeschlossene Verfahren aufzugreifen.
  • BVerfG, 27.04.1999 - 1 BvR 1613/94

    Bei dem Ausgleich oder der Abfindung für Aktionäre darf der Börsenkurs der Aktien

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.03.2005 - 19 W 1/04
    Das Bundesverfassungsgericht hat in der ... Entscheidung (BVerfGE 100, 289, 305 f.) erkannt, dass der Verkehrswert einer Aktie und die jederzeitige Möglichkeit seiner Realisierung Eigenschaften des Aktieneigentums darstellen, die wie das Aktieneigentum selbst verfassungsrechtlichen Schutz genießen.
  • OLG Düsseldorf, 06.12.2000 - 19 W 1/00

    Berechtigung des im Zuge einer rechtsformübergreifenden Verschmelzung oder

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.03.2005 - 19 W 1/04
    (1) Das Landgericht weist zutreffend auf die Entscheidung des Senats vom 06.12.2000 - Az. 19 W 1/00 AktE - (ZIP 2001, 158 = DB 2001, 189 = AG 2001, 596) hin.
  • BVerfG, 10.10.1978 - 1 BvR 475/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verweis uf das

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.03.2005 - 19 W 1/04
    Demgemäß ist das Verfahrensrecht mit Blick auf die Grundrechte auszulegen und anzuwenden Bei mehreren Auslegungsmöglichkeiten ist diejenige zu wählen, die es dem Gericht ermöglicht, die Grundrechte der Verfahrensbeteiligten durchzusetzen und zu verwirklichen (BVerfGE 49, 252, 257).
  • LG Köln, 19.12.2003 - 82 O 95/03

    Angemessene Abfindung bei "kaltem Delisting" ("Rhenag Rheinische Energie AG")

  • BayObLG, 17.09.1998 - 3Z BR 37/98

    Abfindung bei Beschluss der Aktiengesellschaft über ihre Auflösung

  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

  • BayObLG, 18.03.2002 - 3Z BR 6/02

    Antragsberechtigung im Spruchstellenverfahren - Wirksamkeit des vor Fristbeginn

  • OLG Frankfurt, 20.12.2011 - 21 W 8/11

    Pflichtangebot an die Minderheitsaktionäre im Fall des Widerrufs der

    Antragsberechtigt sind - wie letztlich auch das Landgericht im Ergebnis annimmt (vgl. Bl. 842 d. A.) - im Fall des Delisting der Regelung beim Unternehmensvertrag folgend alle Aktionäre, wobei entsprechend § 3 Satz 2 SpruchG der Zeitpunkt der Einleitung des Spruchverfahrens maßgeblich ist (vgl. BGH, AG 2008, 659, 660; BayObLG, DB 2005, 214, 216; OLG Düsseldorf, AG 2005, 480, 482; KK/Wasmann, SpruchG, § 3 Rdn. 19; Simon/Leuering, SpruchG, § 3 Rdn. 58; Drescher, in: Spindler/Stilz, AktG, 2. Aufl., § 3 SpruchG Rdn. 18 sowie für den Fall des kalten Delisting OLG Düsseldorf, AG 2005, 480).
  • LG Hamburg, 16.09.2011 - 417 HKO 19/07

    Verschmelzung Phoenix AG

    Richtig ist ferner, dass wegen dieser Werteinbuße der Aktionär aus verfassungsrechtlichen Gründen einen Anspruch darauf hat, vom Unternehmen oder von dem bestimmenden Hauptaktionär ein Angebot auf Ankauf seiner Aktie zum wahren Wert zu erhalten (BVerfG NJW 1999, 3796 -- DAT/Altana -; BVerfG NJW 2001, 279 -- Moto Meter; BGH NJW 2003, 1032, 1034 -- Macroton; OLG Düsseldorf, AG 2005, 480f.).
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