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   BGH, 23.03.2006 - IX ZB 130/05   

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BGH, 23.03.2006 - IX ZB 130/05 (https://dejure.org/2006,746)
BGH, Entscheidung vom 23.03.2006 - IX ZB 130/05 (https://dejure.org/2006,746)
BGH, Entscheidung vom 23. März 2006 - IX ZB 130/05 (https://dejure.org/2006,746)
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Volltextveröffentlichungen (14)

Kurzfassungen/Presse

  • streifler.de (Zusammenfassung)

    Insolvenzverwalter hat Anspruch auf Prozesskostenhilfe für beigeordneten Rechtsanwalt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1597
  • ZIP 2006, 825
  • MDR 2006, 1310
  • NZI 2006, 341
  • WM 2006, 1298
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 18.09.2003 - IX ZB 460/02

    Voraussetzungen der Prozeßkostenhilfe für den Insolvenzverwalter im

    Auszug aus BGH, 23.03.2006 - IX ZB 130/05
    Dies widerspricht dem eindeutigen Zweck der Vorschrift (vgl. BGH, Beschl. v. 18. September 2003 - IX ZB 460/02, ZIP 2003, 2036).

    Gerade der Rechtsverfolgung durch Insolvenzverwalter mit dem Ziel der Masseanreicherung hat der Gesetzgeber ein eigenständiges, schutzwürdiges öffentliches Interesse beigemessen (vgl. BGH, Urt. v. 27. September 1990 - IX ZR 250/89, ZIP 1990, 1490, 1491 m. Anm. Merz EWiR 1990, 1243 f; Beschl. v. 18. September 2003 - IX ZB 460/02, aaO).

  • BGH, 11.11.2004 - IX ZB 48/04

    Überprüfung der Entgelte für die Beauftragung externer Sachverständiger durch den

    Auszug aus BGH, 23.03.2006 - IX ZB 130/05
    aa) Der Senat hat zu § 5 Abs. 1 InsVV bereits entschieden, dass ein Insolvenzverwalter, auch wenn er selbst Volljurist ist, Aufgaben, die ein Insolvenzverwalter ohne volljuristische Ausbildung im Allgemeinen nicht lösen kann, auf einen Rechtsanwalt übertragen und die dadurch entstandenen Auslagen aus der Masse entnehmen kann (BGH, Beschl. v. 11. November 2004 - IX ZB 48/04, ZIP 2005, 36, 37; siehe auch BGHZ 139, 309, 313 f; 160, 176, 182 f).

    b) Legt man bei der Prüfung die vom Senat (vgl. BGH, Beschl. v. 11. November 2004 - IX ZB 48/04, aaO S. 36 f) entwickelten Maßstäbe an, ist dem Beiordnungsantrag zu entsprechen.

  • BGH, 22.07.2004 - IX ZB 161/03

    Erstattung von Auslagen des Insolvenzverwalters für die Erfüllung steuerlicher

    Auszug aus BGH, 23.03.2006 - IX ZB 130/05
    aa) Der Senat hat zu § 5 Abs. 1 InsVV bereits entschieden, dass ein Insolvenzverwalter, auch wenn er selbst Volljurist ist, Aufgaben, die ein Insolvenzverwalter ohne volljuristische Ausbildung im Allgemeinen nicht lösen kann, auf einen Rechtsanwalt übertragen und die dadurch entstandenen Auslagen aus der Masse entnehmen kann (BGH, Beschl. v. 11. November 2004 - IX ZB 48/04, ZIP 2005, 36, 37; siehe auch BGHZ 139, 309, 313 f; 160, 176, 182 f).
  • BGH, 27.09.1990 - IX ZR 250/89

    Antrag auf Prozeßkostenhilfe - Konkursverwalter - Kommanditgesellschaft -

    Auszug aus BGH, 23.03.2006 - IX ZB 130/05
    Gerade der Rechtsverfolgung durch Insolvenzverwalter mit dem Ziel der Masseanreicherung hat der Gesetzgeber ein eigenständiges, schutzwürdiges öffentliches Interesse beigemessen (vgl. BGH, Urt. v. 27. September 1990 - IX ZR 250/89, ZIP 1990, 1490, 1491 m. Anm. Merz EWiR 1990, 1243 f; Beschl. v. 18. September 2003 - IX ZB 460/02, aaO).
  • BAG, 28.04.2003 - 2 AZB 78/02

    Prozesskostenhilfe und Anwaltsbeiordnung für Insolvenzverwalter -

    Auszug aus BGH, 23.03.2006 - IX ZB 130/05
    Das Bundesarbeitsgericht hat hierzu im Einzelnen ausgeführt, eine strengere Handhabung im Rahmen der Anwaltsbeiordnung bewirke, dass der als Rechtsanwalt zugelassene Insolvenzverwalter bei Massearmut regelmäßig leer ausgehe oder - bei Beauftragung eines anderen Rechtsanwalts - diesem nach §§ 55, 61 InsO schadensersatzpflichtig sei (vgl. BAG ZIP 2003, 1947, 1948 f; ZInsO 2003, 722, 724).
  • BGH, 17.09.1998 - IX ZR 237/97

    Gebührenansprüche des als Liquidator tätigen Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 23.03.2006 - IX ZB 130/05
    aa) Der Senat hat zu § 5 Abs. 1 InsVV bereits entschieden, dass ein Insolvenzverwalter, auch wenn er selbst Volljurist ist, Aufgaben, die ein Insolvenzverwalter ohne volljuristische Ausbildung im Allgemeinen nicht lösen kann, auf einen Rechtsanwalt übertragen und die dadurch entstandenen Auslagen aus der Masse entnehmen kann (BGH, Beschl. v. 11. November 2004 - IX ZB 48/04, ZIP 2005, 36, 37; siehe auch BGHZ 139, 309, 313 f; 160, 176, 182 f).
  • BGH, 24.01.1991 - IX ZR 250/89

    Einsatz von Hilfskräften durch den Konkursverwalter; Interessenkollision des

    Auszug aus BGH, 23.03.2006 - IX ZB 130/05
    Gerade der Rechtsverfolgung durch Insolvenzverwalter mit dem Ziel der Masseanreicherung hat der Gesetzgeber ein eigenständiges, schutzwürdiges öffentliches Interesse beigemessen (vgl. BGH, Urt. v. 27. September 1990 - IX ZR 250/89, ZIP 1990, 1490, 1491 m. Anm. Merz EWiR 1990, 1243 f; Beschl. v. 18. September 2003 - IX ZB 460/02, aaO).
  • BAG, 08.05.2003 - 2 AZB 56/02

    Prozeßkostenhilfe - Insolvenzverwalter - Beiordnung

    Auszug aus BGH, 23.03.2006 - IX ZB 130/05
    Das Bundesarbeitsgericht hat hierzu im Einzelnen ausgeführt, eine strengere Handhabung im Rahmen der Anwaltsbeiordnung bewirke, dass der als Rechtsanwalt zugelassene Insolvenzverwalter bei Massearmut regelmäßig leer ausgehe oder - bei Beauftragung eines anderen Rechtsanwalts - diesem nach §§ 55, 61 InsO schadensersatzpflichtig sei (vgl. BAG ZIP 2003, 1947, 1948 f; ZInsO 2003, 722, 724).
  • BGH, 20.07.2017 - IX ZR 310/14

    Persönliche Haftung des Insolvenzverwalters wegen vorsätzlicher sittenwidriger

    (a) Die Tätigkeiten des Zeugen K.     sind nach den getroffenen Feststellungen dem Beklagten als Insolvenzverwalter zu- und auf seinen Vergütungsanspruch anzurechnen, weil der Zeuge bei diesem beschäftigt und für Tätigkeiten eingeschaltet war, die zu den allgemeinen Geschäften eines Insolvenzverwalters gehören (vgl. für die Ermittlung von Anfechtungsansprüchen BGH, Beschluss vom 8. März 2012 - IX ZB 162/11, WM 2012, 666 Rn. 11; vom 14. November 2012 - IX ZB 95/10, ZVI 2013, 167 Rn. 4; anders für die Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen einer Prozesskostenhilfe im Anfechtungsrechtsstreit BGH, Beschluss vom 23. März 2006 - IX ZB 130/05, WM 2006, 1298 Rn. 9).
  • BGH, 08.03.2012 - IX ZB 162/11

    Insolvenzverwaltervergütung: Festsetzung eines Zuschlags für

    Einen Anfechtungsrechtsstreit wird dagegen ein Insolvenzverwalter ohne volljuristische Ausbildung auf einen Rechtsanwalt übertragen und die dadurch entstehenden Auslagen der Masse entnehmen (BGH, Beschluss vom 23. März 2006 - IX ZB 130/05, ZIP 2006, 825 Rn. 6, 9).
  • BGH, 28.09.2006 - IX ZR 136/05

    Wirkung einer vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens erklärten Aufrechnung;

    Indessen ist im Rahmen des § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO die Anfechtbarkeit inzident voll durchzuprüfen (G. Fischer ZIP 2004, 1679, 1682), und diese Prüfung ist oft mit schwierigen rechtlichen und tatsächlichen Fragen verbunden (vgl. BGH, Beschl. v. 23. März 2006 - IX ZB 130/05, NZI 2006, 341).
  • BFH, 18.09.2019 - XI R 19/17

    Vorsteuerabzug aus Rechtsanwaltskosten zur Prüfung von Haftungsansprüchen in der

    Dazu kann auch die (vorprozessuale) Einschaltung von Rechtsanwälten bezüglich spezifischer Rechtsfragen gehören, wobei sich je nach Handlungsweise unterschiedliche Folgen für seine Vergütung ergeben (vgl. BGH-Urteil vom 03.03.2016 - IX ZR 119/15, ZIP 2016, 727, Rz 17; BGH-Beschlüsse vom 23.03.2006 - IX ZB 130/05, ZIP 2006, 825, Rz 6, 9; vom 08.03.2012 - IX ZB 162/11, ZIP 2012, 682, Rz 12; vom 13.03.2014 - IX ZB 204/11, Zeitschrift für das gesamte Insolvenzrecht --ZInsO-- 2014, 951, Rz 10; Keller in Keller, Vergütung und Kosten im Insolvenzverfahren, 4. Aufl., § 13 Rz 6; Stoffler in Kübler/Prütting/Bork, InsO, § 4 InsVV Rz 23).
  • BGH, 10.10.2006 - XI ZB 1/06

    Beiordnung eines nicht bei dem Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalts

    Der Bundesgerichtshof hat sich mit der Streitfrage bisher nicht näher befasst, die Beiordnung eines auswärtigen nur zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts aber für zulässig erachtet (vgl. BGHZ 159, 370, 373; BGH, Beschlüsse vom 23. März 2006 - IX ZB 130/05, WM 2006, 1298 und vom 6. April 2006 - IX ZB 169/05, NJW 2006, 1881).
  • BGH, 14.11.2012 - IX ZB 95/10

    Vergütungsfestsetzung für Insolvenzverwalter: Kürzung der Vergütung um nicht

    Einen solchen wird ein Insolvenzverwalter ohne volljuristische Ausbildung auf einen Rechtsanwalt übertragen und die dadurch entstehenden Auslagen, sofern sie nicht vom Anfechtungsgegner zu tragen sind, der Masse entnehmen (BGH, Beschluss vom 23. März 2006 - IX ZB 130/05, ZIP 2006, 825 Rn. 6, 9; vom 8. März 2012, aaO Rn. 12).
  • BGH, 06.04.2006 - IX ZB 169/05

    Beiordnung eines Rechtsanwalts bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den

    Auf die vom Landgericht für grundsätzlich gehaltene Frage, ob die Beiordnung eines Rechtsanwalts auch dann im Sinne von § 121 Abs. 2 Fall 1 ZPO erforderlich ist, wenn der klagende Insolvenzverwalter zugleich Rechtsanwalt ist, kommt es im vorliegenden Fall also nicht an (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 23. März 2006 - IX ZB 130/05, z.V.b.).
  • BGH, 12.09.2019 - IX ZB 1/17

    Übertragung der einem Insolvenzverwalter obliegenden Aufgabe auf einen

    Aufgaben, die ein Insolvenzverwalter ohne volljuristische Ausbildung im Allgemeinen nicht lösen kann, darf er, auch wenn er selbst Volljurist ist, auf einen Rechtsanwalt übertragen und die dadurch entstehenden Auslagen aus der Masse entnehmen (BGH, Beschluss vom 23. März 2006 - IX ZB 130/05, WM 2006, 1298 Rn. 6; vom 3. Juli 2008 - IX ZB 167/07, juris Rn. 10, jeweils mwN).
  • BGH, 17.11.2009 - VIII ZB 44/09

    Fristversäumung bei Antrag auf Prozesskostenhilfe; Beschwerderecht der

    Eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens findet gemäß § 127 Abs. 4 ZPO nicht statt (vgl. BGH, Beschluss vom 23. März 2006 - IX ZB 130/05, NJW 2006, 1597, Tz. 10; Musielak/Fischer, a.a.O., § 127 Rdnr. 29; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 14.01.2021 - IX ZB 27/18

    Berechnungsgrundlage für die Vergütung eines nur mit der Prüfung einer

    Zwar wird ein Insolvenzverwalter ohne volljuristische Ausbildung in der Regel einen Rechtsstreit über einen Anfechtungsanspruch auf einen Rechtsanwalt übertragen und die dadurch entstehenden Auslagen, sofern sie nicht vom Anfechtungsgegner zu tragen sind, der Masse entnehmen (BGH, Beschluss vom 23. März 2006 - IX ZB 130/05, ZIP 2006, 825 Rn. 6, 9; vom 8. März 2012, aaO Rn. 12).
  • BGH, 23.04.2013 - II ZB 21/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Ursächlichkeit der Mittellosigkeit für die

  • BGH, 03.07.2008 - IX ZB 167/07

    Anrechnung an externer Rechtsvertreter gezahlter Vergütungen auf die Vergütung

  • BGH, 21.02.2008 - IX ZB 232/06

    Erhöhung der Regelvergütung des Insolvenzverwalters wegen der Bearbeitung von

  • BGH, 26.09.2012 - XII ZB 664/10

    Prozesskostenhilfebewilligung: Beschwerdebefugnis der Staatskasse

  • VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 88-IV-18

    Verfassungswidrige Ablehnung der Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine

  • BGH, 26.10.2006 - IX ZB 176/05

    Beiordnung eines Rechtsanwalts nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den

  • BGH, 29.09.2022 - IX ZA 10/22

    Vergütung des als Rechtsanwalt zugelassenen Insolvenzverwalters:

  • OLG Karlsruhe, 20.07.2007 - 2 WF 51/07

    Beiordnung eines wohnortnahen RA

  • BGH, 06.04.2006 - IX ZB 170/05

    Beiordnung eines Rechtsanwalts bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den

  • OLG Dresden, 11.02.2019 - 3 W 549/18
  • BGH, 10.01.2013 - KZB 62/12

    Statthaftigkeit einer Beschwerde vor dem BGH gegen einen Prozesskostenhilfe

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2015 - 8 E 532/14

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung der Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen eines

  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.11.2011 - L 18 AS 2113/11
  • LG Aachen, 08.05.2007 - 6 T 67/07

    Zahlung aus einem ausgelagerten Auftrag zur Ermittlung von

  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.11.2011 - L 18 AL 2113/11

    Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts - Beschränkung gemäß Mehrkostenverbot

  • VG Cottbus, 26.05.2009 - 7 K 744/07

    Notwendige Bevollmächtigung eines Rechtsanwalts durch den Insolvenzverwalter

  • LG Dresden, 23.04.2010 - 10 O 3238/09

    Arbeitnehmersozialversicherungsbeiträge sind nach § 28e Abs. 1 S. 2 SGB IV nicht

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