Weitere Entscheidung unten: OLG München, 21.12.2006

Rechtsprechung
   BGH, 19.03.2007 - II ZR 106/06   

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https://dejure.org/2007,5864
BGH, 19.03.2007 - II ZR 106/06 (https://dejure.org/2007,5864)
BGH, Entscheidung vom 19.03.2007 - II ZR 106/06 (https://dejure.org/2007,5864)
BGH, Entscheidung vom 19. März 2007 - II ZR 106/06 (https://dejure.org/2007,5864)
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Volltextveröffentlichungen (10)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 1407
  • NZI 2008, 40
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.05.2005 - II ZR 66/03

    Rückforderung von Finanzierungshilfen eines Aktionärs; Anwendbarkeit der

    Auszug aus BGH, 19.03.2007 - II ZR 106/06
    Dass eine im Einzelfall koordinierte Kreditvergabe wie ein entsprechendes koordiniertes Stehenlassen in der Krise einer Anwendung des Kleinbeteiligtenprivilegs nach § 32 a Abs. 3 Satz 2 GmbHG entgegensteht, hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 9. Mai 2005 (II ZR 66/03, ZIP 2005, 1316, 1318) ausgesprochen.
  • BGH, 29.01.2015 - IX ZR 279/13

    Insolvenz einer GmbH & Co. KG: Anspruch des Insolvenzverwalters auf

    Das koordinierte Zusammenwirken der Gesellschafter ermöglicht die gemeinsame Zurechnung der wechselseitigen Beteiligungen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. März 2007 - II ZR 106/06, ZIP 2007, 1407; vom 26. April 2010 - II ZR 60/09, WM 2010, 1415 Rn. 5).
  • BGH, 26.04.2010 - II ZR 60/09

    Haftung nach den Eigenkapitalersatzregeln: Kapitalhilfe eines Aktionärs zur

    Denn schon das am 20. Dezember 1999 von dem Kläger, Dr. Z. und dem Vorstand der Schuldnerin unterzeichnete "Keep Well Agreement" und die damit koordinierte Kreditvergabe (vgl. BGH, Sen.Urt. v. 9. Mai 2005 aaO S. 1318; Sen.Beschl. v. 19. März 2007 - II ZR 106/06, DStR 2007, 684) reichen aus, um - zusammen mit dem Aktienanteil des Klägers von 15, 46 % - ein aktienrechtlich fundiertes unternehmerisches Interesse zu begründen.

    Wenn das Berufungsgericht angesichts dieser massiven, mit dem Mitaktionär Dr. Z. koordinierten Hilfe zur Beseitigung oder Vermeidung einer Insolvenzreife ein unternehmerisches Interesse des Klägers in seiner Eigenschaft als Aktionär an dem Schicksal der Schuldnerin angenommen hat, ist das aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden (vgl. BGH, Sen.Urt. v. 9. Mai 2005 aaO; Sen.Beschl. v. 19. März 2007 aaO).

  • BGH, 26.01.2023 - IX ZR 85/21

    Beteiligung am Haftkapital in Höhe von 10 % (und nicht von weniger als 10 %) im

    Zur Rechtslage vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen hat vor diesem Hintergrund der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine im Einzelfall koordinierte Kreditvergabe wie ein entsprechendes koordiniertes Stehenlassen in der Krise einer Anwendung des Kleinbeteiligtenprivilegs nach § 32a Abs. 3 Satz 2 GmbHG entgegenstehen könne (BGH, Beschluss vom 19. März 2007 - II ZR 106/06, ZIP 2007, 1407; vgl. auch BGH, Urteil vom 9. Mai 2005 - II ZR 66/03, ZIP 2005, 1316, 1318; Beschluss vom 26. April 2010 - II ZR 60/09, ZIP 2010, 1443 Rn. 5; jeweils zur Beteiligung an einer Aktiengesellschaft).
  • FG Niedersachsen, 22.11.2011 - 8 K 199/09

    Abstellen auf die Beteiligungsgrenze des § 32a Abs. 3 GmbHG a.F. bzgl. der Frage

    Zugunsten von Gesellschaftern, die mit 10 % oder weniger am Stammkapital einer GmbH beteiligt und nicht zu Geschäftsführern bestellt worden sind, findet nach Ansicht des BGH das sog. "Kleinbeteiligungsprivileg" des § 32a Abs. GmbHG keine Anwendung, wenn mehrere Gesellschafter, die zusammen mehr als den genannten Anteil am Stammkapital halten, die Gesellschafterhilfe in der Krise koordiniert gewähren oder sie koordiniert stehen lassen (zuletzt insbesondere BGH, Beschluss vom 19.3. 2007 II ZR 106/06).
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Rechtsprechung
   OLG München, 21.12.2006 - 19 U 4572/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,19086
OLG München, 21.12.2006 - 19 U 4572/06 (https://dejure.org/2006,19086)
OLG München, Entscheidung vom 21.12.2006 - 19 U 4572/06 (https://dejure.org/2006,19086)
OLG München, Entscheidung vom 21. Dezember 2006 - 19 U 4572/06 (https://dejure.org/2006,19086)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 1407
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 19.07.2004 - II ZR 218/03

    Persönliche Haftung der Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft für

    Auszug aus OLG München, 21.12.2006 - 19 U 4572/06
    Dabei ist zunächst darauf hinzuweisen, dass eine Ad-hoc-Mitteilung als anlassbezogene Information der Öffentlichkeit in der Regel weder dazu bestimmt noch geeignet ist, über alle anlagerelevanten Umstände des Unternehmens vollständig zu informieren; vielmehr beschränkt sich der Informationsgehalt der Ad-hoc-Mitteilung im Allgemeinen ausschnittartig auf wesentliche aktuelle neue Tatsachen aus dem Unternehmensbereich (siehe bereits oben, vgl. BGHZ 160, 134 = ZIP 2004, 1599 (m. Bespr. Leisch, S. 1573) ).

    Bei derartigen individuell geprägten Willensentschlüssen geht die höchstrichterliche Rechtsprechung davon aus, dass es grundsätzlich keinen Anscheinsbeweis für sicher bestimmbare Verhaltensweisen von Menschen in bestimmten Lebenslagen gibt (vgl. BGHZ 160, 134 = ZIP 2004, 1599 - Infomatec; BGHZ 100, 214).

    Zur genauen Dauer einer solchen denkbaren Anlagestimmung lassen sich aber ebenso wenig verlässliche, verallgemeinerungsfähige Erfahrungssätze aufstellen (BGHZ 160, 134 = ZIP 2004, 1599 ).

    Bei der Beurteilung, wie lange eine Anlagestimmung etwa von einer Ad-hoc-Mitteilung ausgehen kann, verbietet sich danach jede schematische, an einen bestimmten, festen Zeitraum angelehnte Betrachtungsweise (BGHZ 160, 134 = ZIP 2004, 1599 ).

  • BGH, 09.05.2005 - II ZR 287/02

    Umfang der persönlichen Haftung der Vorstandsmitglieder eine Aktiengesellschaft

    Auszug aus OLG München, 21.12.2006 - 19 U 4572/06
    Mit Urteil vom 9.5.2005 (II ZR 287/02, ZIP 2005, 1270 (m. Bespr. Fleischer, S. 1805) , dazu EWiR 2005, 689 (Bayer/Weinmann) ) wurde das Urteil des Senats vom 18.7.2002 aufgehoben und zur neuen Verhandlung und Entscheidung (auch über die Kosten des Revisionsverfahrens) an das OLG München, 19. Senat, zurückverwiesen.

    Hinsichtlich der Rüge, die Beklagten hätten in der Ad-hoc-Mitteilung auf eine sog. "Put-Option" hinweisen müssen, ist klarzustellen, dass der Vorwurf hier - im Gegensatz etwa zur Ad-hoc-Mitteilung vom 24.8.2000, vgl. BGH, Urt. v. 9.5.2000 (ZIP 2005, 1270) in dieser Sache - lediglich das Unterlassen eines angeblich mitteilungspflichtigen Umstandes betrifft.

    ... Daneben ist erneut darauf hinzuweisen, dass in rechtlicher Hinsicht auch bei unterstellter Fehlerhaftigkeit der Ad-hoc-Mitteilung vom 24.8.2000 diese, soweit sie fehlerhaft war (vgl. BGH ZIP 2005, 1270 ), eine Anlegerstimmung durch die Korrektur vom 9.10.2000, die vor den Käufen des Klägers veröffentlicht wurde, nicht mehr entfalten konnte (so auch OLG München, Beschl. v. 18.10.2005 - 18 U 2605/05).

  • OLG München, 18.10.2005 - 18 U 2605/05
    Auszug aus OLG München, 21.12.2006 - 19 U 4572/06
    Mitteilungspflichtig war deshalb nicht der sog. "Signing-Bonus" an Ec. in Höhe von 30 Mio. US-$ (ebenso OLG München, Urt. v. 22.3.2005 - 5 U 4458/04; OLG München, Beschl. v. 18.10.2005 - 18 U 2605/05; OLG Frankfurt/M., Urt. v. 10.5.2005 - 5 U 133/03).

    Andererseits ist zu berücksichtigen, dass die Beklagten vorsatzausschließend wegen der öffentlichen Berichterstattung hierüber womöglich davon ausgehen durften, dass die "Put-Option" nicht mehr mitgeteilt werden muss (ebenso OLG München, Beschl. v. 18.10.2005 - 18 U 2605/05).

    ... Daneben ist erneut darauf hinzuweisen, dass in rechtlicher Hinsicht auch bei unterstellter Fehlerhaftigkeit der Ad-hoc-Mitteilung vom 24.8.2000 diese, soweit sie fehlerhaft war (vgl. BGH ZIP 2005, 1270 ), eine Anlegerstimmung durch die Korrektur vom 9.10.2000, die vor den Käufen des Klägers veröffentlicht wurde, nicht mehr entfalten konnte (so auch OLG München, Beschl. v. 18.10.2005 - 18 U 2605/05).

  • OLG Frankfurt, 10.05.2005 - 5 U 133/03

    Kapitalanlage: Schadensersatzansprüche eines Aktionärs wegen unrichtiger

    Auszug aus OLG München, 21.12.2006 - 19 U 4572/06
    Mitteilungspflichtig war deshalb nicht der sog. "Signing-Bonus" an Ec. in Höhe von 30 Mio. US-$ (ebenso OLG München, Urt. v. 22.3.2005 - 5 U 4458/04; OLG München, Beschl. v. 18.10.2005 - 18 U 2605/05; OLG Frankfurt/M., Urt. v. 10.5.2005 - 5 U 133/03).

    Dafür maßgeblich ist zum einen, dass für die Beklagten schon nicht klar gewesen sein muss, dass eine Option, deren Ausübung ungewiss ist und erst zu einem späteren Zeitpunkt (nach zwei Jahren) eintreten kann, überhaupt mitteilungspflichtig ist (ebenso OLG Frankfurt/M., Urt. v. 10.5.2005 - 5 U 133/03; OLG München, Urt. v. 22.3.2005 - 5 U 4458/04).

  • BGH, 05.07.1989 - VIII ZR 334/88

    Zulässigkeit der Parteivernehmung; Ansprüche des Leasingnehmers wegen

    Auszug aus OLG München, 21.12.2006 - 19 U 4572/06
    Die Parteivernehmung nach § 448 ZPO darf von Amts wegen nur angeordnet werden, wenn aufgrund einer vorausgegangenen Beweisaufnahme oder des sonstigen Verhandlungsinhalts wenigstens eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die zu beweisende Tatsache spricht, so dass bereits "einiger Beweis" (sog. Anfangsbeweis) erbracht ist (st. Rspr.; vgl. z.B. BGH ZIP 1989, 1333 = NJW 1989, 3222, 3223, dazu EWiR 1989, 977 (H.-G. Eckert) ; BGH VersR 1991, 917, 918 - jew. m.w.N.).
  • BGH, 14.07.1998 - XI ZR 173/97

    Unternehmensberichtshaftung der emissionsbegleitenden Bank; Begriff des böslichen

    Auszug aus OLG München, 21.12.2006 - 19 U 4572/06
    Auch die durch eine positive Ad-hoc-Meldung verursachte Anlagestimmung endet jedenfalls dann, wenn im Laufe der Zeit andere Faktoren für die Einschätzung des Wertpapiers bestimmend werden, etwa eine wesentliche Änderung des Börsenindex, der Konjunktureinschätzung oder aber neue Unternehmensdaten, wie z.B. ein neuer Jahresabschluss, ein Halbjahres- oder Quartalsbericht oder aber eine neue Ad-hoc-Mitteilung (vgl. BGHZ 139, 225, 234 = ZIP 1998, 1528, 1531 für den Bereich der Börsenprospekte, dazu EWiR 1998, 835 (Koller) ).
  • BGH, 24.04.1991 - IV ZR 172/90

    Umfang der Beweiserleichterung bei behaupteter Entwendung des versicherten

    Auszug aus OLG München, 21.12.2006 - 19 U 4572/06
    Die Parteivernehmung nach § 448 ZPO darf von Amts wegen nur angeordnet werden, wenn aufgrund einer vorausgegangenen Beweisaufnahme oder des sonstigen Verhandlungsinhalts wenigstens eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die zu beweisende Tatsache spricht, so dass bereits "einiger Beweis" (sog. Anfangsbeweis) erbracht ist (st. Rspr.; vgl. z.B. BGH ZIP 1989, 1333 = NJW 1989, 3222, 3223, dazu EWiR 1989, 977 (H.-G. Eckert) ; BGH VersR 1991, 917, 918 - jew. m.w.N.).
  • OLG München, 21.04.2005 - 19 U 4671/04

    Anforderungen an den Nachweis der Kausalität einer unrichtigen Ad-hoc-Mitteilung

    Auszug aus OLG München, 21.12.2006 - 19 U 4572/06
    Denn Ad-hoc-Mitteilungen enthalten in der Regel momentan bedeutsame Angaben und werden deshalb zumeist nur für eine aktuelle, zeitnahe Entscheidung zum Kauf oder Verkauf einer Aktie relevant sein (vgl. Senat NZG 2005, 681).
  • OLG München, 18.07.2002 - 19 U 5630/01

    Berechnung des Schadens bei Erwerb von Aktien aufgrund bewusst falscher

    Auszug aus OLG München, 21.12.2006 - 19 U 4572/06
    Der Senat hat die Berufungen der dann noch 55 in dieser Instanz beteiligten Kläger zurückgewiesen und die Revision nicht zugelassen (Urt. v. 18.7.2002 - 19 U 5630/01 , dazu EWiR 2003, 87 (Tilp)) .
  • BGH, 18.03.1987 - IVa ZR 205/85

    Anscheinsbeweis für Freitod

    Auszug aus OLG München, 21.12.2006 - 19 U 4572/06
    Bei derartigen individuell geprägten Willensentschlüssen geht die höchstrichterliche Rechtsprechung davon aus, dass es grundsätzlich keinen Anscheinsbeweis für sicher bestimmbare Verhaltensweisen von Menschen in bestimmten Lebenslagen gibt (vgl. BGHZ 160, 134 = ZIP 2004, 1599 - Infomatec; BGHZ 100, 214).
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