Rechtsprechung
   OLG Celle, 20.07.2007 - 2 U 85/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,2349
OLG Celle, 20.07.2007 - 2 U 85/07 (https://dejure.org/2007,2349)
OLG Celle, Entscheidung vom 20.07.2007 - 2 U 85/07 (https://dejure.org/2007,2349)
OLG Celle, Entscheidung vom 20. Juli 2007 - 2 U 85/07 (https://dejure.org/2007,2349)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,2349) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Kündigung eines Mietvertrages nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens: Räumungsanspruch als Insolvenzforderung bzw. Masseverbindlichkeit

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 38 InsO; § 55 InsO; § 109 InsO; § 546 BGB; § 562 BGB; § 253 ZPO; § 887 ZPO
    Bestimmtheit eines auf Räumung von Räumlichkeiten gerichteten Klageantrags; Auslegung eines Urteilstenors unter Hinzunahme der Urteilsgründe bei Zweifeln über den genauen Gegenstand der Vollstreckung; Anhörungserfordernis für den Schuldner bei Überprüfung eines ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmtheit eines auf Räumung von Räumlichkeiten gerichteten Klageantrags; Auslegung eines Urteilstenors unter Hinzunahme der Urteilsgründe bei Zweifeln über den genauen Gegenstand der Vollstreckung; Anhörungserfordernis für den Schuldner bei Überprüfung eines ...

  • zvi-online.de

    InsO §§ 38, 55, 109; BGB § 546
    Keine Masseverbindlichkeit der Pflicht zur Beseitigung der durch den Mieter vor Insolvenzeröffnung durchgeführten Einbauten

  • Judicialis

    InsO § 38; ; InsO § 55; ; InsO § 109; ; BGB § 546; ; ZPO § 253

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 38; InsO § 55; InsO § 109; BGB § 546
    Räumungsanspruch des Vermieters bei Insolvenz des Mieters - Beseitigungsanspruch von Einbauten keine Masseverbindlichkeit gem. § 55 InsO

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Entfernung von Einbauten nach Insolvenz des Mieters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Räumungsanspruch des Vermieters bei Insolvenz des Mieters

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mieterinsolvenz: Räumungspflicht ist keine Masseverbindlichkeit! (IMR 2007, 302)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 1914
  • NZI (Beilage) 2008, 9
  • NZI 2008, 19
  • NZI 2008, 9
  • ZMR 2007, 956
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 21.12.2006 - IX ZR 66/05

    Ansprüche des Vermieters aus einem vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens

    Auszug aus OLG Celle, 20.07.2007 - 2 U 85/07
    Auch der BGH habe in seinem Urteil vom 21. Dezember 2006 (Az.: IX ZR 66/05) die Verpflichtung zur Entfernung zurückgelassener Sachen bzw. Räumung des Mietobjekts als vom Insolvenzverwalter zu erfüllende Masseschuld angesehen.

    Der Kläger beruft sich zur Begründung seiner Ansicht insbesondere auf die Entscheidung des BGH vom 21. Dezember 2006 (WM 2007, 411 ff.).

    Die Voraussetzungen des § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO sind bei vertraglichen Räumungs- bzw. Wiederherstellungsansprüchen nur dann anzunehmen, wenn der Insolvenzverwalter persönlich oder durch ihm zuzurechnende Handlungen einen vertragswidrigen Zustand verursacht hat (BGH NJW 2001, 2966, 2967; vgl. BGH WM 2007, 411, 413).

    Entgegen der Ansicht des Klägers ist eine andere Beurteilung auch nicht mit Rücksicht auf das Urteil des BGH vom 21. Dezember 2006 (WM 2007, 411ff. = ZIP 2007, 340ff.) gerechtfertigt.

    Komme die Leistung weiterhin der Masse zugute, könne der Leistende auch weiterhin die ungeschmälerte Leistung aus der Masse verlangen (BGH WM 2007, 411, 412).

  • BGH, 02.02.2006 - IX ZR 46/05

    Rechtsfolgen der Freigabe eines Grundstücks durch den Insolvenzverwalter nach

    Auszug aus OLG Celle, 20.07.2007 - 2 U 85/07
    Wenn eine Räumungsverpflichtung des Beklagten bestanden hätte, hätte er sich dieser (titulierten) Verpflichtung nicht dadurch entziehen können, dass er die Verfügungsbefugnis zurück auf den Schuldner überträgt (vgl. BGH NZM 2006, 352, 353).

    d) Eine andere Beurteilung kommt auch nicht mit Rücksicht auf das Urteil des BGH vom 2. Februar 2006 (NZM 2006, 352f.) in Betracht.

    Zwar hat der BGH in diesem Urteil ausgeführt, dass der Räumungsanspruch dann nicht erfüllt werde, wenn der Mieter dem Vermieter zwar den Besitz überlasse, nicht aber die zum Zwecke der Gebrauchsnutzung auf das Grundstück geschafften Sachen nicht entferne und dies auch für den Fall der Insolvenz des Mieters gelte (BGH NZM 2006, 352, 352).

  • BGH, 05.07.2001 - IX ZR 327/99

    Rechte des Vermieters im Konkurs des Mieters

    Auszug aus OLG Celle, 20.07.2007 - 2 U 85/07
    c) Nichts anderes ergibt sich aus der Entscheidung des BGH in seinem Urteil vom 5. Juli 2001 (BGH NJW 2001, 2966f.), in dem er unter ausdrücklicher Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden hat, dass die Räumungspflicht, die den Mieter bei Vertragsende verpflichtet, die Mietsache in ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben bzw. diesen wieder herzustellen, allein auf dem vom Mieter abgeschlossenen Vertrag beruht und nur bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 55 InsO eine Masseverbindlichkeit darstellt.

    Die Voraussetzungen des § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO sind bei vertraglichen Räumungs- bzw. Wiederherstellungsansprüchen nur dann anzunehmen, wenn der Insolvenzverwalter persönlich oder durch ihm zuzurechnende Handlungen einen vertragswidrigen Zustand verursacht hat (BGH NJW 2001, 2966, 2967; vgl. BGH WM 2007, 411, 413).

  • BGH, 18.04.2002 - IX ZR 161/01

    Beseitigungsansprüche eines Grundstückseigentümers in der Gesamtvollstreckung

    Auszug aus OLG Celle, 20.07.2007 - 2 U 85/07
    Die Räumungspflicht, also die Pflicht zur Rückgabe im ursprünglichen Zustand, war schon in dem vor Verfahrenseröffnung eingegangenen Mietverhältnis begründet (vgl. Eckert, NZM 2006, 610, 611; Braun NZI 2005, 255, 256; vgl. BGHZ 150, 305, 312).
  • BGH, 11.05.1995 - I ZR 86/93

    Bestimmtheit des Klageantrags

    Auszug aus OLG Celle, 20.07.2007 - 2 U 85/07
    Der BGH hat klargestellt, dass der Klageantrag die erforderliche Bestimmtheit auch dadurch erhalten kann, dass der Kläger ein zu seinen Gunsten ergangenes Urteil erster Instanz, dessen Gegenstand bestimmt ist, im Berufungsverfahren verteidigt (BGH NJW-RR 1995, 1119, 1120).
  • BGH, 19.10.1988 - VIII ZR 22/88

    Schadensersatzansprüche bei Veräußerung eines vermieteten Hauses

    Auszug aus OLG Celle, 20.07.2007 - 2 U 85/07
    Die Pflicht zur Rückgabe einschließlich der erforderlichen Entfernung von Einrichtungen etc. mag zwar erst am Tage der Beendigung des Mietverhältnisses fällig geworden sein (vgl. BGH NJW 1989, 451, 452).
  • OLG Celle, 19.02.1992 - 2 U 81/91
    Auszug aus OLG Celle, 20.07.2007 - 2 U 85/07
    Der Rechtsgrund für diese Pflicht war aber bereits mit dem Mietvertragsschluss, spätestens aber mit Vornahme von Umbauarbeiten durch die Insolvenzschuldnerin lange vor der Insolvenzeröffnung gelegt, weil die Insolvenzschuldnerin ausweislich § 20 Nr. 2 des Mietvertrages deren Rückgängigmachung nach Ausübung des Wahlrechts (also aufschiebend bedingt) durch den Kläger schuldete (vgl. Senat, ZIP 1992, 714, 715, der in einem vergleichbaren Fall ebenfalls eine Insolvenzforderung bejaht hat).
  • BGH, 05.11.2004 - IXa ZB 32/04

    Beachtlichkeit des Einwandes der Erfüllung im Zwangsvollstreckungsverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 20.07.2007 - 2 U 85/07
    Ergänzend ist ferner zu berücksichtigen, dass im Fall einer Räumungsvollstreckung wegen des Anspruches auf Beseitigung der Einbauten gem. § 887 ZPO eine Überprüfung durch das Prozessgericht als Vollstreckungsgericht zu erfolgen hat, ob dem Antrag auf Ersatzvornahme zu entsprechen ist, wobei der Schuldner zwingend anzuhören (§ 891 ZPO) und dann ggf. auch der Einwand der Erfüllung zu berücksichtigen ist (BGHZ 161, 67, 71f.) Dem Vollstreckungsgericht obliegt damit ohnehin eine vertiefte Überprüfung, deren Grundlage nicht nur der Urteilstenor, sondern das gesamte Urteil einschließlich Tatbestand und Entscheidungsgründe bildet.
  • BGH, 05.10.1994 - XII ZR 53/93

    Zustellung der Klage an den Konkursverwalter in Unkenntnis der Konkurseröffnung;

    Auszug aus OLG Celle, 20.07.2007 - 2 U 85/07
    Auch ein Mieter kann sich der Räumungsverpflichtung nicht dadurch entziehen, dass er das Eigentum an den zurückgelassenen Sachen aufgibt oder auf einen Dritten überträgt (vgl. BGHZ 127, 156, 167).
  • BGH, 06.11.1978 - VIII ZR 179/77

    Erstattungsanspruch des Vermieters im Konkurs des Mieters

    Auszug aus OLG Celle, 20.07.2007 - 2 U 85/07
    Ausweislich der Gesetzgebungsmaterialien stellt § 55 InsO (§ 59 KO a. F.) sicher, dass derjenige, der seine vollwertige Leistung weiterhin zur Masse gewährt, die dafür zu entrichtende volle Gegenleistung erhält und nicht auf eine Insolvenzforderung beschränkt sein soll (vgl. BGHZ 72, 263, 266; vgl. LG Hannover ZIP 1988, 116, 116).
  • LG Hannover, 03.06.1987 - 11 S 94/87
  • BGH, 18.12.1986 - VII ZR 388/85

    Konkretisierung des Streitgegenstandes im Berufungsverfahren

  • OLG Düsseldorf, 05.07.1999 - 3 W 195/99

    Verpflichtung des Gerichtsvollziehers bei Vollstreckung eines Räumungstitels

  • BGH, 04.03.1993 - IX ZB 55/92

    Bestimmter Antrag auf Erlaß eines Vollstreckungsurteils für ausländische Urteil

  • OLG Düsseldorf, 11.07.2002 - 24 W 21/02

    Zur hinreichenden Bestimmtheit des Urteilstenors

  • BGH, 07.06.2001 - I ZR 21/99

    Kauf auf Probe; Feststellung eines Rechtsverhältnisses bei zukünftiger

  • BGH, 08.07.1981 - VIII ZR 326/80

    Nutzung der Einrichtung nach Rückgabe der Mietsache

  • OLG Frankfurt, 21.11.2002 - 26 W 122/02

    Umfang der Vollstreckung aus einem Räumungstitel

  • OLG Düsseldorf, 01.09.2000 - 9 W 69/00

    Streitwert bei Klageerweiterung nach Schluß der mündlichen Verhandlung;

  • KG, 25.02.2019 - 8 U 6/18

    Insolvenz des Mieters eines Gewerbegrundstücks: Wiederherstellungsanspruch des

    Der Räumungsanspruch des Vermieters entsteht - aufschiebend bedingt durch die Vertragsbeendigung - mit Abschluss des Mietvertrages, mithin vor Insolvenzeröffnung und ist daher grundsätzlich als Insolvenzforderung gemäß §§ 38, 108 Abs. 3 InsO zu qualifizieren (BGH, Urteil vom 21.12.2006 - IX ZR 66/05, ZIP 2007, 340; vgl. OLG Celle, Urteil vom 20.07.2007 - 2 U 85/07, ZIP 2007, 1914, Tz. 82, rechtskräftig durch BGH, Beschluss vom 17.04.2008 - IX ZR 144/07, Grundeigentum 2008, 865).

    Denn die Räumungspflicht, also die Pflicht zur Rückgabe im ursprünglichen Zustand, war schon in dem vor Verfahrenseröffnung eingegangenen Mietverhältnis begründet, spätestens mit Errichtung der Leichtbaumetallhalle angelegt (vgl. so auch OLG Celle, Urteil vom 20.07.2007 - 2 U 85/07, ZIP 2007, 1914, Tz. 82 f.).

  • OLG Brandenburg, 30.06.2015 - 6 U 28/14

    Insolvenzverfahren: Mietvertraglicher Rückgabeanspruch als Insolvenzforderung

    Aus dem gleichen Grund wird auch der dem Vermieter nach § 209 InsO zustehende Schadensersatzanspruch wegen vorzeitiger Beendigung des Mietverhältnisses als Insolvenzforderung, nicht als Masseschuld qualifiziert (vgl. OLG Celle, Urt. v. 20.07.2007 - 2 U 85/07, ZIP 2007, 1914 Rn 89, zit. nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht