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   OLG Köln, 20.06.2007 - 2 U 4/07   

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https://dejure.org/2007,2365
OLG Köln, 20.06.2007 - 2 U 4/07 (https://dejure.org/2007,2365)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.06.2007 - 2 U 4/07 (https://dejure.org/2007,2365)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. Juni 2007 - 2 U 4/07 (https://dejure.org/2007,2365)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verzinsung eines insolvenzrechtlichen Rückgewähranspruchs gegen den Fiskus; Geltendmachung von Zinsen im Wege der Insolvenzanfechtung; Anwendung des insolvenzrechtlichen Rückgewähranspruchs gegen den Fiskus

  • zvi-online.de

    InsO § 143; BGB §§ 288, 291, 818, 819
    Verzinsung des Anfechtungsanspruchs gegen den Fiskus

  • Judicialis

    ZPO § 91 a; ; BGB § 247; ; BGB § 288 Abs. 1 S. 2; ; BGB § 291 S. 1; ; BGB § 818 Abs. 1; ; BGB § 818 Abs. 4; ; BGB § 819 Abs. 1; ; InsO § 133 Abs. 1; ; InsO § 143 Abs. 1 S. 1; ; InsO § 143 Abs. 1 S. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prozesszinsen ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens auch durch Fiskus als Anfechtungsgegner

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    InsO §§ 143, 133 Abs. 1; BGB § 819 Abs. 1, § 818 Abs. 4, §§ 291, 288 Abs. 1 Satz 2
    Verzinsung des anfechtungsrechtlichen Rückgewähranspruchs auch gegen den Fiskus

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 1959
  • MDR 2008, 47
  • NZI 2007, 529
  • WM 2007, 2153
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.02.2007 - IX ZR 96/04

    Verzinsung der Rückgewährforderung bei anfechtbarem Erwerb von Geld; Anspruch des

    Auszug aus OLG Köln, 20.06.2007 - 2 U 4/07
    Der Senat hat die Parteien durch Berichterstatterschreiben vom 29. März 2007 auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 2. Februar 2007 (ZIP 2007, 488) und die hierin dargelegten Grundsätze zur Verzinsung des Anfechtungsanspruches hingewiesen.

    Dass ein Anfechtungsgegner bei - wie hier - anfechtbarem Erwerb von Geld jedenfalls Prozesszinsen ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu entrichten hat, folgt aus den o. g. Vorschriften und ist durch das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofs vom 1. Februar 2007 (veröffentlicht u. a. im ZIP 2007, 488 sowie in BGH Report 2007, 415 mit - jedenfalls im Hinblick auf die Verzinsung ab Insolvenzeröffnung - zustimmender Anmerkung von Runkel und Schmidt) nunmehr auch höchstrichterlich geklärt.

  • BGH, 30.03.2004 - XI ZR 145/03

    Ansprüche eines Kreditinstituts nach Einlösung eines Schecks

    Auszug aus OLG Köln, 20.06.2007 - 2 U 4/07
    a) Das beklagte Land verkennt, dass sich die von ihm zur Stützung seiner Ansicht zitierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 3. Februar 2004 (XI ZR 125/03 - veröffentlicht u. a. in BGHZ 158, 1 ff.) sowie vom 30. März 2004 (XI ZR 145/03 - veröffentlicht u. a. in JURIS) ausdrücklich nur auf die Problematik der Verzinsung zivilrechtlicher Bereicherungsansprüche gegen den Fiskus gemäß § 818 Abs. 1 BGB beziehen.
  • BGH, 03.02.2004 - XI ZR 125/03

    Rechtsstellung der einlösenden Bank bei Unwirksamkeit der Scheckbegebung wegen

    Auszug aus OLG Köln, 20.06.2007 - 2 U 4/07
    a) Das beklagte Land verkennt, dass sich die von ihm zur Stützung seiner Ansicht zitierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 3. Februar 2004 (XI ZR 125/03 - veröffentlicht u. a. in BGHZ 158, 1 ff.) sowie vom 30. März 2004 (XI ZR 145/03 - veröffentlicht u. a. in JURIS) ausdrücklich nur auf die Problematik der Verzinsung zivilrechtlicher Bereicherungsansprüche gegen den Fiskus gemäß § 818 Abs. 1 BGB beziehen.
  • LG Köln, 22.10.2014 - 26 O 140/13

    Einstufung der Leistung an einen Dritten als unentgeltlich i.S.v. § 134 Abs. 1

    Bei anfechtbarem Erwerb von Geld hat der Anfechtungsgegner Prozesszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu entrichten (vgl. BGH, Urt. v. 01.02.2007 - IX ZR 96/04, Rn. 14f., 19; OLG Köln, Urt. v. - 20.06.2007 - 2 U 4/07, Rn. 18, beide zitiert nach Juris).
  • LG Köln, 22.10.2014 - 26 O 142/13

    Anfechtbarkeit von in Gläubigerbenachteiligungsabsicht durch den Schuldner in den

    Bei anfechtbarem Erwerb von Geld hat der Anfechtungsgegner Prozesszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu entrichten (vgl. BGH, Urt. v. 01.02.2007 - IX ZR 96/04, Rn. 14f., 19; OLG Köln, Urt. v. - 20.06.2007 - 2 U 4/07, Rn. 18, beide zit. nach Juris).
  • LG Köln, 22.10.2014 - 26 O 141/13

    Anfechtbarkeit einer einem Insolvenzgläubiger eine Sicherung oder Befriedigung

    Bei anfechtbarem Erwerb von Geld hat der Anfechtungsgegner Prozesszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu entrichten (vgl. BGH, Urt. v. 01.02.2007 - IX ZR 96/04, Rn. 14f., 19; OLG Köln, Urt. v. - 20.06.2007 - 2 U 4/07, Rn. 18, beide zit. nach Juris).
  • LG Hamburg, 31.05.2018 - 326 O 195/16

    Insolvenzanfechtung: Rückzahlungsanspruch gegen einen Vermieter

    Zinsen können ab Entstehung des Anfechtungsanspruches, mithin ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens, aus Verzug geltend gemacht werden (OLG Köln, ZVI 2008, 217).
  • LG Essen, 31.01.2011 - 17 O 148/10

    Anspruch eines Insolvenzschuldners auf Ersatz für im Zeitraum von der

    Das OLG Köln hat in seiner Entscheidung vom 20.06.2007 (Az. 2 U 4/07) insoweit anschaulich dargestellt, dass die auch hier von dem beklagten Land zitierte BGH-Rechtsprechung nur für den Ersatz tatsächlich gezogener Nutzungen nach § 818 Abs. 1 BGB gilt, und dass sehr wohl - auch vom Steuerfiskus - unter den Voraussetzungen der verschärften Haftung nach §§ 819 Abs. 1, 818 Abs. 4, 291 S. 1, 288 BGB ab Insolvenzeröffnung Ersatz von Prozesszinsen verlangt werden könne.
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