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   BAG, 19.09.2007 - 3 AZB 35/05   

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BAG, 19.09.2007 - 3 AZB 35/05 (https://dejure.org/2007,3135)
BAG, Entscheidung vom 19.09.2007 - 3 AZB 35/05 (https://dejure.org/2007,3135)
BAG, Entscheidung vom 19. September 2007 - 3 AZB 35/05 (https://dejure.org/2007,3135)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Insolvenzrechtliche Einordnung von Kostenforderungen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung für die Erhebung von Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren und Rechtsbeschwerdeverfahren; Erforderlichkeit der Berücksichtigung von Insolvenzforderungen bei der Erhebung der Rechtsstreitkosten; Möglichkeit der Anfechtung einer Kostenentscheidung des ...

  • Judicialis

    ZPO §§ 91 ff.; ; ZPO § 308 Abs. 2; ; InsO § 38; ; InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1; ; InsO § 87; ; InsO §§ 174 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenrecht; Insolvenzrecht - Insolvenzrechtliche Einordnung von Kostenforderungen

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Insolvenzrechtliche Einordnung von Kostenforderungen ? Klärung der Merkmale einer Kostenforderung (Masse- oder Insolvenzforderung) in der Kostengrundentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 2141
  • NZA 2008, 1208 (Ls.)
  • NZI 2008, 158
  • NZI 2008, 45
  • DB 2008, 303
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 18.07.2005 - 3 AZB 65/04

    Kostentragungspflicht des Prozessbevollmächtigten

    Auszug aus BAG, 19.09.2007 - 3 AZB 35/05
    In der Rechtsbeschwerdeinstanz gilt dieser Beschwerdewert nicht (BAG 18. Juli 2005 - 3 AZB 65/04 - AP ZPO § 240 Nr. 5 = EzA ZPO 2002 § 240 Nr. 1, zu B I der Gründe).

    Das Anmeldeverfahren der §§ 87, 174 ff. InsO ist nicht einschlägig, weil es nicht um die Entscheidung über konkrete Kostenforderungen geht (BAG 18. Juli 2005 - 3 AZB 65/04 - AP ZPO § 240 Nr. 5 = EzA ZPO 2002 § 240 Nr. 1, zu B IV 3 der Gründe).

    Dem entsprechend hat der Senat ohne Weiteres angenommen, dass über die insolvenzrechtliche Einordnung von Kostenforderungen im Rahmen der Kostengrundentscheidung zu entscheiden ist (18. Juli 2005 - 3 AZB 65/04 - aaO).

    Dies ist zwischen dem Beschwerdeführer und dem Beschwerdegegner gerade nicht der Fall (vgl. BAG 18. Juli 2005 - 3 AZB 65/04 - AP ZPO § 240 Nr. 5 = EzA ZPO 2002 § 240 Nr. 1, zu B V der Gründe).

  • BAG, 16.11.2005 - 3 AZB 45/05

    Schadensersatzansprüche gegen Drittschuldner und Kostenfestsetzungsverfahren

    Auszug aus BAG, 19.09.2007 - 3 AZB 35/05
    Die Vorschrift enthält eine Einschränkung dessen, was außergerichtliche erstattbare Kosten sind (vgl. zur Systematik BAG 16. November 2005 - 3 AZB 45/05 - NJW 2006, 717, zu II 2 b aa und bb der Gründe).

    Es ist grundsätzlich nicht Aufgabe des Kostenfestsetzungsverfahrens, Rechtsfragen zu klären, die außerhalb der die Höhe der erstattungsfähigen Kosten regelnden Bestimmungen liegen (vgl. BAG 16. November 2005 - 3 AZB 45/05 - NJW 2006, 717, zu II 2 b cc der Gründe).

  • BAG, 05.02.2004 - 8 AZR 112/03

    Entschädigung wegen geschlechtsbezogener Diskriminierung bei Einstellung

    Auszug aus BAG, 19.09.2007 - 3 AZB 35/05
    Die Bestimmung gilt jedoch nur für die Einlegung, nicht für die Begründung des Rechtsmittels (BAG 5. Februar 2004 - 8 AZR 112/03 - BAGE 109, 265, zu II 1 c der Gründe mwN).

    Das wegen des zwischenzeitlichen Zeitablaufs auch die Jahresfrist des § 234 Abs. 3 ZPO abgelaufen ist, ist unerheblich (vgl. BAG 5. Februar 2004 - 8 AZR 112/03 - BAGE 109, 265, zu II 1 d bb der Gründe).

  • BGH, 17.03.2005 - IX ZB 247/03

    Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit

    Auszug aus BAG, 19.09.2007 - 3 AZB 35/05
    Diese sind im Kostenfestsetzungsverfahren nur dann zu klären, wenn sie unabhängig von der Kostengrundentscheidung, insbesondere durch spätere Entwicklungen entstehen (vgl. beispielsweise die Fallgestaltungen BGH 17. März 2005 - IX ZB 247/03 - ZIP 2005, 817; 28. Oktober 2004 - III ZR 297/03 - BB 2004, 2659).
  • BGH, 21.03.2002 - VII ZR 137/00

    Erinnerung - Insolvenzverwalter - GmbH - Revisionsrücknahme - Kostenansatz

    Auszug aus BAG, 19.09.2007 - 3 AZB 35/05
    Im Übrigen entspricht es auch der Praxis des Bundesgerichtshofs, in entsprechenden Fällen eine Kostenentscheidung zu Lasten des Verwalters zu fällen, soweit die entsprechenden Kosten eine Masseverbindlichkeit darstellen (vgl. 21. März 2002 - VII ZR 137/00 -).
  • BGH, 28.10.2004 - III ZR 297/03

    Kostenhaftung des Insolvenzverwalters nach teilweiser Annahme der Revision

    Auszug aus BAG, 19.09.2007 - 3 AZB 35/05
    Diese sind im Kostenfestsetzungsverfahren nur dann zu klären, wenn sie unabhängig von der Kostengrundentscheidung, insbesondere durch spätere Entwicklungen entstehen (vgl. beispielsweise die Fallgestaltungen BGH 17. März 2005 - IX ZB 247/03 - ZIP 2005, 817; 28. Oktober 2004 - III ZR 297/03 - BB 2004, 2659).
  • BAG, 17.01.2002 - 2 AZR 57/01

    Kündigungsschutzklage - Insolvenz

    Auszug aus BAG, 19.09.2007 - 3 AZB 35/05
    Das ergibt sich daraus, dass verfahrensrechtlich die Rechtsposition des Insolvenzverwalters von der des Insolvenzschuldners zu unterscheiden ist: Der Insolvenzverwalter ist nämlich in dieser Eigenschaft, soweit er das Verfahren führt, Partei kraft Amtes; seine Parteistellung unterscheidet sich von der Parteistellung des Insolvenzschuldners (vgl. BAG 17. Januar 2002 - 2 AZR 57/01 - EzA KSchG § 4 nF Nr. 62, zu B I 2 a und b der Gründe).
  • BFH, 10.07.2002 - I R 69/00

    Änderung gem. § 175 AO; rückwirkendes Ereignis

    Auszug aus BAG, 19.09.2007 - 3 AZB 35/05
    Die im arbeitsgerichtlichen Verfahren nach § 46 Abs. 2 ArbGG anwendbaren Kostenregelungen der ZPO erfordern - anders als nach Ansicht des Bundesfinanzhofs (10. Juli 2002 - I R 69/00 - ZIP 2002, 2225, zu II 3 der Gründe; offen gelassen 30. April 2003 - VII E 8/03 -) das Kostenrecht der FGO -, dass die Frage, ob die Verfahrenskosten Masseforderungen oder Insolvenzforderungen sind, bereits in der Kostengrundentscheidung geklärt wird.
  • BAG, 25.01.2007 - 5 AZB 49/06

    Rechtsweg - Arbeitsverhältnis - unrichtige Rechtsmittelbelehrung -

    Auszug aus BAG, 19.09.2007 - 3 AZB 35/05
    Das ist hier der Fall, da sich der Beschwerdeführer auf die unrichtige Rechtsmittelbelehrung verlassen durfte; der Fehler war hier nicht so offenkundig, dass nicht einmal der Anschein einer richtigen Belehrung entstehen konnte (vgl. BAG 25. Januar 2007 - 5 AZB 49/06 - AP SGB II § 16 Nr. 1 = EzA ZPO 2002 § 233 Nr. 6).
  • BFH, 30.04.2003 - VII E 8/03

    Aufteilung von Gerichtsgebühren: Insolvenzforderungen - Masseverbindlichkeiten

    Auszug aus BAG, 19.09.2007 - 3 AZB 35/05
    Die im arbeitsgerichtlichen Verfahren nach § 46 Abs. 2 ArbGG anwendbaren Kostenregelungen der ZPO erfordern - anders als nach Ansicht des Bundesfinanzhofs (10. Juli 2002 - I R 69/00 - ZIP 2002, 2225, zu II 3 der Gründe; offen gelassen 30. April 2003 - VII E 8/03 -) das Kostenrecht der FGO -, dass die Frage, ob die Verfahrenskosten Masseforderungen oder Insolvenzforderungen sind, bereits in der Kostengrundentscheidung geklärt wird.
  • LAG Hessen, 27.04.2005 - 13 Ta 573/04
  • BGH, 15.01.2019 - II ZB 2/16

    Unterbrechung eines Spruchverfahrens durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens

    Werden einem Insolvenzverwalter als Partei die Kosten des Verfahrens - ganz oder teilweise - auferlegt, soll dies zwar grundsätzlich so zu verstehen sein, dass diese Kostenforderungen nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO Masseverbindlichkeiten sein sollen (BAG, ZIP 2007, 2141 Rn. 21).

    Aus der Parteistellung des Insolvenzverwalters ergebe sich materiellrechtlich, dass die von ihm als Partei zu tragenden Verfahrenskosten - vom Ausnahmefall des § 86 Abs. 2 InsO abgesehen - Masseverbindlichkeiten nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO sind, da sie durch die Verwaltung der Insolvenzmasse begründet würden (BAG, ZIP 2007, 2141 Rn. 18).

  • BAG, 11.03.2015 - 10 AZB 101/14

    Insolvenz - Kosten des Rechtsstreits - Bindungswirkung der

    Wird in einem Rechtsstreit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine Kostengrundentscheidung getroffen, ist darin über die Einordnung der Verfahrenskosten als Masseverbindlichkeit oder als Insolvenzforderung zu entscheiden (BAG 19. September 2007 - 3 AZB 35/05 - Rn. 18; BGH 28. September 2006 - IX ZB 312/04 - Rn. 11; HK-InsO/Kayser 7. Aufl. § 85 Rn. 59) .

    Werden dem Insolvenzverwalter als Partei die Kosten des Verfahrens - ganz oder teilweise - auferlegt, ist dies grundsätzlich so zu verstehen, dass diese Kostenforderungen nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO Masseverbindlichkeiten sind (BAG 19. September 2007 - 3 AZB 35/05 - Rn. 21) .

    Er hat deshalb - soweit nichts anderes ausgesprochen ist - die von ihm als Partei zu tragenden Verfahrenskosten als Masseforderungen zu tragen (vgl. BAG 19. September 2007 - 3 AZB 35/05 - Rn. 18; BGH 28. Oktober 2004 - III ZR 297/03 - zu II 2 der Gründe; HK-InsO/Lohmann § 55 Rn. 5) .

    Dem ist bei der Tenorierung Rechnung zu tragen (dazu BAG 19. September 2007 - 3 AZB 35/05 -; HambKomm/Kuleisa 5. Aufl. § 85 InsO Rn. 17) .

  • BAG, 25.11.2008 - 3 AZB 64/08

    Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde - Keine Anfechtbarkeit der gerichtlichen

    Dadurch entsteht auch keine für den Bürger unübersichtliche Situation (vgl. zur analogen Anwendung der in § 99 Abs. 2 ZPO vorgesehenen Beschwerde: BAG 19. September 2007 - 3 AZB 35/05 - zu II 1 a der Gründe, AP InsO § 55 Nr. 15 = EzA ZPO 2002 § 91 Nr. 2 und der Rechtsmittelbeschränkung in § 49 Abs. 3 ArbGG: BAG 22. Juli 2008 - 3 AZB 26/08 -).
  • BAG, 30.09.2008 - 3 AZB 47/08

    Selbständiges Beweisverfahren

    Der Beschwerdeführer durfte sich auf die unrichtige Rechtsmittelbelehrung verlassen; der Fehler war hier nicht so offenkundig, dass nicht einmal der Anschein einer richtigen Belehrung entstehen konnte (vgl. BAG 19. September 2007 - 3 AZB 35/05 - AP InsO § 55 Nr. 15 = EzA ZPO 2002 § 91 Nr. 2, zu II 1 d bb der Gründe; 25. Januar 2007 - 5 AZB 49/06 - AP SGB II § 16 Nr. 1 = EzA ZPO 2002 § 233 Nr. 6, zu B I 2 der Gründe).
  • BAG, 03.08.2011 - 3 AZB 8/11

    Anwaltsbeiordnung - Prozesskostenhilfe - vorläufige Insolvenzverwaltung

    Mit der Kostenentscheidung hatte der Senat auch über die insolvenzrechtliche Einordnung der Kosten zu entscheiden (BAG 19. September 2007 - 3 AZB 35/05 - Rn. 16 ff., AP InsO § 55 Nr. 15 = EzA ZPO 2002 § 91 Nr. 2) .
  • OLG Frankfurt, 19.05.2015 - 5 U 177/14

    Überprüfung von Beschlüssen einer AG-Hauptversammlung

    Der Kostenerstattungsanspruch des Klägers ist bereits mit Rechtshängigkeit aufschiebend bedingt durch eine mindestens vorläufig vollstreckbare Kostengrundentscheidung entstanden (vgl. BGH am a.a.O, Rn. 17, [...]) und daher mit Blick auf die der Rechtshängigkeit nachfolgende Eröffnung des Verfahrens Insolvenzforderung (§ 38 InsO, vgl. BAG, Beschluss vom 19. September 2007 - 3 AZB 35/05 -, Rn. 18, [...]).
  • BGH, 02.03.2011 - IV ZR 18/10

    Aufgrund einer Kostengrundentscheidung gegenüber einem Beklagten ergangene

    Die Verpflichtung zur Tragung der in Rechnung gestellten, rechnerisch nicht zu beanstandenden 1, 0 Gebühr nach § 34 GKG i. V. m. Nr. 1243 der Anlage 1 zum GKG beruht auf der Aufnahme des Verfahrens durch den Beklagten und der im Anschluss von ihm - als Verfahrenspartei (vgl. dazu BAG ZIP 2007, 2141 Rn. 21, 23) - erklärten Rücknahme der Beschwerde (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Oktober 2004 - III ZR 297/03, NJW-RR 2005, 356 unter II 2 b und vom 21. März 2002 aaO).
  • FG Münster, 30.08.2010 - 11 K 4689/08

    Gerichtskosten als Masseverbindlichkeit oder Insolvenzforderung

    Dies gelte auch hinsichtlich der gegen den Insolvenzverwalter gerichteten Kostenerstattungsforderung nach Aufnahme des wegen Insolvenzeröffnung unterbrochenen Prozesses (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.01.2001 - 10 W 1/01, OLGR Düsseldorf 2001, 229; OLG Stuttgart, Beschluss vom 01.09.2006 - 8 W 352/05, ZInsO 2007, 43 m.w.N.; BAG, Beschluss vom 19.09.2007 - 3 AZB 35/05, DB 2008, 303; OLG Koblenz, Beschluss vom 12.06.2008, 14 W 371/08, ZIP 2009, 783; OLG Stuttgart, Beschluss vom 04.02.2009 -8 W 39/09, OLGR Stuttgart 2009, 493) .
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