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   OLG Schleswig, 31.05.2007 - 5 U 177/06   

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OLG Schleswig, 31.05.2007 - 5 U 177/06 (https://dejure.org/2007,6707)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 31.05.2007 - 5 U 177/06 (https://dejure.org/2007,6707)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 31. Mai 2007 - 5 U 177/06 (https://dejure.org/2007,6707)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit von Beschlüssen einer Haupt-/ Vollversammlung einer nicht börsennotierten Aktiengesellschaft; Überflüssigkeit einer Antragshäufung wegen identischen Rechtsschutzzieles und einheitlichen Streitgegenstandes von ...

  • Judicialis

    BGB § 126; ; AktG § 20; ; AktG § 243; ; AktG § 245

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 126; AktG § 20; AktG § 243; AktG § 245
    Anfechtungsbefugnis eines Aktionärs trotz temporären Rechtsverlusts wegen Verletzung von Mitteilungspflichten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 2214
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 24.04.2006 - II ZR 30/05

    Mitteilungspflichten der Gründungsaktionäre; Rechtsfolgen der Nichterfüllung der

    Auszug aus OLG Schleswig, 31.05.2007 - 5 U 177/06
    Vor allem sei die Klägerin zu 1. nicht anfechtungsbefugt, wie aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 24. April 2006, NJW-RR 2006, 1110 ff. zu entnehmen sei.

    Allerdings greife das Anfechtungsrecht der Klägerin - und auch des Klägers zu 2. gemäß § 245 Nr. 5 AktG - in analoger Anwendung der Rechtsprechung des BGH in seinem Urteil vom 24. April 2006 (ZIP 2006, 1134 ff. = NJW-RR 2006, 1110 ff).

    Mindestens müsste den Klägern aber ein Anfechtungsrecht zustehen, das ihrer Auffassung nach in der Entscheidung des BGH in NJW-RR 2006, 1110 ff auch angelegt sei.

    Der Verlust der Verwaltungsrechte erfasst damit auch die Rechte, die der Aktionär im Rahmen der Hauptversammlung wahrnehmen kann, namentlich das Recht auf die Teilnahme an der Hauptversammlung und das Stimmrecht (BGH NJW-RR 2006, 1110, 1112 m. w. N.).

    Der Senat (ZIP 2006, 421, 423) hat für die Parallelvorschriften § 21 Abs. 1 und § 28 WpHG nur die Anfechtungsbefugnisse nach § 245 Nr. 1 oder 2 AktG unter Bezugnahme auf mitgliedschaftliche Verwaltungsrechte, die nicht geltend gemacht werden können, ausdrücklich ausgeschlossen (offen: BGH NJW-RR 2006, 1110, 1112).

  • BGH, 01.02.1988 - II ZR 75/87

    Anfechtbarkeit eines Mehrheitsbeschlusses über die Auflösung einer

    Auszug aus OLG Schleswig, 31.05.2007 - 5 U 177/06
    Darin liegt auch ein Verstoß gegen die gesellschaftsrechtliche Treuepflicht (vgl. BGH NJW 1988, 1579, 1581f, Linotype).

    So hat der BGH in seiner Linotype-Entscheidung (BGH NJW 1988, 1579, 1581) § 243 Abs. 2 AktG geprüft, obwohl er den dortigen Mehrheitsbeschluss über die Auflösung der AG nicht für verfahrenswidrig im Sinne des § 243 Abs. 1 AktG gehalten hat.

  • OLG Schleswig, 08.12.2005 - 5 U 57/04

    Aktiengesellschaft: Informationspflichten des Vorstands gegenüber der

    Auszug aus OLG Schleswig, 31.05.2007 - 5 U 177/06
    Dies kann wegen des anerkannten identischen Rechtsschutzzieles und einheitlichen Streitgegenstandes von Nichtigkeitsfeststellungs- und Anfechtungsklage, die eine Antragshäufung sogar überflüssig machen (BGH NJW 1999, 1638; 2002, 3465; Hüffer § 246 Rn. 13 f; Zöller-Vollkommer Einl. Rn. 80; vgl. auch Senat vom 8.12.2005, 5 U 57/04, Rn. 179 f bei juris, ZIP 2006, 421) offen bleiben.

    Der Senat (ZIP 2006, 421, 423) hat für die Parallelvorschriften § 21 Abs. 1 und § 28 WpHG nur die Anfechtungsbefugnisse nach § 245 Nr. 1 oder 2 AktG unter Bezugnahme auf mitgliedschaftliche Verwaltungsrechte, die nicht geltend gemacht werden können, ausdrücklich ausgeschlossen (offen: BGH NJW-RR 2006, 1110, 1112).

  • BGH, 13.11.1998 - V ZR 386/97

    Einwand der Vertragsuntreue der sich vom Vertrag lossagenden Vertragspartei

    Auszug aus OLG Schleswig, 31.05.2007 - 5 U 177/06
    Zwar kann die Geltendmachung von Rechten aus einem Vertrag unzulässig sein, wenn sich die handelnde Partei selbst vertrags-(rechts-) untreu verhalten hat (tu quoque-Einwand; s. BGH NJW 99, 352; Jauernig, 11. A., Mansel § 242 Rn. 47).
  • BGH, 22.04.1991 - II ZR 231/90

    Pflicht zur Mitteilung von Beteiligungen

    Auszug aus OLG Schleswig, 31.05.2007 - 5 U 177/06
    Auf ihre Einhaltung kann nicht verzichtet werden, selbst wenn die Beteiligung schon bekannt ist (BGH NJW 1991, 2765, 2767).
  • BGH, 01.03.1999 - II ZR 305/97

    Zulässigkeit eines Teilurteils im aktienrechtlichen Nichtigkeits- bzw.

    Auszug aus OLG Schleswig, 31.05.2007 - 5 U 177/06
    Dies kann wegen des anerkannten identischen Rechtsschutzzieles und einheitlichen Streitgegenstandes von Nichtigkeitsfeststellungs- und Anfechtungsklage, die eine Antragshäufung sogar überflüssig machen (BGH NJW 1999, 1638; 2002, 3465; Hüffer § 246 Rn. 13 f; Zöller-Vollkommer Einl. Rn. 80; vgl. auch Senat vom 8.12.2005, 5 U 57/04, Rn. 179 f bei juris, ZIP 2006, 421) offen bleiben.
  • BGH, 22.07.2002 - II ZR 286/01

    Streitgegenstand der aktienrechtlichen Nichtigkeits- und Anfechtungsklage

    Auszug aus OLG Schleswig, 31.05.2007 - 5 U 177/06
    Dies kann wegen des anerkannten identischen Rechtsschutzzieles und einheitlichen Streitgegenstandes von Nichtigkeitsfeststellungs- und Anfechtungsklage, die eine Antragshäufung sogar überflüssig machen (BGH NJW 1999, 1638; 2002, 3465; Hüffer § 246 Rn. 13 f; Zöller-Vollkommer Einl. Rn. 80; vgl. auch Senat vom 8.12.2005, 5 U 57/04, Rn. 179 f bei juris, ZIP 2006, 421) offen bleiben.
  • OLG Nürnberg, 11.08.2021 - 12 U 1149/18

    Bezugsrechtsausschluss bei der Inanspruchnahme genehmigten Kapitals

    Zwar hat die Rechtsprechung im Rahmen einer "regulären" Kapitalerhöhung gemäß § 182 AktG mit Bezugsrechtsausschluss unter dem Gesichtspunkt eines Beherrschungszuwachses und damit einer Verbesserung der korporationsrechtlichen Stellung nicht vom Bezugsrechtsausschluss betroffener Aktionäre insoweit teilweise Sondervorteile im Sinne des § 243 Abs. 2 AktG bejaht (vgl. OLG Schleswig AG 2008, 129, Rn. 98 bei juris; Schäfer in: MünchKomm-AktG, 5. Aufl., § 243 Rn. 76).
  • OLG Nürnberg, 14.02.2018 - 12 AktG 1970/17

    Sacheinlage - Grundkapital der Gesellschaft

    Zwar hat die Rechtsprechung im Rahmen einer "regulären" Kapitalerhöhung gemäß § 182 AktG mit Bezugsrechtsausschluss unter dem Gesichtspunkt eines Beherrschungszuwachses und damit einer Verbesserung der korporationsrechtlichen Stellung nicht vom Bezugsrechtsausschluss betroffener Aktionäre insoweit teilweise Sondervorteile im Sinne des § 243 Abs. 2 AktG bejaht (vgl. OLG Schleswig AG 2008, 129, Rn. 98 bei juris; Hüffer/Schäfer in: MünchKomm-AktG, 4. Aufl., § 243 Rn. 76).
  • BGH, 20.04.2009 - II ZR 148/07

    Grenzen des temporären Rechtsverlusts eines Aktionärs gemäß § 20 Abs. 7 AktG

    Im Ergebnis nicht entscheidungserheblich ist die in dem Berufungsurteil (ZIP 2007, 2214 = AG 2008, 129) aufgeworfene und der Zulassungsentscheidung zugrunde gelegte Rechtsfrage, ob ein temporärer Verlust der Rechte eines Aktionärs gemäß § 20 Abs. 7 AktG im Zeitpunkt der Fassung eines Hauptversammlungsbeschlusses sich auch auf die Anfechtungsbefugnis nach § 245 Nr. 3 AktG erstreckt.
  • LG Nürnberg-Fürth, 26.04.2018 - 5 HKO 4728/17

    Streitwertfestsetzung, Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen, Bezugsrechtsausschluß,

    Zwar hat die Rechtsprechung im Rahmen einer "regulären" Kapitalerhöhung gemäß § 182 AktG mit Bezugsrechtsausschluss unter dem Gesichtspunkt eines Beherrschungszuwachses und damit einer Verbesserung der korporationsrechtlichen Stellung nicht vom Bezugsrechtsausschluss betroffener Aktionäre insoweit teilweise Sondervorteile im Sinne des § 243 Abs. 2 AktG bejaht (vgl. OLG S. AG 2008, 129, Rn. 98 bei juris; Hüffer/Schäfer in; MünchKomm-AktG, 4. Aufl., § 243 Rn. 76).
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