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   BGH, 11.10.2007 - IX ZB 15/07   

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https://dejure.org/2007,1342
BGH, 11.10.2007 - IX ZB 15/07 (https://dejure.org/2007,1342)
BGH, Entscheidung vom 11.10.2007 - IX ZB 15/07 (https://dejure.org/2007,1342)
BGH, Entscheidung vom 11. Oktober 2007 - IX ZB 15/07 (https://dejure.org/2007,1342)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erteilung eines Zuschlags zur Regelvergütung eines vorläufigen Insolvenzverwalters bei einer nicht erheblichen Befassung mit Aussonderungsrechten und Absonderungsrechten; Hinzurechnung von Aussonderungsrechten und Absonderungsrechten zum Vermögen des Insolvenzschuldners

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

  • Judicialis

    InsVV § 3 Abs. 1 Buchst. a; ; InsVV § 11 Abs. 1 Satz 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsVV § 3 Abs. 1 lit. a § 11 Abs. 1 S. 4
    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters; Gewährung eines Zuschlags wegen Befassung mit Aus- und Absonderungsrechten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zuschlag bei nicht erheblicher Befassung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 128
  • ZIP 2007, 2226
  • MDR 2008, 106
  • NZI 2008, 15
  • NZI 2008, 33
  • WM 2007, 2303
  • Rpfleger 2008, 155
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 14.12.2005 - IX ZB 256/04

    Erhöhung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters wegen der Bearbeitung

    Auszug aus BGH, 11.10.2007 - IX ZB 15/07
    Der Verordnungsgeber hat insoweit den Rechtszustand nach der alten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vor deren Änderung durch die Beschlüsse BGHZ 165, 266 ff und BGHZ 168, 321 ff) wiederhergestellt.

    Dieses Erfordernis hat der Verordnungsgeber aus der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs übernommen (vgl. BGHZ 165, 266, 271 ff; 168, 321, 324).

    Gegebenenfalls wäre zu erwarten gewesen, dass in der amtlichen Begründung auf die Erheblichkeitsschwelle eingegangen wird, von welcher der Bundesgerichtshof in seiner neueren Rechtsprechung (BGHZ 165, 266, 272; 168, 321, 324) ausgegangen ist.

    Ausdrücklich hatte der Bundesgerichtshof ausgeführt: "Überschreitet die Tätigkeit diese Erheblichkeitsschwelle nicht, bekommt der vorläufige Insolvenzverwalter dafür nichts" (BGHZ 165, 266, 272).

    Dies gilt auch für den vorläufigen Insolvenzverwalter, weil die Vergütungen des vorläufigen und des endgültigen Insolvenzverwalters gleich zu bemessen sind, falls sich die Tätigkeiten qualitativ und quantitativ nicht unterscheiden (BGHZ 165, 266, 274 m.w.N.; BGH, Beschl. v. 11. Mai 2006 aaO).

  • BGH, 13.07.2006 - IX ZB 104/05

    Berücksichtigung von Gegenständen mit Aus- und Absonderungsrechten bei der

    Auszug aus BGH, 11.10.2007 - IX ZB 15/07
    Der Verordnungsgeber hat insoweit den Rechtszustand nach der alten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vor deren Änderung durch die Beschlüsse BGHZ 165, 266 ff und BGHZ 168, 321 ff) wiederhergestellt.

    Dieses Erfordernis hat der Verordnungsgeber aus der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs übernommen (vgl. BGHZ 165, 266, 271 ff; 168, 321, 324).

    Gegebenenfalls wäre zu erwarten gewesen, dass in der amtlichen Begründung auf die Erheblichkeitsschwelle eingegangen wird, von welcher der Bundesgerichtshof in seiner neueren Rechtsprechung (BGHZ 165, 266, 272; 168, 321, 324) ausgegangen ist.

  • BGH, 18.12.2003 - IX ZB 50/03

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Auszug aus BGH, 11.10.2007 - IX ZB 15/07
    Deshalb sind auch dem vorläufigen Insolvenzverwalter, falls seine Tätigkeit durch Besonderheiten geprägt ist, entsprechend § 3 InsVV Zuschläge zu gewähren oder Abschläge aufzuerlegen (BGH, Beschl. v. 18. Dezember 2003 - IX ZB 50/03, ZInsO 2004, 265, 266; Haarmeyer/Wutzke/Förster, aaO § 11 InsVV Rn. 65).

    Sozialplanverhandlungen rechtfertigen einen Zuschlag nur, wenn sie mit mehr als 20 Betroffenen geführt werden (BGH, Beschl. v. 18. Dezember 2003 aaO S. 267).

  • BGH, 11.05.2006 - IX ZB 249/04

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters; Festsetzung von Zu- und Abschlägen

    Auszug aus BGH, 11.10.2007 - IX ZB 15/07
    Der Bundesgerichtshof hat für den (endgültigen) Insolvenzverwalter Abweichungen vom Normalfall, die Zu- oder Abschläge auslösen können, erst dann für erheblich gehalten, wenn eine Erhöhung oder Herabsetzung der Regelvergütung um mindestens 5 % gerechtfertigt ist (BGH, Beschl. v. 11. Mai 2006 - IX ZB 249/04, ZInsO 2006, 642, 644).

    Dies gilt auch für den vorläufigen Insolvenzverwalter, weil die Vergütungen des vorläufigen und des endgültigen Insolvenzverwalters gleich zu bemessen sind, falls sich die Tätigkeiten qualitativ und quantitativ nicht unterscheiden (BGHZ 165, 266, 274 m.w.N.; BGH, Beschl. v. 11. Mai 2006 aaO).

  • BGH, 12.01.2006 - IX ZB 127/04

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bei Ünternehmensübertragung im

    Auszug aus BGH, 11.10.2007 - IX ZB 15/07
    Das Erfordernis der Erheblichkeit findet sich nicht nur in § 3 Abs. 1 Buchst. a InsVV, sondern auch in Buchst. c und d. Überdies hat der Bundesgerichtshof ausgesprochen, die Betriebsfortführung löse einen Zuschlag aus, wenn sie die Arbeitskraft in erheblichem Umfang in Anspruch genommen und keine entsprechende Massemehrung stattgefunden habe (BGH, Beschl. v. 12. Januar 2006 - IX ZB 127/04, ZInsO 2006, 257, 258).
  • BGH, 22.02.2007 - IX ZB 106/06

    Bindung des Insolvenzverwalters an den Ansatz der Verwaltervergütung in einem vom

    Auszug aus BGH, 11.10.2007 - IX ZB 15/07
    Nur unter dieser Voraussetzung ist auch die Überarbeitung eines von dem Schuldner vorgelegten Insolvenzplans durch den Insolvenzverwalter zuschlagsrelevant (BGH, Beschl. v. 22. Februar 2007 - IX ZB 106/06, ZInsO 2007, 436, 438).
  • BGH, 28.09.2006 - IX ZB 212/03

    Berechnung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Auszug aus BGH, 11.10.2007 - IX ZB 15/07
    Entsprechendes gilt für die Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes (BGH, Beschl. v. 28. September 2006 - IX ZB 212/03, ZInsO 2007, 439, 440).
  • BGH, 22.07.2004 - IX ZB 222/03

    Erhöhung der Vergütung des Insolvenzverwalters wegen vorzunehmender Zustellungen;

    Auszug aus BGH, 11.10.2007 - IX ZB 15/07
    Die Übertragung der Zustellungen auf den Insolvenzverwalter nach § 8 Abs. 3 InsO kann einen Zuschlag zur Regelvergütung nach § 3 InsVV rechtfertigen, falls dadurch eine erhebliche Mehrbelastung bewirkt worden ist (BGH, Beschl. v. 22. Juli 2004 - IX ZB 222/03, ZInsO 2004, 908, 909).
  • BGH, 10.06.2021 - IX ZB 51/19

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters: Befassung in erheblichem Umfang

    Nicht jede Abweichung vom Normalfall rechtfertigt einen Zu- oder Abschlag; vielmehr muss die Abweichung so signifikant sein, dass erkennbar ein Missverhältnis entstünde, wenn nicht die besondere und vom Umfang her erhebliche Tätigkeit des vorläufigen Verwalters auch in einer vom Normalfall abweichenden Festsetzung der Vergütung ihren Niederschlag fände (BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2007 - IX ZB 15/07, ZIP 2007, 2226 Rn. 15; vom 22. Juni 2017 - IX ZB 65/15, ZInsO 2017, 1694 Rn. 7).

    Abweichungen vom Normalfall, die Zu- oder Abschläge auslösen können, sind erst dann erheblich, wenn eine Erhöhung oder Herabsetzung der Regelvergütung um mindestens 5 % gerechtfertigt ist (BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2007, aaO Rn. 14 mwN).

  • BGH, 16.09.2010 - IX ZB 154/09

    Insolvenzverwaltervergütung: Zuschlag zur Regelvergütung wegen langer

    Geht eine lange Verfahrensdauer ausnahmsweise nicht mit zuschlagsfähigen Tätigkeiten des Verwalters einher, etwa weil die Fälligkeit von Sicherungseinbehalten oder der Ausgang von Prozessen, mit deren Führung Dritte beauftragt wurden, abzuwarten ist, werden auch die in regelmäßigen Zeitabschnitten sich wiederholenden Routinetätigkeiten im Allgemeinen keinen gesonderten Zuschlag rechtfertigen, weil die Abweichung vom Normalfall nicht so signifikant ist, dass ohne einen Zuschlag ein Missverhältnis entstünde (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 11. Mai 2006 - IX ZB 249/04, ZIP 2006, 1204 Rn. 24; v. 11. Oktober 2007 - IX ZB 15/07, ZIP 2007, 2226 Rn. 15).
  • BGH, 14.02.2008 - IX ZB 181/04

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde des vorläufigen Insolvenzverwalters gegen die

    Hinsichtlich der Berechnungsgrundlage stellen sich keine Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung, und zwar auch dann nicht, wenn die Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung in der Fassung der Zweiten Änderungsverordnung Anwendung fände (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 11. Oktober 2007 - IX ZB 15/07, ZIP 2007, 2226, 2227).

    Eine nicht erhebliche Befassung rechtfertigt auch keinen Zuschlag (BGH, Beschl. v. 11. Oktober 2007, aaO).

  • BGH, 22.06.2017 - IX ZB 65/15

    Rechtsbeschwerde im Vergütungsfestsetzungsverfahren für den Insolvenzverwalter

    Allerdings rechtfertigt nicht jede Abweichung vom Normalfall einen Zu- oder Abschlag; vielmehr muss die Abweichung so signifikant sein, dass erkennbar ein Missverhältnis entstünde, wenn nicht die besondere und vom Umfang her erhebliche Tätigkeit des Verwalters auch in einer vom Normalfall abweichenden Festsetzung der Vergütung ihren Niederschlag fände (BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2007 - IX ZB 15/07, NZI 2008, 33 Rn. 15).
  • BGH, 18.12.2008 - IX ZB 46/08

    Höhe der Vergütung des Insolvenzverwalters in Übergangsfällen

    In der Rechtsprechung des Senats ist auch geklärt, wann eine erhebliche Befassung anzunehmen ist (vgl. BGHZ 168, 321, 336 Rn. 35 ff; BGH, Beschl. v. 28. September 2006 - IX ZB 230/05, ZIP 2006, 2134, 2136 Rn. 20 ff; v. 11. Oktober 2007 - IX ZB 15/07, ZIP 2007, 2226, 2227 Rn. 7).
  • BGH, 10.06.2021 - IX ZB 27/20

    A) Die Vergütung des Sonderverwalters in einem Gesamtvollstreckungsverfahren

    Allerdings rechtfertigt nicht jede Abweichung vom Normalfall einen Zu- oder Abschlag; vielmehr muss die Abweichung so signifikant sein, dass erkennbar ein Missverhältnis entstünde, wenn nicht die besondere und vom Umfang her erhebliche Tätigkeit des Verwalters auch in einer vom Normalfall abweichenden Festsetzung der Vergütung ihren Niederschlag fände (BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2007 - IX ZB 15/07, NZI 2008, 33 Rn. 15).
  • BGH, 27.09.2012 - IX ZB 243/11

    Vergütungsfestsetzung für den vorläufigen Insolvenzverwalter: Berücksichtigung

    Die Vorinstanzen haben dabei berücksichtigt, dass nach der Rechtsprechung des Senats nur erhebliche, signifikante Abweichungen vom Normalfall einen Zuschlag zur Vergütung rechtfertigen (BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2007 - IX ZB 15/07, WM 2007, 2303 Rn. 14 mwN).
  • AG Bochum, 22.09.2017 - 80 IN 408/15
    Eine Betriebsfortführung löst einen Zuschlag aus, wenn sie die Arbeitskraft in erheblichem Umfang in Anspruch genommen und keine entsprechende Massemehrung stattgefunden habe (BGH, NZI 2006, 235) BGH, Beschl. v. 11.10.07, Az: IX ZB 15/07, NZI 2008/33.

    "Zuschlagswürdig" nach § 3 Abs. 1 d) InsVV ist eine Tätigkeit in Arbeitnehmerangelegenheiten wie die Erstellung eines Sozialplans, die Vorfinanzierung von Insolvenzgeld, die weitere Bearbeitung von Insolvenzgeld und die Abwicklung von Arbeitsverhältnissen nur dann, wenn mehr als 20 Arbeitnehmer betroffen sind, weil sie besonders arbeits- und kostenintensiv sind, vgl. BGH, Beschl. v. 28.09.06 - IX ZB 212/03 und BGH, Beschl. v. 11.10.2007 - IX ZB 15/07, BGH, Beschl. v. 25.10.2007 (IX ZB 55/06).

  • AG Göttingen, 12.12.2017 - 74 IN 141/17

    Einbeziehung der freien Spitze eines belasteten Grundstücks in die

    Die Frage, ob bei bloß nennenswerter Tätigkeit eine Zuschlagsmöglichkeit gem. § 3 InsVV gewährt werden kann, ist streitig (bejahend Haarmeyer/Wutzke/Förster § 11 InsVV Rz. 67; ablehnend BGH NZI 2008, 33, 34).

    Ist ein Gegenstand zur Sicherheit übereignet, existieren die Sicherungsrechte aber nur noch zu einem geringen Prozentsatz, ist es nicht nachvollziehbar, eine Berücksichtigung für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters nur bei erheblicher Tätigkeit zuzubilligen (§ 11 Abs. 1 Satz 4 InsVV ), zumal jedenfalls nach der Rechtsprechung des BGH (BGH NZI 2008, 33, 34) auch kein Zuschlag gem. § 3 InsVV gewährt werden kann.".

  • BGH, 13.11.2008 - IX ZB 42/07

    Bemessung der Vergütung des Sequesters bei Vorhandensein zahlreicher mit Aus- und

    Hat er sich nicht in erheblichem Umfang damit befasst, kann auch kein Zuschlag zu der Vergütung gewährt werden (BGH, Beschl. v. 11. Oktober 2007 - IX ZB 15/07, ZIP 2007, 2226, 2227 Rn. 9; Vill in Festschrift Gero Fischer, 547, 557 f).
  • BGH, 21.02.2008 - IX ZB 232/06

    Erhöhung der Regelvergütung des Insolvenzverwalters wegen der Bearbeitung von

  • BGH, 26.09.2013 - IX ZB 246/11

    Voraussetzungen für einen Vergütungszuschlag nach § 3 InsVV

  • AG Göttingen, 14.08.2009 - 74 IN 73/09

    Vergütungsanspruch des vorläufigen Insolvenzverwalters:

  • BGH, 21.12.2010 - IX ZB 117/08

    Anwendbarkeit des § 11 Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung ( InsVV ) i.d.F.

  • BGH, 18.09.2008 - IX ZB 240/06

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bei Befassung mit Aus- und

  • LG Flensburg, 02.10.2019 - 5 T 108/18

    Insolvenzverwaltervergütung: Zuschlagsgewährung wegen Unternehmensfortführung und

  • LG Frankfurt/Oder, 22.01.2010 - 19 T 214/09

    Kontakte zu ausländischen Investorengruppen reichen für Zuschlag der

  • AG Potsdam, 27.01.2022 - 6.50 IK 110/21

    Kein Ersatz von Zustellkosten bei pauschaler Geltendmachung des Auslagenersatzes

  • AG Saarbrücken, 23.03.2011 - 5 C 298/10

    Maklerprovision: Provisionsteilung bzw. Aufwandsentschädigung für Dritte

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