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   LG München I, 04.10.2007 - 5 HK O 12615/07   

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LG München I, 04.10.2007 - 5 HK O 12615/07 (https://dejure.org/2007,23694)
LG München I, Entscheidung vom 04.10.2007 - 5 HK O 12615/07 (https://dejure.org/2007,23694)
LG München I, Entscheidung vom 04. Oktober 2007 - 5 HK O 12615/07 (https://dejure.org/2007,23694)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Besprechungen u.ä.

  • meilicke-hoffmann.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Der Besondere Vertreter nach § 147 AktG: Erwacht ein schlafender Riese? (RA Dr. Thomas Verhoeven; ZIP 2008, 245-255)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 2420
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (12)

  • LG München I, 31.01.2008 - 5 HKO 19782/06

    Aktiengesellschaft: Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen wegen

    Auszug aus LG München I, 04.10.2007 - 5 HKO 12615/07
    Gegen den Beschluss dieser Hauptversammlung wurden Anfechtungsklagen zum Landgericht München I, AZ: 5HK O 19782/06 erhoben.

    Ebenso wenig ergibt sich ein Rechtsmissbrauch aus der Überlegung, die vor dem Landgericht München I, Az. 5HK O 19782/06 geführte Anfechtungsklage gegen die Zustimmungsbeschlüsse der außerordentlichen Hauptversammlung vom 25.10.2006 seien vorgreiflich im Sinne des § 148 ZPO , weshalb eine Schadensersatzklage ausgesetzt werden müsse.

    Da der Abschluss des Kaufvertrages als die Maßnahme, die den Kaufpreis festlegte, bereits vor der Hauptversammlung vom 26.10.2007 erfolgte, kommt es auf die Frage der Anfechtbarkeit dieses Beschlusses, über die im Verfahren vor dem Landgericht München, Az: 5HK O 19782/06 zu entscheiden ist, nicht entscheidungserheblich an; deshalb kommt eine Aussetzung dieses Verfahrens gemäß § 148 ZPO aufgrund des Verfahrens vor dem Landgericht München I, Az: 5 HK O 19782/06 mangels Vorgreiflichkeit auch insoweit nicht in Betracht.

  • BVerfG, 16.02.1983 - 2 BvE 1/83

    Bundestagsauflösung

    Auszug aus LG München I, 04.10.2007 - 5 HKO 12615/07
    Maßgebend für die Gesetzesauslegung ist der im Gesetzeswortlaut objektivierte Wille des Gesetzgebers, wobei nicht am buchstäblichen Ausdruck zu haften ist, sondern auf den Sinn der Norm abzustellen ist (vgl. nur BVerfGE 62, 1, 45; Palandt-Heinrichs, BGB, 66. Aufl., Einleitung Rdn. 41).
  • LG München I, 06.09.2007 - 5 HKO 12570/07

    HVB darf den Vertreter der Aktionäre nicht an Prüfung des ‚Bank-Austria’-Verkaufs

    Auszug aus LG München I, 04.10.2007 - 5 HKO 12615/07
    Soweit es um das von der Klägerin vorgebrachte Argument hinsichtlich des Vorgehens des besonderen Vertreters nach dem Bestellungsbeschluss geht - beispielsweise um seinen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung im Verfahren vor dem Landgericht München I, Az. 5 HK O 12570/07 - vermag dies die Rechtmäßigkeit des Beschlusses nicht in Frage zu stellen.
  • BGH, 20.03.1995 - II ZR 205/94

    Treuepflicht eines Minderheitsaktionärs; Ausübung des Stimmrechts für andere

    Auszug aus LG München I, 04.10.2007 - 5 HKO 12615/07
    Das Verhältnis der Mitglieder einer Kooperation untereinander kann nämlich den Charakter einer Sonderverbindung haben, weil jeder Aktionär die Möglichkeit hat, durch Einflussnahme auf die Geschäftsführung die gesellschaftsbezogenen Interessen der Mitgesellschafter zu beeinträchtigen, was wiederum zur Folge hat, dass als Gegengewicht die gesellschaftsrechtliche Pflicht zu fordern ist, auf diese Interessen Rücksicht zu nehmen (vgl. BGH NJW 1988, 1579, 1551 f. [BGH 01.02.1988 - II ZR 75/87] - Linotype - m. zust. Anm. Timm; BGH NJW 1995, 1739, 1740 ff. - Girmes; Henze/Notz in: Großkommentar zum AktG, a.a.O., Vor §§ 53a - 75 Rdn. 48 und Anh. § 53a Rdn. 13 ff., insbesondere 19 und 21; Hüffer, AktG, 6. Aufl., Rdn. 20 zu § 53a; Raiser/Veil, Recht der Kapitalgesellschaften, 4. Aufl., § 12 Rdn. 41 ff., insbesondere 44, S. 109, 110; Wastl NZG 2005, 17, 19; Waclawik DB 2005, 1151 ff.).
  • BGH, 09.02.1998 - II ZR 278/96

    Wirksamkeit eines Kapitalherabsetzungsbeschlusses im Insolvenzverfahren

    Auszug aus LG München I, 04.10.2007 - 5 HKO 12615/07
    Ein Sondervorteil ist jeder Vorteil, der bei einer Gesamtwürdigung als sachwidrige, mit den Interessen der Gesellschaft oder der anderen Aktionäre unvereinbaren Bevorzugung erscheint (vgl. BGHZ 138, 71, 80 f. = NJW 1998, 2054, 2056 f.; Hüffer, AktG, a.a.O., Rdn. 33 zu § 243; Würthwein in: Spindler/Stilz, a.a.O., Rdn. 189 zu § 243).
  • BGH, 01.02.1988 - II ZR 75/87

    Anfechtbarkeit eines Mehrheitsbeschlusses über die Auflösung einer

    Auszug aus LG München I, 04.10.2007 - 5 HKO 12615/07
    Das Verhältnis der Mitglieder einer Kooperation untereinander kann nämlich den Charakter einer Sonderverbindung haben, weil jeder Aktionär die Möglichkeit hat, durch Einflussnahme auf die Geschäftsführung die gesellschaftsbezogenen Interessen der Mitgesellschafter zu beeinträchtigen, was wiederum zur Folge hat, dass als Gegengewicht die gesellschaftsrechtliche Pflicht zu fordern ist, auf diese Interessen Rücksicht zu nehmen (vgl. BGH NJW 1988, 1579, 1551 f. [BGH 01.02.1988 - II ZR 75/87] - Linotype - m. zust. Anm. Timm; BGH NJW 1995, 1739, 1740 ff. - Girmes; Henze/Notz in: Großkommentar zum AktG, a.a.O., Vor §§ 53a - 75 Rdn. 48 und Anh. § 53a Rdn. 13 ff., insbesondere 19 und 21; Hüffer, AktG, 6. Aufl., Rdn. 20 zu § 53a; Raiser/Veil, Recht der Kapitalgesellschaften, 4. Aufl., § 12 Rdn. 41 ff., insbesondere 44, S. 109, 110; Wastl NZG 2005, 17, 19; Waclawik DB 2005, 1151 ff.).
  • BGH, 12.07.1993 - II ZR 65/92

    Keine Abberufung des GmbH-Geschäftführers aufgrund bekannter Umstände

    Auszug aus LG München I, 04.10.2007 - 5 HKO 12615/07
    Da es sich dabei angesichts der Wertung des § 248 Abs. 1 Satz 1 AktG um eine streitgenössische Nebenintervention handelt, können die Nebenintervenienten eine Säumnislage oder ein wirksames Anerkenntnis verhindern (vgl. nur BGH NJW-RR 1993, 1253 ff. [BGH 12.07.1993 - II ZR 65/92] ; OLG Schleswig NJW-RR 1993, 930; Hüffer, AktG, 7. Aufl., Rdn. 7 zu § 246).
  • LG München I, 15.04.2004 - 5 HKO 10813/03

    Zulässigkeit der Blockwahl der Mitglieder des Aufsichtsrats

    Auszug aus LG München I, 04.10.2007 - 5 HKO 12615/07
    Mehrere Beschlussgegenstände können nämlich sehr wohl zu einer einheitlichen Abstimmung zusammengefasst werden, wenn kein anwesender Aktionär Widerspruch gegen dieses Vorgehen erhebt (vgl. BGH NZG 2003, 1023 [BGH 21.07.2003 - II ZR 109/02] ; LG München I NZG 2004, 626 f. = AG 2004, 330, 331).
  • BGH, 21.07.2003 - II ZR 109/02

    Zur sog. "Blockabstimmung" und zur Frage eines Bezugsrechts der Aktionäre bei

    Auszug aus LG München I, 04.10.2007 - 5 HKO 12615/07
    Mehrere Beschlussgegenstände können nämlich sehr wohl zu einer einheitlichen Abstimmung zusammengefasst werden, wenn kein anwesender Aktionär Widerspruch gegen dieses Vorgehen erhebt (vgl. BGH NZG 2003, 1023 [BGH 21.07.2003 - II ZR 109/02] ; LG München I NZG 2004, 626 f. = AG 2004, 330, 331).
  • OLG Schleswig, 28.01.1993 - 5 U 210/91
    Auszug aus LG München I, 04.10.2007 - 5 HKO 12615/07
    Da es sich dabei angesichts der Wertung des § 248 Abs. 1 Satz 1 AktG um eine streitgenössische Nebenintervention handelt, können die Nebenintervenienten eine Säumnislage oder ein wirksames Anerkenntnis verhindern (vgl. nur BGH NJW-RR 1993, 1253 ff. [BGH 12.07.1993 - II ZR 65/92] ; OLG Schleswig NJW-RR 1993, 930; Hüffer, AktG, 7. Aufl., Rdn. 7 zu § 246).
  • BGH, 25.02.1982 - II ZR 174/80

    Begriff des festzustellenden Rechtsverhältnisses; Feststellung der Nichtigkeit

  • BGH, 18.12.1980 - II ZR 140/79

    Anspruch einer Bank auf Schadensersatz gegen ehemalige Vorstandsmitglieder und

  • OLG München, 27.08.2008 - 7 U 5678/07

    Anfechtungsklage gegen einen Hauptversammlungsbeschluss einer Aktiengesellschaft:

    Unter Aufhebung des Urteils des LG München I (5 HKO 12615/07) vom 4. Oktober 2007 wird der in der ordentlichen Hauptversammlung der Beklagten vom 26. Juli 2007, fortgesetzt am 27. Juli 2007, unter Tagesordnungspunkt 10 gefasste Beschluss über die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sowie Bestellung eines besonderen Vertreters für nichtig erklärt.

    Unter Aufhebung des Urteils des LG München I (5 HKO 12615/07) vom 4. Oktober 2007 wird festgestellt, dass der in der ordentlichen Hauptversammlung der Beklagten am 27. Juli 2007 unter Tagesordnungspunkt 10 gefasste Beschluss über die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und Bestellung eines besonderen Vertreters mit dem vorstehend genannten Inhalt nichtig ist.

    Unter Aufhebung des Urteils des LG München I (5 HKO 12615/07) vom 4. Oktober 2007 wird festgestellt, dass der in der ordentlichen Hauptversammlung der Beklagten am 27. Juli 2007 unter Tagesordnungspunkt 10 gefasste Beschluss über die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und Bestellung eines besonderen Vertreters mit dem vorstehend genannten Inhalt unwirksam ist.

  • OLG Düsseldorf, 05.08.2014 - 6 W 52/13

    Zulässigkeit der Nebenintervention des von der Hauptversammlung einer

    Das Landgericht München I hat diese Frage bejaht und zwar sowohl falls ein Beschluss angefochten wird, mit dem der bei einer früheren Hauptversammlung gefasste Beschluss über die Bestellung eines besonderen Vertreters aufgehoben und der besondere Vertreter abberufen wird (Urt. v. 27. August 2009 - 5 HK O 21656/08, ZIP 2009, 2198 - 2203/juris Tz. 38 - 41), als auch, wenngleich in einem obiter dictum, falls der Bestellungsbeschluss angefochten wird (Urt. v. 4. Oktober 2007 - 5 HK O 12615/07, ZIP 2007, 2420 - 2426/juris Tz. 39).

    Der Beitritt als Nebenintervenient in einem Anfechtungsprozess, in dem die Nichtigerklärung des Beschlusses gemäß § 147 AktG begehrt wird, hat aber mit der außergerichtlichen oder gerichtlichen Geltendmachung dieser Ersatzansprüche der Gesellschaft nichts zu tun (so auch - in Bezug auf die Frage der gesetzlichen Vertretung der Gesellschaft - LG München I, Urt. v. 4. Oktober 2007 - 5 HK O 12615/07, AG 2008, 92 - 96/juris Tz. 39).

    Vielmehr verbleibt diese Verantwortung beim Vorstand und beim Aufsichtsrat, welche die Gesellschaft im Anfechtungsprozess gesetzlich vertreten (so auch LG München I, Urt. v. 4. Oktober 2007 - 5 HK O 12615/07, ZIP 2007, 2420 ff.).

  • BGH, 28.04.2015 - II ZB 19/14

    Aktiengesellschaft: Zulässigkeit der Nebenintervention des besonderen Vertreters

    Teilweise wird der Beitritt (jedenfalls) hinsichtlich des Bestellungsbeschlusses für zulässig erachtet (LG München I, ZIP 2007, 2420, 2421; Mock in Spindler/Stilz, AktG, 2. Aufl., § 147 Rn. 43; Schwab in K. Schmidt/Lutter, AktG, 2. Aufl., § 246 Rn. 32; Westermann, AG 2009, 237, 244), teilweise dann, wenn er zur Erfüllung der Aufgabe des besonderen Vertreters als erforderlich erscheint (Heidel/Locher, AktG, 4. Aufl., § 147 Rn. 24a; MünchKommAktG/Schröer, 3. Aufl., § 147 Rn. 54) oder der Prozess in unmittelbarem Zusammenhang mit dem geltend zu machenden Anspruch steht (Verhoeven, ZIP 2008, 245, 250; Nietsch, ZGR 2011, 589, 625 f.).
  • OLG München, 03.03.2010 - 7 U 4744/09

    Aktiengesellschaft: Anfechtungsbefugnis eines durch Squeeze Out ausgeschlossenen

    Die hiergegen gerichtete Klage der U. war vom Landgericht München I mit Endurteil vom 4. Oktober 2007, Az. 5 HKO 12615/07, abgewiesen worden.
  • LG München I, 27.08.2009 - 5 HKO 21656/08

    Anfechtungsklage gegen Beschlüsse der Aktiengesellschaft: Anfechtungsbefugnis und

    Das Landgericht München I wies mit Endurteil vom 4.10.2007, Az. 5 HK O 12615/07 die Klage von U. gegen diesen Beschluss zurück.
  • OLG München, 21.10.2010 - 7 W 2040/10

    Aktiengesellschaft: Zulässigkeit von Aktionärsklagen nach Abberufung des

    Die hiergegen erhobene Klage der Hauptaktionärin U.C. S.p.A. wies das Landgericht durch Endurteil vom 04.10.2007 (Az: 5 HK O 12615/07) ab.
  • LG München I, 02.06.2009 - 5 HKO 2836/08

    Vorgreiflichkeit der Beurteilung der Prozessfähigkeit, Aussetzung des Verfahrens

    Der Rechtsstreit wird ausgesetzt bis zum rechtskräftigen Abschluss der Verfahren Landgericht München I, Az. 5 HK O 12615/07 und 5 HK O 21656/08.
  • LG München I, 28.07.2008 - 5 HKO 12504/08

    Hauptversammlung der Aktiengesellschaft: Teilnahme-, Rede-, Frage- und

    Die gegen den Beschluss über die Bestellung des besonderen Vertreters gerichtete Klage des Hauptaktionärs ... wies das Landgericht München I mit Endurteil vom 4.10.2007, Az. 5 HK O 12615/07 ab.
  • LG Frankfurt/Main, 26.02.2013 - 5 O 110/12

    Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen einer Kommanditgesellschaft auf

    Die tatsächlichen Gründe möglicher Ansprüche in diesen Ergänzungsverlangen zu 2 und 3 ergeben sich hinreichend bereits aus den Klagenanträgen hinsichtlich dieser Ergänzungsverlagen, so dass der Streitgegenstand schon hierdurch ohne weiteres bestimmbar ist und später die Übereinstimmung mit den geltend gemachten Ansprüchen festgestellt werden kann (vgl. hierzu OLG Frankfurt am Main a.a.O.; LG München AG 2008, 92).
  • LG München I, 28.07.2008 - SHK O 12504/08
    Die gegen den Beschluss über die Bestellung des besonderen Vertreters gerichtete Klage des Hauptaktionärs UniCredito Italiano S.p.A. wies das Landgericht München I mit Endurteil vom 4.10.2007, Az. 5 HK O 12615/07 ab.
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