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   BGH, 19.12.2006 - XI ZR 113/06   

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https://dejure.org/2006,711
BGH, 19.12.2006 - XI ZR 113/06 (https://dejure.org/2006,711)
BGH, Entscheidung vom 19.12.2006 - XI ZR 113/06 (https://dejure.org/2006,711)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 2006 - XI ZR 113/06 (https://dejure.org/2006,711)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 488; ZPO §§ 253, 794 Abs. 1 Nr. 5
    Rechtsschutzbedürfnis für Darlehensklage trotz vollstreckbaren Titels aus persönlichem Schuldanerkenntnis und Grundschuld

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsschutzinteresse des Darlehensgebers an einer Klage auf Darlehensrückzahlung; Interesse des Gläubigers eines Anspruchs auf Darlehensrückzahlung auf Klageerhebung im Falle der Sicherung des Darlehensrückzahlungsanspruchs durch ein notariell beurkundetes abstraktes ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rechtsschutzinteresse an Darlehensrückzahlung trotz Grundschuldbestellung und Unterwerfung der sofortigen Zwangsvollstreckung in Gesamtvermögen; Zwangsvollstreckungstitel; Darlehenskündigung nach Zins- und Tilgungsrückstand

  • Judicialis

    BGB § 488; ; ZPO § 253; ; ZPO § 794 Abs. 1 Nr. 5

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 488; ZPO § 253; ZPO § 794 Abs. 1 Nr. 5
    Zulässige Klage auf Darlehensrückzahlung trotz sofortiger Zwangsvollstreckungsunterwerfung durch den Darlehensnehmer hinsichtlich persönlicher Haftung für Grundschuldbetrag

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Klage auf Darlehensrückzahlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 488; ZPO § 253 § 794 Abs. 1 Nr. 5
    Rechtsschutzinteresse für eine Klage auf Rückzahlung eines Darlehens bei notariellem Schuldversprechen mit Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Darlehensrückzahlung bei Zwangsvollstreckungsunterwerfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 488; ZPO §§ 253, 794 Abs. 1 Nr. 5
    Rechtsschutzbedürfnis für Darlehensrückzahlungsklage trotz Absicherung durch Grundschuld und abstraktes Schuldversprechen mit Vollstreckungsunterwerfung

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Berechtigtes Interesse an Zahlungsklage trotz Vollstreckungsunterwerfung in Darlehensvertrag

Besprechungen u.ä.

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtsschutzinteresse für Darlehenszurückzahlungsklage des dinglich gesicherten Kreditgebers bei Titulierung der abstrakten Zahlungsverpflichtung des Darlehensnehmers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 570
  • MDR 2007, 595
  • DNotZ 2007, 466
  • VersR 2007, 1278
  • WM 2007, 588
  • BB 2007, 688
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 23.11.1994 - XII ZR 150/93

    Unterbrechung der Verjährung mietrechtlicher Ansprüche durch ein selbständiges

    Auszug aus BGH, 19.12.2006 - XI ZR 113/06
    Mit dem Anspruch gemäß § 607 Abs. 1 BGB a.F. verjährt insbesondere auch ein etwaiger Schadensersatzanspruch wegen Verzuges (BGHZ 128, 74, 77).

    Dem steht nicht entgegen, dass die Verjährung auch durch die klageweise Geltendmachung dieses Anspruchs selbst gehemmt werden kann (BGHZ 128, 74, 81 ff.).

  • BGH, 19.06.1986 - IX ZR 141/85

    Durchsetzung eines durch Prozeßvergleich begründeten Anspruchs auf Abgabe einer

    Auszug aus BGH, 19.12.2006 - XI ZR 113/06
    Verfügt er über einen nicht der Rechtskraft fähigen Vollstreckungstitel, ist sein Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage bei Vorliegen eines besonderen Interesses zu bejahen, das etwa gegeben ist, wenn mit einer Vollstreckungsgegenklage des Schuldners zu rechnen ist (BGHZ 98, 127, 128 und Urteil vom 7. Dezember 1988 - IVb ZR 49/88, NJW-RR 1989, 318, 319; jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 28.03.2000 - XI ZR 184/99

    Bestimmtheit einer vollstreckbaren Urkunde

    Auszug aus BGH, 19.12.2006 - XI ZR 113/06
    (1) Ein notariell beurkundetes abstraktes Schuldversprechen in Verbindung mit einer Vollstreckungsunterwerfung stellt neben der Grundschuld eine zusätzliche Sicherheit dar und eröffnet den Vollstreckungszugriff auf das gesamte Vermögen des Schuldners (vgl. Senat, Urteile vom 2. Oktober 1990 - XI ZR 306/89, WM 1990, 1927, 1929 und vom 28. März 2000 - XI ZR 184/99, WM 2000, 1058, 1059).
  • BGH, 18.01.1985 - V ZR 233/83

    Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung bei wiederkehrenden Leistungen;

    Auszug aus BGH, 19.12.2006 - XI ZR 113/06
    Selbst ein rechtskräftig festgestellter Anspruch kann erneut eingeklagt werden, wenn dies der einzige Weg ist, um der drohenden Verjährung zu begegnen (BGHZ 93, 287, 289; Zöller/Greger, ZPO 26. Aufl. vor § 253 Rdn. 18 a; jeweils m.w.Nachw.).
  • OLG Köln, 26.04.1994 - 9 U 226/93

    Kurze Verjährung für Nebenansprüche

    Auszug aus BGH, 19.12.2006 - XI ZR 113/06
    Der Anspruch auf Ersatz des Verzugsschadens verjährt nämlich selbst dann mit dem Hauptanspruch, wenn der Verzugsschaden erst nach Ablauf der Verjährungsfrist beziffert werden kann (OLG Köln NJW 1994, 2160; MünchKommBGB/Grothe 5. Aufl. § 224 Rdn. 2; Palandt/Heinrichs BGB 66. Aufl. § 217 Rdn. 1).
  • BGH, 07.12.1988 - IVb ZR 49/88

    Durchsetzung einer durch Prozeßvergleich titulierten Forderung im Wege der

    Auszug aus BGH, 19.12.2006 - XI ZR 113/06
    Verfügt er über einen nicht der Rechtskraft fähigen Vollstreckungstitel, ist sein Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage bei Vorliegen eines besonderen Interesses zu bejahen, das etwa gegeben ist, wenn mit einer Vollstreckungsgegenklage des Schuldners zu rechnen ist (BGHZ 98, 127, 128 und Urteil vom 7. Dezember 1988 - IVb ZR 49/88, NJW-RR 1989, 318, 319; jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 02.10.1990 - XI ZR 306/89

    Persönliche Haftung des Darlehensnehmers nach Erlöschen der Grundschuld in der

    Auszug aus BGH, 19.12.2006 - XI ZR 113/06
    (1) Ein notariell beurkundetes abstraktes Schuldversprechen in Verbindung mit einer Vollstreckungsunterwerfung stellt neben der Grundschuld eine zusätzliche Sicherheit dar und eröffnet den Vollstreckungszugriff auf das gesamte Vermögen des Schuldners (vgl. Senat, Urteile vom 2. Oktober 1990 - XI ZR 306/89, WM 1990, 1927, 1929 und vom 28. März 2000 - XI ZR 184/99, WM 2000, 1058, 1059).
  • BGH, 17.11.2009 - XI ZR 36/09

    Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus einer notariellen Urkunde; Zulässigkeit

    a) Mit der Frage, ob der Gläubiger aus einem notariellen Schuldanerkenntnis oder Schuldversprechen mit Vollstreckungsunterwerfung nach der Wertung des im Rahmen der Schuldrechtsmodernisierung normierten § 216 Abs. 2 Satz 1 BGB auch noch nach Verjährung des zugrunde liegenden Darlehensrückzahlungsanspruches gegen den Schuldner vorgehen kann, war der Bundesgerichtshof noch nicht befasst (offen gelassen im Senatsurteil vom 19. Dezember 2006 - XI ZR 113/06, WM 2007, 588, Tz. 16).

    Mit dem zusätzlichen Anspruch aus einem notariell beurkundeten Schuldversprechen soll durch die Ausweitung des Vollstreckungszugriffs auf das gesamte Vermögen des Darlehensnehmers/Sicherungsgebers die Grundschuldsicherheit in Form einer eigenständigen Sicherheit verstärkt werden (vgl. Senatsurteil vom 19. Dezember 2006 - XI ZR 113/06, WM 2007, 588, Tz. 14 m.w.N.).

  • BGH, 12.01.2010 - XI ZR 37/09

    BGB-Gesellschaft: Verjährung der Ansprüche gegen den akzessorisch haftenden

    Mit dem zusätzlichen Anspruch aus einem notariell beurkundeten Schuldversprechen soll durch die Ausweitung des Vollstreckungszugriffs auf das gesamte Vermögen des Darlehensnehmers/Sicherungsgebers die Grundschuldsicherheit in Form einer eigenständigen Sicherheit verstärkt werden (vgl. Senatsurteil vom 19. Dezember 2006 - XI ZR 113/06, WM 2007, 588, Tz. 14 m.w.N.).
  • BGH, 21.04.2016 - I ZR 100/15

    Notarielle Unterlassungserklärung - Notarielle Unterlassungserklärung in

    Allerdings ist dem Gläubiger trotz eines Vollstreckungstitels die Erhebung der Klage nicht verwehrt, wenn er hierfür einen verständigen Grund hat (BGH, Urteil vom 19. Dezember 2006 - XI ZR 113/06, WM 2007, 588 Rn. 10).
  • OLG Rostock, 02.02.2021 - 4 U 70/19

    Werkvertrag über Errichtung eines Einfamilienhauses: Verjährung von

    Dies erfasst - gleich ob unmittelbar oder analog - insbesondere etwaige Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Verzuges mit der Erfüllung der Hauptforderung selbst dann, wenn der Verzugsschaden (vollständig) erst nach Ablauf der Verjährungsfrist beziffert werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 19.12.2006, Az.: XI ZR 113/06, Rn. 15, und Urteil vom 07.11.2014, Az.: V ZR 309/12, Rn. 10; siehe außerdem Urteil vom 23.11.1994, Az.: XII ZR 150/93, Rn. 14, zu § 224 BGB a. F, jeweils zitiert nach juris und m. w. N.).
  • BGH, 22.02.2018 - VII ZR 253/16

    Zulässigkeit einer erneuten Feststellungsklage in unverjährter Zeit mit gleichem

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist von diesem Grundsatz eine Ausnahme geboten, wenn zwar ein rechtskräftiges Leistungsurteil vorliegt, eine erneute (Feststellungs-)Klage aber nötig ist, um mit ihr die Verjährung zu unterbrechen (BGH, Urteil vom 18. Januar 1985 - V ZR 233/83, BGHZ 93, 287, 289 f., juris Rn. 12; Urteil vom 7. Mai 2003 - IV ZR 121/02, NJW-RR 2003, 1076, 1077, juris Rn. 8; Urteil vom 19. Dezember 2006 - XI ZR 113/06, ZIP 2007, 570 Rn. 10).
  • BGH, 07.11.2014 - V ZR 309/12

    Anspruchsverjährung: Verjährungsbeginn bei Kenntnis anspruchsbegründender

    Aus § 217 BGB folgt lediglich, dass sie spätestens mit dem Hauptanspruch verjähren (vgl. nur Palandt/Ellenberger, BGB, 74. Aufl., § 217 Rn. 1), und zwar selbst dann, wenn sie erst nach Ablauf der den Hauptanspruch betreffenden Verjährungsfrist beziffert werden können (BGH, Urteil vom 19. Dezember 2006 - XI ZR 113/06, ZIP 2007, 570 Rn. 15).
  • OLG Köln, 18.11.2016 - 1 U 51/16

    Kündigung eines Darlehens aus wichtigem Grund

    Nur wenn das Rechtsschutzbedürfnis ausnahmsweise aus besonderen Gründen fehlt, ist eine solche Klage als unzulässig abzuweisen (BGH, Urteil vom 19. Dezember 2006 - XI ZR 113/06 -, zitiert juris Rn. 10; Zöller/Greger, ZPO, 31. Aufl., Vor § 253 Rn. 18; jeweils mwN).

    Allerdings ist dem Gläubiger trotz eines Vollstreckungstitels die Erhebung der Klage nicht verwehrt, wenn er hierfür einen verständigen Grund hat (BGH, Urteil vom 19. Juni 1986 - IX ZR 141/85 -, zitiert juris Rn. 8; vom 7. Dezember 1988 - IVb ZR 49/88 -, zitiert juris Rn. 8; vom 19. Dezember 2006, aaO; Zöller/Greger, aaO Rn. 18a; jeweils mwN).

    Verfügt er über einen nicht der Rechtskraft fähigen Vollstreckungstitel, ist sein Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage bei Vorliegen eines besonderen Interesses zu bejahen, das etwa gegeben ist, wenn mit einer Vollstreckungsgegenklage des Schuldners zu rechnen ist (BGH, Urteil vom 19. Juni 1986, aaO; Urteil vom 7.12.1988 - lVb ZR 49/88 - juris; Urteil vom 19.12.2006 - XI ZR 113/06 - juris).

    Selbst ein rechtskräftig festgestellter Anspruch kann erneut eingeklagt werden, wenn dies der einzige Weg ist, um der drohenden Verjährung zu begegnen (BGH, Urteil vom 18. Januar 1985 - V ZR 233/83, BGHZ 93, 287, zitiert juris Rn. 12; vom 19. Dezember 2006, aaO; Zöller/Greger, aaO).

    Ein Darlehensgeber hat schließlich auch dann ein Rechtsschutzinteresse an einer Klage auf Darlehensrückzahlung, wenn der Darlehensnehmer in einer notariellen Urkunde eine Grundschuld bestellt, die persönliche Haftung für die Zahlung des Grundschuldbetrages übernommen und sich insoweit der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen unterworfen hat (BGH, Urteil vom 19.12.2006 - XI ZR 113/06 - juris).

    Da es sich bei dem Anspruch aus dem Schuldanerkenntnis nur um ein Sicherungsmittel handelt, kann es ggf. nach Verjährung des Darlehensanspruchs kondiziert werden (BGH, Urteil vom 19.12.2006 - XI ZR 113/06 - juris).

  • OLG Frankfurt, 13.02.2014 - 3 U 275/12

    Widerspruchsklage gegen einen Teilungsplan bei nicht voll valutierenden

    Vielmehr besteht auch nach Verjährung der gesicherten Forderung das Recht des Gläubigers fort, aus der Grundschuld zu vollstrecken (vgl. BGH, Urt. v. XI ZR 113/06, WM 2007, 588, zit. nach juris, Rn. 17; Schoppmeyer in: Lwowski: Das Recht der Kreditsicherung, 9. Aufl. 2011, § 15 (Grundpfandrechte), Rn. 295).

    Etwas Anderes folgt auch nicht aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 19.12.2006 (XI ZR 113/06, WM 2007, 588, abgedruckt in juris), in der das Rechtsschutzbedürfnis des Darlehensgebers an einer Klage auf Darlehensrückzahlung bejaht worden ist, obwohl der Darlehensnehmer in einer notariellen Urkunde eine Grundschuld bestellt, die persönliche Haftung für die Zahlung des Grundschuldbetrages übernommen und sich insoweit der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen unterworfen hatte.

  • OLG München, 13.04.2018 - 34 Wx 381/17

    Zur Voraussetzung der Androhung der Vollstreckung bei Bestehen einer

    Die Forderung aus dem persönlichen Schuldversprechen gemäß § 780 BGB (vgl. BGH WM 2007, 588 Rn. 12) aber ist - ohne Kündigung - mangels abweichender Vereinbarung sofort fällig (§ 271 BGB), weshalb es eines gesonderten Fälligkeitsnachweises nach § 751 ZPO nicht bedarf.

    Die persönliche Forderung, die dem Gläubiger den Vollstreckungszugriff auf das gesamte Vermögen des Schuldners eröffnet und zur Sicherheitenverstärkung neben die Grundschuld tritt (vgl. BGH WM 1990, 1927/1929; WM 2000, 1058/1059; WM 2007, 588 Rn. 14), würde deshalb in ihrem Wert erheblich beeinträchtigt.

  • OLG München, 25.06.2018 - 34 Wx 144/18

    Erfolgloses Rechtsmittel - Eintragung einer Zwangshypothek

    Die Forderung aus dem persönlichen Schuldversprechen gemäß § 780 BGB (vgl. BGH WM 2007, 588 Rn. 12) aber ist - ohne Kündigung - mangels abweichender Vereinbarung sofort fällig (§ 271 BGB).

    Die titulierte und fällige persönliche Forderung, die dem Gläubiger den Vollstreckungszugriff auf das Vermögen des Schuldners eröffnet und zur Sicherheitenverstärkung neben die Grundschuld tritt (vgl. BGH WM 1990, 1927/1929; WM 2000, 1058/1059; WM 2007, 588 Rn. 14), würde dadurch in ihrem Wert erheblich beeinträchtigt.

  • OLG Köln, 03.05.2012 - 24 U 164/11
  • OLG Stuttgart, 28.01.2009 - 9 U 19/08

    Finanzierter Erwerb einer Eigentumswohnung: Vollstreckungsgegenklage gegen die

  • BGH, 10.10.2018 - XII ZB 109/17

    Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Kindesunterhalt

  • OLG München, 17.04.2012 - 5 U 3526/11

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Einwand der Verletzung der gesellschafterlichen

  • OLG München, 17.04.2012 - 5 U 2168/11

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Einwand der Verletzung der gesellschafterlichen

  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.06.2012 - 10 Sa 587/12

    Verjährung von Nebenleistungen - Zinsanspruch

  • OLG Köln, 13.06.2007 - 13 U 173/06

    Bank als gewillkürte Prozessstandschafterin

  • OLG Bamberg, 13.03.2008 - 1 U 189/07

    Bauträgervertrag: Vollstreckung von Zahlungsverpflichtungen aus Bauverträgen bei

  • OLG Koblenz, 29.05.2009 - 10 U 505/08

    Bankenhaftung beim finanzierten Immobilienerwerb zu Kapitalanlagezwecken;

  • OLG Hamm, 09.05.2023 - 7 U 135/22

    Vorenthalten von Arbeitsentgelten; Einzugsstelle; Rechtsschutzbedürfnis;

  • LG Berlin, 24.10.2011 - 67 S 441/10

    Anforderungen an die Prüfung einer Klage auf Räumung und Herausgabe einer Wohnung

  • KG, 29.06.2010 - 4 U 78/09

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Quotale Haftung der Gesellschafter auf die

  • OLG Saarbrücken, 29.11.2007 - 8 U 608/06

    Rechtsschutzbedürfnis für Leistungsklage trotz vorhandenem Vollstrekkungstitel

  • LG Münster, 11.11.2009 - 14 O 82/06

    Außerordentliches Kündigungsrecht einer Bank bzgl. eines Darlehens bei Wegfall

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