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   OLG Rostock, 12.03.2007 - 3 U 45/06   

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https://dejure.org/2007,4187
OLG Rostock, 12.03.2007 - 3 U 45/06 (https://dejure.org/2007,4187)
OLG Rostock, Entscheidung vom 12.03.2007 - 3 U 45/06 (https://dejure.org/2007,4187)
OLG Rostock, Entscheidung vom 12. März 2007 - 3 U 45/06 (https://dejure.org/2007,4187)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Gesamtvollstreckung: Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen Mitglieder des Gläubigerausschusses

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährung eines Schadensersatzanspruchs der Gesamtvollstreckungsmasse gegen die Mitglieder des Gläubigerausschusses; Beginn des Laufs der Verjährungsfrist; Hemmung der Verjährung bei Weigerung des Verwalters zur Geltendmachung der Ansprüche

  • Judicialis

    BGB § 852 a. F.

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Verjährung eines Schadensersatzanspruchs der Gesamtvollstrekkungsmasse gegen die Mitglieder des Gläubigerausschusses - Haftung des früheren Gesamtvollstreckungsverwalters?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 735
  • NZI 2008, 52
  • NJ 2007, 418
  • NJ 2008, 528
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • LG Schwerin, 10.02.2006 - 1 O 120/04

    Bestehen eines Schadensersatzanspruchs wegen der Verletzung von

    Auszug aus OLG Rostock, 12.03.2007 - 3 U 45/06
    Die Berufung des Klägers gegen das am 10.02.2006 verkündete Urteil des Landgerichts Schwerin (Az.: 1 O 120/04) wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

    die Beklagten unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Schwerin vom 10.02.2006, Az.: 1 O 120/04 als Gesamtschuldner zu verurteilen, an den Kläger 2.266.566,10 EUR nebst 5% Zinsen über dem Basiszinssatz ab Rechtshängigkeit zu zahlen;.

    unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Schwerin vom 10.02.2006, Az.: 1 O 120/04 festzustellen, dass die Beklagten verpflichtet sind, den gesamten weiteren Schaden zu ersetzen, der der Gesamtvollstreckungsmasse im Gesamtvollstreckungsverfahren über das Vermögen der Firma A. K. W. GmbH & Co. KG dadurch entstanden ist oder noch entsteht, dass die Beklagten ihre Pflicht gemäß § 15 Abs. 6 S. 1 GesO zu Überwachung der Geschäftsführung des früheren Verwalters Rechtsanwalt H.-J. L., verletzt haben und der über den mit dem Klageantrag zu 1. geltenden Anspruch hinausgeht.

  • BGH, 22.04.2004 - IX ZR 128/03

    Geltendmachung eines Quotenverringerungsschadens; Verjährung des Anspruchs

    Auszug aus OLG Rostock, 12.03.2007 - 3 U 45/06
    Diesen Schadensersatzanspruch kann ein Sonderverwalter oder ein neu bestellter Verwalter geltend machen (BGHZ 124, 27 = ZIP 1993, 1886 = NJW 1994, 323; BGHZ 159, 25 = ZIP 2004, 1218 = NJW-RR 2004, 1425).

    Die Verjährungsfrist gem. § 62 InsO beginnt daher nicht bereits mit der Bestellung des neuen Verwalters oder Sonderverwalters, sondern erst mit dessen Kenntnis von den die Ersatzpflicht des früheren Verwalters begründenden Tatumständen (BGHZ 159, 25 = ZIP 2004, 1218 = NJW-RR 2004, 1425; OLG München ZIP 1987, 656; MünchKomm-Brandes, InsO, § 62 Rn. 3; Uhlenbruck, InsO, 12. Aufl., § 62 Rn. 2; Kübler/Prüting/Lücke InsO, § 62 Rn. 2).

  • OLG München, 20.01.1987 - 25 W 3137/86

    Voraussetzungen für die Bestellung eines Sonderkonkursverwalters;

    Auszug aus OLG Rostock, 12.03.2007 - 3 U 45/06
    Die Verjährungsfrist gem. § 62 InsO beginnt daher nicht bereits mit der Bestellung des neuen Verwalters oder Sonderverwalters, sondern erst mit dessen Kenntnis von den die Ersatzpflicht des früheren Verwalters begründenden Tatumständen (BGHZ 159, 25 = ZIP 2004, 1218 = NJW-RR 2004, 1425; OLG München ZIP 1987, 656; MünchKomm-Brandes, InsO, § 62 Rn. 3; Uhlenbruck, InsO, 12. Aufl., § 62 Rn. 2; Kübler/Prüting/Lücke InsO, § 62 Rn. 2).
  • BGH, 27.01.2000 - IX ZR 354/98

    Verjährung des sekundären Schadensersatzanspruchs

    Auszug aus OLG Rostock, 12.03.2007 - 3 U 45/06
    Die Rechtsprechung hilft, indem sie den Anwalt verpflichtet, den Mandanten über die die Schadensersatzpflicht begründenden Umstände aufzuklären und gelangt auf diese Weise zu einer sekundären Haftung mit einer neuen Verjährung des Schadensersatzanspruches wegen Verletzung der Hinweispflicht (BGHZ 94, 380 = ZIP 1985, 1274 = NJW 1985, 2250; BGH NJW 2000, 1263 = MDR 2000, 481; BGH NJW 2000, 1267).
  • BGH, 26.05.1994 - IX ZR 39/93

    Geltendmachung eines Zahlungsanspruchs im Wege der Stufenklage aufgrund Erteilung

    Auszug aus OLG Rostock, 12.03.2007 - 3 U 45/06
    In der späteren Entscheidung vom 26.05.1994 (BGHZ 126, 138 = NJW 1994, 3102) bekräftigte er dies in Hinblick auf den Vergleichsverwalter gem. § 42 der früheren Vergleichsordnung und unterstellte auch Ersatzansprüche gegen die Mitglieder des Gläubigerbeirats gem. § 44 Abs. 3 VerglO der Verjährung gem. § 852 BGB a.F. Im gleichen Sinn entschied das OLG Saarbrücken (NZI 1998, 44; ebenso Kuhn/Uhlenbruck, KO, 11. Aufl., § 89, Rn. 7; Kilger/Karsten Schmidt, Insolvenzgesetze, 17. Aufl., § 89 KO, Anmerkung 5, zur Haftung der Mitglieder des Gläubigerausschusses).
  • BGH, 28.10.1993 - IX ZR 21/93

    Sorgfaltspflicht des Konkursverwalters bei anwaltlicher Geltendmachung von

    Auszug aus OLG Rostock, 12.03.2007 - 3 U 45/06
    Diesen Schadensersatzanspruch kann ein Sonderverwalter oder ein neu bestellter Verwalter geltend machen (BGHZ 124, 27 = ZIP 1993, 1886 = NJW 1994, 323; BGHZ 159, 25 = ZIP 2004, 1218 = NJW-RR 2004, 1425).
  • BGH, 23.05.1985 - IX ZR 102/84

    Entstehen des sekundären Schadensersatzanspruchs gegen einen Rechtsanwalt;

    Auszug aus OLG Rostock, 12.03.2007 - 3 U 45/06
    Die Rechtsprechung hilft, indem sie den Anwalt verpflichtet, den Mandanten über die die Schadensersatzpflicht begründenden Umstände aufzuklären und gelangt auf diese Weise zu einer sekundären Haftung mit einer neuen Verjährung des Schadensersatzanspruches wegen Verletzung der Hinweispflicht (BGHZ 94, 380 = ZIP 1985, 1274 = NJW 1985, 2250; BGH NJW 2000, 1263 = MDR 2000, 481; BGH NJW 2000, 1267).
  • OLG Saarbrücken, 01.09.1998 - 4 U 634/97
    Auszug aus OLG Rostock, 12.03.2007 - 3 U 45/06
    In der späteren Entscheidung vom 26.05.1994 (BGHZ 126, 138 = NJW 1994, 3102) bekräftigte er dies in Hinblick auf den Vergleichsverwalter gem. § 42 der früheren Vergleichsordnung und unterstellte auch Ersatzansprüche gegen die Mitglieder des Gläubigerbeirats gem. § 44 Abs. 3 VerglO der Verjährung gem. § 852 BGB a.F. Im gleichen Sinn entschied das OLG Saarbrücken (NZI 1998, 44; ebenso Kuhn/Uhlenbruck, KO, 11. Aufl., § 89, Rn. 7; Kilger/Karsten Schmidt, Insolvenzgesetze, 17. Aufl., § 89 KO, Anmerkung 5, zur Haftung der Mitglieder des Gläubigerausschusses).
  • OLG Rostock, 28.05.2004 - 3 W 11/04

    Haftung der Mitglieder des Gläubigerausschusses wegen der Verletzung ihrer

    Auszug aus OLG Rostock, 12.03.2007 - 3 U 45/06
    Eine dem § 89 KO entsprechende Regelung zur Haftung der Mitglieder des Gläubigerausschusses findet sich in der Gesamtvollstreckungsordnung nicht, indessen ist § 89 KO insoweit entsprechend anzuwenden (vgl. OLG Rostock, ZInsO 2004, 814).
  • BGH, 17.01.1985 - IX ZR 59/84

    Verjährung der Konkursverwalterhaftung

    Auszug aus OLG Rostock, 12.03.2007 - 3 U 45/06
    Hierzu hat der BGH entschieden (BGHZ 93, 278 = NJW 1985, 1161), dass sich der Verjährung nach § 852 BGB als allgemeine Verjährungsnorm für gesetzliche Haftungsverhältnisse richte.
  • BGH, 09.12.1999 - IX ZR 129/99

    Verjährung des Sekundäranspruchs gegen den Rechtsanwalt

  • BGH, 08.05.2008 - IX ZR 54/07

    Beginn der Verjährungsfrist bei der Inanspruchnahme von

    Das Oberlandesgericht, dessen Entscheidung in ZIP 2007, 735 abgedruckt ist, geht aus folgenden Erwägungen von einer Verjährung des Ersatzanspruchs aus: Mangels einer speziellen gesetzlichen Regelung verjährten Schadensersatzansprüche gegen Mitglieder eines Gläubigerausschusses nach Ablauf der Drei-Jahres-Frist des § 852 BGB a.F. Die Verjährungsfrist sei spätestens Ende des Jahre 1999 in Gang gesetzt worden.
  • LG Schwerin, 10.02.2006 - 1 O 120/04
    Die Berufung ist anhängig beim OLG Rostock unter dem Az. 3 U 45/06.
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