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   AG Nürnberg, 15.08.2006 - 8004 IN 1326/06, 8004 IN 1327/06, 8004 IN 1328/06, 8004 IN 1329/06, 8004 IN 1330/06, 8004 IN 1331/06   

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https://dejure.org/2006,23596
AG Nürnberg, 15.08.2006 - 8004 IN 1326/06, 8004 IN 1327/06, 8004 IN 1328/06, 8004 IN 1329/06, 8004 IN 1330/06, 8004 IN 1331/06 (https://dejure.org/2006,23596)
AG Nürnberg, Entscheidung vom 15.08.2006 - 8004 IN 1326/06, 8004 IN 1327/06, 8004 IN 1328/06, 8004 IN 1329/06, 8004 IN 1330/06, 8004 IN 1331/06 (https://dejure.org/2006,23596)
AG Nürnberg, Entscheidung vom 15. August 2006 - 8004 IN 1326/06, 8004 IN 1327/06, 8004 IN 1328/06, 8004 IN 1329/06, 8004 IN 1330/06, 8004 IN 1331/06 (https://dejure.org/2006,23596)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eröffnung eines Insolvenzverfahrens für eine Limited in Großbritanien bei nicht eigenständiger Prüfung seiner Zuständigkeit durch das englische Insolvenzgericht

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung der Eröffnung eines englischen Insolvenzverfahrens bei Unvereinbarkeit mit der öffentlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung der Eröffnung eines englischen Insolvenzverfahrens bei Unvereinbarkeit mit der öffentlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung der Eröffnung eines englischen Insolvenzverfahrens bei Unvereinbarkeit mit der öffentlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung der Eröffnung eines englischen Insolvenzverfahrens bei Unvereinbarkeit mit der öffentlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung der Eröffnung eines englischen Insolvenzverfahrens bei Unvereinbarkeit mit der öffentlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland

  • unalex.eu

    Art. 26 EuInsVO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 81
  • NZI 2007, 185
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LAG Hessen, 31.10.2011 - 17 Sa 761/11

    Betriebsbedingte Kündigung in einem Sonderliquidationsverfahren nach griechischem

    Soweit ein Verstoß gegen den ordre public angenommen wurde ( AG Nürnberg 15. August 2006 - 8004 IN 1326/06 ua. - ZIP 2007, 81 ) wird dies mit der Gefahr der Verletzung von Gläubigerrechten eines vom Schuldner abhängigen Verwalters begründet.
  • LAG Hessen, 31.10.2011 - 17 Sa 1909/10

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsübergang - Zurückverweisung -

    Soweit ein Verstoß gegen den ordre public angenommen wurde (AG Nürnberg 15. August 2006 - 8004 IN 1326/06 ua. - ZIP 2007, 81) wird dies mit der Gefahr der Verletzung von Gläubigerrechten eines vom Schuldner abhängigen Verwalters begründet.
  • OLG Düsseldorf, 23.08.2013 - 22 U 37/13

    Internationale Zuständigkeit eines englischen Insolvenzgerichts bei Verlegung des

    Ein solcher Verstoß gegen die deutsche öffentliche Ordnung ("ordre public") im Sinne eines Rechtsmissbrauchs kann sich grundsätzlich auch daraus ergeben, dass eine nur vorübergehende Wohnsitzverlegung (bzw. eine nur vorübergehende Verlegung des Mittelpunkts der hauptsächlichen Interessen) in einen anderen Staat erfolgt, um unter dort erleichterten Bedingungen eine Restschuldbefreiung zu erwirken (vgl. BGH, Beschluss vom 18.09.2001, IX ZB 51/00, NJW 2002, 960, dort Rn 17/20; Münchener Kommentar-Kindler, a.a.O., VO (EG) 1346/2000, Art. 26, Rn 12 mwN in Fn 5-7; Münchener Kommentar- Reinhart, a.a.O., VO (EG) 1346/2000, Art. 3, Rn 53 mwN in Fn 3-5; AG Nürnberg, Beschluss vom 15.08.2006, 8004 In 1326 u.a., ZIP 2007, 81 = NZI 2007, 185; Kebekus, ZIP 2007, 84; Weller, ZGR 2008, 835; Renger, a.a.O., Seite 190 ff. mwN).
  • LG Wuppertal, 09.05.2011 - 6 T 246/11

    Eröffnung eines Sekundärinsolvenzverfahrens im Inland bei wirksamer automatischer

    Der ursprünglichen Eröffnungsentscheidung des Birmingham County Court vom 21. Mai 2009 hatte die Kammer unter Berufung auf die Entscheidung des AG Nürnberg, ZinsO 2007, 668 f mit Beschluss vom 7. September 2009 (6 T 544/09) die Anerkennung versagt, weil sich der Schuldner zum Zwecke der Schädigung der Gläubiger die Zuständigkeit des englischen Gerichtes mit falschen, täuschenden Angaben erschlichen hatte.
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