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   OLG Schleswig, 28.11.2006 - 12 VA 3/06   

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OLG Schleswig, 28.11.2006 - 12 VA 3/06 (https://dejure.org/2006,12615)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 28.11.2006 - 12 VA 3/06 (https://dejure.org/2006,12615)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 28. November 2006 - 12 VA 3/06 (https://dejure.org/2006,12615)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Justiziabilität eines Vorauswahlverfahrens zur Bestellung eines Insolvenzverwalters; Chancengleichheit bei einer Bewerbung um eine Tätigkeit im Rahmen von Insolvenzverfahren; Angemessene Berücksichtigung im Rahmen der Geeignetheit

  • Wolters Kluwer
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 831
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 03.08.2004 - 1 BvR 135/00

    Zum Rechtsschutz bei der Vorauswahl von Insolvenzverwaltern durch das Gericht

    Auszug aus OLG Schleswig, 28.11.2006 - 12 VA 3/06
    Da nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 3. August 2004 (ZIP 2004, 1649 (m. Bespr. Wieland, ZIP 2005, 233) = ZVI 2004, 470 = NJW 2004, 2725, 2728, dazu EWiR 2005, 437 (Wieland) ) das Vorauswahlverfahren zur Verwalterbestellung als Vorentscheidung zu einem Rechtsprechungsakt gem. Art. 19 Abs. 4 GG justitiabel sein muss, bietet sich als effektiver Rechtsweg eine analoge Anwendung von § 23 EGGVG an.

    Dieses ist deshalb in besonderer Weise bedeutsam, weil der Richter wegen der Eilbedürftigkeit der Bestellungsentscheidung eines Rahmens bedarf, wenn er die Auswahl für ein konkretes Insolvenzverfahren trifft (BVerfG ZIP 2004, 1649 = ZVI 2004, 470 = NJW 2004, 2725, 2727).

    Allein diese Überprüfung gewährleistet die Beachtung subjektiver Rechte (BVerfG ZIP 2004, 1649 = ZVI 2004, 470 = NJW 2004, 2725, 2727).

  • BVerfG, 12.07.2006 - 1 BvR 1493/05

    Zu den Anforderungen an das Auswahlverfahren bezüglich der Bestellung von

    Auszug aus OLG Schleswig, 28.11.2006 - 12 VA 3/06
    Die Liste ist dabei in Ansehung der grundrechtlich garantierten Berufsfreiheit des potenziellen Insolvenzverwalters so zu führen, dass in sie jeder Bewerber aufgenommen wird, der die grundsätzlich zu stellenden Anforderungen an eine generelle, von der Typizität des einzelnen Insolvenzverfahrens gelöste Eignung für das Amt des Insolvenzverwalters erfüllt (BVerfG, Beschl. v. 12.7.2006 - 1 BvR 1493/05, ZIP 2006, 1956, 1957 = ZVI 2006, 507 ).
  • OLG Schleswig, 28.02.2005 - 12 VA 3/04

    Aufnahme in die beim Amtsgericht geführte Liste der Insolvenzverwalter

    Auszug aus OLG Schleswig, 28.11.2006 - 12 VA 3/06
    Die Aufnahme in diese Listen wird vorbereitet jeweils durch Fragebögen, die die Bewerber auszufüllen haben (vgl. Senatsbeschl. v. 28.2.2005 - 12 VA 3/04, ZIP 2005, 1467 = NJW 2005, 1664 f., dazu EWiR 2005, 895 (H. Hess) ).
  • BGH, 17.03.2016 - IX AR (VZ) 1/15

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung über die Aufnahme in die bzw. Streichung aus

    Entsprechendes kann für schwerwiegende negative Erfahrungen in früheren Verfahren gelten (vgl. OLG Schleswig, ZIP 2007, 831, 832; OLG Hamburg, NJW 2006, 451, 452; AG Mannheim, ZInsO 2010, 2149 Rn. 14, 22, 24).
  • OLG Frankfurt, 04.02.2008 - 20 VA 5/06

    Vorauswahlverfahren im Hinblick auf zu bestellende Insolvenzverwalter:

    Es entspricht nunmehr weitgehend einhelliger Auffassung in der Rechtsprechung, der sich der Senat angeschlossen hat, dass der richtige Rechtsbehelf gegen ablehnende Entscheidungen im Rahmen der Vorauswahl der Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 23 EGGVG ist (vgl. dazu die Nachweise im den Beteiligten bekannten Beschluss des Senats vom 29.03.3007, Az. 20 VA 6/06, Seiten 11 ff; vgl. weiter BGH ZIP 2007, 1379; OLG Schleswig ZIP 2007, 831; OLG Hamm ZIP 2007, 1722; OLG Dresden ZIP 2007, 2182; OLG Bamberg ZIP 2008, 82, je m. w. N.).

    Bei der in der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung unterschiedlich beurteilten und auch hier bedeutsamen Frage, inwieweit derartige Entscheidungen im Vorauswahlverfahren gerichtlich zu überprüfen sind, wenn darin auf ein "Fehlverhalten" des Bewerbers in früheren Insolvenzverfahren abgestellt wird, hat der Bundesgerichtshof in dem nun bekannt gewordenen Beschluss vom 19.12.2007 auf Vorlage des OLG Dresden vom 26.07.2007 (= ZIP 2007, 2182; im Hinblick auf OLG Schleswig ZIP 2007, 831) in einem obiter dictum (Ziffer IV. 3. und 4. der Entscheidung) ausgeführt, dass ein Bewerber, der als generell geeignet angesehen wird, zum Insolvenzverwalter bestellt zu werden, in die Liste einzutragen ist.

    Den Amtsrichtern war es mithin nicht verwehrt, für ihre Entscheidungsfindung darüber, ob sie den Antragsteller in ihre Vorauswahl einbeziehen, eine eigene Bewertung der vom Antragsteller bereits zuvor erbrachten Tätigkeit in Insolvenzverfahren des Insolvenzgerichts vorzunehmen (vgl. dazu etwa OLG Hamburg ZIP 2005, 2165; OLG Schleswig ZIP 2007, 831; vgl. auch Pape NZI 2006, 665, 667; Messner DRiZ 2006, 326, 329; Gaier ZInsO 2006, 1177, 1182).

    Ausgehend von der Überlegung, dass jedem Bewerber, der nicht generell für das Amt eines Insolvenzverwalters ungeeignet erscheint, in Ansehung der in Art. 12 Abs. 1 GG garantierten Berufsfreiheit die Chance eröffnet werden müsse, in das Auswahlverfahren für die Bestellung eines Insolvenzverwalters gemäß § 56 Abs. 1 InsO einbezogen zu werden, wird in der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung (so OLG Schleswig ZIP 2007, 831; vgl. dazu BGH, Beschluss vom 19.12.2007, a.a.O., unter Ziffer IV. 4.) die Auffassung vertreten, dass ein Fehlverhalten in einem früheren Insolvenzverfahren die Nichtaufnahme in Bewerberlisten nur dann rechtfertigen kann, wenn sich daraus generell die Befürchtung begründet, der Bewerber werde in Zukunft für jede denkbare Art von Insolvenzverwaltungen nie die Voraussetzungen für eine Auswahlentscheidung nach § 56 Abs. 1 InsO erfüllen können.

  • BGH, 19.12.2007 - IV AR (VZ) 6/07

    Aufnahme von Bewerbern in die beim Insolvenzgericht zu führende Liste von

    Es sieht sich darin im Widerspruch zu einer Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig vom 28. November 2006 (ZIP 2007, 831), das jeden Bewerber, der nicht generell für das Amt eines Insolvenzverwalters ungeeignet sei, in das konkrete Auswahlverfahren gemäß § 56 InsO für die Bestellung zum Insolvenzverwalter einbeziehen wolle.

    Das hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht in seiner Entscheidung vom 28. November 2006 (aaO) jedenfalls im Kern richtig erkannt.

  • BGH, 17.03.2016 - IX AR (VZ) 5/15

    Anspruch auf Aufnahme in die Vorauswahlliste zur Bestellung als

    Darunter kann fallen: Unzureichende Berichterstattung, fehlerhafte Insolvenzplanbearbeitung, umfassende Delegation oder vermeidbar verlustreiche Betriebsfortführungen, Notwendigkeit zur Verhängung von Ordnungsgeldern oder verlorene Haftpflichtprozesse (vgl. OLG Schleswig, ZIP 2007, 831, 832; OLG Hamburg, NJW 2006, 451, 452; AG Mannheim, ZInsO 2010, 2149 Rn. 14, 22, 24; vgl. Uhlenbruck/Zipperer, InsO, 14. Aufl., § 56 Rn. 16).
  • BGH, 17.03.2016 - IX AR (VZ) 6/15

    Antrag auf Aufnahme in die Vorauswahllisten aller Insolvenzrichter für die

    Entsprechendes kann für schwerwiegende negative Erfahrungen in früheren Verfahren gelten (vgl. OLG Schleswig, ZIP 2007, 831, 832; OLG Hamburg, NJW 2006, 451, 452; AG Mannheim, ZInsO 2010, 2149 Rn. 14, 22, 24).
  • OLG Frankfurt, 12.06.2008 - 20 VA 11/07

    Berufsbetreuung: Anspruch eines Berufsbetreuers auf Berücksichtigung bei der

    Im Anschluss daran entspricht es nunmehr weitgehend einhelliger Auffassung in der Rechtsprechung, dass der richtige Rechtsbehelf gegen ablehnende Entscheidungen im Rahmen der Vorauswahl von Insolvenzverwaltern der Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 23 EGGVG ist (vgl. dazu BGH ZIP 2007, 1379; OLG Düsseldorf ZIP 2006, 2137 und OLGR 2007, 21; OLG Nürnberg ZIP 2007, 80; OLG Köln NZI 2007, 105; KG ZIP 2006, 294; OLG München ZIP 2005, 670; OLG Schleswig NJW 2005, 1664, und ZIP 2007, 831; OLG Koblenz ZIP 2005, 1283; OLG Hamburg ZIP 2005, 2165; OLG Hamm ZIP 2007, 1722; OLG Dresden ZIP 2007, 2182; OLG Bamberg ZIP 2008, 82, je m. w. N.).
  • OLG Hamburg, 08.10.2008 - 2 VA 4/07

    Insolvenzverwalterauswahl: Auswahlkriterien für eine Vorauswahlliste und

    Eine Liste ist so zu führen, dass in sie jeder Bewerber aufgenommen wird, der die grundsätzlich zu stellenden Anforderungen an eine generelle, von der Typizität des einzelnen Insolvenzverfahrens gelöste Eignung für das Amt des Insolvenzverwalters erfüllt (BVerfG v. 19.7. 06, a.a.O.; BGH v. 19.12.07, a.a.O.; OLG Köln a.a.O.; OLG Düsseldorf a.a.O.; OLG Schleswig, Beschl. v. 28.11.06, 12 VA 3/06, zit. nach juris).
  • OLG Nürnberg, 16.07.2008 - 4 VA 1036/08

    Vorauswahlliste für Insolvenzverwalter: Anforderungen an die

    Zur Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG steht es dem Antragsteller offen, gegen die Ablehnung einer Aufnahme in die Vorauswahlliste über §§ 23 ff EGGVG eine Entscheidung des zuständigen Oberlandesgerichts gegen die Ablehnung der Aufnahme zu erwirken (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 28.11.2006, ZIP 2007, 831; Münchener Kommentar zur Insolvenzordnung, Graeber, 2. Auflage, § 56 InsO, Rnr. 104; Wolf, DStR 2006, 1769).
  • OLG Brandenburg, 06.08.2009 - 11 VA 6/08

    Insolvenzverwalterauswahl: Aufnahme eines geeigneten Bewerbers in die

    Zur Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG steht es dem Antragsteller offen, gegen die Ablehnung einer Aufnahme in die Vorauswahlliste über §§ 23 ff EGGVG eine Entscheidung des zuständigen Oberlandesgerichts gegen die Ablehnung der Aufnahme zu erwirken (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 28.11.2006, Az.: 12 VA 3/06); Münchener Kommentar zur Insolvenzordnung, Graeber, 2. Auflage, § 56 InsO, Rnr. 104; Wolf, DStR 2006, 1769).
  • OLG Hamburg, 29.08.2017 - 2 VA 1/16

    Aufnahmeanspruch eines Bewerbers auf die Insolvenzverwalter-Vorauswahlliste:

    Die Liste ist so zu führen, dass in sie jeder Bewerber aufgenommen wird, der die grundsätzlich zu stellenden Anforderungen an eine generelle, von der Typizität des einzelnen Insolvenzverfahrens gelöste Eignung für das Amt des Insolvenzverwalters erfüllt (BVerfG v. 19.7.2006, a.a.O.; BGH v. 19.12.2007, a.a.O.; OLG Köln a.a.O.; OLG Düsseldorf a.a.O.; OLG Schleswig, Beschl. v. 28.11.2006, 12 VA 3/06, zit. nach juris).
  • OLG Brandenburg, 06.08.2009 - 11 VA 1/09

    Vorauswahlliste der Insolvenzverwalter: Aufnahme eines wegen Beihilfe zum

  • OLG Hamburg, 21.09.2009 - 2 VA 4/09

    Auswahl des Insolvenzverwalters: Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen die

  • OLG Brandenburg, 06.08.2009 - 11 VA 5/07

    Vorauswahlliste für Insolvenzverwalter: Anforderungen an die

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