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   BGH, 05.05.2008 - II ZR 292/06   

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https://dejure.org/2008,82
BGH, 05.05.2008 - II ZR 292/06 (https://dejure.org/2008,82)
BGH, Entscheidung vom 05.05.2008 - II ZR 292/06 (https://dejure.org/2008,82)
BGH, Entscheidung vom 05. Mai 2008 - II ZR 292/06 (https://dejure.org/2008,82)
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Volltextveröffentlichungen (21)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit des Gesetzes über den Widerruf von Haustürgeschäften und ähnlichen Geschäften (HWiG) auf den Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds in Form einer Personengesellschaft; Gleichstellung des Beitrittsvertrags mit einem Vertrag über eine entgeltliche ...

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    EuGH-Vorlage zur ex-nunc-Wirkung des HWiG- Widerrufs eines Beitritts zu geschlossenem Immobilienfonds

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Haustürgeschäfte-RL: Folgen des Widerrufs eines Beitritts zu einem geschlossenen Immobilienfonds - Vorlage an den EuGH

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Auslegung der Haustürwiderrufsrichtlinie der EG

  • Betriebs-Berater

    HaustürgeschäfteRL und Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft bei geschlossenen Immobilienfonds

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Zur Rechtslage, wenn der in einer sogenannten Haustürsituation beigetretene Gesellschafter seine Beitrittserklärung zu einem geschlossenen Immobilienfonds widerruft; zur Frage, ob die von der Rechtsprechung angewandte Abwicklung nach den Grundsätzen der fehlerhaften ...

  • Judicialis

    EWGRL 577/85 Art. 1 Abs. 1 Satz 1; ; EWGRL 577/85 Art. 5 Abs. 2; ; EWGRL 577/85 Art. 7

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerruf des Beitritts zu einem geschlossenen Immobilienfonds in Form einer Personengesellschaft nach Haustürwiderrufsrecht ? Rechtsfolge: Widerruf beseitigt Gesellschafterstellung nur für die Zukunft ? Möglicher Verstoß gegen europäisches Recht ? ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 85/577/EWG Art. 1 Abs. 1 S. 1; Richtlinie 85/577/EWG Art. 1 Abs. 1 S. 5 Abs. 2; Richtlinie 85/577/EWG Art. 1 Abs. 1 S. 7
    Vorlageersuchen an den EuGH über Anwendbarkeit der Haustürgeschäfte-Richtlinie auf Begründung einer mitgliedschaftlichen Beteiligung zum Zweck einer Kapitalanlage

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Vorlagebeschluss zur Auslegung der Haustürgeschäfte-Richtlinie

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendbarkeit der Verbraucherschutzrichtlinie auf den Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verbaucherrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofs an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften zur Auslegung der Richtlinie 85/577/EWG (Haustürgeschäfte-RL)

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BGB §§ 312, 355; HaustürWG §§ 1, 3; EWGRL 577/85 Art. 1 Abs. 1 Satz 1, Art. 5 Abs. 2, Art. 7
    Vorlagebeschluss zur Anwendbarkeit der Haustürwiderrufsrichtlinie auf Gesellschaftsbeitritt zwecks Kapitalanlage oder Leistungserlangung

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    RL 577/85/EWG Art. 1 Abs. 1 Satz 1, Art. 5 Abs. 2, Art. 7; HWiG § 3
    EuGH-Vorlage zur ex-nunc-Wirkung des HWiG-Widerrufs eines Beitritts zu geschlossenem Immobilienfonds

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Widerrufs des Beitritt zu Immobilienfonds: Verbraucher mit negativem Auseinandersetzungsguthaben belastbar?

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Deutsche Rechtsprechung zu den Grundsätzen der faktischen Gesellschaft steht nicht im Widerspruch zu europäischem Recht

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 5 (Kurzinformation)

    Vorlagebeschluss des BGH zur Auslegung der Haustürgeschäfte-Richtlinie

Besprechungen u.ä. (2)

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Widerruf einer Beitrittserklärung zu einem geschlossenen Immobilienfonds; Anwendbarkeit der Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft; Vereinbarkeit mit der Haustürgeschäftsrichtlinie

  • Universität des Saarlandes (Entscheidungsbesprechung)

    Richtlinienwidriges Richterrecht? Verbraucherschutz vs. fehlerhafte Gesellschaft (Dr. Ulrike Babusiaux; ZEuS 2009, 131)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 2464 (Ls.)
  • ZIP 2008, 1018
  • EuZW 2008, 377
  • NZM 2008, 458
  • VersR 2008, 1502
  • WM 2008, 1026
  • BB 2008, 1013
  • BB 2008, 1364
  • BB 2008, 1813
  • BB 2008, 636
  • DB 2008, 1206
  • NZG 2008, 460
 
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Wird zitiert von ... (74)

  • BGH, 26.03.2019 - II ZR 244/17

    Rechtmäßigkeit der Kündigung des Fremdgeschäftsführers einer GmbH; Ansehung des

    Bei der Auslegung nationaler Bestimmungen, die der Umsetzung von EU-Richtlinien dienen, ist stets diejenige Auslegung zu wählen, die die Ziele der Richtlinie am besten verwirklicht (effet utile; vgl. BGH, Beschluss vom 5. Mai 2008 - II ZR 292/06, ZIP 2008, 1018 Rn. 17- FRIZ I; Urteil vom 14. Juli 2011 - III ZR 200/10, WM 2012, 371 Rn. 17; EuGH, Urteil vom 17. September 2002 - C-253/00, Slg. 2002, I-7289 Rn. 28 mwN - Munoz "volle Wirkung"; vgl. auch EuGH, Urteil vom 19. Januar 2010 - C-555/07, NJW 2010, 427 Rn. 48- Seda Kücükdeveci/Swedex GmbH & Co. KG; Urteil vom 19. April 2016- C-441/14, ZIP 2016, 1085 Rn. 42 - Dansk Industri).
  • BGH, 18.07.2013 - IX ZR 198/10

    Insolvenzanfechtung der Auszahlung eines Scheinauseinandersetzungsguthabens in

    aa) Sofern der Beklagte durch Eintragung in das Handelsregister der Schuldnerin als Kommanditist beigetreten war, war es ihm nach den Grundsätzen der fehlerhaften Gesellschaft verwehrt, gegen die in Vollzug gesetzte Schuldnerin und nach vollzogenem Beitritt im Wege des Schadensersatzes einen Anspruch auf ungeschmälerte Rückerstattung der Einlage geltend zu machen (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juli 2003 - II ZR 387/02, BGHZ 156, 46, 52 f; vgl. BGH, Beschluss vom 5. Mai 2008 - II ZR 292/06, ZIP 2008, 1018 Rn. 11 ff, 20; vom 12. Juli 2010 - II ZR 160/09, ZIP 2010, 2497 Rn. 6; Konzen, FS Harm Peter Westermann, 2008, S. 1133, 1134 ff).

    Derartige rechtliche und vor allem wirtschaftliche und finanzielle Folgen sind unvereinbar mit dem gesellschaftsrechtlichen Gebot einer gleichmäßigen Behandlung aller (betroffenen) Gesellschafter (BGH, Beschluss vom 5. Mai 2008 - II ZR 292/06, ZIP 2008, 1018 Rn. 14, 20).

  • BGH, 22.05.2012 - II ZR 88/11

    Verbrauchervertrag: Beginn der Frist für die Ausübung eines vertraglich

    Die Anwendung der Grundsätze über den fehlerhaften Beitritt kann für den widerrufenden Gesellschafter zum einen dazu führen, dass ein Abfindungsguthaben wegen während seiner Mitgliedschaft eingetretener, von ihm mitzutragender Verluste der Gesellschaft geringer ist als seine Einlageleistung; ihre Anwendung kann sogar dazu führen, dass wegen der von der Gesellschaft während der Dauer der Mitgliedschaft des Widerrufenden erwirtschafteten Verluste das Abfindungsguthaben negativ ist, der widerrufende Gesellschafter also nicht nur seine Einlage nicht zurückerhält, sondern seinerseits zu Zahlungen an die Gesellschaft verpflichtet ist (st. Rspr., siehe nur BGH, Beschluss vom 5. Mai 2008 - II ZR 292/06, ZIP 2008, 1018 Rn. 10 - FRIZ I).
  • BGH, 12.07.2010 - II ZR 292/06

    FRIZ II

    Der erkennende Senat hat das Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften Fragen zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts gem. Art. 234 EG zur Vorabentscheidung vorgelegt (BGH, Beschluss vom 5. Mai 2008 - II ZR 292/06, ZIP 2008, 1018 ff. - FRIZ I), die das Verhältnis der Richtlinie 85/577/EWG des Rates vom 20. Dezember 1985 betreffend den Verbraucherschutz im Falle von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen zur Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft betreffen.
  • BGH, 16.03.2009 - II ZR 138/08

    Genossenschaft - Einzahlung der Pflichteinlage in Raten

    Es entspricht bereits seit RGZ 57, 292, 297 ff. ständiger Rechtsprechung (siehe insoweit Sen.Urt. v. 11. März 1976 - II ZR 127/74, WM 1976, 475 f. [...] Tz. 7, zuletzt bestätigt durch Sen.Beschl. v. 5. Mai 2008 - II ZR 292/06, ZIP 2008, 1018 ff.), dass auf den Beitritt zu einer Genossenschaft die Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft bzw. des fehlerhaften Beitritts anzuwenden sind.

    Die Nichtigkeit des Genossenschaftsbeitritts führt, wie das Berufungsgericht zutreffend erkannt hat, zur Anwendung der Grundsätze des fehlerhaften Gesellschafts-/Genossenschaftsbeitritts mit der Folge, dass der Beklagte bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens seines als außerordentliche Kündigung zu behandelnden Widerrufs der Beitrittserklärung wie ein Genosse mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten behandelt wird; insbesondere ist er zur Leistung seiner Einlage verpflichtet, soweit er sie noch nicht vollständig erbracht hat (BGHZ 153, 214, 221; Sen.Beschl. v. 5. Mai 2008 - II ZR 292/06, ZIP 2008, 1018 Tz. 9 m.w.Nachw.).

    Ein Fall, in dem nach der ständigen Rechtsprechung des Senats die Anwendung der Grundsätze über den fehlerhaften Beitritt abzulehnen ist (siehe hierzu Sen.Beschl. v. 5. Mai 2008 aaO Tz. 12 f. m.w.Nachw.), liegt nicht vor.

    In der Rechtsfolge der Auflösung für die Zukunft ist grundsätzlich ein gerechter Ausgleich zu sehen zwischen einerseits den Interessen der anderen Mitglieder am Bestand des Verbandes und der Gläubiger an der Erhaltung der Haftungsmasse, andererseits den Interessen ausscheidenswilliger Gesellschafter oder Genossen, die sich auf die Fehlerhaftigkeit des Beitritts berufen wollen (Sen.Beschl. v. 5. Mai 2008 aaO Tz. 11 m.w.Nachw.).

  • BGH, 22.05.2012 - II ZR 2/11

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Voraussetzungen für eine außerordentliche

    a) Zwar wäre die Beklagte mit Zugang der außerordentlichen Kündigung mit Wirkung "ex nunc" aus der Klägerin ausgeschieden, mit (u.a.) der Folge, dass sie zur Zahlung rückständiger, noch nicht erbrachter (Einlage-)Leistungen an die Gesellschaft verpflichtet bliebe (st.Rspr., siehe nur BGH, Beschluss vom 5. Mai 2008 - II ZR 292/06, ZIP 2008, 1018 Rn. 9 m.w.N. - FRIZ I).
  • BGH, 30.01.2018 - II ZR 95/16

    Befugnis des Abwicklers einer Publikums-Kommanditgesellschaft zur Einforderung

    Vielmehr bleibt der Gesellschafter - ebenso wie bei einer Kündigung - weiterhin zur Zahlung rückständiger, noch nicht erbrachter Einlageleistungen an die Gesellschaft verpflichtet (vgl. BGH, Urteil vom 15. Mai 2000 - II ZR 6/99, ZIP 2000, 1208, 1209;Beschluss vom 5. Mai 2008 - II ZR 292/06, ZIP 2008, 1018 Rn. 9; Urteil vom 6. November 2012 - II ZR 176/12, juris Rn. 37).

    Der Europäische Gerichtshof hat die Anwendung der Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft als richtlinienkonform angesehen, weil sie nach den Ausführungen im Vorlagebeschluss des Senats (Beschluss vom 5. Mai 2008 - II ZR 292/06, WM 2008, 1026) entsprechend den allgemeinen Grundsätzen des Zivilrechts für einen vernünftigen Ausgleich und eine gerechte Risikoverteilung zwischen den einzelnen Beteiligten sorgen sollen (EuGH, Urteil vom 15. April 2010 - C-215/08, ZIP 2010, 772 Rn. 48, 49).

    Nach dem vom Europäischen Gerichtshof in Bezug genommenen Vorlagebeschluss des Senats (BGH, Beschluss vom 5. Mai 2008 - II ZR 292/06, WM 2008, 1026 Rn. 20) besteht das bei diesem Ausgleich zu berücksichtigende Interesse der Mitgesellschafter insbesondere auch darin, dass die Liquiditäts- und Kapitalbasis nicht dadurch verringert wird, dass dem ausscheidenden Gesellschafter ein höherer Betrag ausgezahlt wird als das auf seine Beteiligung entfallende Auseinandersetzungsguthaben.

    Auch diese Folge, dass die Anwendung der Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft nicht nur dazu führen kann, dass das an den Gesellschafter auszuzahlende Guthaben wegen während seiner Mitgliedschaft eingetretener, von ihm mitzutragender Verluste geringer ist als seine Einlageleistung, sondern auch dazu, dass er im Fall eines negativen Guthabens seinerseits zu Zahlungen an die Gesellschaft verpflichtet ist (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Mai 2008 - II ZR 292/06, ZIP 2008, 1018 Rn. 9; Urteil vom 12. Juli 2010 - II ZR 292/06, BGHZ 186, 167 Rn. 12), hat der Europäische Gerichtshof jedoch ausdrücklich gebilligt (Urteil vom 15. April 2010 - C-215/08, ZIP 2010, 772 Rn. 50 aE).

  • BGH, 07.06.2011 - II ZR 186/08

    Abfindungsanspruch des ausgeschiedenen BGB-Gesellschafters: Leistungsklage bei

    Hiergegen richtet sich die Revision des Klägers, die vom Berufungsgericht im Hinblick auf den Vorlagebeschluss des erkennenden Senats vom 5. Mai 2008 (II ZR 292/06, ZIP 2008, 1018 - FRIZ I) zugelassen worden ist.

    Der erkennende Senat hat den Rechtsstreit mit Beschluss vom 6. Juli 2008 entsprechend § 148 ZPO bis zur Erledigung des Vorabentscheidungsersuchens in dem Verfahren II ZR 292/06 ausgesetzt.

    a) Der Gerichtshof der Europäischen Union hat durch Urteil vom 15. April 2010 (C-215/08, ZIP 2010, 772) auf die Vorlagefragen des erkennenden Senats im Beschluss vom 5. Mai 2008 (II ZR 292/06, ZIP 2008, 1018 - FRIZ I) ausgeführt, dass die Richtlinie 85/577/EWG des Rates vom 20. Dezember 1985 betreffend den Verbraucherschutz im Falle von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen zwar auf den Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds in der Form einer Personengesellschaft anwendbar ist, wenn der Zweck des Beitritts nicht vorrangig darin besteht, Mitglied dieser Gesellschaft zu werden, sondern Kapital anzulegen.

    Danach sind die Rechtsfolgen, die mit der Anwendung der Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft für den Verbraucher mit dem Widerruf seiner Beitrittserklärung verbunden sind, mit Art. 5 Abs. 2 der Richtlinie vereinbar (BGH, Urteil vom 12. Juli 2010 - II ZR 292/06, BGHZ 186, 167 Rn. 12 - FRIZ II).

  • BGH, 22.09.2008 - II ZR 257/07

    Zum Vertragswiderruf wegen Überrumpelung in einer Haustürsituation

    Sollte es nach Durchführung der Beweisaufnahme wieder zu dem Ergebnis gelangen, der Kläger sei im Zeitpunkt der Beitrittserklärung in einer Lage gewesen, in der seine Entschließungsfreiheit, den Vertrag abzuschließen oder abzulehnen, beeinträchtigt war, und er sei deshalb zum Widerruf des Beitritts nach § 1 Abs. 1 HWiG berechtigt, wird es zu erwägen haben, ob es den Rechtsstreit entsprechend § 148 ZPO bis zur Erledigung des auf Grund des Vorabentscheidungsersuchens des Senats vom 5. Mai 2008 ausgesetzten Rechtsstreits II ZR 292/06 aussetzt.
  • BGH, 08.11.2018 - III ZR 628/16

    Beginn der Verjährung des Schadensersatzanspruchs eines Kapitalanlegers:

    Vielmehr ist der widerrufende Gesellschafter bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung wie ein Gesellschafter mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten (sowohl im Innen- als auch im Außenverhältnis) anzusehen, er ist zur Leistung seiner Einlage, soweit sie nicht vollständig erbracht ist, verpflichtet und nimmt bis zum Zeitpunkt seines Ausscheidens an den Gewinnen und Verlusten der Gesellschaft teil (s. nur BGH, Urteil vom 16. Dezember 2002 - II ZR 109/01, BGHZ 153, 214, 221; Beschluss vom 5. Mai 2008 - II ZR 292/06, ZIP 2008, 1018 Rn. 9 sowie Urteil vom 30. Januar 2018 - II ZR 95/16, WM 2018, 709 Rn. 52, jew. mwN).

    Mit dem Wirksamwerden des Ausscheidens des Gesellschafters tritt damit an die Stelle der Mitgliedschaft (lediglich) ein Anspruch auf Zahlung des Auseinandersetzungsguthabens, welcher nach dem Verkehrswert des Anteils im Zeitpunkt des Ausscheidens zu berechnen ist (s. nur BGH, Beschluss vom 5. Mai 2008 aaO).

  • BGH, 01.03.2011 - II ZR 297/08

    Finanzierter Erwerb von Genossenschaftsanteilen: Darlehens- und Beitrittsvertrag

  • BGH, 30.01.2018 - II ZR 108/16

    Anordnung der Abwicklung einer Fondsgesellschaft; Einforderung rückständiger

  • BGH, 06.11.2012 - II ZR 176/12

    Kapitalanlegerbeitritt zu einem geschlossenen Fonds in der Rechtsform einer

  • BGH, 30.01.2018 - II ZR 242/16

    Recht der Gesellschaft auf Leistung der Einlage gegen den Treugeber durch die

  • OLG Düsseldorf, 28.04.2016 - 6 U 73/15

    Rechtswirkungen des Widerrufs eines Beitritts zu einer Genossenschaft

  • BGH, 22.05.2012 - II ZR 1/11

    Beteiligung an einer Kapitalanlagegesellschaft im Haustürgeschäft: Anforderungen

  • BGH, 22.05.2012 - II ZR 35/10

    Berufungsverfahren: Voraussetzungen eines Abstehens vom Urkundenprozess;

  • BGH, 22.05.2012 - II ZR 3/11

    Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer BGB-Gesellschaft: Umdeutung einer

  • BGH, 01.03.2011 - II ZR 298/08

    Finanzierter Erwerb von Genossenschaftsanteilen: Darlehens- und Beitrittsvertrag

  • BGH, 22.05.2012 - II ZR 233/10

    Revisionsverfahren: Nachholung einer durch das Berufungsgericht offen gelassenen

  • BGH, 07.12.2010 - XI ZR 53/08

    Rückabwicklung eines zur Finanzierung des Beitritts zu einem geschlossenen

  • OLG Köln, 04.08.2017 - 20 U 11/17

    Umfang der nach Widerspruch gegen das Zustandekommen einer fondsgebundenen

  • OLG München, 28.11.2012 - 20 U 2232/12

    Stille Beteiligung eines Kapitalanlegers an einer mehrgliedrigen

  • OLG Hamm, 19.07.2021 - 8 U 184/20

    Rückzahlung eines Anlagebetrages; Beitritt zu einer Genossenschaft als

  • OLG Stuttgart, 15.07.2008 - 6 U 8/06

    Verbraucherdarlehensvertrag zur Finanzierung einer Beteiligung an einem

  • BGH, 30.10.2018 - II ZR 95/16
  • OLG Frankfurt, 30.12.2009 - 23 U 16/08

    Widerruf

  • BGH, 06.11.2012 - II ZR 280/11

    Prüfung der Einhaltung der Frist bzgl. der wirksamen Ausübung eines

  • OLG Hamburg, 19.06.2009 - 11 U 210/06

    Ausgleichsanspruch unter Kommanditisten bei Zahlungen eines Kommanditisten an

  • OLG Köln, 22.07.2009 - 27 U 5/09

    Auslegung eines in einem Gesellschaftsbeitritt vereinbarten Widerrufsrechts

  • BVerfG, 25.03.2010 - 1 BvR 882/09

    Zurückweisung einer zivilprozessualen Berufung durch Beschluss (§ 522 Abs 2 ZPO)

  • OLG Karlsruhe, 06.04.2023 - 14 U 63/21

    Anleger erhält fast 9.000 Euro für bereits abgeschriebene Genussrechte

  • OLG Hamburg, 23.08.2013 - 11 U 11/13

    Mehrgliedrige atypisch stille Gesellschaft in Form einer Publikumsgesellschaft:

  • EGMR, 08.12.2009 - 54193/07

    C. und H. H. gegen Deutschland

  • OLG Karlsruhe, 05.02.2016 - 8 U 2/14

    Erwerb von Gesellschaftsanteilen: Rückabwicklung eines Kaufvertrages über

  • BGH, 01.03.2011 - II ZR 93/09

    Darlehensvertrag und der Beitritt zu der als Anlagegesellschaft konzipierten

  • OLG Stuttgart, 12.10.2022 - 20 U 25/22

    Beitrittserklärung zu einer Genossenschaft; Anwendung der Grundsätze der

  • BGH, 01.03.2011 - II ZR 92/09

    Gleichstellung eines Beitrittsvertrags mit einem Vertrag i.S.d. § 358 Abs. 3 BGB

  • BGH, 01.03.2011 - II ZR 90/09

    Geltung der Regeln des verbundenen Geschäfts bei dem durch einen Kredit

  • BGH, 01.03.2011 - II ZR 91/09

    Gleichstellung eines Beitrittsvertrags mit einem Vertrag i.S.v. § 358 Abs. 3 BGB

  • OLG Hamm, 04.02.2010 - 27 U 14/09

    Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Widerrufs des Beitritts zu einer

  • OLG Hamm, 25.08.2008 - 31 U 59/08

    Wirksamer Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages nach über 3 Jahren wegen

  • OLG München, 19.09.2012 - 7 U 2261/12

    Beteiligung an einer mehrgliedrigen, atypisch stillen Gesellschaft:

  • BGH, 01.03.2011 - II ZR 299/08

    Darlehensvertrag und der Beitritt zu der als Anlagegesellschaft konzipierten

  • OLG Zweibrücken, 25.06.2009 - 4 U 124/08

    Geschlossener Immobilienfonds: Ansprüche des Anlegers bei einem durch Täuschung

  • OLG Hamm, 03.02.2009 - 27 U 121/08

    Haftung der Prospektverantwortlichen einer Wohnungsbaugenossenschaft für

  • BGH, 15.05.2018 - II ZR 99/17

    Anspruch einer in Liquidation befindlichen Publikumsgesellschaft gegen die

  • OLG Hamburg, 17.05.2013 - 11 U 30/12

    Mehrgliedrige atypische stille Gesellschaft: Anwendbarkeit der Grundsätze über

  • OLG Frankfurt, 25.05.2011 - 9 U 43/10

    Widerrufsbelehrung bei vertraglichem Widerrufsrecht

  • OLG Köln, 18.05.2011 - 27 U 16/10

    Ausgestaltung eines vertraglichen Widerrufsrechts hinsichtlich der

  • OLG Stuttgart, 23.07.2008 - 6 U 32/08

    Darlehensvertrag im Haustürgeschäft: Erlöschen des Widerrufsrechts nach

  • AG Köln, 31.08.2009 - 113 C 656/08

    Auf die Annahme eines Antrags kann nicht per AGB-Klausel verzichtet werden /

  • OLG Brandenburg, 06.04.2011 - 7 U 137/10

    Kapitalanlagegeschäft: Ordnungsgemäßheit einer Widerrufsbelehrung und

  • OLG Brandenburg, 08.11.2017 - 4 U 206/16

    Haftung bei fehlerhafter Kapitalanlageberatung: Schadensersatzanspruch bei

  • KG, 29.04.2010 - 23 U 68/09

    Geschlossener Immobilienfonds in Form der GbR: Quotale Haftung der Anleger für

  • OLG Frankfurt, 02.07.2009 - 16 U 250/08

    Beitritt zu einer Kommanditgesellschaft in Form eines geschlossenen

  • BGH, 20.11.2012 - II ZR 80/11

    Zulassung der Revision bei einer Übergangsrecht oder auslaufendes Recht

  • OLG Hamm, 07.11.2011 - 8 U 51/11

    Dubai 1000 Hotel-Fonds: Anleger erhalten Schadensersatz

  • OLG Dresden, 25.01.2011 - 5 U 1058/10

    Haustürgeschäft; Widerrufsbelehrung

  • OLG Hamm, 25.10.2009 - 31 U 153/07

    Anforderungen an die Belehrung über das Widerrufsrecht hinsichtlich der Eingehung

  • OLG Bamberg, 27.07.2009 - 4 U 26/09
  • OLG Hamm, 11.03.2009 - 8 U 21/08

    Begriff des Haustürgeschäfts; Wirksamkeit einer Treuhandvollmacht

  • LG Stuttgart, 25.06.2020 - 6 O 195/19

    Anspruch des Insolvenzverwalters einer Genossenschaft auf Zahlung noch

  • OLG Bremen, 29.02.2012 - 1 U 66/11

    Inhaltskontrolle des Gesellschaftsvertrages eines geschlossenen Immobilienfonds;

  • OLG Frankfurt, 21.09.2011 - 9 U 53/10

    Klage im Urkundsprozess auf rückständige Gesellschaftsbeiträge nach vertraglichem

  • LG Frankenthal, 07.11.2014 - 6 O 229/14

    Publikums-KG: Anspruch gegen einen Treugeber auf Zahlung von

  • OLG Hamm, 07.11.2011 - 8 U 55/11

    Dubai 1000 Hotel-Fonds: Anleger erhalten Schadensersatz

  • OLG Frankfurt, 26.10.2011 - 9 U 68/11

    Widerruf der Beitrittserklärung zu einer Fonds-GbR: Anwendung der Vorschriften

  • LG Köln, 28.02.2013 - 15 O 576/11

    Schadensersatzanspruch wegen mittelbarer Beteiligung an einem Filmfonds aufgrund

  • LG Wiesbaden, 04.11.2010 - 8 S 12/10

    Zum Widerruf einer Beitrittserklärung zu einer Publikumsgesellschaft

  • LG Siegen, 18.12.2008 - 5 O 111/08

    GbR, Widerruf, Beitragspflicht, Nachschusspflicht, Urkundsprozess

  • OLG Düsseldorf, 29.10.2012 - 9 U 44/12

    Rückabwicklung einer Kapitalanlage in der Rechtsform einer mehrgliedrigen stillen

  • OLG Brandenburg, 09.03.2011 - 7 U 150/10

    Kapitalanlagegeschäft: Notwendige Widerrufsbelehrung bei Gesellschafterbeitritt

  • AG Lahr, 12.02.2010 - 5 C 164/09

    Beitritt zu einer Vermögensverwaltergesellschaft bürgerlichen Rechts im

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Rechtsprechung
   EuGH, 15.04.2010 - C-215/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,90
EuGH, 15.04.2010 - C-215/08 (https://dejure.org/2010,90)
EuGH, Entscheidung vom 15.04.2010 - C-215/08 (https://dejure.org/2010,90)
EuGH, Entscheidung vom 15. April 2010 - C-215/08 (https://dejure.org/2010,90)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • lexetius.com

    Verbraucherschutz - Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge - Anwendungsbereich der Richtlinie 85/577/EWG - Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds in Form einer Personengesellschaft - Widerruf

  • Europäischer Gerichtshof

    E. Friz

    Verbraucherschutz - Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge - Anwendungsbereich der Richtlinie 85/577/EWG - Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds in Form einer Personengesellschaft - Widerruf

  • EU-Kommission PDF

    E. Friz

    Verbraucherschutz - Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge - Anwendungsbereich der Richtlinie 85/577/EWG - Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds in Form einer Personengesellschaft - Widerruf

  • EU-Kommission

    E. Friz

    Verbraucherschutz - Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge - Anwendungsbereich der Richtlinie 85/577/EWG - Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds in Form einer Personengesellschaft - Widerruf“

  • Deutsches Notarinstitut

    EWGRL 577/85 Art. 1 Abs. 1, Art. 5 Abs. 2; HTürGG §§ 1 Abs. 1, 3 Abs. 1
    Haustürwiderrufsrecht der Richtlinie 85/577/EWG über Verbraucherschutz auf Beitritt zu geschlossenen Immobilienfonds in Form einer Personengesellschaft anwendbar; Vereinbarkeit mit nationalen Regelungen über Beschränkung des Anspruchs auf ein Auseinandersetzungsguthaben ...

  • nomos.de PDF, S. 28 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Begrenzter Verbraucherschutz beim Haustürwiderruf einer Immobilienfonds-Beteiligung

  • Wolters Kluwer

    Regelungen zum Verbraucherschutz bzgl. des Widerrufs von Haustürgeschäften; Anwendbarkeit der Richtlinie 85/577/EWG auf den Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds in Form einer Personengesellschaft

  • ZIP-online.de

    Anwendung der Haustürgeschäfte-RL und der Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft auf Beitritt zu Immobilienfonds-GbR ("Friz")

  • riw-online.de

    Widerruf von Haustürgeschäften: Der Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds in Form einer Personengesellschaft kann widerrufen werden, wenn der Beitrittszweck vorrangig in der Kapitalanlage besteht

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    RL 85/577/EWG Art. 1 Abs. 1, Art. 5 Abs. 2, Art. 7; HWiG § 3
    Anwendung der Haustürgeschäfte-RL und der Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft ("Friz")

  • Betriebs-Berater

    Widerruf des Beitritts zu einem geschlossenen Immobilienfonds

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht

    Zur Anwendbarkeit der Haustürgeschäfte-Richtlinie und der Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft auf den Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds (GbR)

  • streifler.de

    Anspruch auf Auseinandersetzungsguthaben bei Widerruf eines in Haustürsituation erklärten Beitritts zu geschlossenem Imobilienfonds

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de

    Verbraucherschutz - Widerruf von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen [Haustürgeschäften]; Anwendbarkeit der Richtlinie 85/577/EWG auf den Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds in Form einer Personengesellschaft; E. Friz GmbH gegen Carsten von ...

  • rechtsportal.de

    Verbraucherschutz - Widerruf von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen [Haustürgeschäften]; Anwendbarkeit der Richtlinie 85/577/EWG auf den Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds in Form einer Personengesellschaft; E. Friz GmbH gegen Carsten von ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    E. Friz

    Verbraucherschutz - Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge - Anwendungsbereich der Richtlinie 85/577/EWG - Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds in Form einer Personengesellschaft - Widerruf

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    RL 85/577/EWG Art. 1 Abs. 1, Art. 5 Abs. 2, Art. 7; HWiG § 3
    Anwendung der Haustürgeschäfte-RL und der Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft ("Friz")

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Auseinandersetzung, Auseinandersetzungsbilanz, Austritt, geschlossener Immobilienfonds, Haustürwiderrufsgesetz, Publikumsgesellschaft, Publikumspersonengesellschaft

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Fonds-Widerruf zulässig, aber gegebenenfalls teuer

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Trennung von "Schrottimmobilie" kann teuer sein

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Fonds-Widerruf zulässig, aber gegebenenfalls teuer

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schadensersatzanspruch neben dem Auseinandersetzungsguthaben bei einer PublikumsKG?

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Widerruf des Beitritts zu einem geschlossenen Immobilienfonds

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Kein Rücktritt von geschlossenem Immobilienfonds

Besprechungen u.ä. (7)

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Art. 1, 2, 3 Abs. 2, 5 Abs. 2, 7 RL 85/577/EWG;§§ 312, 355, 357 BGB
    Verbraucherschutzrechtlicher Widerruf eines Gesellschafterbeitritts(René Kliebisch; ZJS 6/2010, 761)

  • nomos.de PDF, S. 28 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Begrenzter Verbraucherschutz beim Haustürwiderruf einer Immobilienfonds-Beteiligung

  • ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    BGB §§ 705, 357; RL 84/577/EWG Art. 5 Abs. 2
    Anwendung der Haustürgeschäfte-RL und der Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft auf Beitritt zu Immobilienfonds-GbR ("Friz")

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Anwendbarkeit der Haustürgeschäfte-Richtlinie und der Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft auf den Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds (GbR)

  • handelsblatt.com (Kurzanmerkung)

    Anlegerschutz und fehlerhafte Gesellschaft

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 15 (Entscheidungsbesprechung)

    EU-Richtlinie betreffend den Verbraucherschutz im Falle von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

  • anwalt24.de (Entscheidungsbesprechung)

    Bei Widerruf kein Anspruch auf Rückgewähr der geleisteten Einlage

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs (Deutschland) eingereicht am 22. Mai 2008 - E. Friz GmbH gegen Carsten von der Heyden

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs (Deutschland) - Auslegung von Art. 1 Abs. 1 und Art. 5 Abs. 2 der Richtlinie 85/577/EWG des Rates vom 20. Dezember 1985 betreffend den Verbraucherschutz im Falle von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 1511
  • ZIP 2008, 1018
  • ZIP 2010, 772
  • EuZW 2010, 382
  • NZM 2010, 332
  • NJ 2010, 286
  • WM 2010, 882
  • BB 2010, 1301
  • NZG 2010, 501
 
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Wird zitiert von ... (79)

  • BGH, 07.05.2014 - IV ZR 76/11

    Unanwendbarkeit des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. auf Lebens- und

    Im Rahmen einer gemeinschaftsrechtlich geforderten rechtsfortbildenden Auslegung einer nationalen Norm darf bei der Regelung der Rechtsfolgen des Widerspruchs nach nationalem Recht ein vernünftiger Ausgleich und eine gerechte Risikoverteilung zwischen den Beteiligten hergestellt werden (vgl. EuGH, NJW 2010, 1511 Rn. 48; BGH, Beschluss vom 12. Juli 2010 - II ZR 250/09, juris unter 1).
  • EuGH, 19.12.2019 - C-355/18

    Rust-Hackner - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Dienstleistungsverkehr -

    Diese Auslegung wird auch nicht durch den von Allianz vorgebrachten Aspekt in Frage gestellt, dass, wenn der Versicherungsnehmer Anspruch auf Rückerstattung der gezahlten Beträge hätte, die finanziellen Nachteile hauptsächlich von der Versichertengemeinschaft zu tragen wären und dass der Gerichtshof in seinem Urteil vom 15. April 2010, E. Friz (C-215/08, EU:C:2010:186), anerkannt habe, dass die betreffende Person im Falle eines verspäteten Rücktritts einen Teil der Risiken zu tragen habe.

    Die Tragweite des Urteils vom 15. April 2010, E. Friz (C-215/08, EU:C:2010:186), ist nach dessen Rn. 24 ausdrücklich auf den Beitritt eines Verbrauchers zu einem geschlossenen Immobilienfonds in Form einer Personengesellschaft beschränkt.

  • EuGH, 07.12.2010 - C-585/08

    Unionsrechtliche Regeln über die gerichtliche Zuständigkeit für

    Auch wenn außer Zweifel steht, dass Art. 15 Abs. 1 Buchst. c und Art. 16 der Verordnung Nr. 44/2001 dem Verbraucherschutz dienen, impliziert dies nämlich nicht, dass dieser Schutz absolut ist (vgl. entsprechend zur Richtlinie 85/577/EWG des Rates vom 20. Dezember 1985 betreffend den Verbraucherschutz im Falle von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen [ABl. L 372, S. 31] Urteil vom 15. April 2010, E. Friz, C-215/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 44).
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