Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 22.01.2008

Rechtsprechung
   BGH, 03.06.2008 - XI ZR 239/07   

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https://dejure.org/2008,477
BGH, 03.06.2008 - XI ZR 239/07 (https://dejure.org/2008,477)
BGH, Entscheidung vom 03.06.2008 - XI ZR 239/07 (https://dejure.org/2008,477)
BGH, Entscheidung vom 03. Juni 2008 - XI ZR 239/07 (https://dejure.org/2008,477)
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Volltextveröffentlichungen (20)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beurteilung der bloßen Ablösung eines Darlehens hinsichtlich des Vorliegens eines kausalen Anerkenntnisses einer Darlehensschuld - Annahme des auf die Begründung eines kausalen Schuldanerkenntnisses gerichteten Parteiwillens unter engen Voraussetzungen - Vorheriger ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Darlehensablösung und Anerkenntnis der Darlehensschuld

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Ablösung eines Darlehens

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Darlehensablösung und Anerkenntnis der Darlehensschuld

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bloße Zahlung eines Darlehens kein Anerkenntnis; Darlehensschuld; Ablösung eines Darlehens; Rückzahlungsanspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung

  • Betriebs-Berater

    Darlehensablösung kein kausales Anerkenntnis

  • Judicialis

    BGB § 781

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 781
    Bloße Darlehensablösung ist grundsätzlich kein kausales Anerkenntnis der Darlehensschuld

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Anforderungen an ein kausales (deklaratorisches) Schuldanerkenntnis: Kein kausales Schuldanerkenntnis durch bloße Ablösung eines Darlehens

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 781
    Ablösung eines Darlehens als kausales Anerkenntnis der Darlehensschuld

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ablösung von Darlehen als Anerkenntnis der Darlehensschuld?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kein Schuldanerkenntnis durch Darlehensablösung

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 781
    Bloße Ablösung des Darlehens grundsätzlich kein kausales Anerkenntnis der Darlehensschuld

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Darlehensablösung kein kausales Anerkenntnis

  • heuking.de PDF, S. 14 (Leitsatz und Kurzanmerkung)

    Anerkenntnis der Darlehensschuld bei Ablösungszahlung

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Beweisrecht - Ablösung der Darlehensschuld als Anerkenntnis?

  • heuking.de PDF, S. 14 (Leitsatz und Kurzanmerkung)

    Anerkenntnis der Darlehensschuld bei Ablösungszahlung

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Anforderungen an ein kausales (deklaratorisches) Schuldanerkenntnis: Kein kausales Schuldanerkenntnis durch bloße Ablösung eines Darlehens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 3425
  • ZIP 2008, 1373
  • MDR 2008, 985
  • VersR 2009, 831
  • WM 2008, 1301
 
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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.03.1976 - IV ZR 222/74

    Inhalt und Tragweite eines "Anerkenntnisses"

    Auszug aus BGH, 03.06.2008 - XI ZR 239/07
    Ein kausales Schuldanerkenntnis liegt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur dann vor, wenn die Parteien mit ihm den Zweck verfolgen, ein bestehendes Schuldverhältnis insgesamt oder zumindest in bestimmten Beziehungen dem Streit oder der Ungewissheit zu entziehen und es insoweit endgültig festzulegen (BGHZ 66, 250, 253 f.).

    Der Schuldbestätigungsvertrag weist damit dem Vergleich ähnliche Züge auf (BGHZ 66, 250, 255; BGH, Urteile vom 27. Januar 1988 - IVb ZR 82/86, WM 1988, 794, 795 f.; vom 11. Juli 1995 - X ZR 42/93, WM 1995, 1886, 1887 und vom 11. Januar 2007 - IVV ME 165/06 [richtig: VII ZR 165/05 - d. Red.] , WM 2007, 796, Tz. 8 m.w.Nachw.).

  • BGH, 27.01.1988 - IVb ZR 82/86

    Annahme einer ehebedingten Zuwendung

    Auszug aus BGH, 03.06.2008 - XI ZR 239/07
    Der Wille der Parteien, eine derart weitgehende rechtliche Wirkung herbeizuführen, kann, wenn dies nicht ausdrücklich erklärt worden ist, nur unter engen Voraussetzungen angenommen werden (vgl. BGH, Urteil vom 27. Januar 1988 - IVb ZR 82/86, WM 1988, 794, 795).

    Der Schuldbestätigungsvertrag weist damit dem Vergleich ähnliche Züge auf (BGHZ 66, 250, 255; BGH, Urteile vom 27. Januar 1988 - IVb ZR 82/86, WM 1988, 794, 795 f.; vom 11. Juli 1995 - X ZR 42/93, WM 1995, 1886, 1887 und vom 11. Januar 2007 - IVV ME 165/06 [richtig: VII ZR 165/05 - d. Red.] , WM 2007, 796, Tz. 8 m.w.Nachw.).

  • BGH, 11.07.1995 - X ZR 42/93

    Bezahlung einer Rechnung als Schuldanerkenntnis

    Auszug aus BGH, 03.06.2008 - XI ZR 239/07
    Der Schuldbestätigungsvertrag weist damit dem Vergleich ähnliche Züge auf (BGHZ 66, 250, 255; BGH, Urteile vom 27. Januar 1988 - IVb ZR 82/86, WM 1988, 794, 795 f.; vom 11. Juli 1995 - X ZR 42/93, WM 1995, 1886, 1887 und vom 11. Januar 2007 - IVV ME 165/06 [richtig: VII ZR 165/05 - d. Red.] , WM 2007, 796, Tz. 8 m.w.Nachw.).
  • BGH, 11.01.2007 - VII ZR 165/05

    Rechtsfolgen der Zahlung des Werklohns auf eine geprüfte Schlussrechnung

    Auszug aus BGH, 03.06.2008 - XI ZR 239/07
    Der Schuldbestätigungsvertrag weist damit dem Vergleich ähnliche Züge auf (BGHZ 66, 250, 255; BGH, Urteile vom 27. Januar 1988 - IVb ZR 82/86, WM 1988, 794, 795 f.; vom 11. Juli 1995 - X ZR 42/93, WM 1995, 1886, 1887 und vom 11. Januar 2007 - IVV ME 165/06 [richtig: VII ZR 165/05 - d. Red.] , WM 2007, 796, Tz. 8 m.w.Nachw.).
  • BGH, 12.01.2011 - VIII ZR 296/09

    Vorbehaltlose Erstattung des sich aus einer Betriebskostenabrechnung ergebenden

    bb) Diese rechtliche Bewertung steht, wie auch das Berufungsgericht zutreffend ausgeführt hat, im Einklang mit der außerhalb des Mietrechts ergangenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum deklaratorischen Schuldanerkenntnis (BGH, Urteile vom 24. März 1976 - IV ZR 222/74, BGHZ 66, 250, 255; vom 11. Januar 2007 - VII ZR 165/05, NJW-RR 2007, 530 Rn. 9; Beschluss vom 3. Juni 2008 - XI ZR 239/07, NJW 2008, 3425, 3426; Senatsurteil vom 11. November 2008 - VIII ZR 265/07, NJW 2009, 580 Rn. 11 f.).
  • LAG Hamm, 29.01.2021 - 1 Sa 954/20

    Rückforderung von Fort- und Ausbildungskosten, unangemessene Benachteili-gung,

    Dies ist etwa dann gegeben, wenn ein nachvollziehbarer Anlass für die Abgabe eines Schuldversprechens oder konstitutiven Schuldanerkenntnisses bestand, so vor allem bei einem Streit oder zumindest einer Ungewissheit über das Bestehen der Schuld oder etwaiger Einwendungen gegen sie (vgl. BAG 26.09.1994 - 5 AZR 390/92; BGH 11.01.2007 - VII ZR 165/05; 03.06.2008 - XI ZR 239/07; vgl. auch LAG Berlin-Brandenburg 28.04.2016 - 5 Sa 79/16; ferner Palandt-Sprau, BGB, 80. Aufl. 2021, § 780 Rn. 3; Erman-Wilhelmi, BGB, 16. Aufl. 2020, § 780 BGB, Rn. 2).
  • OLG Karlsruhe, 01.02.2013 - 1 U 130/12

    Zur Schätzung der angemessenen Mietwagenkosten

    Bei der gebotenen Auslegung unter gebührender Berücksichtigung der Interessenlage beider Seiten und der Umstände aller Einzelfälle konnten die Geschädigten bzw. die Klägerin die entsprechenden Regulierungszusagen nach alledem allein dahin verstehen, dass die Beklagte mit dem Ziel, die durch die jeweiligen Unfälle begründeten gesetzlichen Schuldverhältnisse - jedenfalls teilweise - dem Streit oder der Ungewissheit der Parteien zu entziehen, diese insofern "feststellen" wollte (vgl. BGH NJW 1995, 960, 961; 1998, 306, 1492; 1999, 2889; ZIP 2008, 1373; OLG Karlsruhe WM 1995, 920, 921; MünchKomm-BGB-Habersack, 5. Aufl. 2009, § 781, Rn. 3 - m. w. N.), als sie den jeweiligen Anspruch auf Bezahlung der Mietwagenrechnung - mit Ausnahme des zugrunde gelegten Normalpreis-Tarifs (und der geringfügigen Kürzung der Verbringungskosten in einem Fall) - (deklaratorisch) anerkenne.
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 22.01.2008 - 17 U 185/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,1842
OLG Karlsruhe, 22.01.2008 - 17 U 185/07 (https://dejure.org/2008,1842)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22.01.2008 - 17 U 185/07 (https://dejure.org/2008,1842)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22. Januar 2008 - 17 U 185/07 (https://dejure.org/2008,1842)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Ansprüche der Bank gegen den Finanzagenten - Der überweisenden Bank kann im Falle des Phishing gegen den so genannten Finanzagenten ein Rückzahlungsanspruch zustehen.

  • openjur.de

    Bereicherungsanspruch einer Bank: Rückzahlungsanspruch bei einer Fehlbuchung infolge einer mit ausgespähter PIN und TAN vorgenommenen Überweisung im Online-Banking

  • JurPC

    Rückbuchung von durch Phishing erlangten Gutschriften

  • aufrecht.de

    Anspruch der Bank gegen den "Finanzvertreter" im Phishing-Fall

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Stornorecht der überweisenden Bank bei Fehlbuchungen auf Grund von illegalen Transaktionen in Form des sog. "Phishing"; Geltendmachung eines Anspruchs auf Ausgleich eines negativen Kontosaldos; Voraussetzungen für eine zulässige Festlegung einer sog. Stornoklausel in ...

  • kanzlei.biz

    "Phishing"-Transaktionen

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Phishing - Rückbuchung rechtswidrig erlangter Gutschriften

  • Judicialis

    AGB-Banken Nr. 8 Abs. 1; ; BGB § 166 Abs. 1; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2; ; BGB § 818 Abs. 4; ; BGB § 819; ; HGB § 355 Abs. 3; ; ZPO § 114

  • ra.de
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de

    Zum Missbrauchsrisiko bei Fehlbuchungen in Folge von "password fishing"

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 819 Abs. 1, 818 Abs. 4, 166 Abs. 1 BGB
    Phishing-Opfer erhalten ihr Geld zurück - Mittelsmann bleibt auf dem Schaden sitzen

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    AGB-Bk Nr. 8 Abs. 1; BGB § 166 Abs. 1, § 280 Abs. 1, § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2, § 818 Abs. 4, § 819; HGB § 355 Abs. 3; ZPO § 114
    Zum Missbrauchsrisiko beim so genannten Phishing

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Stornorecht der Bank bei durch Phishing erlangter Gutschrift

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2008, 1373
  • WM 2008, 632
  • MMR 2008, 752
  • MIR 2008, Dok. 273
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamburg, 02.08.2006 - 1 U 75/06

    Girogeschäft der Banken: Bereicherungsrechtliche Rückforderung von Gutschriften

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.01.2008 - 17 U 185/07
    Denn die Klägerin war dazu gemäß Nr. 8 Abs. 1 ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen berechtigt (so auch OLG Hamburg MDR 2007, 536).

    Bei den Phishingtransaktionen handelt es sich auch um eine fehlerhafte Gutschrift im Sinne der Nr. 8 Abs. 1 AGB (OLG Hamburg MDR 2007, 536; Baumbach/Hopt, HGB, 32. Auflage 2006, Nr. 8 AGB-Banken Rn. 2; vgl. auch Bankrechts-Handbuch/Bunte, Band 1, 3. Auflage 2007, § 13 Rn. 9).

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.01.2008 - 17 U 185/07
    Auch im Lichte dieser verfassungsrechtlichen Gebote darf Prozesskostenhilfe aber verweigert werden, wenn ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine entfernte ist (BVerfG NJW 1991, 413f.).

    Prozesskostenhilfe braucht insbesondere nicht schon dann gewährt zu werden, wenn die entscheidungserhebliche Rechtsfrage zwar noch nicht höchstrichterlich geklärt ist, ihre Beantwortung aber im Hinblick auf die einschlägige gesetzliche Regelung oder die durch die bereits vorhandene Rechtsprechung gewährten Auslegungshilfen nicht in dem genannten Sinne als "schwierig" erscheint (BVerfG NJW 1991, 413, 414).

  • BGH, 11.01.2005 - X ZR 163/02

    Anforderungen an eine Reisemängelrüge; Wahrung der Ausschlussfrist

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.01.2008 - 17 U 185/07
    Eine Schadensersatzverpflichtung besteht nur, wenn der geltend gemachte Schaden nach Art und Entstehungsweise unter den wertend zu bestimmenden Schutzzweck der verletzten Norm fällt, es muss sich also um einen Nachteil handeln, der aus dem Bereich der Gefahren stammt, zu deren Abwehr die verletzte Norm erlassen bzw. hier die verletzte vertragliche Pflicht übernommen worden ist (ständige Rechtsprechung BGH NJW 2005, 1420; Palandt/Heinrichs, BGB 67. Auflage 2008, Vorb.
  • BGH, 25.03.1982 - VII ZR 60/81

    Konto des Ehemanns - § 818 Abs. 4 BGB, § 279 BGB <Fassung bis 31.12.01>; §

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.01.2008 - 17 U 185/07
    Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass § 166 Abs. 1 BGB im Rahmen des § 819 Abs. 1 BGB zumindest entsprechend anwendbar ist (vgl. nur BGHZ 83, 293, 295), allerdings wird nach dem Wortlaut der Vorschrift nur demjenigen das Wissen des anderen zugerechnet, der diesen mit der Erledigung bestimmter Angelegenheiten in eigener Verantwortung betraut.
  • BAG, 08.08.2005 - 5 AZB 31/05

    Außerordentliche Beschwerde

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.01.2008 - 17 U 185/07
    Die entsprechenden Gutschriften waren nämlich den geschädigten Kunden nicht als Leistung zuzurechnen, weil sie der Klägerin keinen Auftrag zur Überweisung erteilt hatten und es damit an einer Leistungsbestimmung fehlte (vgl. BGH NJW 2005, 3231, 3214 m.w.N., auch LG Bonn MMR 2007, 462-463).
  • LG Bonn, 29.12.2006 - 3 O 236/06

    Stornierung einer Überweisungsgutschrift

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.01.2008 - 17 U 185/07
    Die entsprechenden Gutschriften waren nämlich den geschädigten Kunden nicht als Leistung zuzurechnen, weil sie der Klägerin keinen Auftrag zur Überweisung erteilt hatten und es damit an einer Leistungsbestimmung fehlte (vgl. BGH NJW 2005, 3231, 3214 m.w.N., auch LG Bonn MMR 2007, 462-463).
  • LG Karlsruhe, 05.10.2007 - 3 O 47/07

    Bereicherungsanspruch einer Bank: Anspruch gegen einen Bankkunden wegen Phishings

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.01.2008 - 17 U 185/07
    Der Antrag des Beklagten auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für das Berufungsverfahren gegen das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 5. Oktober 2007 (3 O 47/07) wird zurückgewiesen.
  • KG, 15.10.2009 - 8 U 26/09

    Bereicherung bzw. unerlaubte Handlung: Haftung des Geldkuriers beim Phishing

    Nicht anders sind die Fälle zu beurteilen, in denen - wie hier - Unbefugte sich illegal Zugangsdaten zum Online-Banking verschafft ("Phishing") und damit Überweisungen veranlasst haben (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 2. August 2006 zu 1 U 75/06, OLGR 2007, 22, 23; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22. Januar 2008 zu 17 U 185/07, WM 2008, 632, 633 f.; Borges in Derleder/Knops/Bamberger, Handbuch zum deutschen und europäischen Bankrecht, 2. Aufl. 2009, § 9 Rn. 152; Löhnig/Würdinger WM 2007, 961, 962).
  • OLG Dresden, 20.07.2021 - 8 U 840/21

    Stellt ein Kontoinhaber einer ihm unbekannten Person sein Girokonto mittels

    Ausgehend hiervon entspricht es der Rechtsprechung, dass in Fällen, in denen der Kontoinhaber unter Übergehung gesetzlicher oder vertraglicher, einschließlich AGB-mäßiger Beschränkungen der Konto- bzw. Zahlungsinstrumentenutzung (vgl. etwa § 675l Abs. 1 BGB) einer dritten Person Kontovollmacht erteilt oder dieser sonst konkludent die Verfügungsbefugnis über das Konto und die abzuwickelnden Zahlungsvorgänge einräumt, ein analoger Rückgriff auf § 166 Abs. 1 BGB eröffnet sein kann (OLG Hamm, VersR 1999, 1295; LG Bad Kreuznach, MMR 2008, 421; LG Itzehoe, Urteil vom 04.11.2010 - 7 O 16/10, juris; LG Karlsruhe, Urteil vom 05.10.2007 - 3 O 47/07, juris; vgl. KG, ZIP 2009, 2331; LG Krefeld, BKR 2016, 524; offenlassend OLG Karlsruhe, WM 2008, 632).
  • OLG Dresden, 13.08.2021 - 8 U 840/21

    Folgeentscheidung zu OLG Dresden 8 U 840/21 v. 20.07.2021

    Ausgehend hiervon entspricht es der Rechtsprechung, dass in Fällen, in denen der Kontoinhaber unter Übergehung gesetzlicher oder vertraglicher, einschließlich AGB-mäßiger Beschränkungen der Konto- bzw. Zahlungsinstrumentenutzung (vgl. etwa § 675l Abs. 1 BGB) einer dritten Person Kontovollmacht erteilt oder dieser sonst konkludent die Verfügungsbefugnis über das Konto und die abzuwickelnden Zahlungsvorgänge einräumt, ein analoger Rückgriff auf § 166 Abs. 1 BGB eröffnet sein kann (OLG Hamm, VersR 1999, 1295; LG Bad Kreuznach, MMR 2008, 421; LG Itzehoe, Urteil vom 04.11.2010 - 7 O 16/10, juris; LG Karlsruhe, Urteil vom 05.10.2007 - 3 O 47/07, juris; vgl. KG, ZIP 2009, 2331; LG Krefeld, BKR 2016, 524; offenlassend OLG Karlsruhe, WM 2008, 632).
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